b) Was kostet jede Evaluation einschließlich Reise- und Übernachtungskosten der Evaluatoren im Durchschnitt ? 6. a) Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Evaluation an allen Schulen umgesetzt werden? b) Ist die Veränderung durch die Evaluation messbar? c) Wie wird dies dokumentiert? 7. a) Wie viele Stunden Mobile Reserven gibt es in den einzelnen Schulamtsbezirken 2014 bzw. 2015? b) Wie viele Stunden sind in Schwaben gebunden durch Schwangerschaft und Langzeiterkrankung in 2014/2015 entstanden (bitte auch die Auswirkung auf die Mobile Reserve angeben)? c) Werden Mobile Reserven auch als Vertretung für Evaluatoren eingesetzt? 8. a) Besteht die Möglichkeit, den Abstand der Evaluation bei ungünstigen Voraussetzungen um einen Zeitraum zu verschieben? b) Können Schulen, die bereits mehrfach evaluiert wurden , auf eine Wiederholung verzichten? c) Gibt es die Möglichkeit, nach mehreren erfolgreichen Evaluationen diese nur noch auf Antrag der Schulleitung durchzuführen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13.04.2016 1. a) Wie viele Evaluatoren gibt es an Bayerns Schulen im laufenden Schuljahr (bitte nach Freistaat, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Im Folgenden findet sich eine Übersicht über die Evaluatoren im Schuljahr 2015/16 nach Regierungs-(Schulaufsichts-)bezirken : Regierungsbezirk bzw. Ministerialbeauftragten -Bezirk Anzahl Evaluatoren Unterfranken 73 Oberfranken 76 Mittelfranken 56 Oberpfalz 58 Niederbayern 67 Oberbayern 109 Schwaben 83 Berufl iche Oberschulen Nord 6 Berufl iche Oberschulen Süd 6 Berufl iche Oberschulen Ost 7 Bayern gesamt 541 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11012 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 05.02.2016 Lehrerstunden durch Evaluation gebunden Seit dem Schuljahr 2003/2004 wird externe Evaluation an den Schulen durchgeführt. Die Überprüfung dient dazu, die Qualität im Schulbetrieb zu optimieren, bindet aber auch Lehrerstunden durch Evaluation. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Evaluatoren gibt es an Bayerns Schulen im laufenden Schuljahr (bitte nach Freistaat, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? b) Handelt es sich bei den Lehrerstunden um zusätzliche Lehrerstunden oder um Stunden aus dem Kontingent der Schulen? c) Wie viele Evaluatoren sind aus der Gruppe der Lehrer bzw. aus der Gruppe der Schulleitungen? 2. a) Gibt es auch qualifiziertes Evaluationspersonal außerhalb der Lehrpersonen/Schulleiter/Seminarrektoren so wie in der Wirtschaft üblich? b) Welche Qualifikation bringen Evaluatoren mit? c) Wie viele Jahre arbeitet ein Lehrer als Evaluator bzw. Teamsprecher, ehe er sich selbst wieder weiterbildet? 3. a) Ist es richtig, dass Schulen, die selbst Lehrer oder Schulleiter als Evaluatoren stellen, selbst wieder von „Evaluatorenkollegen“ evaluiert werden? b) Wie werden Evaluatoren evaluiert? 4. a) Wie viele Lehrerstunden sind durch die externe Evaluation in 2013/2014, 2014/2015 bzw. 2015/2016 gebunden , (bitte aufgeschlüsselt nach Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien) (bitte nach Freistaat, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? b) Wie hoch ist die Zahl der Anrechnungsstunden 2014/2015 bzw. 2015/2016 für die Evaluation pro Evaluator bzw. insgesamt für alle Evaluatoren in Bayern/ Schwaben? Das heißt: Wie viele Unterrichtsstunden könnte man dadurch bilden? c) Wie viele Unterrichtsstunden/Lehrerstunden an den Stammschulen fielen den Kindern dadurch in 2014/2015 insgesamt aus und wie wurden bzw. werden diese kompensiert? 