Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.03.2016 Kernwegenetz in Niederbayern Die Geräte in der Landwirtschaft werden immer größer und schwerer. Deswegen beabsichtigt die Staatsregierung, ein übergeordnetes Netz von Hauptwirtschaftswegen in Bayern aufzubauen. Die bestehenden Feldwege und Wege werden aber auch für Freizeitaktivitäten genutzt oder sind zum Teil als Wanderwege markiert und können somit auch für den Tourismus in den Regionen von Bedeutung sein. Zudem dürften mit dem geplanten Ausbau auch entsprechende Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sein. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILEn) haben bereits einen Förderantrag zur Erstellung eines Konzepts gestellt? Angaben bitte mit Benennung der beteiligten Gemeinden. b) Für welche ILEn wurden die Anträge bereits bewilligt? c) Bei welchen ILEn befindet sich ein Förderantrag in Vorbereitung? 2. a) Für welche ILEn sind Umsetzungskonzepte bereits fertig? b) In welcher Höhe wurden Mittel für die Umsetzungskonzepte bewilligt? Angaben bitte zu den förderfähigen Gesamtkosten und zur Höhe der bewilligten Fördermittel für die einzelnen ILEn. c) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten ? 3. a) Wie setzten bzw. setzen sich die einzelnen Arbeitsgruppen zusammen? Angaben bitte zu den in den Arbeitsgruppen vertretenen Behörden und Verbänden. b) Wie werden anerkannte Umweltverbände eingebunden ? c) Wie wird sichergestellt, dass die Interessen weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen wie die der Wanderer , Radfahrer, Reiter und des Tourismus mit berücksichtigt werden? 4. a) Wie viele km Wege wurden in den einzelnen Untersuchungskonzepten erfasst? b) Wie viele km Wege sind in den einzelnen Konzepten als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ eingeteilt worden? 5. a) Wie hoch ist der Flächenbedarf für den Ausbau der Wege in den einzelnen Konzepten? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“. b) Handelt es sich beim Kernwegenetz um einen Plan bzw. um ein Programm, für den oder für das eine strategische Umweltprüfung notwendig ist? c) Wenn nein, warum nicht? 6. a) Wie hoch werden die Investitionskosten geschätzt? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“. b) Wurden bereits Anträge zum Ausbau von Kernwegen gestellt? c) Wenn ja, für welche Projekte und unter Angabe der förderfähigen Gesamtkosten sowie der beantragten Fördermittel unterteilt nach Mitteln aus Finanzausgleichsgesetz (FinR-LE 2014) und ggf. nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Finanzierungsrichtlinie (FAG) beantragt? 7. a) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten für den Ausbau der Kernwege? b) Wie hoch sind die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten bei voller Umsetzung der Konzepte? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ILEn und zudem jeweils für „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ getrennt . Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.04.2016 Vorbemerkung: Mit der Regierungserklärung 2014 von Herrn Staatsminister Helmut Brunner angekündigten und bayernweit angelaufenen Initiative Ländliche Kernwegenetze setzt die Ländliche Entwicklung neben der Verbesserung der Agrarstruktur durch Flurneuordnung einen neuen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Agrarinfrastruktur. Hintergründe dafür sind, dass das bestehende ländliche Wegenetz den gestiegenen Ansprüchen einer modernen Landwirtschaft oft nicht mehr gerecht wird und darüber hinaus verstärkt auch neue gemeindeübergreifende Fahrbeziehungen hinzugekommen sind. Hinzu kommen neue Anforderungen aus dem Bereich der interkommunalen Gemeindeentwicklung. Bei der Schaffung von Kernwegenetzen geht es um eine gemeindeübergreifende und multifunktional angelegte Ertüchtigung des ländlichen Hauptwirtschaftswegenetzes. Das neue Wegenetz soll weitmaschiger und damit mit weniger Wegen, aber dafür mit höherer Ausbauqualität konzipiert Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10872 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10872 werden. Zur Unterstützung einer ganzheitlichen Gemeindeentwicklung ist das neue Wegenetz zudem in eine interkommunale Gesamtplanung einzubinden. Die Konzepterstellung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Landwirten. 