7. a) In wie vielen Fällen waren die Opfer häuslicher Gewalt männlich und in wie vielen weiblich (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten)? b) Wie alt waren die Opfer? c) Welchen Hintergrund hatten die Täter und welche Hilfsmaßnahmen werden zum Gewaltabbau ergriffen? 8. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Prävention sexueller beziehungsweise häuslicher Gewalt ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) und nach Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamtes wie folgt beantwortet: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erfolgt dabei aus Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die Beantwortung der Fragen 4, 5 und 7 erfolgt aus Daten der jährlichen Sonderauswertung zum Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ in Bayern, welche auf Basis des Vorgangsbearbeitungssystems der Bayerischen Polizei – IGVP (Einlaufstatistik) erstellt wird. 1. Wie viele Opfer und Täter von Gewalthandlungen wurden seit 2014 von der Polizei registriert (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten)? Die Anzahl der Opfer und Tatverdächtigen von Gewaltkriminalität der Jahre 2014 und 2015 können, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten, detailliert aus beiliegender Tabelle 1 entnommen werden. 2. a) Bei wie vielen Taten handelte es sich um Vergewaltigungen ? Die Anzahl der entsprechenden Straftaten (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gem. §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 Strafgesetzbuch – StGB) für die Jahre 2014 und 2015 sind detailliert in beiliegender Tabelle 2 a aufgeführt. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11157 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 02.02.2016 Opfer häuslicher Gewalt Die Fälle häuslicher Gewalt haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Gut 80 Prozent der Opfer sind weiblich , in 34 Prozent der Fälle wurden Kinder Zeugen massiver Misshandlungen. Nur geringfügig stieg hingegen die Zahl der Männer, die zu Opfern häuslicher Gewalt wurden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Opfer und Täter von Gewalthandlungen wurden seit 2014 von der Polizei registriert (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten)? 2. a) Bei wie vielen Taten handelte es sich um Vergewaltigungen ? b) Bei wie vielen Taten handelte es sich um sexuelle Nötigung ? c) Bei wie vielen Taten handelte es sich um sexuellen Missbrauch oder Misshandlung? 3. a) Wie viele der Täter haben Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl)? b) Wie viele der Täter sind ohne Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl) ? c) Wie viele der Opfer haben Mitgrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl)? 4. Wie viele Einsätze von häuslicher bzw. Beziehungsgewalt wurden seit 2014 registriert (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten )? 5. a) Wie viele der Täter von häuslicher Gewalt haben Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl) b) Wie viele der Oper von häuslicher Gewalt haben Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl) c) Wie viele Kinder waren in den Fällen häuslicher Gewalt oder Beziehungsgewalt mit dabei? 6. Wie hoch ist die Dunkelziffer sexueller und häuslicher Gewalt, von welchen Zahlen geht die Polizei aus (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11157 2014 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der Fälle 3.186 3.141 1.847 1.711 1.420 1.668 1.258 1.202 1.208 2.026 18.667 Im Jahr 2015 wurden bei der Bayerischen Polizei insgesamt 19.191 Vorgänge Häuslicher Gewalt erfasst: 2015 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der Fälle 3.156 3.225 1.648 1.887 1.492 1.832 1.309 1.369 1.375 1.898 19.191 b) Bei wie vielen Taten handelte es sich um sexuelle Nötigung? Die Anzahl der entsprechenden Straftaten (Tatbestände des § 177 Abs. 1 und 5 StGB) für die Jahre 2014 und 2015 kann detailliert aus beiliegender Tabelle 2 b entnommen werden. c) Bei wie vielen Taten handelte es sich um sexuellen Missbrauch oder Misshandlung? Die Ergebnisse der Recherche in der PKS (Sexueller Missbrauch von Kindern gem. §§ 176, 176 a, 176 b StGB, Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gem. § 182 StGB und Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 StGB) für die Jahre 2014 und 2015 sind, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten, detailliert in beiliegender Tabelle 2 c zu finden. 3. a) Wie viele der Täter haben Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl)? Eine vollständige und eindeutige Übernahme der Definition des Statistischen Bundesamts für „Migrationshintergrund “ in eine Auswertung der PKS ist nicht möglich. In der PKS können deutsche Tatverdächtige/Opfer mit Geburtsland ungleich Deutschland (entspricht Zuwanderer) und nichtdeutsche Tatverdächtige/Opfer mit Geburtsland Deutschland (entspricht alle in Deutschland geborenen Ausländer) ausgewertet werden. Es sind bei den Tatverdächtigen - und Opferdaten jedoch keine Informationen hinsichtlich eines zugewanderten oder nichtdeutschen Elternteils erfasst. In beiliegender Tabelle 3 a sind für die Jahre 2014 und 2015 die Tatverdächtigen mit auswertbarem Migrationshintergrund von Gewaltkriminalität sowohl prozentual als auch in der absoluten Zahl, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten, aufgelistet . b) Wie viele der Täter sind ohne Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl)? Für diese Frage erfolgte keine extra Auswertung, da hierzu kein valides Ergebnis erzielt werden kann. In der PKS können , wie unter Ziffer 3.a) angeführt, nur die beiden Aspekte „Zuwanderer“ und „in Deutschland geborene Ausländer“ recherchiert und ausgewertet werden. Da bei den Tatverdächtigen - und Opferdaten jedoch keine Informationen auf einen zugewanderten oder nichtdeutschen Elternteil erfasst sind, verbietet sich auch ein einfacher Umkehrschluss zu den Zahlen der Frage 3 a. c) Wie viele der Opfer haben Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl)? Die Anzahl der Opfer mit auswertbarem Migrationshintergrund können der beiliegenden Tabelle 3 c entnommen werden . 