Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 18.02.2014 Pumpspeicherkraftwerk am Walchensee Der geplante Bau eines Pumpspeicherkraftwerkes am Jochberg durch den Stadtwerkeverbund Energieallianz Bayern, dessen Gründungsmitglied auch Bau- und Stahlunternehmer Max Aicher ist, hat große Proteste hervorgerufen. Es wird vermutet, dass nun andere Standorte am Walchensee in Betracht gezogen werden. Der Nutzen eines Pumpspeicherkraftwerkes am Walchensee für die Energiewende wird infrage gestellt. 1. a) Ist die Staatsregierung in Überlegungen oder Planungen bezüglich weiterer möglicher Standorte für einen Pumpspeicher in der unmittelbaren Nähe des Jochbergs bzw. Walchensees miteinbezogen, gegebenenfalls in welcher Form? b) Um welche Standorte handelt es sich? c) Soll für diese Standorte auch der Walchensee als Unterbecken dienen? 2. a) Ist es zutreffend, dass von der Staatsregierung über- legt bzw. verhandelt wird, ob Herrn Max Aicher bzw. der Max-Aicher-Unternehmensgruppe ermöglicht wird, Grundstückstauschgeschäfte (Forst) mit den Bayerischen Staatsforsten durchzuführen, um in den Besitz für die für ein Pumpspeicherkraftwerk notwendigen Grundstücke zum Beispiel am Hochkopf in unmittelbarer Nähe zum Walchensee zu kommen? b) Haben solche Grundstückstauschgeschäfte mit den Bayerischen Staatsforsten im Landkreis Berchtesgaden , Gemeinde Schneizlreuth, bzgl. des dort geplanten Pumpspeicherkraftwerks am Poschenberg stattgefunden ? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die geologischen Formationen und die geologische Eignung a) auf der Jocheralm bzw. anderer ihr bekannter und in der Diskussion befindlicher Standorte für ein Pumpspeicherkraftwerk in der Nähe des Walchensees? b) Ist ihr bekannt, ob für den möglichen Standort am Jochberg bzw. anderer ihr bekanner und in der Diskussion befindliche Standorte am Walchensee ein Abbau von Dolomit im Zuge des Baus eines Pumpspeicherkraftwerks möglich ist bzw. in Erwägung gezogen wird? 4. a) Unter welchen Bedingungen hat Herr Aicher bzw. die Max-Aicher-Unternehmensgruppe als Inhaber von Geschäftsanteilen an den geplanten Pumpspeicherkraftwerken am Jochberg und im Landkreis Berchtesgaden , Gemeinde Schneizlreuth, nach einer etaigen Realisierung dieser Kraftwerke die Möglichkeit, an der Leipziger Strombörse zu den dort geltenden Konditionen Strom auch für die anderen Geschäftsbereiche/ Unternehmensteile der Max-Aicher-Unternehmensgruppe einzukaufen, also zum Beispiel für die Stahlwerke ? b) Wie hoch ist der Anteil der Max-Aicher-Unternehmensgruppe im Rahmen der Energieallianz an dem Bauvorhaben eines Pumpspeicherkraftwerkes am Jochberg? 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Projekt Pumpspeicherkraftwerk am Jochberg mit geschätzten Baukosten von derzeit 600 Millionen Euro aus kommunalrechtlicher Perspektive vor allem im Hinblick auf die Beteiligung von Stadtwerken? b) Gibt es hier haushalterische Kontrollmechanismen und Prüfungen übergeordneter Gebietskörperschaften? 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die betriebswirt- schaftliche Rentabilität des Projekts Pumpspeicherkraftwerk Jochberg mit Blick auf die o. g. derzeit diskutierten Baukosten? b) Rechnet die Staatsregierung mit einem Subventionsbedarf des Projekts durch den Freistaat oder den Bund c) Wenn ja, in welcher geschätzten Höhe? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 20.03.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Ist die Staatsregierung in Überlegungen oder Planungen bezüglich weiterer möglicher Standorte für Pumpspeicher in der unmittelbaren Nähe des Jochbergs bzw. Walchensees miteinbezogen, gegebenenfalls in welcher Form? b) Um welche Standorte handelt es sich? c) Soll für diese Standorte auch der Walchensee als Unterbecken dienen? Der Staatsregierung sind außer dem Projekt Jochberg- Walchensee keine weiteren konkreten Planungen zu Pumpspeichern am Walchensee bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.04.2014 17/1090 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1090 