Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2016 Zwischenbilanz und Umsetzung des 10.000-Häuser-Programms Presseberichten von Ende Dezember 2015 zufolge seien seit Mitte September 2.750 Anträge für eine Förderung von Effizienz- und Einsparmaßnahmen sowie für den Tausch von Heizungen eingegangen. Hierzu frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele der bisher gestellten Anträge wurden bewilligt ? b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge auf die Monate seit Beginn des Programms (Mitte September 2015 bis Ende Januar 2016)? c) Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystemHaus konkret bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)? 2. a) Durch welche Anlagen werden die alten Heizungen gemäß der bisherigen Anträge im Programmteil Heizungstausch ersetzt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln, z. B. Brennwertkessel – Öl und Gas separat, Biomassekessel, Kraft-Wärme-Kopplungsanlage )? b) Welche Intention verbirgt sich hinter der Förderung des Neueinbaus ölbetriebener Heizungen, wenn doch der Fokus des Programms auf der „Integration von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich“ (vgl. Drs. 17/7952, Antwort zu Frage 4 a) liegt? c) Worauf beruht das von Staatsministerin Ilse Aigner angepeilte Ziel, im Jahr 2016 den Austausch von 5.000 Heizungen zu fördern? 3. Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden a) aufgrund der Kombination Heizung – Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung bewilligt? b) aufgrund der Nutzung von Solarwärme zur Heizungsunterstützung bewilligt? 4. Wie oft und für welche Systeme wurde ein Technik- Bonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)? 5. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)? b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen? c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus? 6. a) Ist das Gesamtfördervolumen originär auf die beiden Programmteile verteilt oder gibt es diesbezüglich Spielraum für finanzielle Umschichtungen? b) Wie wird die Einhaltung der Umsetzung und die Umsetzungsfrist kontrolliert? c) Ist angesichts der nicht ausgeschöpften Antragsanzahl für 2015 mit einer Ausschöpfung des Gesamtfördervolumens zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.04.2016 1. a) Wie viele der bisher gestellten Anträge wurden bewilligt ? Seit dem Programmstart am 15. September 2015 bis Ende Januar 2016 sind im Programmteil EnergieSystemHaus 572 Anträge und im Programmteil Heizungstausch 2.166 Anträge postalisch eingegangen. Davon wurden 2.065 Anträge bereits bewilligt. b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge auf die Monate seit Beginn des Programms (Mitte September 2015 bis Ende Januar 2016)? Folgender Tabelle kann die Anzahl der postalisch eingegangenen Anträge über die Monate September 2015 bis Januar 2016 entnommen werden: Sep. 15 Okt. 15 Nov. 15 Dez. 15 Jan. 16 Gesamt Heizungs - tausch 516 753 452 337 108 2.166 Energie- System- Haus 45 100 155 159 113 572 Zur Erläuterung: Die geringe Antragszahl beim Heizungstausch im Januar 2016 erklärt sich dadurch, dass in diesem Monat keine elektronische Antragstellung möglich war. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10883 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10883 c) Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystem- Haus konkret bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)? Im Programmteil Heizungstausch wurden folgende Maßnahmen bewilligt (Antragstellung in 2015): Bewilligte Maßnahme Gesamt davon ohne Solarthermie davon mit Solarthermie zur BW davon mit Solarthermie zur BW & HU Biomassekessel 330 226 10 94 Gasbrennwertgerät 781 642 63 76 Ölbrennwertgerät 944 741 94 109 KWK-Anlage 10 9 0 1 Gesamt 2.065 1.618 167 280 BW: Brauchwassererwärmung; HU: Heizungsunterstützung; KWK: Kraft-Wärme-Kopplung Im Programmteil EnergieSystemHaus wurden bisher noch keine Anträge bewilligt, da dem Programmteil Heizungstausch zunächst Vorrang bei der Abwicklung eingeräumt wurde. Aufgrund der Regelungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnten die Bürger aber mit Vorhaben, die durch den Programmteil EnergieSystemHaus gefördert werden, bereits beginnen. Die folgenden Tabellen zeigen die bis 31.01.2016 elektronisch eingegangenen Anträge, aufgegliedert nach energieeffizientem Neubau und Sanierung: Neubau: Beantragte Maßnahme 3-Liter- Haus 1,5-Liter- Haus nur TechnikBonus Gesamt Wärmepumpensystem 70 42 34 146 Kraft-Wärme- Kopplung 3 1 3 7 Netzdienliche Photovoltaik 210 176 64 450 Solarwärmespeicherung 18 5 9 32 Holzheizung 25 3 9 37 Gesamt 326 227 119 672 Sanierung: Beantragte Maßnahme 8-Liter- Haus 5-Liter- Haus 3-Liter- Haus nur Technik- Bonus Gesamt Wärmepumpensystem 11 16 14 0 41 Kraft-Wärme- Kopplung 2 1 1 1 5 Netzdienliche Photovoltaik 36 29 16 15 96 Solarwärmespeicherung 42 40 10 3 95 Holzheizung 15 27 7 2 51 Gesamt 106 113 48 21 288 2. a) Durch welche Anlagen werden die alten Heizungen gemäß der bisherigen Anträge im Programmteil Heizungstausch ersetzt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln, z. B. Brennwertkessel – Öl und Gas separat, Biomassekessel, Kraft-Wärme- Kopplungsanlage)? Siehe Frage 1 c, 1. Spalte. b) Welche Intention verbirgt sich hinter der Förderung des Neueinbaus ölbetriebener Heizungen, wenn doch der Fokus des Programms auf der „Integration von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich “ (vgl. Drs. 17/7952, Antwort zu Frage 4 a) liegt? Der Ersatz einer alten Ölheizung durch eine moderne Ölheizung mit Brennwerttechnik führt zu erheblichen Effizienzgewinnen und damit zu einer deutlichen Senkung des Ölverbrauchs. Die Förderung setzt damit den Bürgern Anreize , zugunsten von Klimaschutz, Ressourceneinsparung und CO2-Einsparung zu investieren. Das Programm ist dabei weitgehend technologieoffen. Dadurch können sich im Wettbewerb die besten Technologien durchsetzen. Mit der Brennwerttechnik wird eine sehr innovative Technologie im Programmteil Heizungstausch zugelassen. Insbesondere wird durch die Kombination mit einer Solaranlage die bessere Integration erneuerbarer Energien ermöglicht und angereizt . Ein weiterer Gesichtspunkt war, dass viele Gebäudebesitzer weiter mit Öl oder Gas heizen wollen oder müssen, zum Beispiel aus Platzgründen. Auch für diese Fälle wurde nun ein attraktives, umweltfreundliches Förderangebot erarbeitet . c) Worauf beruht das von Staatsministerin Ilse Aigner angepeilte Ziel, im Jahr 2016 den Austausch von 5.000 Heizungen zu fördern? Die Zahl ergab sich aus einer realistischen Abschätzung der Anträge zum Heizungstausch. Die Abschätzung erfolgte in Abstimmung mit Energieberatern, Innungen und Wirtschaftsverbänden . 3. Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden a) aufgrund der Kombination Heizung – Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung bewilligt ? Im Programmteil Heizungstausch wurden 167 Anträge für den Einbau einer Heizanlage kombiniert mit einer Solarthermieanlage für die ausschließliche Warmwasseraufbereitung bewilligt (siehe auch Frage 1 c, 1. Tabelle, 3. Spalte). b) aufgrund der Nutzung von Solarwärme zur Heizungsunterstützung bewilligt? Es wurden 280 Anträge für den Einbau einer Heizanlage kombiniert mit einer Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung und zusätzlicher Heizungsunterstützung bewilligt (siehe auch Frage 1 c, 1. Tabelle, 4. Spalte). 