4. Wie viele Einsätze von häuslicher bzw. Beziehungsgewalt wurden seit 2014 registriert (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten)? Anzumerken ist, dass die Bayerische Polizei unter häuslicher Gewalt alle Fälle von physischer und psychischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften versteht, und zwar auch dann, wenn sie sich nach einer Trennung ereignen, aber noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen . Dies bedeutet, dass häusliche Gewalt gemäß dieser Definition nicht unmittelbar alle Fälle von Gewalt in der Familie, sondern ausschließlich (Ex-)Partnergewalt umfasst . Da sich hinter dem Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Straftatbestände zwischen (Ex-)Partnern verbirgt – insbesondere fallen darunter Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch Sexualdelikte bis hin zu Tötungsdelikten –, kann die PKS hierzu keine validen Daten liefern. Um aber ein aussagekräftiges Lagebild dahingehend zu erhalten, wie häufig und in welcher Form die Bayerische Polizei mit Häuslicher Gewalt konfrontiert ist, werden im Rahmen einer jährlichen Sonderauswertung anhand der für (Ex-)Partnergewalt relevanten Kriterien die Anzeigen im Vorgangsverwaltungssystem der Bayerischen Polizei recherchiert. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Kommunen und kreisfreien Städten erfolgt dabei nicht. Im Jahr 2014 wurden in der Vorgangsverwaltung der Bayerischen Polizei insgesamt 18.667 Anzeigen mit dem Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ erfasst. Nachfolgende Tabelle gibt, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Polizeipräsidien 1, die Anzahl der im Jahr 2014 polizeilich erfassten Vorgänge an: 1 PP MFR = Polizeipräsidium Mittelfranken, PP MÜ = Polizeipräsidium München, PP NB = Polizeipräsidium Niederbayern, PP OBN = Polizeipräsidium Oberbayern Nord (zuständig für die Landkreise Pfaffenhofen an der Ilm, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt, Ebersberg, Freising, Erding, Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg , Starnberg und der kreisfreien Stadt Ingolstadt), PP OBS = Polizeipräsidium Oberbayern Süd (zuständig für die Landkreise Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch -Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Rosenheim (mit kreisfreier Stadt Rosenheim), Traunstein, Weilheim-Schongau), PP OFR = Polizeipräsidium Oberfranken, PP OPF = Polizeipräsidium Oberpfalz, PP SWN = Polizeipräsidium Schwaben Nord (zuständig für Stadt Augsburg, die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg , Dillingen, Donau-Ries), Drucksache 17/11157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. a) Wie viele der Täter von häuslicher Gewalt haben Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl)? Bei den im Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ erfassten Tatverdächtigen hatten die Ausländer im Jahr 2014 in Bayern einen Anteil von 31,6 %. Eine Aussage über einen evtl. Migrationshintergrund bei den deutschen Tatverdächtigen kann im Rahmen der Sonderauswertung für Häusliche Gewalt nicht getroffen werden. 2014 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der erfassten Tatverdächtigen (TV) 3.184 3.141 1.848 1.721 1.413 1.674 1.263 1.204 1.203 2.033 18.684 Deutsche TV 2.051 1.443 1.499 1.155 1.077 1.395 1.011 774 830 1.546 12.781 Prozentanteil deutscher TV 64,4 % 45,9 % 81,1 % 67,1 % 76,2 % 83,3 % 80,0 % 64,3 % 69,0 % 76,0 % 68,4 % Im Jahr 2015 handelte es sich in 34,2 % der Fälle um ausländische Tatverdächtige: PP SWS = Polizeipräsidium Schwaben Süd/West (zuständig für die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Günzburg, Lindau (Bodensee), Neu-Ulm sowie die kreisfreien Städte Kempten (Allgäu), Kaufbeuren und Memmingen, PP UFR = Polizeipräsidium Unterfranken 2015 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der erfassten TV 3.155 3.256 1.649 1.892 1.497 1.841 1.311 1.370 1.384 1.895 19.250 Deutsche TV 1.982 1.392 1.221 1.260 1.038 1.533 988 888 888 1.479 12.669 Prozentanteil deutscher TV 62,8 % 42,8 % 74,0 % 66,6 % 70,2 % 83,3 % 75,4 % 64,8 % 65,9 % 78,0 % 65,8 % b) Wie viele der Opfer von häuslicher Gewalt haben Migrationshintergrund (prozentual und in der absoluten Zahl)? Bei den im Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ erfassten Geschädigten handelte es sich im Jahr 2014 zu knapp 30 % um ausländische Staatsangehörige. Eine Aussage über einen evtl. Migrationshintergrund bei den deutschen Opfern kann nicht getroffen werden. 