5. a) Wie hoch ist neben dem entstehenden Unterrichtsausfall der gesamte finanzielle Aufwand, der in Bayern für Evaluationen an Schulen ausgegeben wird (z. B. in 2014/2015 bei ca. 800 Evaluationen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11012 Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich, da die Evaluatoren teilweise landkreisübergreifend eingesetzt sind. b) Handelt es sich bei den Lehrerstunden um zusätzliche Lehrerstunden oder um Stunden aus dem Kontingent der Schule? Die Lehrerstunden werden in Form von Anrechnungsstunden von der zuständigen Schulaufsicht zugewiesen, wobei die Anzahl der Stunden abhängig ist von der Zahl der durchgeführten Evaluationen, die der jeweilige schulische Evaluator absolviert. Die Evaluatorentätigkeit einer Lehrkraft wirkt sich somit nicht negativ auf das Lehrerstundenbudget ihrer Schule aus. c) Wie viele Evaluatoren sind aus der Gruppe der Lehrer bzw. aus der Gruppe der Schulleitungen? Allgemein besteht folgende Aufteilung: Jedes Team besteht aus drei schulfachlichen Mitgliedern und einem nichtschulischen Evaluator. Als schulische Evaluatoren sind Lehrkräfte sowie – zu einem deutlich geringeren Anteil – Schulleiter bzw. Kräfte aus der Erweiterten Schulleitung der jeweils evaluierten Schulart eingesetzt. Diese bringen aus ihrer schulischen Arbeit Erfahrungen aus dem Bereich Schulmanagement , Unterrichtsentwicklung oder auch Schulentwicklung mit. Diese spezifischen Sachkenntnisse tragen zu einer inhaltlich hochwertigen und kompetenten Evaluation einer Schule bei. Grundsätzlich gilt, dass nicht mehr als die Hälfte der schulischen Evaluatoren einer Schulart aus dem Bereich der Schulleitungen (einschließlich der Erweiterten Schulleitung) stammen. Exakte Werte liegen nicht vor, da diese durch das Ausscheiden und die Neuausbildung von Evaluatoren sowie den Wechsel in Funktionsstellen ständig schwanken und zwischen den einzelnen Schularten stark differieren. Dabei ist der Anteil der schulischen Evaluatoren aus der Schulleitung im Bereich der Gymnasien am geringsten. 2. a) Gibt es auch qualifiziertes Evaluationspersonal außerhalb der Lehrpersonen/ Schulleiter/ Seminarrektoren so wie in der Wirtschaft üblich? Neben den schulischen Evaluatoren gibt es die sogenannten „nichtschulischen Evaluatoren“, die ehrenamtlich tätig sind. Es handelt sich um Vertreter aus der Wirtschaft (z. B. Qualitätsbeauftragte oder Ausbildungsleiter von Unternehmen ) und/oder der Elternschaft. Sie vertreten die Sicht und die Erwartungen der Öffentlichkeit an die Schulen und bringen Aspekte der Qualitätssicherung aus anderen gesellschaftlichen Bereichen ein. b) Welche Qualifikation bringen Evaluatoren mit? Die Auswahl neuer Evaluatoren erfolgt durch die Schulaufsicht und bezieht sich auf Personen, die „geeignet“ erscheinen und über „große pädagogische Erfahrung“ verfügen (vgl. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 113 c und Gesetzesbegründung ). Die von der Schulaufsicht gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden zunächst in einem Vorgespräch über die Aufgaben, das Rollenverständnis und das Anforderungsprofil externer Evaluatorinnen und Evaluatoren informiert . Das Ausbildungskonzept sieht eine einwöchige Grundausbildung (vor Aufnahme der Evaluatorentätigkeit) und eine viertägige Weiterqualifizierung (im ersten Jahr der Tätigkeit) an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen vor. Mitarbeiter der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sind, in enger Kooperation mit Referenten der ALP, für die Organisation, Durchführung und Weiterentwicklung der Ausbildungsmodule verantwortlich. Die nichtschulischen Evaluatoren werden durch die Schulaufsicht in ihre Aufgabe eingeführt. Die Qualitätsagentur führt zudem regelmäßig Tagungen durch, die der Fortbildung der Evaluatoren nach Abschluss der Grund- und Weiterqualifikationskurse dienen und Gelegenheit zu fachlichem Austausch bieten: Auf den Teamsprecher - und Regionaltagungen (jährlich stattfindend) vermitteln die Mitarbeiter/innen der Qualitätsagentur den schulischen und nichtschulischen Evaluatorinnen und Evaluatoren fachliche Inhalte, unter anderem im Rahmen von Workshops mit curricularem Fortbildungscharakter, informieren über aktuelle Aspekte und konzeptionelle Weiterentwicklungen und bieten eine Plattform zum Austausch. c) Wie viele Jahre arbeitet ein Lehrer als Evaluator bzw. Teamsprecher, ehe er sich selbst wieder weiterbildet ? Durchschnittlich sind Lehrkräfte