Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.04.2016 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird auf der Basis von Beiträgen der Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, der Justiz und für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Welche Sekten bzw. Weltanschauungsgruppen, deren Ziele mit den Grundwerten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung nicht vereinbar sind, sind aktuell bzw. seit dem Jahr 2010 in Bayern aktiv, bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Sekten bzw. Weltanschauungsgruppen , b) der Anzahl der Mitglieder dieser Gruppierungen und c) der Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Landkreisen Bayerns? Auskunft zu Sekten und Weltanschauungsgruppen, die in den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 in Bayern aktiv gewesen sind, geben die in Vollzug der einschlägigen Landtagsbeschlüsse (Drs. 13/7320, 13/4645, 13/4646 und 10/9388) turnusmäßig dem Bayerischen Landtag in Abstimmung mit anderen Ressorts erstatteten Berichte des Staatsministeriums vom 25.01.2011 und vom 17.02.2014. Ein weiterer umfassender Bericht für den Zeitraum 2014 bis 2016 wird turnusgemäß Anfang des Jahres 2017 dem Landtag erstattet; derzeit liegen dem Staatsministerium für diesen Zeitraum keine aktuellen Erkenntnisse vor. Von einer weiteren Abfrage vor Abschluss dieses Berichtszeitraums wird abgesehen, da eine solche mit einem zusätzlichen erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre: Sie müsste auf ministerieller Ebene ressortübergreifend beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie bei einer Vielzahl von diesen vier Ministerien nachgeordneten Behörden (u. a. Gerichten, Staatsanwaltschaften, Institutionen der Polizei und dem Landesjugendamt) erfolgen und würde dadurch in beträchtlichem Umfang Ressourcen und Kapazitäten binden. Diese Behörden würden durch Duplizierung einer dem gleichen Ziel dienenden Sonderabfrage in der Erfüllung ihrer sonstigen dienstlichen Aufgaben beeinträchtigt, ohne dass aus einem vorgezogenen Bericht weitere Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Auch die zeitliche Dimension spricht gegen eine solche vorgezogene Sondererhebung: Der zeitliche Vorlauf dafür beträgt nach den Erfahrungen aus dem turnusmäßigen „Sektenbericht“ ca. ein halbes Jahr vom Beginn der Ressort- 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11153 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 09.02.2016 Tätigkeit von Sekten und Weltanschauungsgruppen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Sekten bzw. Weltanschauungsgruppen, deren Ziele mit den Grundwerten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung nicht vereinbar sind, sind aktuell bzw. seit dem Jahr 2010 in Bayern aktiv, bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Sekten bzw. Weltanschauungsgruppen , b) der Anzahl der Mitglieder dieser Gruppierungen und c) der Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Landkreisen Bayerns? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen Personen seit 2010 versucht haben, aus diesen Gruppen auszusteigen, und dabei Hilfe von staatlichen bzw. kirchlichen Organisationen in Anspruch genommen haben? 3. In wie vielen Fällen wurden Angehörigen von Sekten bzw. Weltanschauungsgruppen das Sorgerecht entzogen , da eine Kindeswohlgefährdung drohte, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren seit 2010, b) der Anzahl der betroffenen Kinder und c) den strafrechtlichen Konsequenzen? 4. Welche Mittel stellte die Staatsregierung in den Jahren seit 2010 zur Verfügung, um im Bereich von Kindertageseinrichtungen , Schulen und im Bereich der Erwachsenenbildung Aufklärungsarbeit über Sekten und Weltanschauungsgruppen zu leisten, die gegen Grundwerte von Grundgesetz und Bayerischer Verfassung verstoßen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11153 abfrage bis zur Vorlage des Berichts an den Landtag. Der mit einer Schriftlichen Anfrage verbundene Zweck, binnen einer überschaubaren Frist von in der Regel vier Wochen verlässliche Erkenntnisse zu gewinnen, würde damit nicht erreicht. 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen Personen seit 2010 versucht haben , aus diesen Gruppen auszusteigen, und dabei Hilfe von staatlichen bzw. kirchlichen Organisationen in Anspruch genommen haben? Nein. 3. In wie vielen Fällen wurden Angehörigen von Sekten bzw. Weltanschauungsgruppen das Sorgerecht entzogen, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren seit 2010, b) der Anzahl der betroffenen Kinder und c) den strafrechtlichen Konsequenzen? Der Staatsregierung liegen keine Zahlen zu Sorgerechtsentziehungen im Hinblick auf Angehörige von Sekten und Weltanschauungsgruppen und dementsprechend auch keine Angaben zur Zahl der betroffenen Kinder und etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen dieser Sorgerechtsentziehungen vor. Aus der jährlichen Justizstatistik in Zivilsachen, Familiensachen, Straf- und Bußgeldverfahren sowie in Ermittlungsverfahren , Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und sonstigen bei den Staatsanwaltschaften zu erledigenden Geschäften ergibt sich lediglich die Gesamtzahl der durch Beschluss nach § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beendeten familiengerichtlichen Verfahren. Fälle, in denen davon Angehörige von Sekten und Weltanschauungsgruppen betroffen waren, werden dabei jedoch nicht gesondert ausgewiesen. 4. Welche Mittel stellte die Staatsregierung in den Jahren seit 2010 zur Verfügung, um im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Schulen und im Bereich der Erwachsenenbildung Aufklärungsarbeit über Sekten und Weltanschauungsgruppen zu leisten, die gegen Grundwerte von Grundgesetz und Bayerischer Verfassung verstoßen? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat seit 2010 Beiträge in einer Gesamthöhe von 22.412 € für die Aufklärung über die Scientology-Organisation durch eine Broschüre aufgewendet. Dem Verständnis der Staatsregierung nach handelt es sich bei Scientology weder um eine Sekte noch um eine Religionsgemeinschaft , sondern um ein Wirtschaftsunternehmen . Gleichwohl wird davon ausgegangen, dass die Scientology -Organisation nach der Zielrichtung der Schriftlichen Anfrage erfasst sein soll. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat Mittel in Höhe von 17.425 € für Layout und Druck der Handreichung „Chancen und Risiken der Persönlichkeitsoptimierung“ zur Verfügung gestellt, die in Kooperation mit dem Fachbereich Sekten und Weltanschauungsfragen der Erzdiözese München-Freising sowie erfahrenen Pädagogen erarbeitet worden ist. Das Ziel dieses Leitfadens besteht darin, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler für fragwürdige Weltanschauungs- und Coachingangebote zu sensibilisieren . Für die Aufklärung und Beratung zu Sekten und Weltanschauungsgruppen stehen an den Schulen 1.769 Beratungslehrkräfte und 863 Schulpsychologen bereit, ohne dass ihr Zeitaufwand quantifizierbar wäre. An den Staatlichen Schulberatungsstellen stehen 23 Schulpsychologen und 4 Beratungslehrkräfte auch dafür zur Verfügung.