Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 07.02.2014 Einstellungen in der 4. Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen Am 24.Januar 2014 wurde unter dem Aktenzeichen B1- K3331.5.1/7/1 die Ausschreibung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die vierte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, im Staatsanzeiger veröffentlicht. Darin heißt es, es würden zur Deckung des Nachwuchsbedarfs bei den öffentlichen Archiven in Bayern voraussichtlich sechs Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden in den letzten 10 Jahren in den Vorbereitungsdienst für die vierte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen , eingestellt? a) Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber wurden nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in ein Beamtenverhältnis übernommen? b) Falls nicht alle übernommen wurden: aus welchen Gründen wurden sie nicht übernommen? 2. Wie hoch wird aus heutiger Sicht der Bedarf an Archiv- assessoren in zwei Jahren sein, wenn die Bewerberinnen und Bewerber, die im Herbst 2014 in den Vorbereitungsdienst eintreten, ihren Vorbereitungsdienst abschließen werden? 3. Nachdem unter anderem die erfolgreiche Ablegung entweder der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit Geschichte Voraussetzung für die Einstellung ist, für das Rechtsreferendariat und das Studienreferendariat darüber hinaus keine Zugangsbeschränkungen bestehen, frage ich die Staatsregierung, warum findet vor der Einstellung der Archivreferendarinnen und Archivreferendare anders als bei den Rechtsreferendaren und Studienreferendaren eine Auswahlentscheidung statt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.03.2014 1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden in den letzten 10 Jahren in den Vorbereitungsdienst für die vierte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, eingestellt? In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 28 Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst für die 4. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft , fachlicher Schwerpunkt Archivwesen (ehem. Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst), eingestellt: – Vorbereitungsdienst 2003/2005: 7, davon 3 Teilnehmerin- nen und 4 Teilnehmer, – Vorbereitungsdienst 2006/2008: 10, davon 4 Teilneh- merinnen und 6 Teilnehmer, – Vorbereitungsdienst 2010/2012: 11, davon 5 Teilneh- merinnen und 6 Teilnehmer. a) Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber wurden nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in ein Beamtenverhältnis übernommen? Von den genannten 28 Archivreferendarinnen und Archivreferendaren wurden 24 nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes in ein Beamtenverhältnis beim Freistaat Bayern übernommen: – Vorbereitungsdienst 2003/2005: 6, davon 3 Teilnehmerin- nen und 3 Teilnehmer, – Vorbereitungsdienst 2006/2008: 8, davon 3 Teilnehmerin- nen und 5 Teilnehmer, – Vorbereitungsdienst 2010/2012: 10, davon 5 Teilneh- merinnen und 5 Teilnehmer. b) Falls nicht alle übernommen wurden: aus welchen Gründen wurden sie nicht übernommen? Nach dem Ende der Vorbereitungsdienste wurden alle zum jeweiligen Zeitpunkt freien Planstellen in der staatlichen bayerischen Archivverwaltung mit Absolventinnen und Absolventen besetzt. Dies erfolgte in der Reihenfolge der bei der Qualifizierungsprüfung (ehem. Anstellungs- bzw. Laufbahnprüfung ) erzielten Platzziffer. Vier Bewerberinnen und Bewerber konnten im genannten Zeitraum nicht vom Freistaat Bayern übernommen bzw. nicht verbeamtet werden: Eine Bewerberin und zwei Bewerber wurden im unmittelbaren Anschluss an den Vorbereitungsdienst jeweils in einem befristeten Arbeitsverhältnis von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns auf Stellenresten (Elternzeit , Teilzeit) beschäftigt. Ein Bewerber wurde zu einem späteren Zeitpunkt von einer bayerischen Kommune, der andere Bewerber von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in ein Beamtenverhältnis übernommen. Die Bewer- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.04.2014 17/1080 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1080 berin kündigte ihr befristetes Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen und verzog nach Baden-Württemberg. Dort hat sie mittlerweile die Leitung eines Kommunalarchivs inne. Ein Bewerber kam aufgrund mangelnder Leistungen auch für eine befristete Weiterbeschäftigung nicht infrage. 2. Wie hoch wird aus heutiger Sicht der Bedarf an Archivassessoren in zwei Jahren sein, wenn die Bewerberinnen und Bewerber, die im Herbst 2014 in den Vorbereitungsdienst eintreten, ihren Vorbereitungsdienst abschließen werden? Nach heutigem Stand können von den sechs Referendarinnen und Referendaren fünf übernommen werden. Ergänzend wird bemerkt, dass während des Ausbildungszeitraums Stellen in den Stadtarchiven Würzburg, Regensburg und Kaufbeuren frei werden, sodass davon ausgegangen werden kann, dass der zusätzliche Bewerber eine Stelle finden wird. 3. Nachdem unter anderem die erfolgreiche Ablegung entweder der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit Geschichte Voraussetzung für die Einstellung ist, für das Rechtsreferendariat und das Studienreferendariat darüber hinaus keine Zugangsbeschrän- kungen bestehen, frage ich die Staatsregierung, warum findet vor der Einstellung der Archivreferendarinnen und Archivreferendare anders als bei den Rechtsreferendaren und Studienreferendaren eine Auswahlentscheidung statt? Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheiden gemäß § 42 Satz 1 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen (FachV-Arch) vom 3. Januar 2014 (GVBl S. 7) die Ernennungsbehörden, in diesem Fall die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. Es gilt dabei der Grundsatz der bedarfsgerechten Ausbildung. In § 42 Satz 2 FachV-Arch heißt es dazu: „Dabei ist der Bedarf der verschiedenen Dienstherren mit den vorhandenen Ausbildungsplätzen abzustimmen.“ Da die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Referendarstellen regelmäßig um ein Vielfaches übertrifft und auch in Bezug auf die schriftlich vorgelegte Qualifizierung eine Auswahl kaum oder gar nicht möglich ist, werden mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die die Voraussetzungen gemäß der jeweiligen Ausschreibung erfüllen, Auswahlgespräche geführt. Dieses Procedere gibt es bereits seit dem Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst 1984/1987. Auch für den höheren Bibliotheksdienst ist diese Vorgehensweise seit langem Usus.