circa fünf Jahre als Evaluatoren tätig. Während der Tätigkeit als Evaluatoren finden regelmäßige Fortbildungen durch die Mitarbeiter der Qualitätsagentur (vgl. Antwort zu Frage 2 b) statt. Mitarbeiter der Qualitätsagentur geben in der Regel einmal pro Schuljahr jedem Evaluationsteam eine schriftliche Rückmeldung zu einem der Evaluationsberichte. Dabei stehen sowohl die Einhaltung der konzeptionellen Vorgaben als auch die benutzerfreundliche Gestaltung der Berichte im Fokus. Die Berichtsrückmeldungen ermöglichen eine systematische Erfassung der Rückmeldungsthemen, welche wiederum die Identifizierung von Nachschulungsbedarf gewährleistet . Außerdem führen die Mitarbeiter der Qualitätsagentur turnusmäßig Teambegleitungen durch zur Sicherung der konzepttreuen Durchführung der externen Evaluation und zur individuellen Beratung und Würdigung der Arbeit der Evaluatorinnen und Evaluatoren vor Ort. Diese werden inhaltlich ausgewertet und stellen eine wichtige Grundlage für Verbesserungs- und Fortbildungsmaßnahmen dar. 3. a) Ist es richtig, dass Schulen, die selbst Lehrer oder Schulleiter als Evaluatoren stellen, selbst von „Evaluatorenkollegen“ evaluiert werden? Alle staatlichen Schulen werden in einem ca. 5-jährigen Turnus evaluiert. Dabei gilt der Grundsatz, dass kein Evaluator die eigene Schule evaluiert und dass keine persönliche Nähe der Evaluatoren zu den zu evaluierenden Schulen bzw. zur Schulleitung besteht. Dies ist die Voraussetzung für eine objektive und erfolgreiche Evaluation einer Schule. b) Wie werden Evaluatoren evaluiert? Externe Evaluatoren werden im Rahmen der internen Qualitätssicherung durch die Qualitätsagentur evaluiert (vgl. auch Antwort zu Frage 2 c): – bei Teambegleitungen (Mitarbeiter der Qualitätsagentur begleiten das Evaluationsteam bei einem Schulbesuchstag und geben dem Team mündliche und schriftliche Rückmeldung) – durch Berichtsrückmeldungen (Mitarbeiter der Qualitätsagentur geben jedem Evaluationsteam einmal pro Schuljahr zu einem Evaluationsbericht ausführliche, schriftliche Rückmeldung). Drucksache 17/11012 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – evtl. durch ein schriftliches Feedback (Fragebogen) der evaluierten Schule nach abgeschlossener Evaluation. 4. a) Wie viele Lehrerstunden sind durch die externe Evaluation in 2013/2014, 2014/2015 bzw. 2015/2016 gebunden (bitte aufgeschlüsselt nach Grund-, Mittel -, Realschulen und Gymnasien) (bitte nach Freistaat , Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? b) Wie hoch ist die Zahl der Anrechnungsstunden 2014/2015 bzw. 2015/2016 für die Evaluation pro Evaluator bzw. insgesamt für alle Evaluatoren in Bayern/Schwaben? Das heißt: Wie viele Unterrichtsstunden könnte man dadurch bilden? Die Zahl der Lehrerstunden hängt ab von der Zahl der Evaluationen , wobei als Faustregel pro Evaluator und durchgeführter Evaluation eine Anrechnungsstunde gerechnet werden kann. Der derzeitige Stand der Evaluation zeigt, dass jährlich rund 850 Schulen evaluiert werden (2012/2013 867 Schulen , 2013/2014 832 Schulen). Eine konkrete Aufschlüsselung der hierdurch gebundenen Lehrerstunden ist mangels entsprechender statistischer Erhebungen nicht möglich. Aufgrund des damit für die Schulen verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands wurde auf eine Abfrage im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage verzichtet. c) Wie viele Unterrichtsstunden/Lehrerstunden an den Stammschulen fielen den Kindern dadurch in 2014/2015 insgesamt aus und wie wurden bzw. werden diese kompensiert? Die Schulen erhalten entsprechend der Tätigkeit der schulischen Evaluatoren Anrechnungsstunden durch die Schulaufsicht . Die spezifische Ausgestaltung der Vertretungsplanung an der einzelnen Schule liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Konkrete Übersichten hierzu liegen dem Staatsministerium nicht vor. 5. a) Wie hoch ist neben dem entstehenden Unterrichtsausfall der gesamte finanzielle Aufwand, der in Bayern für die Evaluationen an Schulen ausgegeben wird (z. B. in 2014/2015 bei ca. 800 Evaluationen)? b) Was kostet jede Evaluation einschließlich Reiseund Übernachtungskosten der Evaluatoren im Durchschnitt? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 b betont, fällt der Unterricht nicht ersatzlos aus, denn die Anrechnungsstunden für die Evaluatoren stehen neben dem Lehrerstundenbudget einer Schule zur Verfügung. Daneben liegt eine Vertretung in der Verantwortung der einzelnen Schule (vgl. auch Antwort zu Frage 4 c). Legt man wie die Fragestellerin in Frage 5 a ca. 800 Evaluationen zugrunde, so werden den Schulen rund 2.400 Lehrerwochenstunden für die externe Evaluation zugewiesen. Die Kosten für durchschnittlich drei Anrechnungsstunden pro Evaluation sind aufgrund der unterschiedlichen Eingruppierung der Lehrkräfte und Schulleiter der verschiedenen Schularten und der unterschiedlichen Zusammensetzung der Teams nicht präzise darstellbar. Es können aber die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dargestellt werden: Im Einzelplan 05 für 2015 und 2016 sind je 89,5 Tausend € für den Geschäftsbedarf der Teams zur externen Evaluation veranschlagt (vgl. Kap. 0504 Tit. 51101). Für Reise- und ggf. Übernachtungskosten im Kontext der externen Evaluation sind je nach Schulart und Zahl der Evaluationen im Einzelplan 05 ebenfalls Mittel ausgebracht, z. B. sind für die externe Evaluation an Grund- und Mittelschulen 2015 und 2016 bei Kap. 0512 Tit. 52701 Mittel in Höhe von je 488,4 Tsd. € oder für Realschulen bei Kap. 0518 Tit. 52731 je 120,6 Tsd. € vorgesehen. Durch die unterschiedliche räumliche Verteilung der evaluierten Schulen und die unterschiedlichen Standorte der Evaluatoren , die Reisen mit recht ungleicher Distanz bedingen, wäre eine durchschnittliche Kostenberechnung pro Schule auch hier nicht aussagekräftig. 6. a) Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Evaluation an allen Schulen umgesetzt werden? Bei der externen Evaluation wird die Qualität von Schule und Unterricht durch unabhängige Evaluationsteams bewertet. Auf der Basis eines differenzierten Kriterienkatalogs werden der Schule Informationen für zielgerichtete Verbesserungsmaßnahmen bereitgestellt. Diese sind nur der jeweiligen Schule und der entsprechenden Schulaufsicht zugänglich und nicht für die Weitergabe an Dritte bestimmt. Diese Diskretion dient der Schaffung einer offenen und konstruktiven Arbeitsatmosphäre zwischen Schule und Schulaufsicht. Im Anschluss an eine externe Evaluation schließt die Schule Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht. Diese sollen helfen , die Qualitätsinitiativen der Schule zu strukturieren, und bilden damit ein wesentliches Bindeglied zwischen Evaluationsbericht und Qualitätssicherungsmaßnahme vor Ort. Die Schulaufsicht ist verantwortlich für die Umsetzung der Ziele an der Einzelschule. b) Ist die Veränderung durch die Evaluation messbar ? c) Wie wird dies dokumentiert? Die externe Evaluation gibt Impulse für die innere Schulentwicklung und hilft, Schwerpunkte in der Arbeit der einzelnen Schulen zu setzen. Eine unmittelbare Messbarkeit entsprechender Veränderungen besteht in der Regel nicht. So hängen zum Beispiel Leistungen von Schülerinnen und Schülern von einer Vielzahl sich wechselseitig beeinflussender Faktoren ab. Aus diesem Grund sind in der Regel keine messbaren Veränderungen durch einzelne Maßnahmen zu erwarten. Sind Effekte erkennbar, dann lassen sich diese im Normalfall nicht auf eine einzelne Maßnahme zurückführen, sondern basieren auf den Wirkungen und Synergien verschiedener Ursachen. Das gilt für alle Maßnahmen und Investitionen im Bildungswesen . Fakt ist allerdings, dass sich die Leistungen insgesamt (z. B. bei PISA) seit der flächendeckenden Einführung von qualitätssichernden Maßnahmen deutlich verbessert haben. 