2014 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der Geschädigten 3.188 3.145 1.847 1.707 1.421 1.664 1.257 1.199 1.208 2.015 18.651 Deutsche Geschädigte 2.171 1.528 1.507 1.170 1.051 1.452 1.011 790 879 1.591 13.150 Prozentanteil deutscher Geschädigter 68,1 % 48,6 % 81,6 % 68,5 % 74,0 % 87,3 % 80,4 % 65,9 % 72,8 % 79,0 % 70,5 % Im Jahr 2015 hatten 31,4 % der erfassten Geschädigten eine ausländische Staatsangehörigkeit: 2015 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der Geschädigten 3.161 3.227 1.635 1.895 1.486 1.823 1.309 1.372 1.366 1.893 19.167 Deutsche Geschädigte 2.117 1.573 1.215 1.226 1.045 1.569 1.009 922 953 1.515 13.144 Prozentanteil deutscher Geschädigter 68,9 % 47,6 % 74,3 % 64,7 % 70,0 % 86,1 % 77,1 % 67,2 % 69,8 % 80,0 % 68,6 % c) Wie viele Kinder waren in den Fällen häuslicher Gewalt oder Beziehungsgewalt mit dabei? Wie schon in den Vorjahren, so waren auch in den Jahren 2014 und 2015 laut polizeilicher Feststellung in etwa jedem dritten Fall von häuslicher Gewalt Kinder anwesend und haben so zumindest mittelbar entsprechende Gewalterfahrungen erleben müssen. Im Jahr 2014 waren in 34,5 % der Fälle Häuslicher Gewalt Kinder anwesend: 2014 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern 1 Kind anwesend 613 726 379 346 242 305 205 212 229 369 3.626 2 Kinder anwesend 349 393 188 216 125 131 127 110 116 226 1.981 3 Kinder anwesend 101 98 46 36 47 46 41 44 46 74 579 4 Kinder anwesend 56 25 14 15 8 9 6 9 19 18 179 Mehr als 4 Kinder anwesend 14 14 5 5 2 4 4 3 12 4 67 Fälle mit anwesenden Kindern insgesamt 1.133 1.256 632 618 424 495 383 378 422 691 6.432 Prozentanteil Fälle mit anwesenden Kindern 35,6 % 40,0 % 34,2 % 36,1 % 29,9 % 29,7 % 30,4 % 31,4 % 34,9 % 34,1 % 34.5 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11157 Im Jahr 2015 war nach polizeilicher Feststellung in 35,5 % der Fälle Häuslicher Gewalt mindestens ein Kind anwesend: 2015 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern 1 Kind anwesend 653 683 386 372 259 328 228 229 320 325 3.783 2 Kinder anwesend 381 324 186 256 155 118 152 179 152 169 2.072 3 Kinder anwesend 125 158 54 69 48 53 55 51 50 43 706 4 Kinder anwesend 40 34 20 10 11 12 12 8 5 20 172 Mehr als 4 Kinder anwesend 13 18 6 2 6 6 6 8 11 5 81 Fälle mit anwesenden Kindern insgesamt 1.212 1.217 652 709 479 517 453 475 538 562 6.814 Prozentanteil Fälle mit anwesenden Kindern 38,4 % 37,7 % 39,6 % 37,6 % 32,1 % 28,2 % 34,6 % 34,7 % 39,1 % 29,6 % 35,5 % 6. Wie hoch ist die Dunkelziffer sexueller und häuslicher Gewalt, von welchen Zahlen geht die Polizei aus (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken , nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten)? Aussagen zum Dunkelfeld von Häuslicher Gewalt in Bayern können von hiesiger Seite nicht getroffen werden. Dunkelfelduntersuchungen , die entsprechende Aussagen für Bayern , für die Regierungsbezirke oder Kommunen machen könnten, sind hier nicht bekannt. 7. a) In wie vielen Fällen waren die Opfer häuslicher Gewalt männlich und in wie vielen weiblich (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, nach Regierungsbezirk Schwaben, Kommunen und kreisfreien Städten)? 79,9 % der 2014 erfassten Geschädigten im Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ waren weiblich. Das Verhältnis von ca. 20 % männlichen und ca. 80 % weiblichen Opfern ist seit vielen Jahren konstant. 2014 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der Geschädigten 3.188 3.145 1.847 1.707 1.421 1.664 1.257 1.199 1.208 2.015 18.651 Weibliche Opfer 2.539 2.519 1.500 1.366 1.165 1.296 1.008 943 950 1.625 14.911 Männliche Opfer 649 626 347 341 256 368 249 256 258 390 3.740 Prozentanteil weiblicher Opfer 79,6 % 82,4 % 81,2 % 80,0 % 82,0 % 77,9 % 80,2 % 78,6 % 78,6 % 80,6 % 79,9 % Für das Jahr 2015 zeigt sich ein nahezu deckungsgleiches Bild. 79,8 % der erfassten Geschädigten im Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ sind weiblich: 2015 PP MFR PP MÜ PP NB PP OBN PP OBS PP OFR PP OPF PP SWN PP SWS PP UFR Bayern Anzahl der Geschädigten 3.161 3.227 1.635 1.895 1.486 1.823 1.309 1.372 1.366 1.893 19.167 Weibliche Opfer 2.503 2.541 1.288 1.500 1.201 1.447 1.078 1.067 1.098 1.569 15.292 Männliche Opfer 658 686 347 395 285 375 231 305 268 324 3.874 Prozentanteil weiblicher Opfer 79,2 % 78,7 % 78,8 % 79,2 % 80,8 % 79,4 % 82,4 % 77,8 % 80,4 % 82,9 % 79,8 % b) Wie alt waren die Opfer? Eine explizite Aufschlüsselung nach dem Alter der geschädigten (Ex-)Partner erfolgt im Rahmen der jährlichen Sonderauswertung für häusliche Gewalt nicht. Insofern können diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden. c) Welchen Hintergrund hatten die Täter und welche Hilfsmaßnahmen werden zum Gewaltabbau ergriffen ? Erkenntnisse zum Hintergrund der Tatverdächtigen von Häuslicher Gewalt liegen hier nicht vor. Seitens der Polizei ist bei einer drohenden Gewalteskalation , neben anderen polizeilichen Maßnahmen, die Gefährderansprache ein wesentliches präventivpolizeiliches Mittel, um dem Gefährder deutlich vor Augen zu führen, dass die Polizei die Gefährdungslage ernst nimmt und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Opfers und zur Verhinderung einer gegebenenfalls bereits angedrohten Tat durchführt. Des Weiteren soll der Gefährder dadurch zu sozialkonformem Verhalten veranlasst und über geeignete Beratungs - und Hilfestellen informiert werden. Allerdings gibt es für gewalttätige Männer bislang nur wenige entsprechend spezialisierte Beratungs- und Hilfestellen . Als Beispiel hierfür wäre die Männerberatungsstelle Südostbayern der Diakonie Rosenheim anzuführen, die neben der Beratung auch Anti-Gewalt-Trainings anbietet. In Bayern existieren derzeit 38 staatlich geförderte Frauenhäuser mit 340 Plätzen für Frauen und über 400 Plätzen für Kinder. Sie bieten den