Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.04.2016 1. Wie hoch sind die Gesamtausgaben des Freistaats für die Stromversorgung der staatlichen Liegenschaften ? Die Gesamtausgaben des Freistaats Bayern für die Stromversorgung der staatlichen Liegenschaften liegen bei rund 169 Mio. € im Jahre 2014. Für 2015 liegen die Zahlen noch nicht vor. 2. a) Wann (Datum) wurde die letzte zentrale Stromausschreibung für die staatlichen Liegenschaften veröffentlicht ? Die letzte zentrale Ausschreibung für die Bezugsjahre 2016/2017 wurde wie folgt veröffentlicht: Vorinformation im EG-Amtsblatt am 5. März 2015 Veröffentlichung der Ausschreibung im EG-Amtsblatt am 16. Mai 2015 (Veröffentlichungstext am 11. Mai 2015 abgesandt ) Veröffentlichung der Ausschreibung im Staatsanzeiger (Kurz-Info-Text) am 15. Mai 2015 b) Wie war der genaue Wortlaut der Ausschreibung? Der veröffentlichte Text der Ausschreibung war: „Dachvereinbarung als Grundlage zum Abschluss von Einzelverträgen zur Stromlieferung der Liegenschaften des Freistaates Bayern, Universitäten, Klinika, Studentenwerke, KVB u. BVK, Bezugsjahre 2016 und 2017, 18 Lose.“ Die gesamte Ausschreibung umfasst neben dem Leistungsverzeichnis eine losweise Auflistung der Liegenschaften , die Lastgänge der großen Verbraucher, auch losweise, sowie das Vertragsmuster. Die Wiedergabe des Wortlauts des gesamten Ausschreibungstextes würde den Rahmen dieses Schreibens sprengen. c) Wie hoch ist der Gesamtwert der zentralen Ausschreibung für die staatlichen Liegenschaften für die Jahre 2016/17? Der Gesamtwert der Ausschreibung für 2016 liegt bei rund 139 Mio. €. Für 2017 kann der Wert erst Ende 2016 berechnet werden, wenn der Stromeinkauf an der Börse getätigt wurde. d) Wo wurde die letzte zentrale Stromausschreibung veröffentlicht? Siehe Antwort zu 2 a. 3. a) Welchen Inhalt hat der Sonderkundenvertrag, der von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr seit dem Jahr 2004 allen Ressorts angeboten wird? Der Sonderkundenvertrag wird mit jeder Ausschreibung überarbeitet und neu angepasst. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11158 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.03.2016 Strombezug der staatlichen Liegenschaften Aufgrund der Antworten auf meine Schriftliche Anfrage zum Strombezug bei den staatlichen Gebäuden vom 22.01.2016 des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr Drs. 17/10344 und den neuen Aspekten, die sich dadurch ergeben haben, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Gesamtausgaben des Freistaats für die Stromversorgung der staatlichen Liegenschaften? 2. a) Wann (Datum) wurde die letzte zentrale Stromausschreibung für die staatlichen Liegenschaften veröffentlicht ? b) Wie war der genaue Wortlaut der Ausschreibung? c) Wie hoch ist der Gesamtwert der zentralen Ausschreibung für die staatlichen Liegenschaften für die Jahre 2016/17? d) Wo wurde die letzte zentrale Stromausschreibung veröffentlicht ? 3. a) Welchen Inhalt hat der Sonderkundenvertrag, der von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr seit dem Jahr 2004 allen Ressorts angeboten wird? b) Wer nahm die Ausschreibung für diesen Sonderkundenvertrag vor? 4. Wie hoch ist der genaue Anteil der Lieferfirmen REWAG bzw. E.ON für die zentrale Ausschreibung? 5. Wann ist der nächste Ausschreibungstermin für die Stromversorgung der staatlichen Liegenschaften? 6. a) Wer entscheidet, ob eine Liegenschaft der staatlichen Gebäude an der zentralen Ausschreibung zur Strombeschaffung teilnimmt und damit den Sonderkundenvertag in Anspruch nimmt? b) Nach welchen Kriterien wird diese Entscheidung getroffen ? 7, a) Welche Liegenschaften haben nicht an der zentralen Ausschreibung teilgenommen? b) Warum haben sie nicht teilgenommen? 