Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2016 Freiwillige Rückkehr aus Bayern 2015 In verschiedenen Bundesländern werden Flüchtlinge vor einer anstehenden Abschiebung aufgefordert, einen Termin mit der Rückkehrberatungsstelle zu vereinbaren, und auf die Konsequenzen einer nicht freiwilligen Ausreise hingewiesen . Zusätzlich werden bei der freiwilligen Ausreise Rückkehr -, Reintegrations- und Existenzgründungshilfen sowie medizinische Hilfen gewährt. Bei der Festsetzung der Ausreisefrist werden die besonderen Umstände des Einzelfalls und familiäre Verpflichtungen angemessen berücksichtigt. Auch gesundheitliche Probleme, Ausbildung, die Situation im Herkunftsland oder Gerichtsverfahren werden berücksichtigt und Abschiebungen insbesondere bei Familien mit minderjährigen Kindern finden nicht mehr vor 8.00 Uhr morgens statt. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele freiwillige Ausreisen und Abschiebungen fanden 2015 in Bayern statt (bitte auf die einzelnen Regierungsbezirke aufschlüsseln und anhand von Geschlecht , Alter, Nationalität und Zielland sortieren)? 1.2 Wie viele davon fanden aus den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) Manching und Bamberg sowie aus den Abschiebehafteinrichtungen statt? 2.1 Wie vielen Personen aus jeweils welchen Zielländern wurden Rückkehrhilfen im Jahr 2015 zuteil? 2.2 Wie viele Beamte bzw. Angestellte des Freistaats Bayern und des Bundes arbeiten in den Aufnahmeund Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg (bitte aufschlüsseln nach Behörden und Rückkehrzentren )? 3.1 Auf welchem Weg ist eine freiwillige Ausreise für ausländische junge Mütter möglich, deren Babys hier geboren wurden und für die es derzeit nur deutsche Dokumente gibt? 3.2 Durch wen werden diese Mütter ausreichend beraten? 4.1 Welche Kosten entstanden 2015 jeweils durch Abschiebungen , durch freiwillige Rückkehr und durch Rückkehrhilfen in Bayern? 4.2 Wie viele Rückkehrberatungsstellen mit welcher Personalausstattung gab es 2015 in Bayern (bitte auf die einzelnen Regierungsbezirke aufschlüsseln)? 4.3 Stimmt es, dass den Rückkehrberatungsstellen untersagt ist, Personen aus den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg zu beraten und bei der Rückkehr zu unterstützen? 5.1 Wie viele ausreisepflichtige Personen kehrten aus Bayern selbsttätig in ihre jeweiligen Heimatländer zurück , ohne irgendwelche Hilfen in Anspruch genommen zu haben und ohne sich bei den deutschen Behörden abzumelden? 5.2 Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde eine qualifizierte und ergebnisoffene Rückkehrberatung anbieten können? 5.3 Wenn ja, wie wird das gewährleistet? 6.1 Wie viele Personen, die bereits im Gemeinschaftssystem untergebracht worden waren, wurden aus jeweils welchen Regierungsbezirken 2015 in die Aufnahmeund Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg verlegt (bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und Nationalität angeben)? 6.2 Welche Rechtsgrundlage gibt es für diese Verlagerung und für die Beendigung des geordneten Schulbesuchs von betroffenen Kindern? 6.3 Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter sind derzeit in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg (bitte getrennt aufführen)? 7.1 Wie viele Pädagog/-innen und Sozialarbeiter/-innen arbeiten jeweils in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg? 7.2 Wie viele Personen, die bereits im Gemeinschaftssystem untergebracht sind, sollen nach den Plänen der Staatsregierung 2016 in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen verlegt werden (bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und Nationalität angeben)? 7.3 Wie viele Menschen aus Serbien, Kosovo, Montenegro , Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina befinden sich aktuell jeweils in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern? 8.1 Wie viele Menschen aus Serbien, Kosovo, Montenegro , Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina kamen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils nach Bayern (bitte die jeweiligen Monate angeben)? 