Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2016 Gesamtbilanz G7-Gipfel Seit dem G7-Gipfel in Elmau 2015 ist mittlerweile fast ein Jahr vergangen und nach wie vor sind einige Fragen nicht beantwortet. Es muss endlich eine Gesamtbilanz gezogen werden und sichergestellt sein, dass sämtliche bauliche Veränderungen rund um das Schloss Elmau behoben und zurückgebaut worden sind. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Gesamtkosten sind der öffentlichen Hand für die Vorbereitung und Durchführung des G7-Gipfels entstanden und wie setzen sich diese zusammen? 1.2 Welche Kosten sind dem Freistaat Bayern entstanden und wie setzen sich diese zusammen? 1.3 Sind dem Bund neben der pauschalen Kostenbeteiligung in Höhe von 40 Mio. Euro weitere Kosten entstanden ? 2. Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz von Sicherheitskräften (bitte aufgeschlüsselt nach vom Bund und vom Freistaat zu tragenden Kosten)? 3.1 Wie viele Arbeitsstunden haben die Polizeieinsatzkräfte insgesamt in Vorbereitung und bei der Durchführung des G7-Gipfels abgeleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und auch für die österreichische Polizei)? 3.2 Wie viele Überstunden hat der G7-Gipfel bei der Bayerischen Polizei verursacht? 3.3 Welche Kosten fielen für die Überstunden beim G7- Gipfel an? 4.1 Wie und in welchem Zeitraum werden diese angefallenen Überstunden bei der Bayerischen Polizei abgebaut ? 4.2 Wie viele Mitarbeiter/-innen der Polizei haben von der Sonderregelung zum G7-Gipfel Gebrauch gemacht und einen Antrag gestellt, um sich 25 Überstunden sofort auszahlen zu lassen? 5. Seit wann wurde der Hubschrauberlandeplatz renaturiert , wie weit sind die Arbeiten fortgeschritten und wann werden die Renaturierungsarbeiten abgeschlossen sein? 6. Wann werden die Abbaumaßnahmen sämtlicher Zäune beendet sein? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.04.2016 1. Welche Gesamtkosten sind der öffentlichen Hand für die Vorbereitung und Durchführung des G7- Gipfels entstanden und wie setzen sich diese zusammen ? Es können nur die dem Freistaat Bayern entstandenen Kosten dargestellt werden. Insofern darf auf die Beantwortung zu Frage Nr. 1.2 verwiesen werden. 1.2 Welche Kosten sind dem Freistaat Bayern entstanden und wie setzen sich diese zusammen? Im Zusammenhang mit der Ausrichtung des G7-Gipfels in Elmau sind für den Freistaat Bayern nachfolgend aufgelistete Gesamtausgaben in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 entstanden: Ressort/Bereich Gesamtausgaben 2014 und 2015 Staatskanzlei Öffentlichkeitsarbeit, Protokollausgaben und Pressearbeit 2.311.930,00 € Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Mehrarbeitsvergütung für eingesetzte Laufbahnbewerber und Dozenten des Fachbereichs Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege sowie Kosten der erweiterten externen Rufbereitschaft sowie Abwehrmaßnahmen gegen Angriffe aus dem Internet 9.256,00 € Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Maßnahmen der Bayerischen Staatsforsten und Vergütung für Flurschadenschätzer im Rahmen der Schadensausgleichsregelung 1.048.347,48 € Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie davon: 4.695.757,38 € Erstattung der gipfelbedingten Aufwendungen der Hotels „Schloss Elmau“ und „Das Kranzbach “ sowie Erdverkabelungsmaßnahmen 4.370.757,38 € Tourismuswerbung 265.000,- € Handelsförderung 60.000,- € Staatsministerium der Justiz U. a. bauliche Maßnahmen zur Sicherung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen sowie Bereitstellung von IT-Infrastruktur 456.002,68 € Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Hinweis: Die Gemeinde Krün hat insg. 6,2 Mio. € in den Bau einer Trinkwasserleitung und einer Abwasserkanalisation einschließlich Pumpwerk für den Anschluss der Hotels „Schloss Elmau“ und „Das Kranzbach“ an die kommunalen Anlagen investiert, die durch das StMUV gefördert wurden. 