1. a) Welche Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILEn) haben bereits einen Förderantrag zur Erstellung eines Konzepts gestellt? Angaben bitte mit Benennung der beteiligten Gemeinden. Folgende ILEn haben einen Förderantrag gestellt: ABeNS mit den Gemeinden Abensberg, Biburg, Neustadt a. d. Donau und Siegenburg Ilzer Land mit den Gemeinden Eppenschlag, Fürsteneck, Grafenau, Hutthurm, Innernzell, Perlesreut, Ringelai, Röhrnbach, Saldenburg , Schöfweg, Schönberg und Thurmannsbang nord23 mit den Gemeinden Ascha, Bogen, Falkenfels, Haibach, Haselbach, Hunderdorf, Kirchroth, Konzell, Loitzendorf, Mariaposching , Mitterfels, Neukirchen, Niederwinkling, Parkstetten , Perasdorf, Rattenberg, Rattiszell, Sankt Englmar, Schwarzach, Stallwang, Steinach, Wiesenfelden und Windberg Passauer Oberland mit den Gemeinden Aicha v. W., Büchlberg, Eging a. See, Fürstenstein, Neukirchen v. W., Ruderting, Salzweg, Tiefenbach , Tittling und Witzmannsberg Zellertal mit den Gemeinden Arnbruck und Drachselsried Wolfsteiner Waldheimat mit den Gemeinden Freyung, Hohenau, Mauth und Philippsreut Grüner Dreiberg mit den Gemeinden Bischofsmais, Kirchberg i. Wald, Kirchdorf i. Wald und Rinchnach Abteiland mit den Gemeinden Breitenberg, Haidmühle, Hauzenberg, Jandelsbrunn, Neureichenau, Obernzell, Sonnen, Thyrnau, Untergriesbach, Waldkirchen und Wegscheid Gäuboden mit den Gemeinden Aiterhofen, Feldkirchen, Irlbach, Leiblfing , Oberschneiding, Salching und Straßkirchen Donau-Wald mit den Gemeinden Achslach, Bernried, Böbrach, Geiersthal , Gotteszell, Grafling, Kollnburg, Metten, Offenberg, Patersdorf, Prackenbach, Ruhmannsfelden, Viechtach und Zachenberg Nationalpark-Gemeinden mit den Gemeinden Bayerisch Eisenstein, Frauenau, Lindberg , Neuschönau Spiegelau und St. Oswald-Riedlhütte XperRegio mit den Gemeinden Arnstorf, Eichendorf, Simbach b. Landau , Malgersdorf, Reisbach und Schönau Hallertauer Mitte mit den Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Mainburg , Train und Volkenschwand Laber mit den Gemeinden Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting , Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam und Rain b) Für welche ILEn wurden die Anträge bereits bewilligt ? Für die unter 1 a genannten ILEn wurde die Erstellung eines Ländlichen Kernwegenetzkonzeptes bewilligt. c) Bei welchen ILEn befindet sich ein Förderantrag in Vorbereitung? Für folgende ILEn befindet sich der Förderantrag in Vorbereitung : Sonnenwald mit den Gemeinden Auerbach, Außernzell, Grattersdorf, Hengersberg, Hunding, Iggensbach, Lalling, Schöllnach und Zenting Donau-Isar mit den Gemeinden Aholming, Deggendorf, Moos, Otzing, Plattling und Stephansposching 2. a) Für welche ILEn sind Umsetzungskonzepte bereits fertig? Bei keiner ILE ist das Umsetzungskonzept bereits fertig. b) In welcher Höhe wurden Mittel für die Umsetzungskonzepte bewilligt? Angaben bitte zu den förderfähigen Gesamtkosten und zur Höhe der bewilligten Fördermittel für die einzelnen ILEn. Die förderfähigen Gesamtkosten und die Höhe der bewilligten Fördermittel für die Ländlichen Kernwegenetzkonzepte betragen: ILE Förderfähige Bewilligte Fördermittel in T€ Gesamtkosten in T€ ABeNS 21 16 Ilzer Land 36 27 nord23 30 23 Passauer Oberland 27 20 Zellertal 10 7 Wolfsteiner Waldheimat 21 16 Grüner Dreiberg 16 12 Abteiland 32 24 Gäuboden 19 14 Donau-Wald 30 23 Nationalpark-Gemeinden 22 17 XperRegio 29 20 Hallertauer Mitte 21 16 Laber 21 15 c) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten? Drucksache 17/10872 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die nicht durch Zuschüsse abgedeckten Kosten tragen die jeweiligen ILEn. Die interne Aufteilung zwischen den Kommunen erfolgt nach dem jeweils untereinander vereinbarten Aufteilungsschlüssel. 3. a) Wie setzten bzw. setzen sich die einzelnen Arbeitsgruppen zusammen? Angaben bitte zu den in den Arbeitsgruppen vertretenen Behörden und Verbänden . Bei den bisher zur Umsetzung vorgesehenen Kernwegen handelt es sich um Maßnahmen in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommunen. Diese müssen im Rahmen ihrer Planungshoheit selbst abwägen, welche Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern achtet darauf, dass insbesondere auch der behördliche Naturschutz, die Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. das Staatliche Bauamt beteiligt werden. An der Erarbeitung des Kernwegenetzkonzeptes durch das beauftragte Planungsbüro sind beteiligt: Kommunen der ILE, ALE Niederbayern, zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zuständiges Landratsamt (u. a. Untere Naturschutzbehörde) und Bayerischer Bauernverband . b) Wie werden anerkannte Umweltverbände eingebunden ? Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgt in der Regel die Beteiligung der Unteren und ggf. Höheren Naturschutzbehörden . Mögliche Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Einbindung der Umweltverbände werden derzeit im Rahmen einer in Auftrag gegebenen Studie untersucht. c) Wie wird sichergestellt, dass die Interessen weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen wie die der Wanderer, Radfahrer, Reiter und des Tourismus mit berücksichtigt werden? Es ist insbesondere die Aufgabe des mit der Erarbeitung des Kernwegenetzkonzepts beauftragten Planungsbüros, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an die jeweiligen Kernwege zu ermitteln und die Auftraggeber über notwendige Beteiligungen zu informieren. Sobald ein Kernweg dann tatsächlich zur Ausführung kommen soll, sind in der Phase der Entwurfserstellung die notwendigen Abstimmungen mit den berührten Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. 4. a) Wie viele km Wege wurden in den einzelnen Untersuchungskonzepten erfasst? b) Wie viele km Wege sind in den einzelnen Konzepten als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ eingeteilt worden? Die Weglängen sowie deren Einteilung in Prioritäten kann, soweit bereits bekannt, der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. ILE erfasste Wege (km) davon Priorität I (km) davon Priorität II (km) Langfristig (km) ABeNS 113 38 46 30 Ilzer Land 337 80 101 155 nord23 Passauer Oberland Zellertal 75 29 46 ILE erfasste Wege (km) davon Priorität I (km) davon Priorität II (km) Langfristig (km) Wolfsteiner Waldheimat 152 63 68 21 Grüner Dreiberg 80 25 Abteiland 307 98 131 78 Gäuboden 150 Donau-Wald 287 32 Nationalpark- Gemeinden 99 38 41 20 XperRegio 302 Hallertauer Mitte Laber 5. a) Wie hoch ist der Flächenbedarf für den Ausbau der Wege in den einzelnen Konzepten? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig “. Zur Beantwortung dieser Frage sind verschiedene Arten des Flächenbedarfs zu unterscheiden: Flächen werden ggf. benötigt für die 1. Verbreiterung der Wege (Erhöhung der Fahrbahn- und Kronenbreite), 2. Anlage von Wegseitengräben und 3. Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Summe Nr. 1 bis Nr. 3 ergibt den Gesamtflächenbedarf, der sich aus zusätzlich überbauten Flächen (Nr. 1) und Flächen mit Nutzungsänderung ohne Überbauung (Nr. 2 und 3) zusammensetzt. Die Nutzungsänderung ohne Überbauung ist aus landwirtschaftlicher Sicht zwar auch als „Flächenbedarf “ zu sehen, jedoch wird naturschutzfachlich hierbei das Schutzgut „Boden“ grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Deshalb werden im Folgenden lediglich die unter Nr. 1 aufgeführten Flächen als „Flächenbedarf“ bezeichnet. 1. Wird ein vorhandener bereits befestigter Weg zum Kernweg ausgebaut, so ist in der Regel ein Flächenbedarf für die Verbreiterung der Fahrbahn von 3,0 m auf 3,5 m und der Bankette von jeweils 0,5 m auf 0,75 m erforderlich. Dies bedeutet ca. 1,0 m² Mehrfläche pro lfd. m Weg. 2. Erfolgt der Ausbau (z. B. bei notwendigen Lückenschlüssen ) auf einem bisherigen Grünweg (Breite in der Regel 4,0 m) oder müssen Teilstücke eines Kernweges völlig neu trassiert werden, so erfordert der Ausbau einen zusätzlichen Flächenbedarf von 3,5 m für die Fahrbahn und 1,5 m für die Bankette. Die Flächeninanspruchnahme beträgt hier also 5,0 m² pro lfd. m Weg. Da die weit überwiegende Zahl der Kernwege unter die erste Kategorie fällt, ist im Allgemeinen von 1,0 m² pro lfd. m Weg an zusätzlich benötigter Fläche auszugehen. Der Flächenbedarf wird zudem teilweise durch entfallende Wege kompensiert. Wird beim Ausbau zum Kernweg die Neuanlage eines Wegseitengrabens erforderlich, so werden nochmals zusätzlich 3,0 m² pro lfd. m Weg benötigt, die jedoch gemäß obiger Definition nicht als Flächenbedarf im engeren Sinn anzusehen sind. b) Handelt es sich beim Kernwegenetz um einen Plan