8.2 Wie viele Menschen, die in anderen Bundesländern untergebracht waren, wurden jeweils in die Rückkehrzentren Manching und Bamberg verlegt (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? 8.3 Wie viele Menschen wurden im Jahr 2015 aus den bayerischen Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen heraus abgeschoben (aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsdauer in Deutschland, Geschlecht, Alter und Nationalität)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10797 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10797 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele freiwillige Ausreisen und Abschiebungen fanden 2015 in Bayern statt (bitte auf die einzelnen Regierungsbezirke aufschlüsseln und anhand von Geschlecht, Alter, Nationalität und Zielland sortieren )? Nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) für das Jahr 2015 haben insgesamt 13.390 Personen mit einem Asylsachverhalt Bayern wieder verlassen. Weitere Einzelheiten hierzu können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: Code Staatsangehörigkeit Summe 121 Albanien 3.117 122 Bosnien und Herzegowina 841 132 Serbien und Montenegro (ehemals) 38 133 Serbien (ehemals) 20 138 Jugoslawien (ehemals) 108 140 Montenegro 8 144 Mazedonien 628 146 Moldau (Republik) 2 150 Kosovo 4.346 160 Russische Föderation 210 163 Türkei 58 166 Ukraine 250 169 Weißrussland 76 170 Serbien 1.500 199 Sonstige europäische Staatsangehörig-keiten 1 221 Algerien 15 223 Angola 2 224 Eritrea 49 225 Äthiopien 48 231 Elfenbeinküste (Cote d‘ Ivoire) 1 232 Nigeria 175 237 Gambia 5 238 Ghana 4 243 Kenia 1 246 Kongo, Dem. Republik 12 248 Libyen 3 251 Mali 39 252 Marokko 8 255 Niger 1 259 Guinea-Bissau 1 261 Guinea 2 265 Ruanda 1 269 Senegal 128 272 Sierra Leone 28 273 Somalia 114 277 Sudan (ohne Südsudan) 3 282 Tansania 4 283 Togo 9 285 Tunesien 6 Code Staatsangehörigkeit Summe 286 Uganda 8 287 Ägypten 3 299 Sonstige afrikanische Staatsangehörig-keiten 1 348 Kanada 1 351 Kuba 28 353 Mexico 1 368 Vereinigte Staaten von Amerika 4 421 Jemen 2 422 Armenien 34 423 Afghanistan 317 425 Aserbaidschan 70 426 Bhutan 2 430 Georgien 195 431 Sri Lanka 3 432 Vietnam 32 434 Korea, Dem. Volksrepublik 1 436 Indien 15 438 Irak 293 439 Iran, Islamische Republik 36 441 Israel 4 444 Kasachstan 47 445 Jordanien 17 451 Libanon 6 457 Mongolei 1 458 Nepal 2 460 Bangladesch 2 461 Pakistan 128 470 Tadschikistan 1 475 Syrien, Arabische Republik 177 477 Usbekistan 1 479 China 23 499 Sonstige asiatische Staatsangehörigkei-ten 1 997 Staatenlos 25 998 Ungeklärt 43 999 Ohne Angabe 4 Gesamt 13.390 Eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken, Geschlecht und Alter bedürfte einer gesonderten AZR-Auswertung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Das Zielland einer Ausreise wird im AZR nicht erfasst. Von den 13.390 im Jahr 2015 aus Bayern freiwillig ausgereisten Drittstaatsangehörigen wurde in insgesamt 8.015 Fällen die Ausreise mit Mitteln des REAG/GARP-Programms über IOM (Internationale Organisation für Migration) gefördert . Hinsichtlich dieser Personen stellt IOM folgende Aufschlüsselung nach Geschlecht, Altersgruppen und Aufenthaltsdauer zur Verfügung: Drucksache 17/10797 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 - 4 - Zu der Zahl der Abschiebungen im Jahr 2015 aus Bayern verweisen wir auf die Antwort zu Frage 1.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Abschiebungen in Bayern 2015 vom 07.12.2015 Drs. 17/10703. 