Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie entwickelte sich die Zahl der Amtstierärztinnen und -ärzte seit 2000, die den Landratsämtern und kreisfreien Städten für eine Kontrolltätigkeit zur Verfügung standen/stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? In der Veterinärverwaltung fand aufgrund der Neuübertragung von Veterinäraufgaben auf bestimmte kreisfreie Städte zum 01.01.2008 eine Umstrukturierung statt. Aus diesem Grund wird die Stellenzahl ab 2008 angegeben. In diesem Zeitraum stieg die Zahl der Stellen in Bayern an. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Landratsämtern und kreisfreien Städten kann im zeitlichen Rahmen der Beantwortung nicht erfolgen. An den Landratsämtern und kreisfreien Städten stellt sich die Stellensituation der Amtstierärzte / Amtstierärztinnen folgendermaßen dar: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Landratsämter 273 283 283 283 283 289 289 289 kreisfreie Städte 41,5 42,5 43,5 44,75 45,75 * 45,45 47,62 *Für das Jahr 2013 liegen keine Meldungen vor. 2. Wie entwickelte sich die Zahl der Veterinärassistentinnen und -assistenen seit 2000, die den Landratsämtern und kreisfreien Städten für eine Kontrolltätigkeit zur Verfügung standen/stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? Im Jahr 2001 wurde die Berufsgruppe der Veterinärassistenten neu geschaffen und jedem Landratsamt eine Stelle zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2009 wurden weitere 14 Stellen im Haushalt ausgebracht, die großen Veterinärverwaltungen zugewiesen wurden. Aktuell stehen somit insgesamt 85 Stellen im staatlichen Bereich für die Erfüllung der Aufgaben des veterinär-technischen Dienstes zur Verfügung. 3. Wie entwickelte sich die Zahl der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure seit 2000, die den Landratsämtern und kreisfreien Städten zur Verfügung standen/stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? Seit 2008 stieg die Gesamtzahl der Stellen in Bayern an. An den Landratsämtern stellt sich die Stellensituation der 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11159 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.03.2016 Lebensmittelkontrolleure in Bayern – Ein Überblick Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie entwickelte sich die Zahl der Amtstierärztinnen und -ärzte seit 2000, die den Landratsämtern und kreisfreien Städten für eine Kontrolltätigkeit zur Verfügung standen/ stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? 2. Wie entwickelte sich die Zahl der Veterinärassistentinnen und -assistenten seit 2000, die den Landratsämtern und kreisfreien Städten für eine Kontrolltätigkeit zur Verfügung standen/stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? 3. Wie entwickelte sich die Zahl der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure seit 2000, die den Landratsämtern und kreisfreien Städten zur Verfügung standen/ stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? 4. Wie entwickelte sich die Zahl des sonstigen Personals im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes seit 2000, das den Landratsämtern und kreisfreien Städten zur Verfügung stand/steht (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? 5. Wie entwickelte sich die Zahl des Personals am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit dessen Gründung, das für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung steht (aufgeschlüsselt nach Art der Tätigkeit/Berufsstand)? 6. Gibt es Abweichungen des tatsächlichen Personalstandes von der Sollstärke a) Bei den Amtstierärztinnen und -ärzten (falls ja, aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten )? b) Bei den Veterinärassistentinnen und -assistenten (falls ja, aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? c) Bei den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren (falls ja, aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? 7. Welche Gründe für eine Abweichung der Ist- von der Sollstärke gibt es jeweils? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11159 Lebensmittelkontrolleure/Lebensmittelkontrolleurinnen aufgeteilt nach Regierungsbezirken folgendermaßen dar: 2008 2009 2010 2011 2012 2014 2015 gesamt 326 326 331,5 338,5 343,5 336 343 Oberbayern 88 88 91 94 97 90* 97 Niederbayern 38 38 38 39 40 39 39 Schwaben 46 46 46 50 51 50 51 Oberpfalz 36 36 37 36 36 37 37 Mittelfranken 35,5 35,5 35,5 35,5 35,5 36 35 Oberfranken 40 40 41 41 41 41 41 Unterfranken 42,5 42,5 43 43 43 43 43 Für das Jahr 2013 liegen keine Meldungen vor. * Der Regierung von Oberbayern wurden auch 2014 insgesamt 97 Stellen zugewiesen; kurzfristig konnten sie durch Altersteilzeiten in der Freistellungsphase und geplante Aufstockungen diverser Teilzeitbeschäftigungen nicht ausgeschöpft werden. An den kreisfreien Städten stellt sich die Stellensituation der Lebensmittelkontrolleure/Lebensmittelkontrolleurinnen aufgeteilt nach Regierungsbezirken folgendermaßen dar: 2008 2009 2010 2011 2012 2014 2015 gesamt 130,5 144 142,5 137,5 135 153,5 143,5 Oberbayern 53,5 60 59 53 49,5 66,5 58,5 Niederbayern 6 6 6 6 6 6 6 Schwaben 12* 17 17 18 18 19 19 Oberpfalz 11 11 11,5 11,5 11,5 11,5 11,5 Mittelfranken 25 26 25 25 26 25,5 24,5 Oberfranken 13 14 14 14 14 15 14 Unterfranken 10 10 10 10 10 10 10 Für das Jahr 2013 liegen keine Meldungen vor. * Im Jahr 2008 sind keine Daten für die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren vorhanden. Eine weitergehende Darstellung der Entwicklung der Zahlen seit 2000 aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten (kommunales Personal) ist mit vertretbarem Aufwand in der Kürze der Zeit nicht leistbar. Zudem sind Nachweise zur Stellenüberwachung und Aufzeichnungen über die Stellenbesetzung fünf Jahre aufzubewahren, sodass in der Regel nur noch Unterlagen über die Stellenbesetzung seit 2010 zur Verfügung stehen. 