Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 15.04.2016 Vorbemerkungen: Die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, wobei für bestimmte Dienstposten eine Dauerbesetzung (365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich) erforderlich ist. Dies wird in der Praxis durch einen detaillierten Dienstplan für die Mitarbeiter der uniformierten Dienste gewährleistet . Zudem ist der Vollzugsalltag von vielen äußeren Einflüssen und von Unwägbarkeiten bestimmt, die fortlaufende Änderungen der Diensteinteilung erfordern, beispielsweise überraschende Erkrankungen von Mitarbeitern, zusätzliche Krankenhausbewachungen oder verstärkte Personalpräsenz bei bestehenden oder vermuteten kritischen Sicherheitslagen . Die Anstalten sind dabei darauf angewiesen, jederzeit in dem erforderlichen Umfang auf qualifiziertes Personal zurückgreifen zu können, auch wenn dieses gerade von der Dienstleistung freigestellt ist. Hierbei entstehen zwangsläufig Überstunden. Die Personalausstattung der Justizvollzugsanstalten wurde in der Vergangenheit fortlaufend verbessert. Allein in den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der verfügbaren Stellen um 12,53 % von 4.996 auf 5.622 im Jahr 2016. Ungeachtet dessen ist die Personalsituation gerade im allgemeinen Vollzugsdienst weiterhin angespannt. Die notwendige personelle Verbesserung wurde von der Staatsregierung erkannt . Sie hat deshalb eine Verstärkung des allgemeinen Vollzugsdiensts in Bayern um insgesamt 200 Planstellen auf den Weg gebracht. In Zeiten, in denen wegen der notwendigen Stabilisierung der Personalausgabenquote allgemeine Stellenzuwächse im öffentlichen Dienst nicht in Betracht kommen, stellt dies eine herausragende Ausnahme dar und zeugt von der Anerkennung und Wertschätzung für die gezeigten Leistungen bei der Bewältigung der schwierigen Aufgaben des bayerischen Justizvollzugsdienstes. Zur Umsetzung der Personalverstärkungen wurden zunächst im Nachtragshaushalt 2014 100 neue Stellen zur Ausbildung von Anwärtern ausgebracht, hinzu kamen im Haushalt 2015/2016 100 Planstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst. Bereits im Februar 2014 wurden im Vorgriff hierauf zusätzliche Anwärter eingestellt und zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Damit war es möglich, im Oktober 2015 über den regulären Ersatzbedarf hinaus zusätzlich 62 vollständig ausgebildete Anwärter an die Justizvollzugsanstalten zuzuweisen. Nach Abschluss des laufenden Ausbildungsjahrgangs im August 2016 werden voraussichtlich weitere 38 Anwärter über den Ersatzbedarf hinaus zugeteilt werden können. Auch in den Jahren 2016 und 2017 werden zusätzliche Anwärter in den Vorbereitungsdienst übernommen , damit die verbleibenden 100 Planstellen, die im Doppelhaushalt 2017/2018 in Umwandlung der 100 Anwär- 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11016 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 15.03.2016 Überstunden JVA Aschaffenburg Nach meinen Informationen summieren sich die Überstunden der Justizvollzugsbeamten des Aschaffenburger Gefängnisses auf 20 Tage pro Mitarbeiter im Vollzug. Ein Grund ist wohl die Suspendierung wegen des Verdachts der Bestechlichkeit zweier Justizvollzugsbeamter. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Kann die Staatsregierung diesen Überstundenanfall bestätigen ? 2. Seit wann sind die beiden Beamten suspendiert und in welcher Höhe ist der Überstundenanfall auf die Suspendierung der beiden Beamten zurückzuführen? 3. Mit wie viel weiteren Überstunden ist wegen des Ausfalls der beiden Beamten zusätzlich zu rechnen und in welcher Weise soll die Personallücke aufgefangen werden? 4. In welcher Form werden die angefallenen Überstunden abgebaut werden können, sodass der reibungslose und sichere Betrieb gewährleistet bleibt? 5. Ist damit zu rechnen, dass die Beamten nach Beendigung des Rechtsverfahrens wieder ihre Posten im Aschaffenburger Gefängnis antreten werden, oder ist mit einer Versetzung zu rechnen? 6. Wie viele Überstunden sind in den letzten fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren) angefallen und wie hat sich in dieser Zeit die Personalsituation bei den Justizvollzugsbeamten entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Stellen? 