aufgenommenen Frauen und ihren Kindern vorübergehende Unterkunft zum Schutz vor Gewalt und umfassende psychosoziale Beratung und Begleitung zur Aufarbeitung der Gewaltproblematik und Entwicklung neuer Lebensperspektiven. Für die nötigen fachlichen Hilfen steht in den Frauenhäusern Fachpersonal für Frauen und Kinder zur Verfügung. Weitere Aufgaben der Frauenhäuser Drucksache 17/11157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 sind schwerpunktmäßig die ambulante Beratung von Frauen bei Gewaltproblematik, insbesondere im Vorfeld einer Aufnahme, die Nachsorge für Betroffene, präventive Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Daneben existieren 33 staatlich geförderte Notrufe/Fachberatungsstellen in Bayern, die gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen schwerpunktmäßig bei sexualisierter Gewalt, aber auch bei körperlichen oder psychischen Misshandlungen Beratung und Hilfe bieten. Eine Reihe von Notrufen leistet im Einzelfall auch Jungen (vereinzelt auch Männern) Hilfestellung. Eine staatliche Personalkostenförderung analog der Notrufförderung erhält zudem die Kontakt-, Informations -, Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt bis 21 Jahre (kibs). Obwohl die vorrangige Verantwortung dafür, Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen bereitzustellen, im Rahmen der Daseinsvorsorge primär den Landkreisen und kreisfreien Städte obliegt, unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser sowie den Personal- bzw. Sachkosten der Notrufe. Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind hierfür jährlich 1.621.100 Euro eingestellt. Zu einer Verbesserung der Situation der Opfer häuslicher Gewalt trägt auch die Einrichtung sog. Interventionsstellen bei, die nach dem sog. pro-aktiven Beratungsansatz arbeiten . Im Gegensatz zu den meisten bestehenden Beratungsangeboten , die ein Aktivwerden des Opfers voraussetzen (sog. „Komm-Struktur“), ist der pro-aktive Beratungsansatz ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot (sog. „Geh-Struktur“): Nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt übermittelt die Polizei – mit Einverständnis der Frau – die Kontaktdaten an die Interventionsstelle. Die Beraterinnen nehmen dann innerhalb von spätestens drei Tagen Kontakt zu der Frau auf. Es erfolgt eine telefonische Erstberatung und das Angebot weiterer Beratung und Unterstützung . So werden auch Opfer häuslicher Gewalt erreicht, die von sich aus eventuell keine Unterstützung suchen würden. Zur Förderung dieser Interventionsstellen stehen im Doppelhaushalt 2015/2016 jährlich 550.000 € zur Verfügung. Im Jahr 2015 konnten 17 Interventionsstellen, die an staatlich geförderte Frauenhäuser oder Notrufe fachlich angegliedert sind, in die staatliche Förderung aufgenommen werden. Im Jahr 2016 konnten bisher sieben weitere Interventionsstellen in die staatliche Förderung aufgenommen werden. Darüber hinaus gibt es seit August 2012 das staatlich finanzierte Wohnprojekt „Scheherazade“, das für akut von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene junge Frauen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren eine sichere Zufluchtsstätte bietet. Insgesamt stehen dort drei staatlich pauschal finanzierte Krisenplätze zur Verfügung. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Prävention sexueller beziehungsweise häuslicher Gewalt? Polizeiliche Maßnahmen: Um den Schutz und die Sicherheit der von sexueller und häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder zu gewährleisten , gibt es bei der Bayerischen Polizei verschiedene organisatorische Strukturen und Maßnahmen. Insbesondere sind hierzu folgende Punkte zu nennen: • Bei allen Polizeipräsidien in Bayern gibt es die „Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder“ (BPFK), die Frauen und Kinder, die von Gewalttaten im sozialen Nahraum und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bedroht werden oder bereits verletzt worden sind, informieren und unterstützen. Dabei klären sie im konkreten Einzelfall das (potentielle) Gewaltopfer über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und seine Rechte im Strafverfahren auf, erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten, geben Verhaltenstipps zur Vorbeugung und weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin. Bei Bedarf stellen sie den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle her. Zudem betreiben die BPFK entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durch Fachvorträge und Teilnahme an themenbezogenen Veranstaltungen. • Mit Ausnahme im Bereich des Polizeipräsidiums München gibt es bei allen Polizeiinspektionen in Bayern die „Schwerpunktsachbearbeiter(innen) Häusliche Gewalt“, die für alle den Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ betreffenden Belange zuständig und entsprechend sensibilisiert sind. Beim Polizeipräsidium München gibt es das Kommissariat 22 (Häusliche Gewalt/Misshandlung Schutzbefohlener/AIDS-Delikte), in dem alle Fälle von Häuslicher Gewalt zentral bearbeitet werden. • Um allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung mit Häuslicher Gewalt konfrontiert werden, entsprechende Handlungssicherheit im Umgang mit Opfern und Tätern von Häuslicher Gewalt zu geben, gibt es die „Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung der Häuslichen Gewalt und damit in Zusammenhang stehender Stalkingfälle“. • Die „Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder“ (BPFK), deren