4. Wie oft und für welche Systeme wurde ein Technik- Bonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)? Die Zahl der Anträge bis zum 31.01.2016 sowie die beantragte Fördersumme des TechnikBonus im Programmteil EnergieSystemHaus können der folgenden Tabelle entnommen werden: Drucksache 17/10883 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 System Zahl der Anträge Fördersumme des TechnikBonus Wärmepumpensystem 187 378.000 € Kraft-Wärme- Kopplung 12 30.000 € Netzdienliche Photovoltaik 546 3.804.000 € Solarwärmespeicherung 128 157.000 € Holzheizung 87 130.500 € Gesamt 960 4.499.500 € 5. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)? Das Programm befindet sich noch in der Anlaufphase. Nach der Beantragung der bayerischen Förderung und der Bewilligung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns hat der Antragsteller einen längeren Zeitraum zur Verfügung, um die Maßnahme umzusetzen und die programmgerechte Ausführung nachzuweisen (im Antragsjahr 2015 insgesamt 15 Monate im Programmteil Heizungstausch ). Die Auszahlung erfolgt erst nach der Umsetzung. Bis Ende Februar 2016 wurden für Maßnahmen aus dem Programmteil Heizungstausch 218.464 Euro von den Bewilligungsstellen ausgezahlt. Gemessen an dem Gesamtvolumen von 90 Millionen Euro entspricht dies 0,24 %. Gemessen an dem Fördervolumen aller bisher bewilligten Anträge (2.420.000 Euro, Stand: 29.02.2016) entspricht dies ca. 9 %. b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen? Die durchschnittliche Fördersumme der bisher bewilligten Anträge (Programmteil Heizungstausch) liegt bei 1.174 Euro. c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus? Das 10.000-Häuser-Programm ist so konzipiert, dass es wirkungsvolle Anreize setzt. Die staatliche Förderung ist dabei ein Hebel, der private Investitionen auslöst, die ohne Förderung meist unterbleiben würden. Im Programmteil Heizungstausch beträgt der prozentuale Anteil der bewilligten bayerischen Förderung an den Gesamtkosten des Heizungstauschs ca. 6 %. Im Programmteil EnergieSystemHaus beträgt der prozentuale Anteil der beantragten bayerischen Förderung an den Gesamtkosten der Sanierungsvorhaben ca. 7 %. 6. a) Ist das Gesamtfördervolumen originär auf die beiden Programmteile verteilt oder gibt es diesbezüglich Spielraum für finanzielle Umschichtungen? Es gibt eine vorgesehene Zahl von Förderfällen für die jeweiligen Jahrestranchen im Programmteil Heizungstausch. Da in beiden Programmteilen die genauen Fördersummen von der Verteilung auf die Fördervarianten abhängig sind, kann es keine abschließende Festlegung der Fördervolumina auf die Programmteile geben. Umschichtungen sind grundsätzlich möglich, derzeit aber nicht erforderlich. b) Wie wird die Einhaltung der Umsetzung und die Umsetzungsfrist kontrolliert? Die Bewilligungsstellen können sich bei der Abwicklung des 10.000-Häuser-Programms auf eine Datenbank stützen. Bei der Bescheiderstellung gibt dieses System automatisch die Fristen für den Umsetzungszeitraum und die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises vor. Dadurch wird es den Bewilligungsstellen ermöglicht, die Einhaltung der Fristen zu kontrollieren. c) Ist angesichts der nicht ausgeschöpften Antragsanzahl für 2015 mit einer Ausschöpfung des Gesamtfördervolumens zu rechnen? Das Programm ist in der Anlaufphase. Nur die Zahl der möglichen Fälle im Programmteil Heizungstausch wurde aufgrund des Programmstarts im September 2015 nicht ausgeschöpft. Nach einer umfassenden Bewertung der Anlaufphase bestehen derzeit keine Zweifel an einer Ausschöpfung des Gesamtfördervolumens.