7. Gibt es weitere Stellen, die aus anderen Gründen, wie z. B. Elternzeit, längerfristige Krankheit o. Ä., auf dem Papier vorhanden, aber in den letzten fünf Jahren länger als 4 Wochen nicht besetzt waren bzw. sind? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11016 terstellen ausgebracht werden sollen, ohne Verzögerung besetzt werden können. Es ist zu erwarten, dass sich durch diese Personalverstärkungen eine deutliche Verbesserung in den Anstalten einstellen wird. Der Landtag hat darüber hinaus auf Vorschlag der Staatsregierung am 9. Dezember 2015 das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016 – NHG 2016) beschlossen, mit dem – zunächst bis 31. Dezember 2018 befristet – weitere 10 Planstellen für Psychologen und 40 Planstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst ausgebracht worden sind. Diese Planstellen sollen dazu beitragen, die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise sowie dem massiven Anstieg der Zahl inhaftierter Schleuser zu bewältigen, und zugleich der weiteren Stärkung der Suizidprophylaxe im Justizvollzug dienen, wodurch insgesamt eine weitere Entlastung der Bediensteten im bayerischen Justizvollzug eintreten wird. Von diesen Personalverstärkungen hat auch die Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg bereits profitiert und soll weiterhin durch eine Stellenzuweisung verstärkt werden. Im Einzelnen: 1. Kann die Staatsregierung diesen Überstundenanfall bestätigen? Zum Stichtag 1. Januar 2016 waren in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg im allgemeinen Justizvollzugsdienst 898 Rückstände an dienstfreien Tagen aufgelaufen, das sind 20,41 Tage pro Bedienstetem. 2. Seit wann sind die beiden Beamten suspendiert und in welcher Höhe ist der Überstundenanfall auf die Suspendierung der beiden Beamten zurückzuführen ? Zwei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg wurden mit Wirkung vom 27. Februar 2015 vorläufig ihrer Dienstgeschäfte enthoben. Bis zum 1. April 2016 konnten sie somit an 273 Tagen nicht zum Dienst herangezogen bzw. zur Überstundenregulierung im Freizeitausgleich eingeplant werden. Bei einem derzeitigen Personalkörper von 44 Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst entspricht dies pro Bedienstetem einem Überstundenanfall von 6,20 Tagen je suspendiertem Beamten. 3. Mit wie viel weiteren Überstunden ist wegen des Ausfalls der beiden Beamten zusätzlich zu rechnen und in welcher Weise soll die Personallücke aufgefangen werden? Sollten die beiden Bediensteten nach Abschluss des laufenden Strafverfahrens und des gegen sie geführten Disziplinarverfahrens nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg eingesetzt werden können, würden bis zum Ende des Kalenderjahres 2016 pro Bedienstetem weitere 4,30 Rückstände dienstfreier Tage je suspendiertem Beamten anfallen. Hinsichtlich von durch Suspendierungen entstehenden vorübergehenden Personallücken ist festzustellen, dass – auch für ggf. andere betroffene Justizvollzugsanstalten – in diesen Fällen kein frei verfügbares Personal zur Verfügung steht, da die verfügbaren Stellen im bayerischen Justizvollzug grundsätzlich bereits zum nächsten Zuteilungstermin nachbesetzt werden. Die Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg wurde gleichwohl schon seit 2015 insbesondere wegen des Ausfalls der beiden suspendierten Beamten durch außerplanmäßige Personalzuweisungen aus den in der Vorbemerkung genannten zusätzlichen Stellen mit Personal verstärkt: Von den ersten 62 Planstellen erhielt die Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg eine zusätzliche Stelle zugeteilt, die am 1. Oktober 2015 mit einem ausgebildeten Anwärter besetzt wurde. Darüber hinaus wurde der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg aus den im Nachtragshaushalt 2016 beschlossenen Stellen zur weiteren Entlastung eine zusätzliche befristete Stelle für eine Tarifbeschäftigte im Justizvollzugsdienst zugewiesen . Zum 1. August 2016 wird von den 38 Bediensteten der 2. Tranche der 100 ausgebildeten Anwärter zusätzlich eine weitere Stelle der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg zugewiesen werden. Damit wird die Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg personell in einem Umfang verstärkt, der über den Ausfall der zwei suspendierten Beamten sogar hinausgeht. 