8. a) Wie wurde für die Liegenschaften, die nicht an der zentralen Ausschreibung teilgenommen haben, ausgeschrieben ? b) Von welchem Lieferanten beziehen diese ihren Strom? c) Welche Art von Strom beziehen diese? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11158 In der jetzt gültigen Fassung enthält er folgende Paragrafen: § 1 Vertragsgegenstand § 2 Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien § 3 Nachweispflicht und Nachweisprüfung der vertraglichen Anforderungen § 4 Schwankungen in der Abnahmemenge oder Änderungen im Abnahmeverhalten, Aufnahme neuer Abnahmestellen § 5 Eigenerzeugung § 6 Unterbrechung der Versorgung und Haftung § 7 Messeinrichtungen § 8 Entgelte § 9 Preisbildung § 10 Abrechnung und Bezahlung § 11 Zentrale Datenübergabe § 12 Vertragsbeginn/Laufzeit § 13 Datenschutz § 14 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Leistungen § 15 Schlussbestimmungen Anlagen Die Anlagen zum Vertrag enthalten die kundenspezifischen Werte. b) Wer nahm die Ausschreibung für diesen Sonderkundenvertrag vor? Die vergaberechtliche Abwicklung der Ausschreibung wurde vom Staatlichen Bauamt Würzburg übernommen. 4. Wie hoch ist der genaue Anteil der Lieferfirmen REWAG bzw. E.ON für die zentrale Ausschreibung ? Von insgesamt 18 Losen hat die Firma E.ON 14 Lose und die Firma REWAG 4 Lose erhalten. Von den insgesamt 920 Mio. kWh für 2016 liefert die Firma E.ON rund 740 Mio. kWh und die Firma REWAG rund 180 Mio. kWh. Von den rund 139 Mio. € für 2016 entfallen rund 112 Mio. € auf die Firma E.ON und 27 Mio. € auf die Firma REWAG. 5. Wann ist der nächste Ausschreibungstermin für die Stromversorgung der staatlichen Liegenschaften? Die Ausschreibung für die Lieferperiode 2018/2019 wird im Jahr 2017 erfolgen. 6. a) Wer entscheidet, ob eine Liegenschaft der staatlichen Gebäude an der zentralen Ausschreibung zur Strombeschaffung teilnimmt und damit den Sonderkundenvertag in Anspruch nimmt? Die Ausschreibung zur Strombeschaffung ist ein Service, den die Oberste Baubehörde den Ressorts anbietet. Die Teilnahme ist freiwillig. Die jeweiligen Ressorts melden die ihnen nachgeordneten Liegenschaften zur Ausschreibung an. Die Entscheidung liegt also bei den einzelnen Ressorts. b) Nach welchen Kriterien wird diese Entscheidung getroffen? Die Entscheidung wurde nach vergaberechtlichen Grundsätzen getroffen. In der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2010 Az.: B II 2-G 3/10 bei der Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 wurde Folgendes festgelegt: „Der in § 3 Abs. 5 Buchst. i VOL/A erwähnte Höchstwert für die Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe wird für alle staatlichen Behörden auf 25 000 € (ohne Umsatzsteuer ) festgesetzt.“ D. h. ab diesem Wert muss öffentlich ausgeschrieben werden. Da die Stromausschreibung über zwei Jahre geht, wurden als Grenze zur Teilnahme jährliche Stromkosten von 12.500 € festgelegt. 7. a) Welche Liegenschaften haben nicht an der zentralen Ausschreibung teilgenommen? Von den 1.968 stromrelevanten Liegenschaften, die unsere Datenbank umfasst, haben 1.081 an der zentralen Stromausschreibung teilgenommen, weitere 791 erfüllten das Kriterium (siehe 6 b) nicht. Es bleiben also 96 Liegenschaften, die nicht teilgenommen haben, obwohl sie teilnehmen könnten . Aufgrund der guten Ergebnisse, welche von der zentralen Ausschreibung erzielt wurden, hat sich die Anzahl der teilnehmenden Liegenschaften bei jeder Ausschreibung erhöht . b) Warum haben sie nicht teilgenommen? Da die Teilnahme freiwillig ist, gibt es keine Erfassung zum Grund der Nichtteilnahme. 8. a) Wie wurde für die Liegenschaften, die nicht an der zentralen Ausschreibung teilgenommen haben, ausgeschrieben? Dazu gibt es keine Erfassung. b) Von welchem Lieferanten beziehen diese ihren Strom? Es sind unterschiedliche Lieferanten. Meist handelt es sich um örtliche Versorger. c) Welche Art von Strom beziehen diese? Dazu gibt es keine Erfassung.