regionale Ansprechpartnerinnen sowie die „Schwerpunktsachbearbeiter(innen) Häusliche Gewalt“ nehmen im Sinne der Vernetzung mit anderen Behörden und Hilfeorganisationen an über 50 regionalen sog. Runden Tischen und Arbeitskreisen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen/Häuslichen Gewalt teil. • Allen Opfern von Gewaltstraftaten wird das sowohl in deutscher Sprache als auch in vielen Fremdsprachen vorliegende „Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren“ ausgehändigt. • In vielen Regionen in Bayern gibt es Kooperationen bzw. Modellprojekte zwischen Polizei und Fachberatungsstellen für einen pro-aktiven Beratungsansatz bei Häuslicher Gewalt. Dies bedeutet, dass an der Kooperation beteiligte Beratungs- bzw. Hilfeeinrichtungen von der Polizei über gewaltbetroffene Frauen informiert werden, sofern diese hierzu ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben. Die jeweilige Beratungsstelle nimmt daraufhin unverzüglich , in der Regel innerhalb von drei Tagen, Kontakt zu der betroffenen Frau auf, unterbreitet ein weiterführendes Beratungsangebot und bietet Hilfe bei der Planung der weiteren Schritte an. • Für die Öffentlichkeitsarbeit und zur Aushändigung an (potenzielle ) Opfer wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Jahr 2014 die bereits seit vielen Jahren vorhandene Broschüre „Häusliche Gewalt – Die Bayerische Polizei informiert“ aktualisiert und mit modernem Erscheinungsbild neu aufgelegt. • Die Polizei weist Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt im Rahmen von Beratungen oder Anzeigenaufnahmen stets auf die regional vorhandenen und je nach Sachverhalt geeigneten externen Hilfsangebote (Opfer - bzw. Hilfeeinrichtungen, Anlaufstellen für Opfer, behördliche Institutionen, etc.) hin. Damit alle polizeilichen Sachbearbeiter(innen) bei Bedarf stets einen schnellen Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11157 Zugriff auf aktuelle Schutzmöglichkeiten und Hilfsangebote für Opfer von Straftaten haben, führen die „Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder“ (BPFK) und ihre regionalen Ansprechpartnerinnen hierzu für ihren jeweiligen Dienstbereich Listen über alle vorhandenen regionalen Hilfeorganisationen und bereiten diese Informationen für das Intranet der Bayerischen Polizei auf.  Auf der Internetseite http://www.polizei-beratung.de/ des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) gibt es u. a. zum Themenbereich Sexualdelikte eine Vielzahl von Tipps und Informationen. Zur Prävention gehört vor allem eine gezielte Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit, um Betroffene, aber auch Dritte für die o. g. Thematik zu sensibilisieren. Die Staatsregierung hat hierzu zahlreiche Maßnahmen ergriffen: Ein wichtiges Informationsmedium für die breite Öffentlichkeit ist die in Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege konzipierte Wanderausstellung „Blick dahinter – Häusliche Gewalt gegen Frauen“ (www.blickdahinter.bayern.de), die seit Juli 2011 bereits in vielen bayerischen Kommunen (in Landratsämtern, Rathäusern, Einkaufszentren, Kliniken, Schulen etc.) gezeigt wurde. Zur Information über die Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz steht der Informationsflyer „Das Gewaltschutzgesetz – Verbesserter Schutz für Opfer häuslicher Gewalt“ in elf Sprachen zur Verfügung. Für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung bietet die beim Paritätischen Landesverband Bayern angesiedelte und staatlich finanzierte zentrale barrierefreie Service-Homepage www.wege-aus-der-gewalt.de eine gebündelte Informationsplattform. Zudem erfüllt das Webportal eine Art Lotsenfunktion, um die Nutzerinnen zu geeigneten Unterstützungseinrichtungen zu leiten. Ebenfalls aus staatlichen Mitteln wird ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. finanziert, mit dem Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe installiert werden sollen. Durch das Projekt werden einerseits die Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Gewaltthematik sensibilisiert, andererseits werden für die in den Einrichtungen lebenden oder arbeitenden Frauen kompetente Ansprechpartnerinnen geschaffen. Im Rahmen des Projekts wurden im Jahr 2015 acht Frauenbeauftragte geschult; im Jahr 2016 startet ein weiterer Schulungszyklus, in dem weitere acht bis zehn Frauen zu Frauenbeauftragten ausgebildet werden. Die Prävention häuslicher Gewalt beginnt in frühester Kindheit. Um der Entwicklung von Gewaltverhalten von Anfang an konsequent entgegenwirken zu können, ist die Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen von Kindern besonders wichtig. Zuallererst brauchen Kinder positive Beziehungen in der Familie, in den Kindertageseinrichtungen und in der Schule. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sie ihre Emotionalität entwickeln, soziale Kompetenzen erwerben und soziale Beziehungen aufbauen und gestalten lernen . Darüber hinaus müssen ihnen vielfältige Handlungsmöglichkeiten offenstehen, durch die sie lernen können, ihre Gefühle zu regulieren, Stresssituationen zu bewältigen und konstruktives Konfliktlöseverhalten aufzubauen. Genau das sind herausragende Ziele, die pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen ins Zentrum ihrer Arbeit stellen . Diese Ziele sind eingebunden in die zentralen Bildungsund Erziehungsbereiche, die der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan vorgibt und die mit den anderen Bereichen des Plans verknüpft sind. Die Umsetzung der im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan umfassend aufgezeigten Qualitätsvorgaben ist Voraussetzung für die staatliche Förderung. In die entsprechende Fortbildung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen investiert die Staatsregierung kontinuierlich. 