Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.02.2016 Strahlenbelastung bei Wildschweinen II 2016 jährt sich die Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 30. Mal. Von dem radioaktiven Fallout waren in unterschiedlicher Intensität auch weite Teile Bayerns betroffen. Deshalb frage ich die Staatsregierung 1. a) Wie viele Wildschweine wurden in den Kalenderjahren 2014 und 2015 erlegt (Angaben bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre und die einzelnen Landkreise )? b) Wie viele Anträge auf Schadensausgleich nach dem Atomgesetz wurden in den Jahren 2014 und 2015 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) allein aus Bayern gestellt (Angaben bitte für die einzelnen Jahre und nach Landkreisen unterteilt)?. c) Weshalb werden von den unteren Jagdbehörden nicht die Anzahl der gestellten Ausgleichsanträge nach Atomgesetz sowie das Datum und die im beigefügten Messprotokoll angegebene Belastung in Bq/kg dokumentiert und veröffentlicht? 2. a) Wie viele Proben wurden an den einzelnen vom Bayerischen Jagdverband (BJV) betriebenen qualifizierten Messstationen in den Jahren 2014 und 2015 untersucht ? b) Wie viele der Messwerte lagen über dem Grenzwert von 600 Bq/kg? 3. a) Wie viele Proben wurden an den einzelnen von den Bayerischen Staatsforsten betriebenen qualifizierten Messstationen in den Jahren 2014 und 2015 untersucht ? b) Wie viele der Messwerte lagen über dem Grenzwert von 600 Bq/kg? 4. Trifft es zu, dass einzelne Messstellen überhaupt keine Messwerte an den BJV melden, und wie viele Messwerte fehlen dadurch dem Ministerium in der Statistik? 5. Wie viele Wildschweine werden von den Jägern selbst verwertet bzw. als Lebensmittel in den Verkehr gebracht ? 6. a) Wie viele der 2014 und 2015 erlegten Wildschweine wurden beprobt (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent der erlegten Tiere und nach den einzelnen Landkreisen gegliedert)? b) Wie hoch ist demnach die Wahrscheinlichkeit, dass nicht beprobte Wildschweine dennoch über dem zulässigen Grenzwert liegen? c) Hält die Staatsregierung es für ausgeschlossen, dass Wildschweine über dem Grenzwert in Verkehr gebracht werden? 7. a) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg in den einzelnen Landkreisen (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen und Jahren 2014 und 2015)? b) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg aus den Staatsforstbetrieben (Angaben bitte für die einzelnen Forstbetriebe und für die Jahre 2014 und 2015 getrennt)? c) Aus welchem Grund werden die Messwerte der 41 Staatsforstbetriebe nicht ins Netz gestellt? 8. a) Wie viele Wildschweinfleisch-Proben wurden in den Jahren 2014 und 2015 in den einzelnen der 12 am höchsten belasteten Landkreise vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beprobt ? b) Ist die Staatsregierung bereit, die Stichproben aus dem Handel in Zukunft effizienter zu machen und sich dafür einzusetzen, dass vor allem aus den hoch belasteten Landkreisen mehr Proben untersucht werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Wildschweine wurden in den Kalenderjahren 2014 und 2015 erlegt (Angaben bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre und die einzelnen Landkreise)? Die Wildschweinstrecke wird in Jagdjahren (April–März des Folgejahres) erfasst. Die Wildschweinstrecke für das Jagdjahr 2013/14 wurde in der Landtagsdrucksache 17/5520 beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle wird die Wildschweinstrecke des Jagdjahres 2014/15 dargestellt. Die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2016 17/10929 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10929 Zahlen der kreisfreien Städte wurden zu den jeweiligen Landkreisdaten addiert. Für das Jagdjahr 2015/16 liegen noch keine Daten vor. Die Daten sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Die den unteren