4. In welcher Form werden die angefallenen Überstunden abgebaut werden können, sodass der reibungslose und sichere Betrieb gewährleistet bleibt? Mit den verbliebenen Beamten und der dargestellten Personalzuweisung ist der sichere und reibungslose Betrieb der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg gewährleistet. Gleichzeitig bemüht sich die Anstalt nach Kräften auch um den Abbau der aufgelaufenen dienstfreien Tage, der allerdings im Hinblick auf den Umfang des Personalkörpers der Anstalt voraussichtlich eine gewisse Zeit dauern wird. Im Hinblick auf die weitere Personalverstärkung zum 1. August 2016 wird aber auch hinsichtlich des Abbaus an dienstfreien Tagen eine Verbesserung der Situation erwartet. 5. Ist damit zu rechnen, dass die Beamten nach Beendigung des Rechtsverfahrens wieder ihre Posten im Aschaffenburger Gefängnis antreten werden, oder ist mit einer Versetzung zu rechnen? Eine verbindliche Aussage über die künftige Verwendung der beiden Beamten ist derzeit schon deshalb nicht möglich, weil es insoweit entscheidend auf den Ausgang des Strafverfahrens und des Disziplinarverfahrens ankommen wird, die zunächst abgewartet werden müssen. Bei der Frage einer etwaigen künftigen Wiederverwendung wird aber selbstverständlich das Erfordernis eines reibungslosen Dienstablaufs unter besonderer Würdigung eines förderlichen Betriebsklimas in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg berücksichtigt werden. 6. Wie viele Überstunden sind in den letzten fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren) angefallen und wie hat sich in dieser Zeit die Personalsituation bei den Justizvollzugsbeamten entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Stellen? Zur Beantwortung der Frage sind in der folgenden Tabelle der Rückstand an dienstfreien Tagen (Überstunden) und die Zahl der Bediensteten im allgemeinen Justizvollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg jeweils zum 1. Januar der letzten fünf Jahre aufgeführt. Zusätzlich ist die Zahl der durchschnittlichen Krankheitstage pro Bediensteter enthalten, woraus ersichtlich wird, dass die Rückstände an dienstfreien Tagen nicht nur wegen der Suspendierung zweier Beamter, sondern auch aufgrund eines vergleichsweise hohen Krankenstandes (insbesondere zwei über ei- Drucksache 17/11016 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nen längeren Zeitraum erkrankte Bedienstete) im Jahr 2015 angefallen sind. Da die Statistik zum 1. Januar jedes Jahres erstellt wird, zeigt sie einen zeitlichen Ausschnitt. Es wird darauf hingewiesen , dass das Personal im allgemeinen Justizvollzugsdienst , das ausgeschieden ist, regelmäßig zu den Versetzungs - und Ernennungsrunden, also bis 2015 regelmäßig zum 1. Oktober jedes Jahres und ab 2016 zum 1. August jedes Jahres, ersetzt wird. 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 Rückstand dienstfreie Tage 381 460 629 577 898 Bedienstete im aVD 43 44 43 42 44 Durchschnittl. Krankheitstage 6,74 13,32 4,35 5,62 10,00 Rückstande dienstfreie Tage pro Beschäftigter 8,86 10,45 14,63 13,74 20,41 7. Gibt es weitere Stellen, die aus anderen Gründen, wie z. B. Elternzeit, längerfristige Krankheit o. ä., auf dem Papier vorhanden, aber in den letzten fünf Jahren länger als 4 Wochen nicht besetzt waren bzw. sind? In den letzten fünf Jahren waren in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg 11 Beamte in insgesamt 18 Fällen von Langzeiterkrankungen betroffen, die länger als 4 Wochen andauerten. Derzeit sind zwei Bedienstete aufgrund längerer Erkrankung nicht dienstfähig. 7 Beamte nahmen kurze Elternzeiten in Anspruch. Längere Elternzeiten mit mehr als 3 Monaten Dauer werden regelmäßig zum nächsten Zuteilungstermin ersetzt. Zwei Bedienstete fielen an insgesamt 48 Tagen für die Dienstleistung aus, weil sie einen Kuraufenthalt wahrnahmen .