Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2016 Aktuelle Zahlen zu Abschiebungen und Anerkennungsquoten in Bayern Der Ministerpräsident Horst Seehofer sprach in der Plenarsitzung vom 20. Oktober 2015 davon, dass es in Bayern 14.000 und im Bundesgebiet 70.000 Menschen gäbe, die durch Abschiebung oder freiwillige Rückreise „zurückgeführt “ werden müssten. Laut der Antwort auf meine Anfrage zum Plenum vom 28.10.2015 Drs. 17/8730 basierten diese Zahlen auf Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Weitere Informationen über die Zusammensetzung dieser Gruppe, wie Aufenthaltsdauer und vorheriger Aufenthaltsstatus, müssten durch das Bundesamt für Migration ausgewertet werden. In einer Antwort auf eine mündliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (laut Bundestagsplenarprotokoll 18/126) führt das Bundesministerium des Innern aus, dass „ausweislich des Ausländerzentralregisters “ zum Stichtag 31. August 2015 52.508 Personen als Ausreisepflichtige erfasst sind, die keine Duldung besaßen. Nach einer Pressemitteilung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. Oktober 2015, einen Tag nach der Wortmeldung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer im Plenum, musste der Staatsminister Joachim Herrmann die Anzahl der ausreisepflichtigen Menschen bei den bayerischen Kommunen erfragen (Pressemitteilung 387/2015) http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen /pressearchiv/2015/387/index.php Dies sollte mittlerweile abgeschlossen sein. In den Antworten auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm vom 5. November 2013 auf Drs. 17/352 konnten detaillierte Ausführungen zu Einreisejahr, welches in Einzelfällen bis ins Jahr 1943 zurückreicht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe gemacht werden. Staatsminister Dr. Markus Söder äußerte sich in einem Interview mit der „Bild“ am 24. Oktober 2015 wörtlich: „Denn es kann nicht sein, dass bei einer Asylanerkennungsquote von nur ein bis zwei Prozent trotzdem fast alle in Deutschland bleiben.“ Laut Zahlen des Bundesamts für Migration liegt die Anerkennungsquote im Jahr 2015 bei 48,5 %. Die „Gesamtschutzquote “ mit subsidiärem und Abschiebungsschutz bei 49,8 % (vgl. Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2015, Hrsg.: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg , 07.01.2016). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie erklären sich die zahlenmäßigen Unterschiede zwischen den Äußerungen des Ministerpräsidenten Horst Seehofer und der Antwort des Bundesministeriums des Innern? Liegen der Staatsregierung weitere Daten vor, auf denen die vom Ministerpräsidenten Horst Seehofer genannten Zahlen basieren? Falls ja, wie lauten diese? 2. Weshalb musste der Staatsminister Joachim Herrmann, einen Tag nach den obigen Äußerungen des Ministerpräsidenten Horst Seehofer, bei den bayerischen Kommunen die Anzahl der ausreisepflichtigen Menschen erfragen ? 3. Wie viele Asylbewerber/-innen (nur Zugänge aus dem Jahr 2015) befinden sich aktuell in Zuständigkeit des Landes Bayern? Wie setzt sich diese Personengruppe nach Staatszugehörigkeit, Alter und Geschlecht zusammen? Welche Anerkennungsquote entfällt auf die einzelnen Staatsangehörigkeiten? 4. Wie viele ausreisepflichtige Menschen halten sich derzeit in Bayern auf? Wie setzt sich diese Personengruppe nach Staatszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Dauer des Asylverfahrens und Einreisejahr zusammen? 5. Wie viele Personen wurden 2014 und 2015 aus Bayern abgeschoben? Wie viele Personen sind im gleichen Zeitraum freiwillig ausgereist? Wie hoch war die jeweilige durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Bayern? 