1.2 Wie viele davon fanden aus den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) Manching und Bamberg sowie aus den Abschiebehafteinrichtungen statt? Seit Inbetriebnahme der Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen im September 2015 haben sich die Rückführungen aus diesen beiden Einrichtungen bis 31.12.2015 wie folgt entwickelt: ARE I in Manching: Freiwillige Ausreisen 496 Abschiebungen 217 ARE II in Bamberg: Freiwillige Ausreisen 643 Abschiebungen 204 Aus der Abschiebehafteinrichtung in Mühldorf am Inn wurden 2015 auf Veranlassung bayerischer Ausländerbehörden insgesamt 157 Personen abgeschoben. 2.1 Wie vielen Personen aus jeweils welchen Zielländern wurden Rückkehrhilfen im Jahr 2015 zuteil? Hierzu liegen nur für aus dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP geförderten Rückkehrhilfen statistische Angaben vor. Auf die in der Antwort auf Frage 1.1 abgedruckte Tabelle von IOM wird verwiesen. 2.2 Wie viele Beamte bzw. Angestellte des Freistaats Bayern und des Bundes arbeiten in den Aufnahme - und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg (bitte aufschlüsseln nach Behörden und Rückkehrzentren)? Zum Stichtag 29.02.2016 verteilte sich das Personal des Freistaates Bayern bzw. des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen wie folgt: ARE I in Manching: Verwaltung der Aufnahmeeinrichtung : 1 Beamter und 14 Angestellte Zentrale Ausländerbehörde: 4 Beamte und 17 Angestellte Außenstelle des Verwaltungsgerichts : 1 Angestellter Außenstelle des Bundesamtes: 33 Bundesbeamte Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10797 ARE II in Bamberg: Verwaltung der Aufnahmeeinrichtung : 1 Beamter und 24 Angestellte Zentrale Ausländerbehörde: 4 Beamte und 13 Angestellte Außenstelle des Verwaltungsgerichts : 1 Angestellter stundenweise Außenstelle des Bundesamtes: 37 Bundesbeamte und 1 Angestellter 3.1 Auf welchem Weg ist eine freiwillige Ausreise für ausländische junge Mütter möglich, deren Babys hier geboren wurden und für die es derzeit nur deutsche Dokumente gibt? Die freiwillige Rückkehr kann auch in diesen Fällen nur mit Zustimmung des jeweiligen Herkunftsstaats sowie der Transitländer erfolgen und hängt daher vom jeweiligen Einzelfall ab. So gibt es Staaten, die die Einreise des Kindes mit einer von einem deutschen Standesbeamten ausgestellten internationalen Geburtsurkunde und einem EU-Laissez-Passer gestatten. Andere Staaten sehen dagegen andere Einreisebestimmungen für ihre Staatsangehörigen vor. 3.2 Durch wen werden diese Mütter ausreichend beraten ? Die entsprechende Beratung kann neben den Kreisverwaltungsbehörden auch durch die Zentralen Ausländerbehörden , die Zentralen Rückkehrberatungsstellen sowie Coming Home der Landeshauptstadt München erfolgen. 4.1 Welche Kosten entstanden 2015 jeweils durch Abschiebungen, durch freiwillige Rückkehr und durch Rückkehrhilfen in Bayern? Die auf Abschiebungen bezogene Tätigkeit der Ausländerbehörden und der Polizei sowie die dadurch entstehenden Kosten werden nicht gesondert erfasst. Für Flugbuchungen sind dem Freistaat Bayern im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 2.229.341,38 € entstanden. Diese Ausgaben beinhalten auch Flugkosten im fachlichen Zuständigkeitsbereich der Justiz (u. a. Abholung von Straftätern aus dem Ausland und Überstellung von Straftätern). Ein getrennter Ausweis der im Zusammenhang mit Abschiebungen entstandenen Kosten für Flugbuchungen wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand durch Auswertung aller Einzelvorgänge möglich. Die Polizeiinspektion Schubwesen geht von jährlichen Gesamtkosten in einer Größenordnung von ca. 150.000 € im fachlichen Zuständigkeitsbereich der Justiz aus. Für die Förderung der freiwilligen Rückkehr hat sich der Freistaat Bayern im Jahr 2015 am Bund-Länder-Programm REAG/GARP mit insgesamt 1.116.019,41 € beteiligt. Darüber hinaus wurden den Regierungen insgesamt 50.000,00 € zur Förderung der freiwilligen Rückkehr auf dem Landweg in die sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans zugewiesen . Den Zentralen Rückkehrberatungsstellen (ZRB) wurden weitere Rückkehrhilfen in Höhe von 126.100,00 € gewährt . Die Zentralen Rückkehrberatungsstellen (ZRB Nord, ZRB West und ZRB Süd) sowie das Rückkehrprojekt der Landeshauptstadt München Coming Home wurden mit insgesamt rund 161.300,00 € gefördert. Da die durchschnittlichen Ausgaben je Asylbewerber bei über 1.000 € pro Monat liegen, wird der Steuerzahler schon durch jede Rückführung, die zu einer Aufenthaltsverkürzung um nur einen Monat führt, entlastet. 