bzw. um ein Programm, für den oder für das eine strategische Umweltprüfung notwendig ist? Die Schwerpunktinitiative „Interkommunale Kernwegenetze“ ist Bestandteil des „Entwicklungsprogramms für den länd- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10872 lichen Raum in Bayern 2014–2020 (EPLR Bayern 2020). Für das EPLR Bayern 2020 wurde ein Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, (siehe: http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpoli tik/dateien/sup_eler_endbericht_plus_eu-fragen.pdf) Eine Begründung für die Pflicht zur Durchführung einer SUP für einzelne Kernwegenetzkonzepte ergibt sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) weder aus formaler noch inhaltlicher Sicht. c) Wenn nein, warum nicht? Aus formaler Sicht: Das UVPG beschränkt die Verpflichtung zur SUP auf Pläne und Programme, die von einer Behörde zu erstellen sind. Die Pflicht zur Erstellung muss sich zwingend aus einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift ergeben. Diese Voraussetzung ist beim informellen Kernwegenetzkonzept grundsätzlich nicht erfüllt. Aus inhaltlicher Sicht: Eine SUP kann notwendig werden für Pläne, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben der Anlage 1 UVPG (hier: Nr. 16.1: Bau von öffentlichen gemeinschaftlichen Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG) einen Rahmen setzen und die Behörde mit erheblichen Umweltauswirkungen rechnet. Einen Rahmen setzen Pläne dann, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthalten . Informelle Kernwegenetzkonzepte erfüllen diese Bedingungen hinsichtlich des Zulassungsverfahrens zum Bau von öffentlichen gemeinschaftlichen Anlagen im Sinne des FlurbG jedoch nicht. Sobald zur Umsetzung des Konzepts einzelne Maßnahmen in einem Verfahren nach FlurbG Bestandteil einer formellen Planung werden, erfolgt im Rahmen der planrechtlichen Behandlung eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit nach § 3 c UVPG. 6. a) Wie hoch werden die Investitionskosten geschätzt ? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“. Bisher wurden konkret nur folgende Investitionskosten der Priorität I geschätzt: ABeNS ca. 9.627.000 € Grüner Dreiberg ca. 5.700.000 € Als grobe Abschätzung für die Investitionskosten kann derzeit ein Wert von 300.000 € je Kilometer Kernweg angesetzt werden. b) Wurden bereits Anträge zum Ausbau von Kernwegen gestellt? Bisher wurden beim ALE Niederbayern keine Anträge zum Ausbau von Kernwegen gestellt. c) Wenn ja, für welche Projekte und unter Angabe der förderfähigen Gesamtkosten sowie der beantragten Fördermittel unterteilt nach Mitteln aus Finanzausgleichsgesetz (FinR-LE 2014) und ggf. nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Finanzierungsrichtlinie (FAG) beantragt? Angaben zu eventuell beantragten Förderungen über GVFG und FAG betreffen nicht die Verwaltung für Ländliche Entwicklung . Informationen hierzu liegen nicht vor. 7. a) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten für den Ausbau der Kernwege? Die nicht durch Fördermittel abgedeckten Kosten für die Kernwege tragen in der Regel die jeweiligen Kommunen, in deren Gemeindegebiet der entsprechende Kernweg liegt. b) Wie hoch sind die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten bei voller Umsetzung der Konzepte? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ILEn und zudem jeweils für „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ getrennt. Diese Frage kann vorweg nicht exakt beantwortet werden, da der Fördersatz für jede einzelne Maßnahme von der zur Umsetzung gewählten Verfahrensmethode abhängig ist. In Flurneuordnungsverfahren kann die Förderung bis zu 85 % der Kosten betragen, als Infrastrukturmaßnahme außerhalb der Flurneuordnung bis zu 75 % und im Rahmen des Förderprogramms „Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014–2020 in Bayern “ 60 % der Nettokosten. Grundsätzlich gilt, dass die Erstellung einer mit Prioritätensetzung verbundenen Planung eines Kernwegenetzes für die Gemeinden eine wichtige Grundlage für die gezielte Lenkung von Investitionen in die strukturelle Verbesserung des ländlichen Wegenetzes für die nächsten 20–25 Jahre darstellt. Von einer vollständigen Umsetzung aller Kernwege insbesondere der niedrigeren Prioritätsstufen ist dabei nicht auszugehen.