0,00 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10794 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10794 Ressort/Bereich Gesamtausgaben 2014 und 2015 Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr davon: 124.341.657,22 € Polizei 93.244.088,52 € Hiervon insbesondere: • rd. 22,9 Mio. € für Einsatzkostenerstattung an andere Länder • rd. 27,0 Mio. € für Unterbringung und Verpflegung der Einsatzkräfte • rd. 8,9 Mio. € für Fahrzeugbeschaffungen • rd. 15,3 Mio. € für sonstige Beschaffungen (IuK, Einsatztechnik etc.) • rd. 2,3 Mio. € für Mehrarbeitsvergütung • rd. 7,4 Mio. € an Bau-/Bewirtschaftungskosten für Objekte im Einsatzraum • rd. 2,5 Mio. € an Betriebs- und Leasingkosten für Fahrzeuge • rd. 0,9 Mio. € für Reisekosten und Trennungsgeld • rd. 6,0 Mio. € für Einsatzausgaben, Anmietung von Flächen, Geschäftsbedarf, Schadensersatzleistungen , Öffentlichkeitsarbeit etc. Verfassungsschutz 717.435,98 € Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienste Hiervon insbesondere: • rd. 4,5 Mio. € an Einsatzkosten nichtpolizeiliche BOS • rd. 0,8 Mio. € für die Förderung neuer Feuerwehrfahrzeuge • rd. 0,7 Mio. € für die Förderung von Mehrzweckfahrzeugen des Katastrophenschutzes • rd. 0,6 Mio. € für die Ertüchtigung Funkversorgung BOS (Analogfunk und Digitalfunk) 7.757.869,27 € Digitalfunk BOS (Infrastruktur) 16.605.741,72 € Sonstiges (insb. Erschließungsmaßnahmen für Straßen, Hubschrauberlandeplätze) 6.016.521,73 € Gesamt: 132.862.950,76 Vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr werden im Haushaltsjahr 2016 noch Kosten für abschließende Maßnahmen im Bereich des Digitalfunks BOS, Wiederherstellung eines Wanderparkplatzes, Kostenerstattungen an Gemeinden für gipfelbedingte Zusatzaufwände (z. B. Kurbeitragsausfälle, Kosten für Gebäudeversicherungen , Betriebs- und Verbrauchsmittel) sowie Abschluss der Einsatzkostenerstattung der Hilfsorganisationen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 13 Mio. € anfallen. Der noch offene Bedarf für 2016 wird mittels vorzeitig übertragenen Ausgaberesten sowie vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bewilligten überplanmäßigen Ausgabemitteln finanziert. 1.3 Sind dem Bund neben der pauschalen Kostenbeteiligung in Höhe von 40 Mio. Euro weitere Kosten entstanden? Der Freistaat Bayern hat am 13.05.2015 eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen, in der die Frage der Kostenbeteiligung des Bundes abschließend behandelt worden ist. Auf Grundlage dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund dem Freistaat zur pauschalen Abgeltung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen des G7- Gipfels auf Schloss Elmau einen Betrag in Höhe von 40,0 Mio. € abzüglich der dem Bund entstandenen Ausgaben (714.000 € einschließlich Versicherungssteuer) für die Versicherung im Rahmen des Gipfels mutwillig verursachter privater Sachschäden zur Verfügung. Daneben unterstützt der Bund den Freistaat bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch den Verzicht auf die Erstattung jeglicher Sach- und Personalkosten bei Unterstützungsleistungen in den Bereichen Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks. Inwieweit bzw. welche weiteren Kosten dem Bund entstanden sind, ist uns nicht bekannt. 2. Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz von Sicherheitskräften (bitte aufgeschlüsselt nach vom Bund und vom Freistaat zu tragenden Kosten)? Der Bund hat den Freistaat bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch den o. a. Erstattungsverzicht von jeglichen Sach- und Personalkosten insbesondere auch im Bereich der Sicherheitskräfte (z. B. Bundespolizei) unterstützt und die damit verbundenen Kosten somit selbst getragen. Eine Größenordnung ist uns hierzu nicht bekannt. Sowohl die Kosten der bayerischen Sicherheitskräfte als auch die einsatzbedingten Mehrkosten der Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern und von Österreich wurden vom Freistaat getragen (s. Beantwortung zu Ziff. 1.2). 3.1 Wie viele Arbeitsstunden haben die Polizeieinsatzkräfte insgesamt in Vorbereitung und bei der Durchführung des G7-Gipfels abgeleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und auch für die österreichische Polizei)? Neben den für den G7-Gipfel 2015 formell eingerichteten Vorbereitungsorganisationen der Bayerischen Polizei wurden auch die Verbände der Bayerischen Polizei mit der Vorbereitung einzelner konkreter Aufgabenbereiche beauftragt, die teilweise neben den Aufgaben der Allgemeinen Aufbauorganisation erledigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Aufschlüsselung der geleisteten Gesamtstunden der Bayer. Polizei im Rahmen der Einsatzvorbereitung nicht möglich. Über die Anzahl der Arbeitsstunden für die Vorbereitung des G7-Gipfels der Polizeien in anderen Bundesländern bzw. bei der österreichischen Polizei liegen hier keine Informationen vor. Bei der Berechnung der geleisteten Arbeitsstunden zur Einsatzdurchführung wurde der Einsatzzeitraum 04.05.2015 bis 12.06.2015 zugrunde gelegt. In diesem Zeitraum fielen bei den geschlossenen Einheiten der Polizeien der Länder und des Bundes sowie