4.2 Wie viele Rückkehrberatungsstellen mit welcher Personalausstattung gab es 2015 in Bayern (bitte auf die einzelnen Regierungsbezirke aufschlüsseln )? Zur Beantwortung verweisen wir auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 6.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 07.12.2015 betreffend Abschiebungen in Bayern 2015 Drs. 17/10703. 4.3 Stimmt es, dass den Rückkehrberatungsstellen untersagt ist, Personen aus den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg zu beraten und bei der Rückkehr zu unterstützen ? Nein. 5.1 Wie viele ausreisepflichtige Personen kehrten aus Bayern selbsttätig in ihre jeweiligen Heimatländer zurück, ohne irgendwelche Hilfen in Anspruch genommen zu haben und ohne sich bei den deutschen Behörden abzumelden? Hierzu liegen keine Angaben vor, da freiwillige Ausreisen auch ohne Bestehen einer Ausreisepflicht, z. B. während eines laufenden Asylverfahrens, erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen, wonach im Jahr 2015 bei insgesamt 13.390 freiwilligen Ausreisen 8.015 mit Förderung durch das REAG/GARP-Programm erfolgten. 5.2 Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde eine qualifizierte und ergebnisoffene Rückkehrberatung anbieten können? Ja. 5.3 Wenn ja, wie wird das gewährleistet? Durch regelmäßige Informationen über Fördermöglichkeiten und Fördervoraussetzungen, durch Teilnahme an entsprechenden Fachtagungen sowie durch Fortbildungsveranstaltungen . 6.1 Wie viele Personen, die bereits im Gemeinschaftssystem untergebracht worden waren, wurden aus jeweils welchen Regierungsbezirken 2015 in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg verlegt (bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und Nationalität angeben)? In die Ankunfts- und Rückführungseinrichtung in Manching (ARE I) werden erst seit Dezember 2015 Personen, die sich bereits in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkunft und der dezentralen Unterbringung) befunden haben, verlegt. Davor waren Personen aus anderen Aufnahmeeinrichtungen und deren Dependancen bzw. aus Notaufnahmeeinrichtungen in die ARE I verlegt worden. Im Dezember kamen aus Oberbayern 150 Personen und aus Schwaben 31 Personen in der ARE I tatsächlich an, insgesamt somit 181 Personen. Verlegungen in die ARE II in Bamberg fanden erst im Dezember 2015 aus der Anschlussunterbringung statt. Zuvor erfolgte die Umverteilung aus Aufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften der Regierungen. Im Dezember kamen aus Oberfranken 94, aus Mittelfranken 168, aus Unterfranken 86, aus der Oberpfalz 100 und aus Niederbayern 123 Personen in der ARE II an, insgesamt somit 571 Personen. Drucksache 17/10797 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Eine getrennte Aufstellung nach Alter, Geschlecht und Nationalität ist in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6.2 Welche Rechtsgrundlage gibt es für diese Verlagerung und für die Beendigung des geordneten Schulbesuchs von betroffenen Kindern? Die Entscheidung über die Umverteilung von der Anschlussunterbringung in die Ankunfts- und Rückführungseinrichtung beruht auf § 50 Asylgesetz (AsylG) in Verbindung mit § 8 der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (DVAsyl). Gemäß § 47 Abs. 1 a AsylG sind Ausländer verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags nach § 29 a AsylG als offensichtlich unbegründet oder nach § 27 a AsylG als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bei den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen handelt es sich um Aufnahmeeinrichtungen in diesem Sinn. Zu einer Beendigung des Schulbesuchs ist es nicht gekommen, denn auch in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen wird ein adäquater Unterricht angeboten. 