7. a) Wie viele Stunden Mobile Reserven gibt es in den einzelnen Schulamtsbezirken 2014 bzw. 2015? Das Konzept der Mobilen Reserve im Grund- und Mittelschulbereich sieht neben einer Grundversorgung ab Schuljahresbeginn regelmäßige Aufstockungen in den Monaten November, Januar und Februar vor. Seit Jahren kommen eine konstante Anzahl von bayernweit 1.900 Vollzeitstellen im Bereich Lehramt Grundschule und Lehramt Mittelschule sowie 212 Vollzeitkapazitäten für Fachlehrer für die Mobile Reserve ab Schuljahresbeginn zum Einsatz. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11012 Es hat sich bewährt, die Zahl der Mobilen Reserven jährlich im November um 150 Vollzeitkapazitäten und im Januar um 80 Vollzeitkapazitäten zu erhöhen. Im Februar wird zusätzlich jeweils der gesamte Ersatzbedarf für die im ersten Schulhalbjahr in den Ruhestand eingetretenen oder anderweitig ausgeschiedenen Lehrkräfte durch zusätzliche Einstellungen abgedeckt. Die Aufstockungen werden jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen vorgenommen, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation (z. B. längerfristige Erkrankungen, Schwangerschaften, etc.) werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Damit kann die Mobile Reserve unter Bezugnahme auf die konkreten Vertretungssituationen dem unterschiedlich steigenden Bedarf während des Schuljahres angepasst werden. Auf Basis der im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den Grund- und Mittelschulen erhobenen Lehrer- und Unterrichtsdaten ist aufgrund des Erhebungskonzepts eine vollständige, trennscharfe Differenzierung nach Stammlehrkräften und Lehrkräften der Mobilen Reserve nicht möglich. Im Bereich der Realschulen und Gymnasien existiert keine Untergliederung in Schulamtsbezirke. An den Realschulen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen auf auftretenden Unterrichtsausfall eigenverantwortlich vor Ort aufgrund des an der weiterführenden Schulart Realschule vorhandenen „Fachlehrerprinzips” noch besser reagieren können, wurden die im Schuljahr 2012/13 für eine Mobile Reserve erstmals zur Verfügung gestellten 110 Lehrerkapazitäten zum Schuljahr 2013/14 für den Aufbau einer sog. „integrierten Lehrerreserve” genutzt. Da sich die „integrierte Lehrerreserve” bewährt hat, besteht diese weiterhin fort. Jeder staatlichen Realschule werden daher zusätzlich zum Grundbudget abhängig von der Gesamtschülerzahl der Schule weitere Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die von der Schulleitung so zu planen sind (z. B für Unterrichtsdifferenzierungen), dass sie sofort verwendet werden können, wenn kurzfristiger oder mittelfristiger Unterrichtsausfall droht. Langfristigem Unterrichtsausfall (Elternzeit, Krankheit) wird bis zur Rückkehr der Stammlehrkraft mit Aushilfslehrkräften begegnet. Somit gibt es anstatt einer institutionalisierten Mobilen Reserve im staatlichen Realschulbereich eine integrierte Lehrerreserve, die sich für diese Schulart sehr viel besser bewährt hat und über deren Einsatz die Schulleitung in Eigenverantwortung entscheidet. Im Bereich der Gymnasien umfasst die Mobile Reserve ca. 165 Lehrkräfte; die Zuweisung dieser Lehrkräfte an die einzelnen Schulen wird direkt vom Staatsministerium vorgenommen . Die Mobile Reserve wird im Gymnasialbereich ausschließlich für längerfristigen Aushilfsbedarf (z. B. Mutterschutz mit anschließender Elternzeit, langfristige Erkrankungen ) eingesetzt, da aufgrund des Fächerprinzips sowie der im Vergleich zum Grundschulbereich wesentlich geringeren Anzahl an Standorten ein Schulwechsel für eine Lehrkraft der Mobilen Reserve häufig mit einem Umzug verbunden und damit schwieriger zu realisieren ist als im Grundschulbereich. Die Zuweisung erfolgt in den meisten Fällen für mindestens ein Halbjahr. Ausfälle von kürzerer Dauer werden dagegen mit der Zuweisung von Mitteln für befristete Beschäftigungsverhältnisse oder mit schulinternen Maßnahmen (Einsatz der integrierten Lehrerreserve, Einsatz der Mittel zur eigenen Bewirtschaftung, Mehrarbeit etc.) kompensiert. b) Wie viele Stunden sind in Schwaben gebunden durch Schwangerschaft und Langzeiterkrankung in 2014/2015 entstanden (bitte auch die Auswirkungen auf die Mobile Reserve angeben)? Im