2015 und 2016 wurden für Fortbildung jeweils rd. 1,4 Mio. Euro bereitgestellt. Prävention häuslicher Gewalt steht auch in engem Zusammenhang mit einer geschlechtersensiblen Erziehung. Die Erfahrungen, die Kinder in der Familie und in Kindertageseinrichtungen hinsichtlich Geschlechterrollen machen, sind entscheidend für die Entwicklung ihrer Geschlechtsidentität . Gleich- und gemischtgeschlechtliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen bieten wichtige Erfahrungsfelder für Kinder, um ein differenziertes Bild von den möglichen Rollen von Männern und Frauen erwerben zu können, einengende Geschlechterstereotypen zu erkennen und traditionelle sowie kulturell geprägte Mädchen- und Jungenrollen kritisch zu hinterfragen. Über die Zusammenarbeit mit den Eltern (Art. 11 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) tragen Kindertageseinrichtungen dazu bei, dass Eltern bestehende tradierte Rollenbilder und Familienmuster reflektieren, alternative Verhaltensmuster entwickeln und eine geschlechterbewusste Grundhaltung aufbauen können. Starke Eltern sind der beste Garant, um Kinder vor sexueller und häuslicher Gewalt zu schützen. Daher müssen die Eltern möglichst frühzeitig in ihren Erziehungskompetenzen, gerade auch in belastenden Lebenslagen gestärkt und unterstützt werden. In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen von den präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramtes in einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Die Staatsregierung unterstützt die für den Kinderschutz zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und somit die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere im präventiven Kinderschutz durch ihre Förderprogramme: • Rund 180 Erziehungsberatungsstellen bieten flächendeckend mit ihren multidisziplinären Teams Eltern und jungen Menschen bei interfamiliären Problemen, Trennung , Scheidung, Umgang, Erziehungs- und Entwicklungsfragen qualifiziert Beratung und Hilfe an. (Haushaltsvolumen : 7,5 Mio. €) • In Bayern stehen in allen 96 Jugendämtern die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerke frühe Kindheit) zur Verfügung. Diese vernetzen die regionalen Angebote der Frühen Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe insbes. mit dem Gesundheitsbereich und lotsen die Eltern zu passgenauen Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten , um die Schutzfaktoren in der Familie zu stärken. (Haushaltsvolumen: 4,58 Mio. € ) • Finanzierung der Kinderschutzambulanz als bayernweite Anlaufstelle für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe , für Ärztinnen und Ärzte sowie für Eltern. • Unterstützung der bayernweiten Fachinstitution Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ) im erzieherischen Jugendschutz. Die vielfältigen Angebote insbesondere zur Medienpädagogik sowie Gewaltund Suchtprävention richten sich vor allem an Eltern und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (jährliche institutionelle Förderung 613.000 €).  Um Kinder in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu stärken und Eltern, Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe darüber zu informieren, wie sie Kinder schüt- Drucksache 17/11157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 zen und stärken können, setzt das StMAS in Kooperation mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, derzeit das bundesweite Projekt „Trau dich!“ 2016/2017 in den 3. und 4. Klassen um. Auftaktveranstaltung für die Theaterinitiative ist am 21. April 2016 in Nürnberg. Anschließend sind 20 Aufführungen in ganz Bayern geplant. Im Übrigen geht die Neufassung der Arbeitshilfe des Zentrum Bayern Familie Soziales – Bayerisches Landesjugendamt für die Jugendämter zu den „Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Trennung und Scheidung nach §§ 17, 18, 50 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII“ dezidiert auf die Problematik der häuslichen Gewalt ein. Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11157 Anlage 1 2015 Regierungs bezirk Schwaben 2.820 3.043 2014 Regierungs bezirk Schwaben 2.755 3.031 2015 Augsburg 804 950 2014 Augsburg 814 902 2015 Kaufbeuren 107 113 2014 Kaufbeuren 92 104 2015 Memminge n 119 125 2014 Memminge n 105 152 2015 Lkr. Neu- Ulm 330 327 2014 Lkr. Neu- Ulm 307 291 2015 Lkr. Lindau (Bodensee) 96 100 2014 Lkr. Lindau (Bodensee) 85 94 2015 Lkr. Aichach- Friedberg 102 113 2014 Lkr. Aichach- Friedberg 136 123 2015 Lkr. Unterallgäu 162 178 2014 Lkr. Unterallgäu 157 214 2015 Lkr. Augsburg 256 258 2014 Lkr. Augsburg 285 285 2015 Lkr. Dillingen a.d.Donau 100 97 1. Wie viele Opfer und Täter von Gewalthandlungen wurden seit 2014 von der Polizei registriert? PKS-Deliktschlüssel Gewaltkriminalität (892000) Jahr Gemeinde TV gesamt Deliktschlüssel 892000 Opfer gesamt Deliktschlüssel 892000 2014 Lkr. Dillingen a.d.Donau 115 135 2015 Lkr. Ostallgäu 137 138 2014 Lkr. Ostallgäu 112 106 2015 Lkr. Oberallgäu 127 135 2014 Lkr. Oberallgäu 144 156 2015 Lkr. Günzburg 197 201 2014 Lkr. Günzburg 143 161 2015 Kempten (Allgäu) 169 177 2014 Kempten (Allgäu) 165 183 2015 Lkr. Donau- Ries 146 131 2014 Lkr. Donau- Ries 124 125 Drucksache 