6. Wie viel Prozent der ausreisepflichtigen Menschen waren zum Zeitpunkt des Wegfalls ihres Aufenthaltsrechts berufstätig ? Wie viel Prozent haben ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen bestritten? Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigte Personen halten sich aktuell in Bayern auf? 7. Wie viele abgeschobene Personen wurden 2014 und 2015 aus Bayern in die EU-Staaten abgeschoben, in denen sie zuerst europäischen Boden betreten hatten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Einreisejahr, Alter, Nationalität und Zielland der Abschiebung? Wie viele abgeschobene Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 aus Bayern in ihre Heimatländer abgeschoben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Einreisejahr, Alter und Nationalität? 8. Wie erklärt die Staatsregierung die deutliche Differenz zwischen den laut Bundesamt für Migration veröffentlichten Anerkennungsquoten und den durch ein Mitglied der Staatsregierung genannten Anerkennungsquoten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10880 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10880 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Wie erklären sich die zahlenmäßigen Unterschiede zwischen den Äußerungen des Ministerpräsidenten Horst Seehofer und der Antwort des Bundesministeriums des Innern? Liegen der Staatsregierung weitere Daten vor, auf denen die vom Ministerpräsidenten Horst Seehofer genannten Zahlen basieren? Falls ja, wie lauten diese? Die Wortmeldung von Ministerpräsident Horst Seehofer in der Plenarsitzung vom 20.10.2015 und die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 30.09.2015 (Plenarprotokolle 2015, 18/126 S. 12264) betreffen unterschiedliche Sachverhalte. Während sich die Antwort der Bundesregierung auf die zum Stichtag 31.08.2015 im Ausländerzentralregister verzeichnete Zahl der bundesweit Ausreisepflichtigen bezog, lagen der Wortmeldung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über zu erwartende ablehnende Asylentscheidungen zugrunde. Im Übrigen wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Anfrage zum Plenum des Fragestellers vom 26.10.2015 verwiesen (LT-Drs. 17/8730, Seite 6). 2. Weshalb musste der Staatsminister Joachim Herrmann , einen Tag nach den obigen Äußerungen des Ministerpräsidenten Horst Seehofer, bei den bayerischen Kommunen die Anzahl der ausreisepflichtigen Menschen erfragen? Mit Schreiben vom 21.10.2015 wurden die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte gebeten, über die regelmäßig mitzuteilenden Personen, die zur Rückführung in die Westbalkanstaaten anstehen, hinaus auch eine Liste aller übrigen vollziehbar ausreisepflichtigen und abschiebbaren Ausländer zu melden. Denn aus den im Ausländerzentralregister (AZR) erfassten Daten ist nicht ermittelbar, ob ein ausreisepflichtiger Ausländer aktuell auch tatsächlich abschiebbar ist. Eine gegenwärtige bzw. vorübergehende Nichtvollziehbarkeit der Abschiebung kann sich beispielsweise aufgrund laufender Maßnahmen zur Beschaffung von Passersatzpapieren, der Abklärung vorgetragener Reiseunfähigkeitsgründe oder einem anhängigen verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren ergeben. 