Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.03.2016 Airsite West am Flughafen München Laut Carsten Wilmsen, dem Leiter des Geschäftsbereichs Real Estate der Flughafen München GmbH (FMG), wird bei dem derzeit entstehenden Büro- und Geschäftsviertel Airsite West „großer Wert auf die richtige Mischung aus Büros , Handel, Logistik, Gastronomie und Hotellerie“ gelegt. Es sollen „möglichst nur solche Firmen an den Campus (geholt werden), die sonst an einen anderen Flughafen in Deutschland oder Europa – nicht jedoch in ein anderes Gewerbegebiet in der Region – ziehen würden“ (zitiert nach online-Newsroom der FMG). Derzeit entstünden drei Gebäude , drei weitere sollen „nach Marktlage“ folgen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Branchen sollen konkret hier angesiedelt werden ? 2. Welche Unternehmen haben bislang konkret welche Zusagen gemacht? 3. Von welchen Unternehmen aus den Bereichen Handel und Gastronomie, die sich offenbar nur an Flughäfen ansiedeln, ist hier die Rede? 4. Ist die Einschränkung „möglichst“ dahingehend zu verstehen, dass notfalls durchaus auch Firmen angezogen werden sollen, die sonst in ein anderes Gewerbegebiet in der Region ziehen würden, wenn nein, wie dann? 5. Wie viele Arbeitsplätze sollen im Airsite West entstehen , wie viele davon werden von welchen anderen Standorten hierher verlagert (präzise Angaben nach Standorten getrennt)? 6. a) Wie viele Menschen ziehen damit voraussichtlich neu in das Flughafenumland? b) Wie viele neue Wohnungen werden dann notwendig? c) Wie viele neue Kitaplätze werden erforderlich? 7. a) Wurde bereits eine Baugenehmigung beantragt? b) Wenn ja, wurde diese bereits erteilt? 8. a) Wenn ja, von wem und auf welcher rechtlichen Grundlage ? b) Auf welche Weise und in welchem Umfang berücksichtigt die FMG hier die im geltenden LEP festgeschriebenen Ziele und Grundsätze zur Wohnungsversorgung und zur ausgewogenen Entwicklung von gewerblichen Flächen und Wohnsiedlungsflächen („Harmonisierungsgebot “)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird auf der Basis einer Stellungnahme der Flughafen München GmbH wie folgt beantwortet: 1. Welche Branchen sollen konkret hier angesiedelt werden? Welche Branchen in der Airsite West am Flughafen München angesiedelt werden können, beurteilt sich grundsätzlich nach der im gültigen Planfeststellungsbeschluss festgelegten zulässigen baulichen Nutzung. Danach sind auf dem Areal „Sonstige Flughafendienste“, d. h. Nutzungen, die einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Betrieb des Flughafens aufweisen, sowie „Parkpaletten einschließlich Parkserviceeinrichtungen“ zulässig. Eine Festlegung auf bestimmte Branchen besteht nicht. Zunächst vorrangig sind Überlegungen zur Entwicklung von Immobilien für den Eigenbedarf des FMG-Konzerns sowie für Dienstleister, die einen Dienstleistungsbezug zum Betrieb des Flughafens haben . 2. Welche Unternehmen haben bislang konkret welche Zusagen gemacht? Zusagen von externen Unternehmen liegen aktuell nicht vor. 3. Von welchen Unternehmen aus den Bereichen Handel und Gastronomie, die sich offenbar nur an Flughäfen ansiedeln, ist hier die Rede? Der vorgesehene enge Flughafenbezug betrifft vorrangig Dienstleistungsunternehmen mit Büroflächenbedarf und funktionalem Bezug zum Flughafen. Etwaige Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe dienen nachgelagert der direkten Versorgung des Quartiers und der dort Beschäftigten. Sie unterstützen damit die Primärfunktionen des Flughafenbetriebs und seiner Dienstleistungen. 