Österreichs Einsatzstunden (einschl. An- und Abreisezeiten und Bereitschaftszeiten) wie folgt an: Land Stunden Land Stunden Österreich 1.750 Brandenburg 12.105 Berlin 4.257 Baden-Württemberg 94.009 Bayern 470.441 Bremen 16.957 Hessen 76.932 Hamburg 55.278 Mecklenburg- Vorpommern 15.050 Niedersachsen 116.063 Nordrhein- Westfalen 205.664 Rheinland-Pfalz 97.010 Schleswig- Holstein 54.863 Saarland 12.881 Sachsen 42.759 Sachsen-Anhalt 33.890 Thüringen 12.652 Bundespolizei 5.809 Drucksache 17/10794 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für alle im Rahmen des G7-Gipfels 2015 darüber hinaus eingesetzten Beamtinnen und Beamten des polizeilichen Einzeldienstes liegen keine Gruppenaufzeichnungen vor, sodass eine Stundenberechnung mit aufwendigen Einzelauswertungen und damit einem nicht vertretbaren zeitlichen und personellen Aufwand verbunden wäre. 3.2 Wie viele Überstunden hat der G7-Gipfel bei der Bayerischen Polizei verursacht? Von den im Einsatzzeitraum durch die geschlossenen Einheiten der Bayerischen Polizei geleisteten Gesamtstunden von 470.441 Einsatzstunden waren 169.726 Stunden geleistete Mehrarbeit. 3.3 Welche Kosten fielen für die Überstunden beim G7-Gipfel an? Für den Ausgleich von Mehrarbeit bzw. Überstunden wurden an Einsatzkräfte der Bayer. Polizei 2.308.151,33 € vergütet. 4.1 Wie und in welchem Zeitraum werden diese angefallenen Überstunden bei der Bayerischen Polizei abgebaut? Mehrarbeitsstunden werden in der Regel innerhalb eines Jahres durch Dienstbefreiung ausgeglichen. Die Gewährung von Freizeit hat auch aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Fürsorge eine hohe Priorität. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so kann sie vergütet werden. Bei den Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei wurden unmittelbar im Anschluss an den G7-Gipfel Blockfreizeiten (1 Woche pro Zug) gewährt. Darüber hinaus wurden und werden auch derzeit noch Mehrarbeitsstunden im Rahmen des täglichen Dienstes abgebaut. 4.2 Wie viele Mitarbeiter/innen der Polizei haben von der Sonderregelung zum G7-Gipfel Gebrauch gemacht und einen Antrag gestellt, um sich 25 Überstunden sofort auszahlen zu lassen? Von der Sonderregelung haben 2.333 Beschäftigte Gebrauch gemacht. 5. Seit wann wurde der Hubschrauberlandeplatz renaturiert , wie weit sind die Arbeiten fortgeschritten und wann werden die Renaturierungsarbeiten abgeschlossen sein? Der Rückbau des Hubschrauberlandeplatzes und dessen Umgestaltung zu einem landschafts- und naturverträglichen Wanderparkplatz war für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen . Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde jedoch seitens des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen ein Altlastenverdacht für die Fläche geäußert. Es wurde daher am 07./08.07.2015 zunächst lediglich die Asphaltdecke des Hubschrauberlandeplatzes entfernt und damit die bestehende Versiegelung der Fläche wieder aufgehoben. Alle weiteren Arbeiten mussten zurückgestellt werden, da eine zu diesem Zeitpunkt nicht auszuschließende Bodenbelastung ein gänzlich anderes Vorgehen erfordert hätte. Um möglichst schnell Klarheit über die erforderlichen Maßnahmen zu schaffen, wurden unmittelbar im Anschluss an die Entsiegelung der Fläche, unter Aufsicht des Landratsamtes, die erforderlichen Bodenuntersuchungen durchgeführt. Der Verdacht auf eine Belastung des Bodens hat sich jedoch nicht bestätigt, sodass die Planung für die Umgestaltung der Fläche unverändert wieder aufgenommen werden konnte. Aufgrund der durch diese ergänzenden Untersuchungen eingetretenen Verzögerungen konnte das ursprüngliche Ziel, den Wanderparkplatz noch 2015 fertigzustellen , jedoch nicht mehr erreicht werden. Die Planung für den Wanderparkplatz wurde dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen inzwischen zur Genehmigung vorgelegt. Die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen sind ebenfalls schon fertiggestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Genehmigung für den Wanderparkplatz zeitnah vorliegen wird. Daraufhin soll die Baumaßnahme im Sommer 2016 durchgeführt werden. Die zugehörige Bepflanzung des Wanderparkplatzes soll im Anschluss im Herbst 2016 erfolgen. Die Gesamtfertigstellung ist für November 2016 vorgesehen . 6. Wann werden die Abbaumaßnahmen sämtlicher Zäune beendet sein? Mit der Öffnung und dem Rückbau des Sicherheitszaunes wurde am 09.06.2015 begonnen. Die Arbeiten wurden am 07.07.2015 abgeschlossen. Der Zaun wurde planmäßig vollständig entfernt.