Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.04.2016 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte gehen im Jahr 2016 in die normale altersbedingte Pension (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien)? Für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen auf Lebenszeit gilt als Altersgrenze das Ende des Monats, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Für Beamte und Beamtinnen, die nach dem 31. Dezember 1951 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt die Übergangsregelung des Art. 143 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Beamte können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden , wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Von den Möglichkeiten, den Ruhestand vorzuziehen oder hinauszuschieben, machen zunehmend mehr Beamte Gebrauch , sodass sich die Zahl derjenigen, die mit Erreichen der Altersgrenze 2016 in den gesetzlichen Ruhestand treten , noch verändern kann. Die derzeit bekannte Anzahl von Beamten in den jeweiligen Präsidien bzw. Verbänden, die mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten, kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden. 2016 Verband vorzeitige Ruhestände wegen Dienstunfähigkeit Polizeipräsidium (PP) Oberbayern Nord 49 PP Oberbayern Süd 48 PP München 75 PP Niederbayern 53 PP Oberpfalz 69 PP Oberfranken 60 PP Mittelfranken 87 PP Unterfranken 56 PP Schwaben Nord 32 PP Schwaben Süd-West 30 Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP) 36 Landeskriminalamt (LKA) 29 Polizeiverwaltungsamt (PVA) 8 2. Von wie vielen Polizeibeamtinnen und -beamten ist bekannt, dass sie im Jahr 2016 krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand gehen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien)? Die Zahl derjenigen Polizeivollzugsbeamten, die wegen Dienstunfähigkeit nach heutiger Kenntnis voraussichtlich 2016 vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11148 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 23.02.2016 Wiederbesetzung von Polizeistellen In den nächsten Jahren werden zahlreiche Beamte in Pension gehen und ihren wohlverdienten Ruhestand antreten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte gehen im Jahr 2016 in normale altersbedingte Pension (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien)? 2. Von wie vielen Polizeibeamtinnen und -beamten ist bekannt, dass sie im Jahr 2016 krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand gehen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien)? 3. Von wie vielen Polizeibeamtinnen und -beamten ist bekannt, dass sie im Jahr 2016 auf Antrag, wie z. B. nach 21 Jahren im Schichtdienst, in den Ruhestand gehen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien )? 4. Können die unter Frage 3 frei werdenden Stellen wiederbesetzt werden oder bleiben diese bis zur altersgerechten Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers unbesetzt? a) Werden die unter Frage 3 frei werdenden Stellen auch wiederbesetzt, wenn dies eine Funktionsstelle betrifft, oder bleibt dafür eine andere niedriger eingestufte Personalstelle unbesetzt? 5. Wie viele Nachwuchspolizisten schließen im Jahr 2016 ihre Ausbildung planmäßig ab und stehen daher für die Nachbesetzung der ausscheidenden Beamten in den Fragen 1–3 zur Verfügung? 6. Wie viele der zusätzlich neu geschaffenen Polizeistellen können in diesem Jahr mit eigenem Nachwuchs neu besetzt werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11148 2016 Verband vorzeitige Ruhestände wegen Dienstunfähigkeit PP Oberbayern Nord 5 PP Oberbayern Süd 2 PP München 7 PP Niederbayern 0 PP Oberpfalz 9 PP Oberfranken 2 PP Mittelfranken 10 PP Unterfranken 5 PP Schwaben Nord 2 PP Schwaben Süd-West 4 BPP 3 LKA 1 PVA 0 3. Von wie vielen Polizeibeamtinnen und -beamten ist bekannt, dass sie im Jahr 2016 auf Antrag, wie z. B. nach 21 Jahren Schichtdienst, in den Ruhestand gehen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien )? Gemäß Art. 129 Satz 2 BayBG können Polizeivollzugsbeamte auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die derzeit bekannte Anzahl von Beamten kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden. 2016 Verband Ruhestände nach Art. 129 Satz 2 BayBG PP Oberbayern Nord 30 PP Oberbayern Süd 39 PP München 13 PP Niederbayern 30 PP Oberpfalz 28 PP Oberfranken 30 PP Mittelfranken 24 PP Unterfranken 30 PP Schwaben Nord 14 PP Schwaben Süd-West 16 BPP 4 LKA 5 PVA 0 4. Können die unter Frage 3 freiwerdenden Stellen wiederbesetzt werden oder bleiben diese bis zur altersgerechten Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers unbesetzt? Alle freien und besetzbaren Plan- und Ausbildungsstellen können zu den jeweiligen Einstellungsterminen mit Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst besetzt werden. Dies betrifft auch die Planstellen der Beamten, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. Nachdem die Stellen für den Polizeivollzugsdienst von der haushaltsrechtlichen 3-monatigen Wiederbesetzungssperre ausgenommen sind, orientieren sich die konkreten Einstellungszahlen also daran, wie viele Beamte zwischen dem vorhergehenden und dem aktuellen Einstellungstermin ausscheiden (Erreichen der Altersgrenze , vorzeitiger Ruhestand, Versetzungen zu anderen Dienstherrn, Entlassungen, Todesfälle usw.). Hinzu kommen weitere Einstellungsmöglichkeiten aufgrund vorverlagerter zusätzlicher Ausbildungsstellen oder neuer Stellen. Abzuziehen sind bereits in den Vorjahren vorverlagert genutzte Ausbildungsstellen. 4. a) Werden die unter Frage 3 frei werdenden Stellen auch wiederbesetzt, wenn dies eine Funktionsstelle betrifft, oder bleibt dafür eine andere niedriger eingestufte Personalstelle unbesetzt? Die Nachbesetzung auch von höherwertigen Stellen erfolgt in der Regel im Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn. Höhere Wertigkeiten von frei werdenden Stellen können für Beförderungen genutzt werden. Auf den durch die Beförderungen dann frei werdenden Haushaltsstellen im Eingangsamt erfolgen die Neueinstellungen. 5. Wie viele Nachwuchspolizisten schließen im Jahr 2016 ihre Ausbildung planmäßig ab und stehen daher zur Nachbesetzung der ausscheidenden Beamten in den Fragen 1–3 zur Verfügung? In diesem Jahr können rund 1.070 neu ausgebildete Polizisten den bayerischen Polizeipräsidien zugeteilt werden. 6. Wie viele der zusätzlich neu geschaffenen Polizeistellen können in diesem Jahr mit eigenem Nachwuchs neu besetzt werden? Alle neu geschaffenen Stellen für den Polizeivollzugsdienst können in diesem Jahr durch Neueinstellungen von Anwärtern besetzt werden.