4. Wie entwickelte sich die Zahl des sonstigen Personals im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes seit 2000, das den Landratsämtern und kreisfreien Städten zur Verfügung stand/steht (bitte aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden an den Landratsämtern durch staatliches und kommunales Verwaltungspersonal wahrgenommen. Da das staatliche Personal nicht aufgabenspezifisch zugewiesen wird und der konkrete Einsatz – sowohl für Staats- als auch für Kreisaufgaben – in der Organisationshoheit des Landkreises liegt, stehen keine Zahlen über die Stellenentwicklung in diesem Bereich zur Verfügung. 5. Wie entwickelte sich die Zahl des Personals am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit dessen Gründung, das für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung steht (aufgeschlüsselt nach Art der Tätigkeit/ Berufsstand)? Die Zahl des Personals, das innerhalb der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung steht, hat sich folgendermaßen entwickelt: A nz ah l v on 2 00 6 A nz ah l v on 2 00 7 A nz ah l v on 2 00 8 A nz ah l v on 2 00 9 A nz ah l v on 2 01 0 A nz ah l v on 2 01 1 A nz ah l v on 2 01 2 A nz ah l v on 2 01 3 A nz ah l v on 2 01 4 A nz ah l v on 2 01 5 Agrar-Ing. 1 2 3 2 2 2 2 2 2 Gewerbeaufsicht 1 3 1 1 1 1 1 1 IT 1 1 1 1 2 2 Juristen 1 1 2 2 2 2 3 3 3 2 Kriminalpolizei 1 1 1 Lebensmittelchemie 3 4 8 7 7 6 7 7 9 8 Lebensmitteltechnologie 6 7 11 13 13 14 14 13 14 15 Lebensmittelüberwachung u. Ä. 4 6 7 8 8 9 9 10 10 8 Medizin 2 2 1 1 Ökotrophologie 2 2 3 3 3 3 3 3 3 2 Önologie 1 1 1 1 2 2 2 3 3 3 sonst. techn. Personal 1 2 2 2 3 3 4 4 4 Tiermedizin 12 14 18 21 18 19 22 19 21 20 Verwaltung 3 4 9 9 7 8 6 7 8 2 Gesamtergebnis 35 47 65 73 66 71 72 73 79 68 In der Tabelle nicht enthalten sind die Personen der Spezialeinheit , die auf dem Gebiet des Tierschutzes, der Tierseuchen und der Tierarzneimittel tätig sind, sowie das zur Untersuchung der Proben eingesetzte Laborpersonal des LGL. 6. Gibt es Abweichungen des tatsächlichen Personalstandes von der Sollstärke a) Bei den Amtstierärztinnen und -ärzten (falls ja, aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? b) Bei den Veterinärassistentinnen und -assistenten (falls ja, aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? c) Bei den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren (falls ja, aufgeschlüsselt nach Landratsämtern und kreisfreien Städten)? Im Rahmen der Erstellung des Sondergutachtens Bayern-Ei durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) wurde die Ist-Besetzung der Veterinäre, Veterinärassistenten und Lebensmittelkontrolleure zum Stichtag 01.11.2015 ermittelt. Die Ist-Besetzung zeigt als „Momentaufnahme“ den Stellenbesetzungsanteil der Beschäftigten auf, die den Landratsämtern insgesamt am Stichtag zur Dienstleistung zugewiesen waren. Stichtag 01.11.2015 Soll-Ausstattung Ist-Besetzung Amtstierärzte 289 266,47 Veterinärassistenten 85 76,47 Lebensmittelüberwachungsbeamte 343 320,97 Hinsichtlich des Erhebungsaufwands für weitere Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Besetzung, einer weiteren Aufschlüsselung nach Landratsämtern sowie den Angaben für die kreisfreien Städte wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Drucksache 17/11159 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 7. Welche Gründe für eine Abweichung der Ist- von der Sollstärke gibt es jeweils? Die Mitarbeiter in den Behörden arbeiten intensiv zum Schutz der Verbraucher. Die Sollzahlen dienen den Regierungen als Arbeits- und Entscheidungshilfe bei der Personalplanung und -verteilung . Sie sind im Wesentlichen eine rechnerische Größe. In der Praxis ist es nicht möglich, die Personalbewirtschaftung so zu gestalten, dass alle ausgewiesenen Stellen zu jedem Zeitpunkt besetzt sind, weil sonst z. B. auf kurzfristig gestellte Anträge auf Rückkehr aus der Elternzeit/Beurlaubung oder Stundenerhöhung bei Teilzeitbeschäftigung nicht reagiert werden könnte. Bei den Lebensmittelkontrolleuren/Lebensmittelkontrolleurinnen müssen während des Jahres frei gewordene Stellen im Regelfall vorgehalten werden, um die in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte nach Ablegen der (Qualifikations -)Prüfung in das Beamtenverhältnis auf Probe übernehmen zu können. Weiterhin führen beispielsweise gesetzliche Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigungen und Elternzeiten sowie der Eintritt von Beamten oder Beamtinnen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit dazu, dass Stellen ganz oder teilweise vorübergehend nicht besetzt sind und das Stellensoll nicht vollständig ausgeschöpft werden kann.