17/11157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 2 2015 Regierungsbezirk Schwaben 118 2014 Regierungsbezirk Schwaben 106 2015 Augsburg 26 2014 Augsburg 26 2015 Kaufbeuren 3 2014 Kaufbeuren 4 2015 Memmingen 4 2014 Memmingen 6 2015 Lkr. Neu-Ulm 18 2014 Lkr. Neu-Ulm 9 2015 Lkr. Lindau (Bodensee) 6 2014 Lkr. Lindau (Bodensee) 1 2015 Lkr. Aichach-Friedberg 4 2014 Lkr. Aichach-Friedberg 3 2015 Lkr. Unterallgäu 6 2014 Lkr. Unterallgäu 9 2015 Lkr. Augsburg 12 2014 Lkr. Augsburg 9 2015 Lkr. Dillingen a.d.Donau 6 2014 Lkr. Dillingen a.d.Donau 6 2015 Lkr. Ostallgäu 5 2014 Lkr. Ostallgäu 2 2015 Lkr. Oberallgäu 16 2014 Lkr. Oberallgäu 6 2015 Lkr. Günzburg 4 2014 Lkr. Günzburg 9 2015 Kempten (Allgäu) 4 2014 Kempten (Allgäu) 10 2015 Lkr. Donau-Ries 4 2014 Lkr. Donau-Ries 6 Jahr Gemeinde Anzahl Fälle gesamt 2.a) Bei wie vielen Taten handelt es sich um Vergewaltigung? Deliktschlüssel 111000 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11157 Anlage 2 Deliktsschlüssel 112000 2015 Regierungsbezirk Schwaben 66 2014 Regierungsbezirk Schwaben 87 2015 Augsburg 14 2014 Augsburg 15 2015 Kaufbeuren 2 2014 Kaufbeuren 1 2015 Memmingen 4 2014 Memmingen 3 2015 Lkr. Neu-Ulm 7 2014 Lkr. Neu-Ulm 14 2015 Lkr. Lindau (Bodensee) 7 2014 Lkr. Lindau (Bodensee) 3 2015 Lkr. Aichach-Friedberg 3 2014 Lkr. Aichach-Friedberg 4 2015 Lkr. Unterallgäu 6 2014 Lkr. Unterallgäu 7 2015 Lkr. Augsburg 4 2014 Lkr. Augsburg 7 2015 Lkr. Dillingen a.d.Donau 3 2014 Lkr. Dillingen a.d.Donau 3 2015 Lkr. Ostallgäu 4 2014 Lkr. Ostallgäu 8 2015 Lkr. Oberallgäu 2 2014 Lkr. Oberallgäu 3 2015 Lkr. Günzburg 5 2014 Lkr. Günzburg 3 2015 Kempten (Allgäu) 2 2014 Kempten (Allgäu) 8 2015 Lkr. Donau-Ries 3 2014 Lkr. Donau-Ries 8 Jahr Gemeinde Anzahl Fälle gesamt Deliktschlüssel 112000 2.b) Bei wie vielen Taten handelt es sich um sexuelle Nötigung? Hinweis zur Auswertung: Drucksache 17/11157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Anlage 2 Deliktssc hlüssel Delikt 131000 133000 223000 2015 Regierungs bezirk Schwaben 247 15 52 2014 Regierungs bezirk Schwaben 245 10 71 2015 Augsburg 50 1 3 2014 Augsburg 36 2 7 2015 Kaufbeuren 9 1 0 2014 Kaufbeuren 4 0 0 2015 Memmingen 5 4 4 2014 Memmingen 10 0 2 2015 Lkr. Neu- Ulm 14 0 5 2014 Lkr. Neu- Ulm 18 3 6 2015 Lkr. Lindau (Bodensee) 8 1 2 2014 Lkr. Lindau (Bodensee) 11 0 0 2015 Lkr. Aichach- Friedberg 19 0 4 2014 Lkr. Aichach- Friedberg 10 1 0 2015 Lkr. Unterallgäu 19 2 3 2014 Lkr. Unterallgäu 10 0 2 2015 Lkr. Augsburg 20 2 4 2014 Lkr. Augsburg 41 1 6 2015 Lkr. Dillingen a.d.Donau 14 1 2 2014 Lkr. Dillingen a.d.Donau 9 0 2 2015 Lkr. Ostallgäu 18 0 8 2014 Lkr. Ostallgäu 19 2 12 2015 Lkr. Oberallgäu 22 2 5 2014 Lkr. Oberallgäu 7 0 4 2.c) Bei wie vielen Taten handelt es sich um sexuellen Missbrauch oder Misshandlung? Hinweis zur Auswertung: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB Anzahl Fälle gesamt Deliktschlüssel 223000 Jahr Gemeinde Anzahl Fälle gesamt Deliktschlüssel 131000 Anzahl Fälle gesamt Deliktschlüssel 133000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 2015 Lkr. Günzburg 14 0 3 2014 Lkr. Günzburg 20 0 1 2015 Kempten (Allgäu) 22 1 4 2014 Kempten (Allgäu) 30 0 1 2015 Lkr. Donau- Ries 13 0 5 2014 Lkr. Donau- Ries 20 1 28 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11157 Anlage 3 2015 Regierungsbezirk Schwaben 2.820 261 9,3% 259 9,2% 520 18,4% 2014 Regierungsbezirk Schwaben 2.755 297 10,8% 269 9,8% 566 20,5% 2015 Augsburg 804 73 9,1% 67 8,3% 140 17,4% 2014 Augsburg 814 80 9,8% 86 10,6% 166 20,4% 2015 Kaufbeuren 107 13 12,1% 8 7,5% 21 19,6% 2014 Kaufbeuren 92 16 17,4% 4 4,3% 20 21,7% 2015 Memmingen 119 24 20,2% 8 6,7% 32 26,9% 2014 Memmingen 105 9 8,6% 9 8,6% 18 17,1% 2015 Lkr. Neu-Ulm 330 23 7,0% 51 15,5% 74 22,4% 2014 Lkr. Neu-Ulm 307 40 13,0% 46 15,0% 86 28,0% 2015 Lkr. Lindau (Bodensee) 96 9 9,4% 9 9,4% 18 18,8% 2014 Lkr. Lindau (Bodensee) 85 11 12,9% 8 9,4% 19 22,4% 2015 Lkr. Aichach- Friedberg 102 11 10,8% 20 19,6% 31 30,4% 2014 Lkr. Aichach- Friedberg 136 18 13,2% 14 10,3% 32 23,5% 2015 Lkr. Unterallgäu 162 18 11,1% 8 4,9% 26 16,0% 2014 Lkr. Unterallgäu 157 16 10,2% 9 5,7% 25 15,9% 2015 Lkr. Augsburg 256 20 7,8% 25 9,8% 45 17,6% 2014 Lkr. Augsburg 285 23 8,1% 34 11,9% 57 20,0% 2015 Lkr. Dillingen a.d.Donau 100 8 8,0% 8 8,0% 16 16,0% 2014 Lkr. Dillingen a.d.Donau 115 11 9,6% 10 8,7% 21 18,3% 2015 Lkr. Ostallgäu 137 10 7,3% 9 6,6% 19 13,9% 2014 Lkr. Ostallgäu 112 11 9,8% 8 7,1% 19 17,0% 2015 Lkr. Oberallgäu 127 10 7,9% 11 8,7% 21 16,5% 2014 Lkr. Oberallgäu 144 7 4,9% 11 7,6% 18 12,5% 2015 Lkr. Günzburg 197 16 8,1% 22 11,2% 38 19,3% 2014 Lkr. Günzburg 143 18 12,6% 14 9,8% 32 22,4% 2015 Kempten (Allgäu) 169 22 13,0% 11 6,5% 33 19,5% 2014 Kempten (Allgäu) 165 17 10,3% 14 8,5% 31 18,8% 2015 Lkr. Donau-Ries 146 8 5,5% 4 2,7% 12 8,2% 2014 Lkr. Donau-Ries 124 20 16,1% 11 8,9% 31 25,0% Anzahl in %Jahr Gemeinde TV gesamt Deliktschlüssel 892000 Nichtdeutsche TV mit Geburtsland Deutschland Deliktschlüssel 892000 Nichtdeutsche TV mit Geburtsland Deutschland in % Deliktschlüssel 892000 In der PKS können deutsche TV/Opfer mit Geburtsland ungleich Deutschland (~ Zuwanderer) und nichtdeutsche TV/Opfer mit Geburtsland Deutschland (~ alle in Deutschland geborenen Ausländer) ausgewertet werden. 