Jagdbehörden gemeldete Schwarzwildstrecke für das Jagdjahr 2014/15 Landkreis/ Kreisfr. Stadt Wildschweinstrecke Jagdjahr 2014/15 Landkreis/ Kreisfr. Stadt Wildschweinstrecke Jagdjahr 2014/15 Aichach-Friedberg 908 Landshut 840 Altötting 237 Lichtenfels 653 Amberg-Sulzbach 2.199 Lindau (Bodensee) 3 Ansbach 1.499 Main-Spessart 4.539 Aschaffenburg 2.725 Miesbach 7 Augsburg 1.717 Miltenberg 2.586 Bad Kissingen 2.879 Mühldorf a. Inn 56 Bad Tölz-Wolfratshausen 31 München 164 Bamberg 1.627 Neuburg-Schrobenhausen 1.060 Bayreuth 1.354 Neumarkt i. d. OPf. 1.972 Berchtesgadener Land 1 Neustadt a. d. Aisch 901 Cham 935 Neustadt a. d. Waldnaab 1.270 Coburg 1.120 Neu-Ulm 383 Dachau 496 Nürnberg 1.412 Deggendorf 268 Oberallgäu und Kempten 11 Dillingen a. d. Donau 835 Ostallgäu und Kaufbeuren 146 Dingolfing-Landau 214 Passau 289 Donau-Ries 1.429 Pfaffenhofen a. d. Ilm 991 Ebersberg 661 Regen 278 Eichstätt 2.861 Regensburg 2.880 Erding 159 Rhön-Grabfeld 0 Erlangen-Höchstadt 689 Rosenheim 2.474 Forchheim 486 Roth 862 Freising 1.013 Rottal-Inn 0 Freyung-Grafenau 281 Schwabach 133 Fürstenfeldbruck 400 Schwandorf 1.804 Fürth 88 Schweinfurt 758 Garmisch-Partenkirchen 37 Starnberg 562 Günzburg 955 Straubing-Bogen 1.383 Haßberge 1.186 Tirschenreuth 1.618 Hof 1.582 Traunstein 35 Ingolstadt 52 Unterallgäu und Memmingen 665 Kelheim 2.093 Weiden i. d. Opf 30 Kitzingen 516 Weilheim-Schongau 301 Kronach 1.170 Weißenburg-Gunzenhausen 1.053 Kulmbach 1.060 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 859 Landsberg a. Lech 604 Würzburg 1.861 b) Wie viele Anträge auf Schadensausgleich nach dem Atomgesetz wurden in den Jahren 2014 und 2015 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) allein aus Bayern gestellt (Angaben bitte für die einzelnen Jahre und nach Landkreisen unterteilt)? Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. c) Weshalb werden von den unteren Jagdbehörden nicht die Anzahl der gestellten Ausgleichsanträge nach Atomgesetz sowie das Datum und die im beigefügten Messprotokoll angegebene Belastung in Bq/kg dokumentiert und veröffentlicht? Die Kreisverwaltungsbehörden weisen die Prüfung der Ausgleichsanträge nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz im Rahmen ihrer Organisationshoheit unterschiedlichen Verwaltungsbereichen zu (Strahlenschutzbeauftragten, unteren Jagdbehörden , Lebensmittelüberwachung). Diese sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung. Einzelheiten der Durchführung und Dokumentation regelt die Kreisverwaltungsbehörde . 2. a) Wie viele Proben wurden an den einzelnen vom Bayerischen Jagdverband (BJV) betriebenen qualifizierten Messstationen in den Jahren 2014 und 2015 untersucht? b) Wie viele der Messwerte lagen über dem Grenzwert von 600 Bq/kg? Inhaber der Daten ist der BJV. Dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wurden für den Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2015 vom BJV 17.524 Mes- Drucksache 17/10929 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sungen gemeldet. Die Daten für das zweite Halbjahr 2015 liegen noch nicht vor. Die Daten sind in Tabelle 2 zusammengefasst . Tabelle 2: Anzahl der Wildschweinproben und der Grenzwertüberschreitungen der Proben des BJV für das Kalenderjahr 2014 und das erste Halbjahr des Kalenderjahres 2015 Landkreis 2014 2015 (erstes Halbjahr) A nz ah l d er ge m es se ne n P ro be n da vo n üb er d em G re nz w er t ( 60 0 B q/ kg ) A nz ah l d er ge m es se ne m P ro be n da vo n üb er d em G re nz w er t ( 60 0 B q/ kg ) Aichach-Friedberg 781 173 451 237 Altötting 94 21 50 18 Amberg-Sulzbach 135 3 89 1 Ansbach 81 1 77 4 Aschaffenburg 14 0 0 0 Augsburg 521 184 331 215 Bad Kissingen 0 0 0 0 Bad Tölz-Wolfratshausen 35 5 7 4 Bamberg 111 2 79 1 Bayreuth 293 17 162 21 Cham 636 164 173 48 Coburg 14 0 9 0 Dachau 169 5 - - Deggendorf 222 70 111 57 Dillingen a. d. Donau 133 5 268 70 