3. Wie viele Asylbewerber/-innen (nur Zugänge aus dem Jahr 2015) befinden sich aktuell in Zuständigkeit des Landes Bayern? Wie setzt sich diese Personengruppe nach Staatszugehörigkeit, Alter und Geschlecht zusammen? Welche Anerkennungsquote entfällt auf die einzelnen Staatsangehörigkeiten? Zum Stand 29.02.2016 waren insgesamt 155.944 Personen in Bayern in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften , durch Kreisverwaltungsbehörden und in Wohnungen untergebracht. Zum jeweiligen Jahr, in dem der Zugang der einzelnen Asylbewerber erfolgte, liegen der Unterbringungsverwaltung keine statistischen Daten vor. Gleiches gilt für Staatszugehörigkeit, Alter und Geschlecht der Asylbewerber. Nach der im Internetangebot des BAMF frei zugänglichen Asylgeschäftsstatistik für das Jahr 2015 entfielen auf die bundesweit fünf zuzugsstärksten Herkunftsländer folgende Gesamtschutzquoten: Herkunftsland Asylanträge Entscheidungen über Asylanträge Gesamtschutzquote * Syrien, Arabische Republik 162.510 105.620 96 % Albanien 54.762 35.721 0,2 % Kosovo 37.095 29.801 0,4 % Afghanistan 31.902 5.966 47,6 % Irak 31.379 16.796 88,6 % * Verhältnis von Anerkennungen als Asylberechtigter oder Flüchtling, Gewährungen von subsidiärem Schutz und Feststellungen von Abschiebungsverboten zur Gesamtzahl der Asylentscheidungen. 4. Wie viele ausreisepflichtige Menschen halten sich derzeit in Bayern auf? Wie setzt sich diese Personengruppe nach Staatszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Dauer des Asylverfahrens und Einreisejahr zusammen ? Auf die nachfolgenden Auswertungen des BAMF aus dem AZR zu aufhältigen ausreisepflichtigen Ausländern in Bayern zum Stichtag 31.01.2016 wird verwiesen. Statistische Daten zur Dauer des Asylverfahrens derjenigen Ausländer, die aufgrund Ablehnung ihres Asylantrages ausreisepflichtig wurden, liegen nicht vor. Staatsangehörigkeit männlich weiblich unbekannt Summe Afghanistan 1.664 92 3 1.759 Ägypten 29 4 - 33 Albanien 516 319 2 837 Algerien 65 11 - 76 Angola 13 6 - 19 Argentinien 2 - - 2 Armenien 88 81 - 169 Aserbaidschan 263 192 - 455 Äthiopien 290 206 - 496 Australien 2 1 - 3 Bahrain 4 3 - 7 Bangladesch 36 3 1 40 Belgien 9 2 - 11 Benin 7 - - 7 Bhutan 4 - - 4 Bolivien - 1 - 1 Bosnien und Herzegowina 229 139 - 368 Brasilien 9 7 - 16 Bulgarien 110 39 - 149 Burkina-Faso 6 - - 6 Burundi 2 1 - 3 Chile 2 1 - 3 China 129 66 - 195 Dänemark u. Färöer - 1 - 1 Dominikanische Republik 4 2 - 6 Drucksache 17/10880 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Staatsangehörigkeit männlich weiblich unbekannt Summe Dschibuti 1 - - 1 Ecuador 5 1 - 6 Elfenbeinküste (Cote d‘ Ivoire) 5 1 - 6 Eritrea 206 50 1 257 Estland 3 - - 3 Finnland 1 - - 1 Frankreich 7 4 - 11 Gambia 50 - - 50 Georgien 165 67 - 232 Ghana 32 6 - 38 Griechenland 47 6 - 53 Großbritannien mit Nordirland 12 - - 12 Guinea 15 - - 15 Guinea-Bissau 4 - - 4 Haiti 1 - - 1 Indien 152 7 - 159 Indonesien - 4 - 4 Irak 1.133 273 - 1.406 Iran, Islamische Republik 274 69 - 343 Irland 2 - - 2 Israel 26 6 - 32 Italien 101 8 - 109 Jamaica 1 1 - 2 Jemen 4 2 - 6 Jordanien 39 13 - 52 Jugoslawien (ehemals) 165 50 - 215 Kambodscha 10 6 - 16 Kamerun 7 9 - 16 Kasachstan 44 31 - 75 Katar 15 12 - 27 Kenia 12 19 - 31 Kirgisistan - 1 - 1 Kolumbien 4 2 - 6 Komoren 1 - - 1 Kongo 1 5 - 6 Kongo, Dem. Republik 61 50 - 111 Korea (Republik) - 1 - 1 Korea, Dem. Volksrepublik 2 1 - 3 Kosovo 702 449 3 1.154 Kroatien 265 116 - 381 Kuba 31 15 - 46 Kuwait 36 26 - 62 Laos, Dem. Volksrepublik 1 - - 1 Lettland 9 2 - 11 Libanon 32 12 - 44 Liberia 13 1 - 14 Libyen 5 3 - 8 Litauen 28 4 - 32 Luxemburg 1 - - 1 Malaysia 1 - 1 2 Mali 46 - - 46 Staatsangehörigkeit männlich weiblich unbekannt Summe Malta 1 - - 1 Marokko 44 10 - 54 Mauretanien 3 - - 3 Mauritius - 2 - 2 Mazedonien 168 140 - 308 Mexico 3 3 - 6 Moldau (Republik) 27 7 - 34 Mongolei 5 15 - 20 Montenegro 16 8 - 24 Mosambik 