Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.02.2016 Auslastung und Ziel der Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Asylbegehrende sind seit Eröffnung der Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Bamberg und Manching dort untergebracht worden (bitte nach Regierungsbezirk – aus dem die Asylbegehrenden in die ARE verlegt wurden – sortiert auflisten )? 1.2 Wie viele bayerische Asylbegehrende sollen noch in die ARE verlegt werden (bitte nach Regierungsbezirk – aus dem die Asylbegehrenden in die ARE verlegt werden sollen – sortiert auflisten)? 1.3 Wie viele Asylbegehrende wurden bisher in ihre entsprechenden Heimatländer aus den ARE heraus rückgeführt (bitte nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Rückführung sortiert auflisten)? 2.1 Anhand welcher Merkmale, Kriterien oder anderen Indikatoren werden Menschen ausgewählt, um in die ARE verlegt beziehungsweise gesammelt zu werden? 2.2 Werden auch Menschen, die bisher in Deutschland geduldet waren, in den ARE gesammelt und untergebracht ? 2.3 Wird eine Einzelfallprüfung der individuellen Gründe der Asylantragstellung bei den Asylbegehrenden durchgeführt, welche in die ARE verlegt werden sollen beziehungsweise verlegt worden sind? 3.1 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei den betroffenen Asylbegehrenden in den ARE Gesundheitsversorgungs - und Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen? 3.2 Wie viele Vollzeitäquivalente an Stellen stehen in den ARE für Bildung, Gesundheitsversorgung, Asylsozialarbeit , Administration und Sonstiges zur Verfügung (bitte nach Berufsbildern sortiert auflisten)? 4.1 Wie viele Asylsuchende wurden in den letzten 4 Monaten direkt nach dem Grenzübertritt in Bayern nach Deutschland in die ARE gebracht (bitte die entsprechenden Herkunftsstaaten angeben)? 4.2 Welches Ziel verfolgt die Staatsregierung mit den ARE? 4.3 Wie lange möchte die Staatsregierung die ARE betreiben ? 5.1 Wie viele Asylsuchende wurden aus Erstaufnahmeeinrichtungen heraus in ARE verlegt (bitte die entsprechenden Herkunftsstaaten und Erstaufnahmeeinrichtungen angeben)? 5.2 Plant die Staatsregierung in Zukunft noch weitere ARE oder vergleichbare Einrichtungen zu errichten? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.04.2016 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm wird in Abstimmung mit dem Staats ministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele Asylbegehrende sind seit Eröffnung der Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Bamberg und Manching dort untergebracht worden (bitte nach Regierungsbezirk – aus dem die Asylbegehrenden in die ARE verlegt wurden – sortiert auflisten)? Seit Inbetriebnahme der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung I in Manching/Ingolstadt am 01.09.2015 sind dort insgesamt 2.392 Personen untergebracht gewesen. Im Rahmen der Verlegung aus der Anschlussunterbringung von Asylbewerbern aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkan wurden bislang 494 Personen in der Aufnahmeund Rückführungseinrichtung I aufgenommen, die weiteren 1.898 Personen wurden aus der Erstaufnahme verlegt. Eine Aufteilung nach Regierungsbezirken wurde nur für die Verlegung aus der Anschlussunterbringung dokumentiert: Oberbayern 261 Personen Schwaben 233 Personen Seit 15.09.2015 sind in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung II in Bamberg 2.683 Personen aus den Regierungsbezirken Ober-, Unter-, Mittelfranken, Oberpfalz und Niederbayern untergebracht worden. Davon sind 1.131 Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen und 1.552 Personen aus der Anschlussunterbringung verlegt worden. Eine Aufteilung nach Regierungsbezirken wurde nur für die Verlegung aus der Anschlussunterbringung dokumentiert : Oberfranken 291 Personen Mittelfranken 368 Personen Unterfranken 397 Personen Oberpfalz 246 Personen Niederbayern 250 Personen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10869 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10869 Die Zahlen entsprechen dem Stand Ende Februar 2016. In den Verlegungszahlen aus der Erstaufnahme sind auch die Direktankünfte in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen enthalten. 1.2 Wie viele bayerische Asylbegehrende sollen noch in die ARE verlegt werden (bitte nach Regierungsbezirk – aus dem die Asylbegehrenden in die ARE verlegt werden sollen – sortiert auflisten)? Es wird davon ausgegangen, dass mit „bayerischen Asylbegehrenden “ Asylbewerberinnen bzw. -bewerber gemeint sind, die Bayern im Rahmen der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden. Davon stehen noch 343 Personen zur Verlegung in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung I in Manching/Ingolstadt (145 aus Oberbayern und 198 aus Schwaben) an und noch 935 Personen zur Verlegung in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung II in Bamberg (101 aus Oberfranken, 258 aus Mittelfranken, 203 aus Unterfranken, 55 aus Niederbayern und 318 aus der Oberpfalz). Die Zahl der in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen zu verlegenden Personen aus der Anschlussunterbringung kann sich noch erhöhen, wenn Gründe, die einer Verlegung aktuell entgegenstehen, wegfallen. Die Zahlen entsprechen dem Stand Ende Februar 2016. 