Dingolfing-Landau 136 0 44 3 Donauries 22 0 - - Eichstätt 221 6 239 79 Forchheim 21 0 21 0 Freising 306 26 64 10 Freyung-Grafenau 223 78 127 67 Fürstenfeldbruck 260 33 82 16 Garmisch-Partenkirchen 7 1 - - Günzburg 362 72 115 42 Haßberge 20 0 4 0 Hof 744 139 560 217 Ingolstadt 272 11 217 23 Kelheim 123 12 45 19 Kulmbach 438 21 226 32 Landsberg a. Lech 200 47 136 56 Landshut 29 0 29 0 München 20 3 8 4 Neuburg-Schrobenhausen - - 0 0 Neumarkt 39 0 111 11 Neustadt a. d. Aisch 17 0 0 0 Neustadt a. d. Waldnaab 224 64 98 66 Neu-Ulm 119 26 97 67 Nürnberg (Landkreis) 139 1 67 2 Ostallgäu 121 57 76 45 Passau 115 22 28 4 Pfaffenhofen 754 102 504 203 Regen 259 164 152 107 Regensburg 361 43 301 66 Rosenheim 25 1 9 3 Roth 73 1 78 3 Rottal-Inn 4 0 0 0 Schwandorf 998 129 429 99 Starnberg 124 12 73 22 Landkreis 2014 2015 (erstes Halbjahr) A nz ah l d er ge m es se ne n P ro be n da vo n üb er d em G re nz w er t ( 60 0 B q/ kg ) A nz ah l d er ge m es se ne m P ro be n da vo n üb er d em G re nz w er t ( 60 0 B q/ kg ) Straubing Stadt 156 28 0 0 Tirschenreuth 387 24 216 34 Traunstein 4 0 0 0 Unterallgäu 215 43 204 135 Weilheim-Schongau 209 52 145 47 Weißenburg-Gunzenhausen 112 1 4 0 Wunsiedl - - 110 57 3. a) Wie viele Proben wurden an den einzelnen von den Bayerischen Staatsforsten betriebenen qualifizierten Messstationen in den Jahren 2014 und 2015 untersucht? b) Wie viele der Messwerte lagen über dem Grenzwert von 600 Bq/kg? Die Erfassung der Messungen der Bayerischen Staatsforsten erfolgt revierbezogen. Die Jagdreviere der Bayerischen Staatsforsten sind landkreis- und zum Teil bezirksübergreifend . Die Daten für das Jagdjahr 2015/16 liegen noch nicht vor. Die Daten für das Jagdjahr 2014/15 sind in Tabelle 3 zusammengefasst. Tabelle 3: Anzahl der Wildschweinproben und der Grenzwertüberschreitungen der Bayerischen Staatsforsten für das Jagdjahr 2014/15 Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten Jagdjahr 2014/15 Anzahl der gemessenen Proben davon über dem Grenzwert (600 Bq/kg) Allersberg 70 1 Arnstein 7 0 Bad Brückenau 8 0 Bad Königshofen 10 0 Bad Tölz* 10 5 Berchtesgaden 0 0 Bodenmais* 61 38 Burglengenfeld* 310 31 Ebrach 9 0 Fichtelberg 26 1 Flossenbürg* 79 21 Forchheim* 166 5 Freising* 178 19 Hammelburg* 10 0 Heigenbrücken 11 0 Kaisheim* 193 25 Kelheim* 369 42 Kipfenberg 194 1 Landsberg* 162 27 München* 115 11 Neureichenau* 60 5 Nordhalben 299 4 Nürnberg* 394 49 Oberammergau 20 6 Ottobeuren 51 15 Pegnitz* 172 6 Roding* 141 8 Rothenbuch 10 0 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10929 Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten Jagdjahr 2014/15 Anzahl der gemessenen Proben davon über dem Grenzwert (600 Bq/kg) Rothenburg 26 1 Ruhpolding* 2 0 Schliersee 4 1 Schnaittenbach* 119 11 Selb* 154 31 Sonthofen 3 1 Waldsassen* 141 14 Wasserburg* 270 22 Weißenhorn 191 19 Zusmarshausen* 206 37 Coburg-Rothenkirchen* 186 10 * qualifizierte Messstelle 4. Trifft es zu, dass einzelne Messstellen überhaupt keine Messwerte an den BJV melden, und wie viele Messwerte fehlen dadurch dem Ministerium in der Statistik? Die Daten des BJV werden im Rahmen der Eigenkontrolluntersuchungen der Jäger als verantwortliche Lebensmittelunternehmer erhoben. Die Daten des BJV sind Eigentum der Jäger. 5. Wie viele Wildschweine werden von den Jägern selbst verwertet bzw. als Lebensmittel in den Verkehr gebracht? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Im Jagdjahr 2014/15 betrug das Aufkommen von Wildschweinfleisch ohne Knochen aus einheimischer Jagd nach Angaben des Deutschen Jagdschutzverbandes 12.235 Tonnen. Nach einer Risikobewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) gehört Wildbret zu den Lebensmitteln mit geringer Bedeutung. Der überwiegende Anteil der Bevölkerung verzehrt kein bis maximal 5 Portionen Wildfleisch im Jahr. Das entspricht einer durchschnittlichen Verzehrsmenge von ca. 600 g Wildfleisch pro Kopf pro Jahr. 6. a) Wie viele der 2014 und 2015 erlegten Wildschweine wurden beprobt (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent der erlegten Tiere und nach den einzelnen Landkreisen gegliedert)? b) Wie hoch ist demnach die Wahrscheinlichkeit, dass nicht beprobte Wildschweine dennoch über dem zulässigen Grenzwert liegen? c) Hält die Staatsregierung es für ausgeschlossen, dass Wildschweine über dem Grenzwert in Verkehr gebracht werden? Die Erfassung der Wildschweinstrecke erfolgt landkreisweise nach Jagdjahren. Die Erfassung der Messungen der Bayerischen Staatsforsten erfolgt revierbezogen nach Jagdjahren. Die Daten des BJV liegen landkreisbezogen auf Kalenderjahre bezogen vor. Dadurch ist eine Aussage über die Zahl der erlegten Tiere, die beprobt wurden, nicht möglich. Wildbret, das in Verkehr gebracht werden soll, darf den von der Europäischen Union für die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln vorgesehenen Grenzwert von 600 Bq/ kg nicht überschreiten. Die Verantwortung, dass die in Verkehr gebrachten Lebensmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, liegt beim Lebensmittelunternehmer, damit hier bei den Jägern. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenweise, ob die Lebensmittelunternehmer dieser Verantwortung nachkommen. Aus den Proben der amtlichen Lebensmittelüberwachung ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die bayerischen Jäger ihrer Verantwortung als Lebensmittelunternehmer nicht nachkämen. 7. a) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg in den einzelnen Landkreisen (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen und Jahren 2014 und 2015)? Die Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind auf der Internetseite http://www.lfu.bayern.de/ strahlung/umrei/strvgprobe abrufbar. Für die Übermittlung von Einzelmessergebnisse aus Eigenkontrollen der bayerischen Jäger gibt es keine Rechtsgrundlage. b) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg aus den Staatsforstbetrieben (Angaben bitte für die einzelnen Forstbetriebe und für die Jahre 2014 und 2015 getrennt)? c) Aus welchem Grund werden die Messwerte der 41 Staatsforstbetriebe nicht ins Netz gestellt? Die Fragen 7b und 7c werden wegen des Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Messergebnisse der Bayerischen Staatsforsten werden nicht als Einzelmessergebnisse in Bq/kg, sondern in folgenden Messwertbereichen erfasst: Werte kleiner 300 Bq/ kg, Werte zwischen 300 und 600 Bq/kg und Werte größer 600 Bq/kg. Demzufolge liegen keine Einzelmessergebnisse vor. 8. a) Wie viele Wildschweinfleisch-Proben wurden in den Jahren 2014 und 2015 in den einzelnen der 12 am höchsten belasteten Landkreise vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beprobt? Die Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung (Proben des LGL) sind auf der Internetseite http://www.lfu.bayern.de/strahlung/umrei/strvgprobe abrufbar . b) Ist die Staatsregierung bereit, die Stichproben aus dem Handel in Zukunft effizienter zu machen und sich dafür einzusetzen, dass vor allem aus den hoch belasteten Landkreisen mehr Proben untersucht werden? Wildschweinfleisch wird nicht zwangsläufig in den Landkreisen gehandelt bzw. zum Verzehr angeboten, in denen die Jagd erfolgt. Deshalb ist es notwendig, Wildbret in ganz Bayern zu beproben. Die primäre Verantwortung dafür, dass die Grenzwerte eingehalten werden, liegt bei den Lebensmittelunternehmern, damit hier bei den Jägern. Wildschweinfleisch wird darüber hinaus im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des allgemeinen Umweltmonitorings untersucht. Im Übrigen wird darauf verwiesen , dass Wildschweinfleisch nach der Risikobewertung des BfR angesichts der geringen Verzehrsmenge ein Lebensmittel mit geringer Bedeutung ist (vgl. Ausführungen zu Frage 5).