2. a) Ist es zutreffend, dass von der Staatsregierung überlegt bzw. verhandelt wird, ob Herrn Max Aicher bzw. der Max-Aicher-Unternehmensgruppe ermöglicht wird, Grundstückstauschgeschäfte (Forst) mit den Bayerischen Staatsforsten durchzuführen, um in den Besitz für die für ein Pumpspeicherkraftwerk notwendigen Grundstücke zum Beispiel am Hochkopf in unmitttelbarer Nähe zum Walchensee zu kommen? b) Haben solche Grundstückstauschgeschäfte mit den Bayerischen Staatsforsten im Landkreis Berchtesgaden, Gemeinde Schneizelreuth, bzgl. des dort geplanten Pumpspeicherkraftwerks am Poschenberg stattgefunden? Beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt es derzeit keine solchen Überlegungen bzw. Verhandlungen. Eine Anfrage der Max-Aicher-Unternehmensgruppe an die Bayerischen Staatsforsten direkt, mit dem Inhalt Tauschflächen bereitzustellen, um in den Besitz von für ein Pumpspeicherkraftwerk erforderlichen Staatsforstgrundstücken zu gelangen, wurde von den Bayerischen Staatsforsten abgelehnt. Es haben keine Grundstückstauschgeschäfte mit den Bayerischen Staatsforsten in diesem Zusammenhang stattgefunden . 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die geologischen Formationen und die geologische Eignung a) auf der Jocheralm bzw. anderer ihr bekannter und in der Diskussion befindlicher Standorte für ein Pumpspeicherkraftwerk in der Nähe des Walchensees? b) Ist ihr bekannt, ob für den möglichen Standort am Jochberg bzw. anderer ihr bekannter und in der Diskussion befindlicher Standorte am Walchensee ein Abbau von Dolomit im Zuge des Baus eines Pumpspeicherkraftwerks möglich ist bzw. in Erwägung gezogen wird? Die geologische Eignung eines Standortes zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die zuständigen örtlichen Behörden geprüft. Hierzu sind vom Antragsteller entsprechende Unterlagen vorzulegen. Bisher wurde noch kein Antrag auf Genehmigung eines Pumpspeicherkraftwerks am Jochberg oder in der Nähe des Walchensees gestellt. Der Bayerischen Staatsregierung ist nicht bekannt, ob ein Abbau von Dolomit im Zuge des Baus eines Pumpspeicherkraftwerks am Jochberg oder in der Nähe des Walchensees möglich ist bzw. in Erwägung gezogen wird. 4. a) Unter welchen Bedingungen hat Herr Aicher bzw. die Max-Aicher-Unternehmensgruppe als Inhaber von Geschäftsanteilen an den geplanten Pumpspeicherkraftwerken am Jochberg und im Landkreis Berchtesgaden, Gemeinde Schneizelreuth, nach einer etwaigen Realisierung dieser Kraftwerke die Möglichkeit an der Leipziger Strombörse zu den dort geltenden Konditionen Strom auch für die anderen Geschäftsbereiche/Unternehmensteile der Max-Aicher-Unternehmensgruppe einzukaufen, also zum Beispiel für die Stahlwerke? b) Wie hoch ist der Anteil der Max-Aicher-Unternehmensgruppe im Rahmen der Energieallianz an dem Bauvorhaben eines Pumpspeicherkraftwerks am Jochberg? Um Strom direkt an der Börse einkaufen und handeln zu können, sind verschiedene Zulassungsvoraussetzungen für die Handelsteilnehmer nachzuweisen. Diese sind in den §§ 14 ff. der EEX-Börsenordnung sowie im § 19 Absatz 4 BörsG geregelt. Erst nach erfolgter Zulassung als Börsenteilnehmer darf ein Unternehmen an den Märkten der EEX handeln. Voraussetzungen der Zulassung sind der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und der beruflichen Eignung der geschäftsführungsberechtigten Person/en, haftendes Eigenkapital von mindestens 50.000 €, die Zulassung mindestens eines Händlers, der persönlich zuverlässig ist und die notwendige berufliche Eignung nachgewiesen hat, die technische Anbindung an Handelssysteme und die Anerkennung als Handelsteilnehmer durch die European Commodity Clearing AG (ECC). Diese Möglichkeit des Börsenzugangs besteht unabhängig von einer etwaigen Beteiligung an einem Pumpspeicherkraftwerk. Der Bayerischen Staatsregierung ist nicht bekannt, wie hoch der Anteil der Max-Aicher-Unternehmensgruppe im Rahmen der Energieallianz an dem geplanten Bauvorhaben eines Pumpspeicherkraftwerks am Jochberg ist. 