4. Ist die Einschränkung „möglichst“ dahingehend zu verstehen, dass notfalls durchaus auch Firmen angezogen werden sollen, die sonst in ein anderes Gewerbegebiet in der Region ziehen würden, wenn nein, wie dann? Wie in der Beantwortung der Frage 1 bereits ausgeführt, bestimmt sich die zulässige Art der baulichen Nutzung nach den Vorgaben der Planfeststellung. Bauliche Nutzungen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind demzufolge auf der Grundlage der bestehenden Baurechte nicht zuläs- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.06.2016 17/10922 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10922 sig. Die Bedeutung des Wortes „möglichst“ ist daher nicht in dem vom Fragesteller genannten Sinne zu verstehen. Ein Abzug von möglichen Gewerbeansiedlungen in der Flughafenregion ist nicht Zielsetzung der geplanten Immobilienentwicklung . 5. Wie viele Arbeitsplätze sollen im Airsite West entstehen , wie viele davon werden von welchen anderen Standorten hierher verlagert (präzise Angaben nach Standorten getrennt)? Die entstehende Anzahl an Arbeitsplätzen im Airsite West hängt unter anderem von der generellen Passagierentwicklung des Flughafens ab. Entsprechend den jetzigen planungsrechtlichen Festlegungen ist mit rd. 1.000 Arbeitsplätzen zu rechnen. Der überwiegende Teil der Arbeitsplätze wird durch eine Arrondierung von FMG-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus bestehenden Gebäudeprovisorien auf dem Campus sowie durch personelles Wachstum des FMG-Konzerns gebildet . Darüber hinaus beabsichtigt die FMG, die betriebseigene Schulungsakademie aus den angemieteten Büroflächen in der Gemeinde Oberding in einen Neubau auf den Campus zurückzuholen. Aufgrund der Koppelung der Entwicklung an die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wird derzeit keine weitere Verlagerung von anderen Standorten außerhalb des Flughafens gesehen. 6. a) Wie viele Menschen ziehen damit voraussichtlich neu in das Flughafenumland? Darüber liegen keine Informationen vor. Eine Verlagerung von Arbeitsplätzen auf dem Campus hat allerdings keine Änderung des Wohnsitzes zur Folge. Zur Abschätzung und Bewältigung künftiger Herausforderungen hinsichtlich Siedlungsentwicklung, Verkehr und Umwelt durch den Flughafen und die Region haben das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, die Landkreise Erding und Freising, die Oberste Baubehörde und die FMG die Fortschreibung der Strukturund Verkehrsgutachten aus den Jahren 2002/2004 beauftragt . b) Wie viele neue Wohnungen werden dann notwendig ? Die FMG ist grundsätzlich bestrebt, dem durch das eigene Wachstum entstehenden Druck auf den lokalen Wohnungsmarkt in der Flughafenregion durch ein Engagement im Wohnungsbau für Flughafenbeschäftigte mit zunächst 600 Wohneinheiten zu begegnen. c) Wie viele neue Kitaplätze werden erforderlich? Darüber liegen keine Informationen vor. 7. a) Wurde bereits eine Baugenehmigung beantragt? b) Wenn ja, wurde diese bereits erteilt? 8. a) Wenn ja, von wem und auf welcher rechtlichen Grundlage? Nein. b) Auf welche Weise und in welchem Umfang berücksichtigt die FMG hier die im geltenden LEP festgeschriebenen Ziele und Grundsätze zur Wohnungsversorgung und zur ausgewogenen Entwicklung von gewerblichen Flächen und Wohnsiedlungsflächen („Harmonisierungsgebot“)? Die Planungen der FMG für den Flughafen München bestimmen sich nach den Zielen des für den Luftverkehr einschlägigen Fachplanungsrechts, d. h. insbesondere nach dem Luftverkehrsgesetz. Die FMG kann und darf mit ihren infrastrukturellen Planungen daher keine Ziele verfolgen, die außerhalb des einschlägigen Fachplanungsrechts liegen. Die vom Fragensteller genannten allgemeinen Ziele „Entwicklung von gewerblichen Flächen und Wohnsiedlungsflächen “ sind solche Ziele, die außerhalb des Fachplanungsrechts liegen und primär im Rahmen der Raumordnung und der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Wie bereits angesprochen beabsichtigt die FMG unabhängig davon in Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen ein umfangreicheres Engagement im Wohnungsbau für Flughafenbeschäftigte.