Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wie folgt beantwortet: 1. Wie viele sogenannte Fehlbeleger befinden sich zum Stand 29.02.2016 in den bayerischen Asylunterkünften (bitte jeweils aufgelistet nach bayernweit , Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken)? Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 für gesamt Bayern Bayern gesamt 13.054 Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 nach Regierungsbezirken Regierungsbezirk Oberbayern 2.267 Regierungsbezirk Niederbayern 3.698 Regierungsbezirk Oberpfalz 868 Regierungsbezirk Oberfranken 1.126 Regierungsbezirk Mittelfranken 732 Regierungsbezirk Unterfranken 1.995 Regierungsbezirk Schwaben 2.368 Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 nach Landkreisen in Unterfranken Landkreis Aschaffenburg 294 Landkreis Bad Kissingen 198 Landkreis Haßberge 135 Landkreis Kitzingen 244 Landkreis Main-Spessart 113 Landkreis Miltenberg 229 Landkreis Rhön-Grabfeld 153 Landkreis Schweinfurt 154 Landkreis Würzburg 48 Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 nach kreisfreien Städten in Unterfranken Kreisfreie Stadt Aschaffenburg 64 Kreisfreie Stadt Schweinfurt 282 Kreisfreie Stadt Würzburg 81 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11164 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 14.03.2016 Fehlbeleger und Familiennachzug Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele sogenannte Fehlbeleger befinden sich zum Stand 29.02.2016 in den bayerischen Asylunterkünften (bitte jeweils aufgelistet nach bayernweit, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken)? a) Welchen prozentualen Anteil stellen die Fehlbeleger in den Asylunterkünften dar? b) Wie viele anerkannte Asylbewerber haben zum Stand 29.02.2016 eine Unterkunft gefunden? 2. Wie viele Asylbewerber mit Flüchtlingsanerkennung können Familiennachzug beanspruchen (bitte aufgelistet nach bayernweit, Regierungsbezirk Unterfranken , Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken )? a) Wie viele Personen werden im Rahmen des Familiennachzugs erwartet (bitte aufgelistet nach ganz Bayern , Regierungsbezirk Unterfranken, Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken)? b) Wo gedenkt die Staatsregierung diese Personen, die den Kommunen nicht auf die Quote der Flüchtlinge angerechnet werden und weder verpflichtet noch berechtigt sind, in dezentralen Unterkünften oder in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, unterzubringen? c) Wer ist nach Meinung der Staatsregierung für die Unterbringung der nachziehenden Familienangehörigen verantwortlich? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11164 a) Welchen prozentualen Anteil stellen die Fehlbeleger in den Asylunterkünften dar? Prozentualer Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 für gesamt Bayern Bayern gesamt 8,4 % Prozentualer Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 nach Regierungsbezirken Regierungsbezirk Oberbayern 4,4 % Regierungsbezirk Niederbayern 24,3 % Regierungsbezirk Oberpfalz 6,9 % Regierungsbezirk Oberfranken 9,2 % Regierungsbezirk Mittelfranken 2,9 % Regierungsbezirk Unterfranken 11,6 % Regierungsbezirk Schwaben 10,9 % Prozentualer Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 nach Landkreisen in Unterfranken Landkreis Aschaffenburg 14,7 % Landkreis Bad Kissingen 15,4 % Landkreis Haßberge 11,6 % Landkreis Kitzingen 21,4 % Landkreis Main-Spessart 9,4 % Landkreis Miltenberg 17,0 % Landkreis Rhön-Grabfeld 16,2 % Landkreis Schweinfurt 10,3 % Landkreis Würzburg 3,5 % Prozentualer Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften zum Stand 29.02.2016 nach kreisfreien Städten in Unterfranken Kreisfreie Stadt Aschaffenburg 5,8 % Kreisfreie Stadt Schweinfurt 8,6 % Kreisfreie Stadt Würzburg 8,7 % b) Wie viele anerkannte Asylbewerber haben zum Stand 29.02.2016 eine Unterkunft gefunden? Anerkannte Asylbewerber genießen Freizügigkeit und sind deshalb grundsätzlich frei in ihrer Wohnsitzwahl. Eine statistische Erfassung der Wohnsitznahme anerkannter Asylbewerber erfolgt daher nicht, sodass diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden können. 