Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.04.2016 1. a) Wie hoch waren im Jahr 2015 die Ist-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern (bitte auch die Vergleichszahlen für die Jahre 2012, 2013 und 2014)? Zum Stand Dezember 2015 betrugen die IST-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern 73,47 Mio. Euro. Zum Vergleich: 2014:70,58 Mio. € 2013:68,96 Mio. € 2012:65,4 Mio. € b) Wie hoch fiel im Jahr 2015 der Anteil für Bayern nach der Verteilung des bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommens auf die Länder aus bzw. – falls das Ergebnis der Verteilung für 2015 noch nicht vorliegt – mit welchem Anteil aus dem bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommen 2015 wird für das laufende Haushaltsjahr 2016 nach der Verteilung auf die Länder für den Freistaat Bayern gerechnet (bitte mit Nennung der Vergleichszahlen für die Jahre 2012, 2013 und 2014)? Die Einnahmen des Freistaates Bayern aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer haben 2015 nach der Zerlegung auf die Länder 72,53 Mio. Euro betragen; die voraussichtlich Ende April 2016 noch erfolgende Korrektur ist in ihrer Höhe derzeit jedoch noch nicht bekannt. Zum Vergleich (jeweils nach Korrektur): 2014:71,8 Mio. € 2013:67,9 Mio. € 2012:66,2 Mio. € Es wird darauf hingewiesen, dass die Feuerschutzsteuereinnahmen nach Zerlegung keinerlei Aussagekraft hinsichtlich der für die Feuerwehrausgaben zur Verfügung stehenden Einnahmen haben. Maßgeblich sind vielmehr die Ist-Einnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres. Die endgültige Abrechnung eines Jahres geht buchungstechnisch in die Ist-Einnahmen des Folgejahres ein und steht auch dann erst zur Verfügung. 2. a) Wie hoch belief sich für das Jahr 2015 der Ausgaberest aus den nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermitteln der Vorjahre? Der Ausgaberest für das Jahr 2015 belief sich auf 78,0 Mio. €, davon 70,06 Mio. € bei Kap. 03 23 und 7,94 Mio. € Budgetreste bei Kap. 03 26. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10981 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 01.03.2016 Rücklagen aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer 2015 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch waren im Jahr 2015 die Ist-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern (bitte auch die Vergleichszahlen für die Jahre 2012, 2013 und 2014 aufführen )? b) Wie hoch fiel im Jahr 2015 der Anteil für Bayern nach der Verteilung des bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommens auf die Länder aus bzw. – falls das Ergebnis der Verteilung für 2015 noch nicht vorliegt – mit welchem Anteil aus dem bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommen 2015 wird für das laufende Haushaltsjahr 2016 nach der Verteilung auf die Länder für den Freistaat Bayern gerechnet (bitte mit Nennung der Vergleichszahlen für die Jahre 2012, 2013 und 2014)? 2.a) Wie hoch belief sich für das Jahr 2015 der Ausgaberest aus den nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermitteln der Vorjahre? b) Und welche Steigerung ergibt sich gegenüber dem Vorjahr 2014 (Angaben bitte absolut und in Prozentzahlen , bitte auch Nennung der Ausgabereste für die Jahre 2012, 2013 und 2014)? 3. a) In welcher Höhe stehen im Haushaltsjahr 2016 inklusive des Ausgaberestes des Jahres 2015 Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung? b) In welcher Höhe standen in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2015 inklusive der Ausgabereste aus den Vorjahren Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung ? 