3.a) Wie viele der Täter haben Migrationshintergrund (prozentual und in absoluten Zahl)? (Schwaben Lkr und kreisfreie Städte) PKS-Deliktschlüssel 892000 Deutsche TV mit Geburtsland ungleich Deutschland Deliktschlüsse l 892000 Deutsche TV mit Geburtsland ungleich Deutschland in % Deliktschlüssel 892000 Anzahl (Summe) Hinweis zur Auswertung: D.h. Tatverdächtige/Opfer mit/ohne Migrationshintergrund kann in der PKS nach der Definition nicht eindeutig beantwortet werden. Migrationshintergrund ist definiert (Datenquelle siehe eigenes Tabellenblatt): „Zu den Menschen mit Migrationshintergrund (im weiteren Sinn) zählen nach der Definition im Mikrozensus "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil". Diese Definition lässt sich nicht vollständig in die PKS übernehmen und auswerten. In der PKS sind bei den Tatverdächtigen- und Opferdaten keine Informationen auf einen zugewanderten oder nichtdeutschen Elternteil erfasst. Drucksache 17/11157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 Anlage 3 20 15 R eg ier un gs be zir k Sc hw ab en 3. 04 3 22 4 7, 4% 16 8 5, 5% 39 2 12 ,9 % 20 14 R eg ier un gs be zir k Sc hw ab en 3. 03 1 30 3 10 ,0 % 18 3 6, 0% 48 6 16 ,0 % 20 15 A ug sb ur g 95 0 71 7, 5% 67 7, 1% 13 8 14 ,5 % 20 14 A ug sb ur g 90 2 94 10 ,4 % 77 8, 5% 17 1 19 ,0 % 20 15 K au fb eu re n 11 3 11 9, 7% 3 2, 7% 14 12 ,4 % 20 14 K au fb eu re n 10 4 21 20 ,2 % 4 3, 8% 25 24 ,0 % 20 15 M em m ing en 12 5 13 10 ,4 % 2 1, 6% 15 12 ,0 % 20 14 M em m ing en 15 2 13 8, 6% 4 2, 6% 17 11 ,2 % 20 15 L kr . N eu -U lm 32 7 29 8, 9% 28 8, 6% 57 17 ,4 % 20 14 L kr . N eu -U lm 29 1 44 15 ,1 % 24 8, 2% 68 23 ,4 % 20 15 L kr . L ind au (B od en se e) 10 0 3 3, 0% 4 4, 0% 7 7, 0% 20 14 L kr . L ind au (B od en se e) 94 5 5, 3% 0 0, 0% 5 5, 3% 20 15 L kr . A ich ac h- Fr ied be rg 11 3 4 3, 5% 11 9, 7% 15 13 ,3 % 20 14 L kr . A ich ac h- Fr ied be rg 12 3 9 7, 3% 6 4, 9% 15 12 ,2 % An za hl (S um m e) An za hl in % 3. c) W ie v ie le O pf er h ab en M ig ra tio ns hi nt er gr un d (p ro ze nt ua l u nd in a bs ol ut en Za hl )? (S ch w ab en L kr u nd k re is fr ei e St äd te ) PK S- D el ik ts ch lü ss el 8 92 00 0 D eu ts ch e O pf er m it G eb ur ts la nd un gl ei ch D eu ts ch la nd in % D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 N ic ht de ut sc he O pf er m it G eb ur ts la nd D eu ts ch la nd D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 N ic ht de ut sc he O pf er m it G eb ur ts la nd D eu ts ch la nd in % D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 Ja hr G em ei nd e O pf er g es am t D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 D eu ts ch e O pf er m it G eb ur ts la nd un gl ei ch D eu ts ch la nd D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 H in w ei s zu r A us w er tu ng : S ie he T ab el le nb la tt fü r F ra ge 3 a. An za hl (S um m e) An za hl in % D eu ts ch e O pf er m it G eb ur ts la nd un gl ei ch D eu ts ch la nd in % D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 N ic ht de ut sc he O pf er m it G eb ur ts la nd D eu ts ch la nd D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 N ic ht de ut sc he O pf er m it G eb ur ts la nd D eu ts ch la nd in % D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 Ja hr G em ei nd e O pf er g es am t D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 D eu ts ch e O pf er m it G eb ur ts la nd un gl ei ch D eu ts ch la nd D el ik ts ch lü ss el 89 20 00 20 15 L kr . U nt er all gä u 17 8 13 7, 3% 4 2, 2% 17 9, 6% 20 14 L kr . U nt er all gä u 21 4 19 8, 9% 11 5, 1% 30 14 ,0 % 20 15 L kr . A ug sb ur g 25 8 18 7, 0% 16 6, 2% 34 13 ,2 % 20 14 L kr . A ug sb ur g 28 5 25 8, 8% 13 4, 6% 38 13 ,3 % 20 15 L kr . D illi ng en a. d. Do na u 97 8 8, 2% 1 1, 0% 9 9, 3% 20 14 L kr . D illi ng en a. d. Do na u 13 5 14 10 ,4 % 4 3, 0% 18 13 ,3 % 20 15 L kr . O sta llg äu 13 8 6 4, 3% 3 2, 2% 9 6, 5% 20 14 L kr . O sta llg äu 10 6 5 4, 7% 6 5, 7% 11 10 ,4 % 20 15 L kr . O be ra llg äu 13 5 8 5, 9% 2 1, 5% 10 7, 4% 20 14 L kr . O be ra llg äu 15 6 3 1, 9% 10 6, 4% 13 8, 3% 20 15 L kr . G ün zb ur g 20 1 13 6, 5% 9 4, 5% 22 10 ,9 % 20 14 L kr . G ün zb ur g 16 1 18 11 ,2 % 9 5, 6% 27 16 ,8 % 20 15 K em pt en (A llg äu ) 17 7 15 8, 5% 14 7, 9% 29 16 ,4 % 20 14 K em pt en (A llg äu ) 18 3 19 10 ,4 % 14 7, 7% 33 18 ,0 % 20 15 L kr . D on au -R ies 13 1 12 9, 2% 4 3, 1% 16 12 ,2 % 20 14 L kr . D on au -R ies 12 5 14 11 ,2 % 1 0, 8% 15 12 ,0 % 2015 Regierungsbezirk Schwaben 3.043 224 7,4% 168 5,5% 392 12,9% 2014 Regierungsbezirk Schwaben 3.031 303 10,0% 183 6,0% 486 16,0% 2015 Augsburg 950 71 7,5% 67 7,1% 138 14,5% 2014 Augsburg 902 94 10,4% 77 8,5% 171 19,0% 2015 Kaufbeuren 113 11 9,7% 3 2,7% 14 12,4% 2014 Kaufbeuren 104 21 20,2% 4 3,8% 25 24,0% 2015 Memmingen 125 13 10,4% 2 1,6% 15 12,0% 2014 Memmingen 152 13 8,6% 4 2,6% 17 11,2% 2015 Lkr. Neu-Ulm 327 29 8,9% 28 8,6% 57 17,4% 2014 Lkr. Neu-Ulm 291 44 15,1% 24 8,2% 68 23,4% 2015 Lkr. Lindau (Bodensee) 100 3 3,0% 4 4,0% 7 7,0% 2014 Lkr. Lindau (Bodensee) 94 5 5,3% 0 0,0% 5 5,3% 2015 Lkr. Aichach- Friedberg 113 4 3,5% 11 9,7% 15 13,3% 2014 Lkr. Aichach- Friedberg 123 9 7,3% 6 4,9% 15 12,2% Anzahl (Summe) Anzahl in % 3.c) Wie viele Opfer haben Migrationshintergrund (prozentual und in absoluten Zahl)? (Schwaben Lkr und kreisfreie Städte) PKS-Deliktschlüssel 892000 Deutsche Opfer mit Geburtsland ungleich Deutschland in % Deliktschlüssel 892000 Nichtdeutsche Opfer mit Geburtsland Deutschland Deliktschlüssel 892000 Nichtdeutsche Opfer mit Geburtsland Deutschland in % Deliktschlüssel 892000 Jahr Gemeinde Opfer gesamt Deliktschlüssel 892000 Deutsche Opfer mit Geburtsland ungleich Deutschland Deliktschlüssel 892000 Hinweis zur Auswertung: Siehe Tabellenblatt für Frage 3a.