6.3 Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter sind derzeit in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg (bitte getrennt aufführen)? Zum Stichtag 29.02.2016 hielten sich in der ARE I (Manching ) ca. 149 und in der ARE II (Bamberg) ca. 270 schulpflichtige Kinder auf. 7.1 Wie viele Pädagog/-innen und Sozialarbeiter/-innen arbeiten jeweils in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Manching und Bamberg? In der ARE I in Manching gibt es 5 Lehrkräfte und einen Dienstleister, der für die Unterbringung und Tagesstruktur verantwortlich ist. Zusätzlich werden insgesamt 22 Sozialpädagogen beschäftigt. In der ARE II in Bamberg sind derzeit 4 Lehrkräfte beschäftigt . Für die Sozialbetreuung steht aktuell ein Sozialpädagoge zur Verfügung. Der Bereich niederschwelliger Sozialbetreuung befindet sich derzeit noch im Aufbau. 7.2 Wie viele Personen, die bereits im Gemeinschaftssystem untergebracht sind, sollen nach den Plänen der Staatsregierung 2016 in die Aufnahmeund Rückführungseinrichtungen verlegt werden (bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und Nationalität angeben)? Im Laufe des Jahres werden von den derzeit in Bayern in der Anschlussunterbringung befindlichen Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten ca. 3.600 Personen in die Ankunfts - und Rückführungseinrichtungen verlegt werden. Diese befinden sich noch im laufenden Asylverfahren. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Alter ist daher erst nach Verlegung in die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen möglich. 7.3 Wie viele Menschen aus Serbien, Kosovo, Montenegro , Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina befinden sich aktuell jeweils in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern? In den Erstaufnahmeeinrichtungen befinden sich zum Stichtag 26.02.2015 keine verlegungsfähigen Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten. 8.1 Wie viele Menschen aus Serbien, Kosovo, Montenegro , Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina kamen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils nach Bayern (bitte die jeweiligen Monate angeben )? Zur Beantwortung verweisen wir auf nachstehende Auswertungen . EASY Zugänge Bayern 2015 Januar Februar März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Gesamt Balkan gesamt 2.379 4.113 1.444 1.372 897 1.088 1.684 957 554 311 114 134 14.913 Kosovo 1.861 3.525 314 136 97 50 55 29 74 39 39 29 6.248 Albanien 240 458 779 1.071 569 827 1.499 784 323 106 44 52 6.752 Serbien 184 65 156 40 54 60 33 67 82 71 21 25 858 Mazedonien 33 44 101 46 101 107 51 55 47 37 7 10 639 Bosnien- Herzegowina 61 21 94 79 76 44 41 22 28 58 3 18 545 Montenegro 0 0 0 0 0 0 5 0 0 0 0 0 5 EASY Zugänge Bayern 2016 Januar Februar März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Gesamt Balkan gesamt 173 85 258 Kosovo 46 24 70 Albanien 59 42 101 Serbien 33 6 39 Mazedonien 12 9 21 Bosnien- Herzegowina 23 4 27 Montenegro 0 0 0 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10797 8.2 Wie viele Menschen, die in anderen Bundesländern untergebracht waren, wurden jeweils in die Rückkehrzentren Manching und Bamberg verlegt (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln )? Keine. 8.3 Wie viele Menschen wurden im Jahr 2015 aus den bayerischen Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen heraus abgeschoben (aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsdauer in Deutschland, Geschlecht , Alter und Nationalität)? Zur Beantwortung verweisen wir auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 7 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 07.12.2015 betreffend Abschiebungen in Bayern 2015 Drs. 17/10703.