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Projekt Pumpspeicherkraftwerk am Jochberg mit den geschätzten Baukosten von derzeit 600 Millionen Euro aus kommunalrechtlicher Perspektive vor allem im Hinblick auf die Beteiligung von Stadtwerken ? b) Gibt es hier haushälterische Kontrollmechanismen und Prüfungen übergeordneter Gebiets- körperschaften? Die „Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG“ unterliegt selbst nicht der Kommunalaufsicht, sondern lediglich deren (kommunale) Gesellschafter. Entscheidungen der zuständigen kommunalen Gremien über die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen sind dabei gem. Art. 86 GO (bei Gemeinden) der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen . Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden haben im Rahmen des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens dabei vor allem die Erfüllung der Voraussetzungen der Art. 87, 92 ff. GO zu prüfen, insbesondere, ob die Unternehmensgegenstände der einzelnen kommunalen Kommanditisten sowie der Komplementärin mit dem Unternehmensgegenstand der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG vereinbar sind und die Beteiligung zur Erfüllung der Aufgaben der jeweiligen Gemeinde erfolgt, ob also der öffentliche Zweck erfüllt wird (Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 GO). Die gemeindliche Aufgabe Energieversorgung ist dabei grundsätzlich auf den bestehenden Bedarf der örtlichen Gemeinschaft beschränkt. Die wirtschaftliche Betätigung muss ferner in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune stehen, ferner ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO) zu beachten . Die rechtliche Prüfung und Bewertung der konkreten Beteiligung einer Kommune im Einzelfall obliegt dabei den jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden. Eine allgemeine Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr in Bezug auf alle beteiligten Gemeinden ist nicht möglich. Soweit Stadtwerke, die in der Rechtsform des Eigenbetriebs betrieben werden, das von ihnen einzubringende Eigenkapital über Kredite finanzieren müssen, unterliegen diese Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung Drucksache 17/1090 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 der kommunalaufsichtlichen Gesamtgenehmigung (Art. 88 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO). Die Tätigkeit der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG sowie kommunaler Stadtwerke in privater Rechtsform unterliegt der Abschlussprüfung nach handelsrechtlichen Bestimmungen, die Tätigkeit kommunaler Stadtwerke in der Rechtsform des Eigenbetriebs bzw. des Kommunalunternehmens der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Betätigung der jeweiligen Gemeinden bei ihren Stadtwerken und bei der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG ist daneben Gegenstand der sog. Betätigungsprüfung (Art. 106 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GO) im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde. Die überörtliche Rechnungsprüfung bei den Gemeinden obliegt dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bzw. der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des zuständigen Landratsamts (Art. 105 GO). 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Projekts Pumpspeicherkraftwerk Jochberg mit Blick auf die o. g. derzeit diskutierten Baukosten? Die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Projekts Pumpspeicherkraftwerk Jochberg wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens anhand der dann vorliegenden Unterlagen des Antragstellers beleuchtet. Derzeit ist kein Antrag auf Genehmigung eines Pumpspeicherkraftwerks am Jochberg gestellt. b) Rechnet die Staatsregierung mit einem Subventionsbedarf des Projekts durch den Freistaat oder den Bund? Die Staatsregierung rechnet nicht mit einem Subventionsbedarf des Projekts durch den Freistaat oder den Bund. c) Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu Frage 6. b).