4. a) Wie verteilen sich im Haushaltsjahr 2016 die Gesamtausgaben in Höhe von 20.565,3 Tsd. € für Personal, sächliche Verwaltungsausgaben, Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer, kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten , sonstige Sachinvestitionen und Kosten der Datenverarbeitung für die Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg und Würzburg? b) Und in welcher Höhe werden Mittel aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Vorjahr 2015 dafür eingesetzt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10981 b) Und welche Steigerung ergibt sich gegenüber dem Vorjahr 2014 (Angaben bitte absolut und in Prozentzahlen, bitte auch Nennung der Ausgabereste für die Jahre 2012, 2013 und 2014)? Die Höhe der Ausgabereste für die Haushaltsjahre 2012 mit 2015 sowie die jeweiligen Steigerungs-, bzw. Absenkungsraten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Ausgaberest insgesamt [Mio. €] Vergleich zu Vorjahr in % Ausgaberest 03 23 [Mio. €] Vergleich zu Vorjahr in % Ausgaberest 03 26 [Mio. €] Vergleich zu Vorjahr in % 2015 78,00 – 2,49 70,06 – 5,12 7,94 + 28,90 2014 79,99 + 1,20 73,84 – 0,82 6,16 + 34,50 2013 79,04 +20,87 74,45 + 20,02 4,58 + 36,31 2012 65,39 62,03 3,36 3. a) In welcher Höhe stehen im Haushaltsjahr 2016 inklusive des Ausgaberestes des Jahres 2015 Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung? Für das Haushaltsjahr 2016 sind im Nachtragshaushalt 2016 Einnahmen aus dem Feuerschutzsteueraufkommen von 69,3 Mio. Euro zur Deckung der Ausgaben in den Kap. 03 23 und 03 26 veranschlagt. Zuzüglich der o.g. Ausgabereste des Feuerschutzsteueraufkommens aus den vergangenen Jahren in Höhe von 70,1 Mio. Euro bei Kap. 03 23 und 7,9 Mio. Euro bei Kap. 03 26 (Budgetreste) stehen 2016 insgesamt rd. 147,3 Mio. Euro zur Verfügung. b) In welcher Höhe standen in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2015 inklusive der Ausgabenreste aus den Vorjahren Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung In den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2015 standen inklusive der Ausgabenreste aus den Vorjahren folgende Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung: Haushaltsansatz + Ausgabereste = verfügbare Gesamtmittel 2013: 70,0 Mio. € + 65,39 Mio. € = 135,39 Mio. € 2014: 69,0 Mio. € + 79,04 Mio. € = 148,04 Mio. € 2015: 70,0 Mio. € + 79,99 Mio. € = 149,99 Mio. € 2016: 69,30 Mio. €* + 78,00 Mio. € = 147,30 Mio. € Diese Mittel wurden schwerpunkmäßig für die finanzielle Förderung der Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten bzw. dem Bau von Feuerwehrgerätehäusern sowie für Investitionen an den Staatlichen Feuerwehrschulen verwendet: So wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 insgesamt in den Förderbereichen Fahrzeug- und Gerätebeschaffung sowie Bau von Feuerwehrgerätehäusern 99,4 Mio. € ausbezahlt. Für Investitionen an den Staatlichen Feuerwehrschulen an den Standorten Geretsried, Lappersdorf (bei Regensburg) und Würzburg sowie für ihren Unterhalt wurden in diesem Zeitraum insgesamt 86,3 Mio. € verwendet. Zu den aus der Feuerschutzsteuer und den Ausgaberesten finanzierten bzw. zu finanzierenden Ausgaben des Feuerwehrwesens zählen im Übrigen zahlreiche weitere Maßnahmen etwa zur Nachwuchsgewinnung (z. B. Zuschuss für Kampagnen des Landesfeuerwehrverbands – LFV), angemessenen Würdigung ehrenamtlichen Engagements (z. B. Freiplätze im feuerwehrerholungsheim für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst) und zu Ausbildungszwecken (z.B. Standortschulungen auf dem Sondersignalfahrtrainer und dem Brandübungscontainer ). Vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers soll die Verwendung der verfügbaren Gesamtmittel für das Feuerwehrwesen künftig mit ähnlicher Schwerpunktsetzung fortgesetzt werden: So werden insbesondere auf Basis der zum 01.03.2015 verbesserten Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien weiterhin staatliche Fördergelder an die Kommunen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten bzw. den Bau von Feuerwehrgerätehäusern geleistet. Auch wenn sich die Höhe der in den nächsten Jahren zur Auszahlung kommenden staatlichen Fördersummen nicht sicher prognostizieren lässt, ist im Hinblick auf die Anhebung der Förderfestbeträge um durchschnittlich rund 20 % zeitversetzt mit einem entsprechend erhöhten Abfluss in der Förderung zu rechnen. Auch sind an den Staatlichen Feuerwehrschulen weiterhin erhebliche Investitionen geplant. Die Feuerwehrschulen werden derzeit auf der Grundlage eines im Rahmen des Projekts „Zukunft der Feuerwehrschulen“ erarbeiteten Masterplans, der bis 2028 angelegt ist, ausgebaut und ertüchtigt. Derzeit bereits in Ausführung befindliche Maßnahmen erfordern in den nächsten Jahren noch einen Mitteleinsatz von rund 21 Mio. €. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren allein für solche Maßnahmen an den Staatlichen Feuerwehrschulen, mit deren Planung bereits begonnen ist, nach bisherigen Kostenschätzungen rund 35 Mio. € eingeplant. Es sind dies • an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried der Neubau eines Unterkunftsgebäudes, eines neuen Wirtschaftsgebäudes mit Mensa und Cafeteria, sowie eines Parkdecks • an der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg die Erstellung eines Straßennetzes und die Herstellung der Infrastruktur auf dem Erweiterungsgelände, der Bau eines Lärmschutzwalls sowie eines Fahrzeugunterstands mit Tunnelwarte, • an der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg der erste Abschnitt eines Neubaus des Übungsgeländes, der erste Abschnitt eines Unterkunftsgebäudes mit Fahrzeughalle , sowie die Einrichtung von Familienzimmern und die Installation einer neuen Schließanlage. Bis 2028 sind weitere umfangreiche Verbesserungen der Infrastruktur der drei Staatlichen Feuerwehrschulen im Masterplan vorgesehen, wie etwa in Geretsried die Erweiterung des Lehrsaalbereichs und der Bau einer großen Übungshalle , in Regensburg die Fertigstellung des Übungsgeländes und in Würzburg die Fertigstellung des Übungsgeländes und des Unterkunftsgebäudes sowie der Neubau eines Werkstattgebäudes und der Neubau der Verwaltung. 4. a) Wie verteilen sich im Haushaltsjahr 2016 die Gesamtausgaben in Höhe von 20.565,3 Tsd. € für Personal , sächliche Verwaltungsausgaben, Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer, kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, sonstige Sachinvestitionen, Kosten der Datenverarbeitung für die Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg und Würzburg b) Und in welcher Höhe werden Mittel aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Vorjahr 2015 dafür eingesetzt? Die Ausgabetitel für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen sind im Haushaltsplan 2015/16, geändert durch den Nachtragshaushalt 2016, Einzelplan 03 A, Kap. 03 26 veranschlagt . In nachfolgender Übersicht sind die im Haus- Drucksache 17/10981 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 haltsjahr 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dargestellt. K ap . 0 3 26 H au pt gr up pe H au sh al ts an sa tz 2 01 6 St an d: 2 . N ac ht ra gs - ha us ha lt 20 14 in M io . E ur o A us ga be re st 2 01 5 in M io . E ur o Zu r V er fü gu ng s te he nde r G es am tb et ra g 20 16 in M io . E ur o Hauptgruppe 4 Personal 9,0 1,3 10,3 Hauptgruppe 5 sächliche Verwaltungsausgaben 7,1 3,3 10,4 Hauptgruppe 6 Zuweisungen/Zuschüsse, dies sind die Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer 0,6 0,0 0,6 Hauptgruppe 7 Baumaßnahmen (einschließlich kleine Neu-, Umund Erweite-rungsbauten) 0,7 0,2 0,9 K ap . 0 3 26 H au pt gr up pe H au sh al ts an sa tz 2 01 6 St an d: 2 . N ac ht ra gs - ha us ha lt 20 14 in M io . E ur o A us ga be re st 2 01 5 in M io . E ur o Zu r V er fü gu ng s te he nde r G es am tb et ra g 20 16 in M io . E ur o Hauptgruppe 8 sonstige Sachinvestitionen mit Datenverarbeitung 3,2 3,2 6,4 Summe 20,6 8,0 28,6 Diese Mittel werden bedarfsgerecht auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen verteilt. Die Ausgabereste aus dem Jahr 2015 wurden vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in beantragter Höhe übertragen . Eine detaillierte Verteilung der 2016 tatsächlich aufgelaufenen Ausgaben der o.g. Hauptgruppen auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen für das Haushaltsjahr 2016 kann erst nach Ablauf des Haushaltsjahres dargestellt werden.