1 1 - 2 Myanmar 4 - - 4 Namibia - 1 - 1 Nepal 6 1 - 7 Neuseeland 1 - - 1 Niederlande 10 6 - 16 Niger 1 - - 1 Nigeria 358 157 - 515 ohne Angabe 8 2 - 10 ohne Bezeichnung 1 1 - 2 Oman 2 1 - 3 Österreich 46 6 - 52 Pakistan 293 7 1 301 Paraguay 2 - - 2 Peru 5 3 - 8 Philippinen 3 13 - 16 Polen 122 19 - 141 Portugal 17 3 - 20 Ruanda 1 - - 1 Rumänien 330 98 - 428 Russische Föderation 378 318 - 696 Saudi-Arabien 31 11 - 42 Schweden 3 3 - 6 Schweiz 4 - - 4 Senegal 146 4 1 151 Serbien 305 226 - 531 Serbien (ehemals) 40 15 - 55 Serbien und Montenegro (ehemals) 116 64 - 180 Sierra Leone 67 6 - 73 Simbabwe 1 1 - 2 Slowakische Republik 38 11 - 49 Slowenien 8 - - 8 Somalia 263 58 3 324 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 15 2 - 17 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 16 4 - 20 Sonstige europäische Staatsangehörigkeiten 1 - - 1 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10880 Staatsangehörigkeit männlich weiblich unbekannt Summe Sowjetunion (ehemals) 4 4 - 8 Spanien 19 6 1 26 Sri Lanka 20 7 - 27 Staatenlos 37 7 - 44 Südafrika 1 3 - 4 Sudan (ehemals) 18 1 - 19 Sudan (ohne Südsudan) 13 - - 13 Syrien, Arabische Republik 529 64 3 596 Tadschikistan 1 3 - 4 Taiwan 1 2 - 3 Tansania 6 3 - 9 Thailand 3 6 - 9 Togo 23 4 - 27 Trinidad und Tobago 1 - - 1 Tschad 2 2 - 4 Tschechische Republik 40 9 - 49 Tschechoslowakei (ehemals ) 7 8 - 15 Tunesien 47 3 - 50 Türkei 399 52 - 451 Turkmenistan 1 - - 1 Uganda 24 18 - 42 Ukraine 181 165 2 348 Ungarn 58 8 - 66 Ungeklärt 182 50 3 235 Usbekistan 5 4 - 9 Venezuela 2 3 - 5 Vereinigte arabische Emirate 47 44 - 91 Vereinigte Staaten von Amerika 13 5 - 18 Vietnam 86 49 - 135 Weißrussland 68 32 - 100 Zentralafrikanische Republik 2 - - 2 Bayern gesamt 12.011 4.299 25 16.335 Altersgruppe Anzahl 0 bis unter 16 Jahre 2.808 16 bis unter 18 Jahre 1.514 18 bis unter 25 Jahre 2.333 25 bis unter 35 Jahre 3.896 35 bis unter 45 Jahre 2.934 45 bis unter 55 Jahre 1.762 55 bis unter 65 Jahre 692 65 Jahre und älter 395 Falscher Wert 1 Bayern gesamt 16.335 Einreisejahr Anzahl unbekannt 23 1949 1 1950 1 1953 2 1954 2 1959 1 1960 1 1961 8 1962 5 1963 9 1964 5 1965 5 1966 7 1967 5 1968 10 1969 18 1970 14 1971 25 1972 14 1973 22 1974 5 1975 5 1976 9 1977 12 1978 6 1979 8 1980 24 1981 14 1982 8 1983 9 1984 8 1985 6 1986 15 1987 17 1988 24 1989 39 1990 63 1991 120 1992 296 1993 169 1994 99 1995 109 1996 107 1997 95 1998 82 1999 156 2000 201 2001 306 2002 277 2003 267 2004 216 2005 163 2006 168 2007 163 2008 280 2009 447 2010 731 2011 1.126 Drucksache 17/10880 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Einreisejahr Anzahl 2012 1.238 2013 1.368 2014 2.510 2015 5.122 2016 69 Bayern gesamt 16.335 5. Wie viele Personen wurden 2014 und 2015 aus Bayern abgeschoben? Wie viele Personen sind im gleichen Zeitraum freiwillig ausgereist? Wie hoch war die jeweilige durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Bayern ? Zu den im Jahr 2014 aus Bayern abgeschobenen Ausländern wird auf die Antwort zu Frage 1.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 09.01.2015 betreffend „Abschiebungen in Bayern 2014“ verwiesen (LT- Drs. 17/5946). Zu den im Jahr 2014 freiwillig aus Bayern ausgereisten Ausländern wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Fahn vom 23.01.2015 betreffend „Rückkehrhilfen für Flüchtlinge – Abschiebungen “ verwiesen (LT-Drs. 17/6572). Zu den im Jahr 2015 aus Bayern abgeschobenen Ausländern wird auf die Antwort zu Frage 1.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 07.12.2015 betreffend „Abschiebungen in Bayern 2015“ Drs. 17/10703 verwiesen. Zu den im Jahr 2015 freiwillig aus Bayern ausgereisten Ausländern wird auf die Antwort zu Frage 1.