1.3 Wie viele Asylbegehrende wurden bisher in ihre entsprechenden Heimatländer aus den ARE heraus rückgeführt (bitte nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Rückführung sortiert auflisten)? Seit der Eröffnung wurden aus den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen 193 Albaner, 32 Bosnier, 280 Kosovaren , 34 Mazedonier und 82 Serben abgeschoben. Die Abschiebung erfolgte ausschließlich in die jeweiligen Heimatländer . Die Zahlen entsprechen dem Stand Ende Februar 2016. 2.1 Anhand welcher Merkmale, Kriterien oder anderen Indikatoren werden Menschen ausgewählt, um in die ARE verlegt beziehungsweise gesammelt zu werden? 2.2 Werden auch Menschen, die bisher in Deutschland geduldet waren, in den ARE gesammelt und untergebracht ? Kriterium für die Verlegung in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen ist eine weitestgehend gesicherte Rückführbarkeit von Asylbewerbern mit geringer bzw. keiner Bleibeperspektive , die aus sicheren Herkunftsländern stammen. 2.3 Wird eine Einzelfallprüfung der individuellen Gründe der Asylantragstellung bei den Asylbegehrenden durchgeführt, welche in die ARE verlegt werden sollen beziehungsweise verlegt worden sind? Für das Asylverfahren ist der Bund zuständig. 3.1 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei den betroffenen Asylbegehrenden in den ARE Gesundheitsversorgungs - und Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen? Die Gesundheitsversorgung in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen ist nicht anders als in einer regulären Aufnahmeeinrichtung. Es gibt auch hier das dreistufige Verfahren mit Erstscreening, Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und kurativer Versorgung. Für die Versorgung mit Bildung steht in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen ein niedrigschwelliges unterrichtliches Angebot für jedes Kind im schulpflichtigen Alter zur Verfügung. 3.2 Wie viele Vollzeitäquivalente an Stellen stehen in den ARE für Bildung, Gesundheitsversorgung, Asylsozialarbeit, Administration und Sonstiges zur Verfügung (bitte nach Berufsbildern sortiert auflisten)? In der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung I gibt es 5 Lehrkräfte und einen Dienstleister, welcher für die Unterbringung und Tagesstruktur sowie Sozialbetreuung verantwortlich ist. Für die Gesundheitsversorgung werden täglich Sprechstunden angeboten. Im Bereich der staatlichen Verwaltung sind 42 Personen beschäftigt und der externe Sicherheitsdienst setzt für die vier Standorte 113 Kräfte ein. In der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung II sind derzeit 4 Lehrkräfte beschäftigt. Die Sozialbetreuung wird aktuell durch die AWO-Bamberg sichergestellt. Ein Angebot der örtlichen Sozialverbände für den Bereich Sozialbetreuung ist in Abstimmung. Die Gesundheitsversorgung wird durch eine tägliche Sprechstunde eines Allgemeinmediziners sowie durch wöchentliche Sprechstunden von Hebamme und Kinderarzt sichergestellt. Hierfür wurden bereits zwei Vollzeitassistenzkräfte eingestellt, eine weitere folgt demnächst. Im Bereich der staatlichen Verwaltung sind 47 Personen beschäftigt und der externe Sicherheitsdienst setzt 20 Kräfte ein. Eine Berechnung von Vollzeitstellen im Bereich der Gesundheitsversorgung ist nicht möglich, da die Sprechstunden nur einen Teil der Versorgung darstellen. Bei weitergehendem Behandlungsbedarf bei Fachärzten oder in Kliniken kann keine Vergleichsberechnung in Stellenanteile angestellt werden. 4.1 Wie viele Asylsuchende wurden in den letzten 4 Monaten direkt nach dem Grenzübertritt in Bayern nach Deutschland in die ARE gebracht (bitte die entsprechenden Herkunftsstaaten angeben)? Im Zeitraum vom 24.11.2015 bis einschließlich 24.03.2016 wurden insgesamt 286 Asylbewerber direkt in die Aufnahme - und Rückführungseinrichtungen gebracht. Diese teilen sich in folgende Herkunftsländer auf: Albanien 85 Personen Bosnien-Herzegowina 28 Personen Mazedonien 39 Personen Republik Kosovo 78 Personen Republik Serbien 56 Personen 4.2 Wie lange möchte die Staatsregierung die ARE betreiben ? Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern soll ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt werden. Die zeitlichen Abläufe sind dabei so gestaltet, dass das Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Die Asylantragstellung, die Antragsbearbeitung und -entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung abgelehnter Bewerber finden in einem effizienten Verfahren vor Ort statt. 4.3 Wie lange möchte die Staatsregierung die ARE betreiben ? Drucksache 17/10869 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ein Ende des Betriebs ist derzeit nicht in Sicht. 5.1 Wie viele Asylsuchende wurden aus Erstaufnahmeeinrichtungen heraus in ARE verlegt (bitte die entsprechenden Herkunftsstaaten und Erstaufnahmeeinrichtungen angeben)? Aus Erstaufnahmeeinrichtungen wurden 1.898 Personen in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung I verlegt. Die Herkunftsländer wurden im Einzelnen nicht dokumentiert. Aus Erstaufnahmeeinrichtungen sind insgesamt 1.131 Personen in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung II verlegt worden. Diese Personen stammen aus folgenden Herkunftsländern: Albanien 431 Bosnien-Herzegowina 90 Mazedonien 102 Kosovo 350 Serbien 158 Die Zahlen entsprechen dem Stand Ende Februar 2016. In den Zahlen sind auch die Direktankünfte in den Aufnahmeund Rückführungseinrichtungen enthalten. 5.2 Plant die Staatsregierung in Zukunft noch weitere ARE oder vergleichbare Einrichtungen zu errichten ? Derzeit gibt es keine entsprechenden Planungen.