6. Entwickelt die Staatsregierung im Gespräch mit Banken und Sparkassen alternativ ein Konzept, um neutrale Servicestellen zu installieren, zum Beispiel in Rathäusern, Ämtern oder anderen öffentlichen Institutionen? 7. Könnte sich die Staatsregierung eine Zusammenarbeit von Banken vorstellen, um zu gewährleisten, dass auch in kleineren Gemeinden Geldautomaten an neutralen Orten erhalten bleiben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage von Ulrich Netzer, Präsident des bayerischen Sparkassenverbandes , die besagt, dass in 2016 die Zahl der Geschäftsstellen um bis zu zehn Prozent zurückgehen wird und damit die Zahl der Filialen wohl doppelt so schnell sinken wird als 2015, als 82 der 2.327 Geschäftsstellen geschlossen wurden? Die angeführte Aussage des Präsidenten des Sparkassenverbands Bayern ist eine nachvollziehbare allgemeine Prognoseeinschätzung , die in erster Linie vor dem Hintergrund eines sich ändernden Kundenverhaltens getroffen wurde: Der Sparkassenkunde von heute besucht im Durchschnitt nur mehr einmal pro Jahr seine Geschäftsstelle. Zudem erzeugt die anhaltende Niedrigzinsphase einen hohen Ertragsdruck auf die bayerischen Sparkassen, was Kostensenkungsmaßnahmen notwendig macht. Die konkrete Entscheidung, ob und welche Filialen geschlossen werden, obliegt aber in jedem Einzelfall dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der jeweiligen Sparkasse. 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tendenz, dass immer mehr Supermärkte anbieten, Geld an der Supermarktkasse abzuheben, was meist nur in Verbindung mit einem Mindesteinkaufswert verbunden ist? Die heute teilweise angebotene Möglichkeit von Supermärkten – und anderen Geschäften, insbesondere Lebensmittelgeschäften –, dem Kunden Bargeld auszuzahlen, beruht auf § 1 Zahlungsdienstleistungsgesetz. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Händlerbedingungen der deutschen 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11151 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 10.03.2016 Gemeinden müssen auf Bankenfilialen verzichten Laut Aussagen von Ulrich Netzer, Präsident des bayerischen Sparkassenverbandes, könnten in diesem Jahr mehr als 200 Sparkassen-Filialen schließen. Schuld sei unter anderem das Verhalten der Kunden. Immer mehr Kunden würden nicht mehr den direkten Kontakt in einer Geschäftsstelle suchen, sondern das Internet für ihre Geldgeschäfte nutzen. Ältere Kunden sind dabei von den Filialschließungen am meisten betroffen. War es früher mal die kleine Bank um die Ecke, wo sie ihre Geldangelegenheiten erledigen konnten , müssen sie jetzt mit Auto, Bus oder gar mit dem Taxi in die nächstgelegene Bankzentrale fahren. Die Nutzung von Geldautomaten in Supermärkten wird als Lösung angeboten . Geld abheben an der Supermarktkasse heißt die Devise . Sicher nicht für jedermann eine Alternative. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage von Ulrich Netzer, Präsident des bayerischen Sparkassenverbandes , die besagt, dass in 2016 die Zahl der Geschäftsstellen um bis zu zehn Prozent zurückgehen wird und damit die Zahl der Filialen wohl doppelt so schnell sinken wird als 2015, als 82 der 2.327 Geschäftsstellen geschlossen wurden? 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tendenz, dass immer mehr Supermärkte anbieten, Geld an der Supermarktkasse abzuheben, was meist nur in Verbindung mit einem Mindesteinkaufswert verbunden ist? 3. Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um eine Konzentration der Geldströme auf große Einkaufsmärkte zu vermeiden, und wie bewertet sie diesen Zustand für die Zukunft kleinerer Läden? 4. Wie will die Staatsregierung einer Nötigung der Bankkunden , nämlich, dass sie ihr Geld in kleineren Städten und Gemeinden an der Supermarktkasse abheben müssen, entgegentreten? 5. Gedenkt die Staatsregierung ein Sicherheitskonzept/eine Sicherheitsempfehlung für Supermärkte zu entwickeln, um den Geldabhebevorgang für die Kunden, vor allem für Ältere, sicher zu gestalten (Stichwort „Diskretionszone /Sicherheitsabstand“)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11151 Kreditwirtschaft zur Teilnahme am ec-System konkretisiert. Danach kann eine Auszahlung an Bankkunden durch eine Nichtbank nur in Verbindung mit einer ec-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen erfolgen, wobei die Höhe der zugrunde liegenden ec-Transaktion mindestens 20 € betragen soll und eine Autorisierung des angeforderten Betrags durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister erforderlich ist. Die Höhe der Auszahlung ist auf 200 € limitiert. Das Angebot von Einzelhandels- und anderen Geschäften, Bargeld an Kunden auszuzahlen, ist ein verhältnismäßig neuer Kundenservice des Einzelhandels, der die Zahl der Stellen vervielfacht, bei denen Kunden Bargeld abheben können. 3. Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um eine Konzentration der Geldströme auf große Einkaufsmärkte zu vermeiden, und wie bewertet sie diesen Zustand für die Zukunft kleinerer Läden? Der beschriebene Service insbesondere von Supermärkten zur Bargeldauszahlung ist derzeit noch keineswegs so verbreitet und üblich, dass hiervon eine nennenswerte Gefährdung bestehender Einzelhandelsstrukturen ausgehen könnte. Der Service der Bargeldauszahlung kann und wird im Übrigen auch von kleineren Einzelhandelsgeschäften angeboten. So bieten ihn nach derzeitigem Kenntnisstand auch bereits Dorfläden an, wenn es vor Ort an Bankfilialen oder Geldautomaten fehlt. 4. Wie will die Staatsregierung einer Nötigung der Bankkunden, nämlich, dass sie ihr Geld in kleineren Städten und Gemeinden an der Supermarktkasse abheben müssen, entgegen treten? Eine „Nötigung“ der Bankkunden, vom Serviceangebot der Supermärkte Gebrauch zu machen, ist nicht zu erkennen. 5. Gedenkt die Staatsregierung ein Sicherheitskonzept/ eine Sicherheitsempfehlung für Supermärkte zu entwickeln , um den Geldabhebevorgang für die Kunden, vor allem für Ältere, sicher zu gestalten (Stichwort „Diskretionszone/Sicherheitsabstand“)? Die Bargeldauszahlung durch Einzelhandelsgeschäfte kann, wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, nur im Rahmen einer ec-Transaktion mit PIN erfolgen. Die Barauszahlung ist zudem auf maximal 200 € begrenzt. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen erscheinen daher grundsätzlich ausreichend. 6. Entwickelt die Staatsregierung im Gespräch mit Banken und Sparkassen alternativ ein Konzept, um neutrale Servicestellen zu installieren, zum Beispiel in Rathäusern, Ämtern oder anderen Institutionen? Es wird derzeit kein Bedarf gesehen, ein solches Konzept zu entwickeln. 7. Könnte sich die Staatsregierung eine Zusammenarbeit von Banken vorstellen, um zu gewährleisten, dass auch in kleineren Gemeinden Geldautomaten an neutralen Orten erhalten bleiben? Mit Blick auf die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sind grundsätzlich der Erhalt von Filial- und Geldautomatenstandorten und damit auch etwaige Kooperationen zwischen Banken unterschiedlicher Institutsgruppen zu begrüßen. Es bestehen auch bereits heute vereinzelt solche Kooperationen.