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 21.01.2016 betreffend „Freiwillige Rückkehr aus Bayern 2015“ Drs. 17/10797 verwiesen. Die jeweilige durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Bayern vor der Abschiebung bzw. freiwilligen Ausreise wird statistisch nicht gesondert erfasst und könnte nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. 6. Wie viel Prozent der ausreisepflichtigen Menschen waren zum Zeitpunkt des Wegfalls ihres Aufenthaltsrechts berufstätig? Wie viel Prozent haben ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen bestritten? Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigte Personen halten sich aktuell in Bayern auf? Daten zum Anteil derjenigen Ausreisepflichtigen, die zum Zeitpunkt des Wegfalls ihres Aufenthaltsrechts berufstätig waren, liegen nicht vor, weil statistisch nicht erfasst wird, ob ein Ausländer nach Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde auch tatsächlich eine Beschäftigung aufnimmt oder wie lange er eine solche tatsächlich ausübt. Gleiches gilt für den Anteil derjenigen Ausreisepflichtigen , die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen bestritten, weil auch insoweit statistische Daten nicht vorliegen. Zum Stand 29.02.2016 waren insgesamt 142.890 Personen leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . 7. Wie viele abgeschobene Personen wurden 2014 und 2015 aus Bayern in die EU-Staaten abgeschoben, in denen sie zuerst europäischen Boden betreten hatten , aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Einreisejahr, Alter, Nationalität und Zielland der Abschiebung? Wie viele abgeschobene Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 aus Bayern in ihre Heimatländer abgeschoben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Einreisejahr, Alter und Nationalität? Zu den im Jahr 2014 aus Bayern in andere EU-Staaten Abgeschobenen wird auf die Antworten zu den Fragen 2.1 und 1.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 09.01.2015 betreffend „Abschiebungen in Bayern 2014“ verwiesen (LT-Drs. 17/5946). Zu den im Jahr 2015 aus Bayern in andere EU-Staaten Abgeschobenen wird auf die Antworten zu den Fragen 2.1 und 1.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 07.12.2015 betreffend „Abschiebungen in Bayern 2015“ Drs. 17/10703 verwiesen. Ob sie im Zielstaat der Abschiebung zuerst europäischen Boden betreten hatten, ist nicht bekannt. Daten zum jeweiligen Einreisejahr werden bei Abschiebungen statistisch nicht erfasst und könnten nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Wie erklärt die Staatsregierung die deutliche Differenz zwischen den laut Bundesamt für Migration veröffentlichten Anerkennungsquoten und den durch ein Mitglied der Staatsregierung genannten Anerkennungsquoten ? Die Asylgeschäftsstatistik des BAMF unterscheidet zwischen folgenden stattgebenden Entscheidungen: Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16 a Grundgesetz – GG), Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Gewährung von subsidiärem Schutz und Feststellung eines Abschiebungsverbots. Der Anteil dieser stattgebenden Entscheidungen an der Gesamtzahl aller Entscheidungen ergibt die Gesamtschutzquote. Sie betrug 49,8 Prozent im Jahr 2015. Demgegenüber bezog sich die zitierte Äußerung von Staatsminister Dr. Söder auf den Anteil der Asylanerkennungen nach Art. 16 a GG. Dieser schwankte in den vergangenen Jahren zwischen ein und zwei Prozent und betrug 2014 1,8 Prozent, 2015 0,7 Prozent.