Regierungsbezirk Schwaben wurden entsprechend der Schüler- und Klassenzahlentwicklung in den Schuljahren 2014/2015 folgende Kapazitäten aus dem Gesamtkontingent der 1.900 Mobilen Reserven (ohne Fachlehrkräfte) jeweils ab Schuljahresbeginn zwingend vorgehalten: Klassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen im Regierungsbezirk Schwaben Verpflichtend zu bildende Mobile Reserve (in Vollzeitäquivalenten) im Regierungsbezirk Schwaben 2014/2015 4.526 292 Die Mobile Reserve im Bereich der Grund- und Mittelschulen wird entsprechend der Schüleranteile auf die Regierungsbezirke verteilt und von dort bedarfsgerecht den Schulämtern zugewiesen. Der Umfang ist dabei grundsätzlich so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Daten über die Abwesenheitszeiten einer Lehrkraft (Erkrankungen , Mutterschutz usw.) dürfen nicht zentral erfasst und gespeichert werden. Zur Beantwortung der Frage müsste daher Einsichtnahme in die Personalakten von mehr als 6.500 Lehrkräften an staatlichen Grund- und Mittelschulen durch die Regierung von Schwaben vorgenommen werden . Von einer solchen Erhebung wurde wegen des unverhältnismäßigen Aufwands abgesehen. Jedoch werden im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve Abfragen zur generellen Vertretungssituation in den einzelnen Schulamtsbezirken vorgenommen. Die Rückmeldungen der Regierungen wiesen zu den jeweiligen Stichtagen eine Versorgungssituation aus, die auch bayernweit mit der der Vorjahre vergleichbar war, allerdings regional unterschiedliche Ausprägungen zeigte. c) Werden Mobile Reserven auch als Vertretung für Evaluatoren eingesetzt? Der Einsatz der Evaluatoren obliegt der Schulaufsicht. Personen , die nicht durch die Schulung der Qualitätsagentur qualifiziert sind, dürfen nicht als Vertretung von Evaluatoren in der externen Evaluation eingesetzt werden. Für die Vertretung des Unterrichts gilt Folgendes: Die Kapazitäten der Mobilen Reserve werden grundsätzlich für längerfristige Abwesenheiten von Lehrkräften verwendet. Aus diesem Grund ist nicht davon auszugehen, dass einzelne Fehltage, die aufgrund der externen Evaluation entstehen, von Kräften der Mobilen Reserve vertreten werden. 8. a) Besteht die Möglichkeit, den Abstand der Evaluation bei ungünstigen Voraussetzungen um einen Zeitraum zu verschieben? In Absprache mit der Schulaufsicht ist in Fällen überdurchschnittlich hoher Belastung eine Verschiebung möglich. Wenn bei einer Schule, die zur Evaluation anstünde, die Voraussetzungen hierfür gerade ungünstig sind, so kann im konkreten Einzelfall unter Darlegung der Situation mit Drucksache 17/11012 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 der Schulaufsicht vereinbart werden, die Evaluation zu verschieben . Solche Gründe wären beispielsweise besondere Herausforderungen durch Eingliederung vieler Flüchtlingskinder , größere Baumaßnahmen an der Schule oder auch Wechsel in der Schulleitung. Auf diese Weise können unnötige Härten an den betroffenen Schulen vermieden werden. b) Können Schulen, die bereits mehrfach evaluiert wurden, auf eine Wiederholung verzichten? c) Gibt es die Möglichkeit, nach mehreren erfolgreichen Evaluationen diese nur noch auf Antrag der Schulleitung durchzuführen? Nach dem aktuellen Konzept werden alle staatlichen Schulen unabhängig von der bisher durchgeführten Zahl an Evaluationen und den jeweiligen Ergebnissen etwa alle fünf Jahre evaluiert. Eine Aussetzung der externen Evaluation für einige Jahre erscheint nicht als der geeignete Weg, um die Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Schulen weiter zu intensivieren. Allerdings ist auch ein bewährtes Instrument wie die externe Evaluation immer wieder zu überprüfen im Hinblick auf seine Aktualität und seine Passgenauigkeit. Deshalb stellt die Qualitätsagentur im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zusammen mit Vertretern des Staatsministeriums derzeit Überlegungen an, wie das Instrument der externen Evaluation zukunftsorientiert weiterentwickelt werden kann.