2. Wie viele Asylbewerber mit Flüchtlingsanerkennung können Familiennachzug beanspruchen (bitte aufgelistet nach bayernweit, Regierungsbezirk Unterfranken, Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken)? Bei der Beantwortung von Frage 2 wird davon ausgegangen , dass unter dem Begriff „Asylbewerber mit Flüchtlingsanerkennung “ diejenigen Ausländer zu verstehen sind, deren Asylverfahren mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder mit der Gewährung von Asyl gemäß Art. 16 a des Grundgesetzes endete, da auch Asylberechtigte die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen. Diese Personen erhalten aufgrund der vorgenannten Entscheidungen im Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis, die ihre Ehegatten und ihre minderjährigen ledigen Kinder grundsätzlich zum Nachzug nach Deutschland berechtigt. Die Zahl derartiger Aufenthaltserlaubnisse, die zum 29.02.2016 im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert war, ist aus folgender Tabelle ersichtlich: Aufenthaltstitel Bayern Regierungsbezirk Unterfranken § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Asylberechtigter ) 291 34 § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 15.416 1.573 Eine weitere Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken wäre nur nach Auswertung jeder einzelnen unterfränkischen Ausländerbehörde möglich und kann daher nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Ob der jeweilige Aufenthaltserlaubnisinhaber überhaupt über einen Ehegatten bzw. minderjährige ledige Kinder verfügt , die er nachziehen lassen könnte, bzw. ob ein Familiennachzug zu ihm bereits stattgefunden hat oder erst beantragt ist, wird im AZR statistisch nicht gesondert erfasst und könnte nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden, da hierzu eine Auswertung aller betreffenden Ausländerakten erforderlich wäre. Insofern können zu diesen Punkten keine Aussagen getroffen werden. 2. a) Wie viele Personen werden im Rahmen des Familiennachzugs erwartet (bitte aufgelistet nach ganz Bayern, Regierungsbezirk Unterfranken, Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Daten vor. Der Familiennachzug zum in Deutschland befindlichen Stammberechtigten setzt die auf Antrag erfolgende Erteilung eines entsprechenden Visums an den nachzugsberechtigten Familienangehörigen durch die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsstaat voraus. Derzeit sehen sich die deutschen Auslandsvertretungen in den Hauptherkunftsländern einer Vielzahl von Visaanträgen zum Familiennachzug gegenüber, die nur im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten abgearbeitet werden können. Zur Zahl der derzeit bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Hauptherkunftsländern vergebenen Termine für Anträge auf Familienzusammenführung und der in Bearbeitung befindlichen diesbezüglichen Terminanfragen wird auf die im Internet abrufbare Antwort der Bundesregierung vom 6. Januar 2016 zu Frage 9 b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen“ verwiesen (BT-Drs. 18/7200). b) Wo gedenkt die Staatsregierung diese Personen, die den Kommunen nicht auf die Quote der Flüchtlinge angerechnet werden und weder verpflichtet noch berechtigt sind, in dezentralen Unterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, unterzubringen ? Derzeit verbleiben anerkannte Asylbewerber zur Vermeidung einer drohenden Obdachlosigkeit übergangsweise in den staatlichen Unterkünften, wenn kein Wohnraum für sie zur Verfügung steht, um die Gemeinden wegen der oft angespannten Lage am Wohnungsmarkt nicht über Gebühr zu belasten. Zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraums hat die Staatsregierung am 9. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern beschlossen. Der Wohnungspakt Bayern besteht aus den nachfolgenden drei Säulen: Drucksache 17/11164 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1. Säule: Staatliches Sofortprogramm Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erster Säule des Wohnungspakts plant und baut der Staat Wohnungen primär für anerkannte Asylbewerber. Für kurzfristig zu schaffende rund 3.300 Wohnplätze stehen 70 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen mit reduziertem Wohnund Baustandard sowie mit befristeter Standzeit auf staatlichen Grundstücken entstehen. Dadurch können anerkannte Asylbewerber schneller aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen und dort Platz für neu ankommende Asylbewerber schaffen. 2. Säule: Kommunales Wohnraumförderungsprogramm Das kommunale Wohnraumförderungsprogramm ist die zweite Säule und richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum zu schaffen. Das 4-Jahres-Programm, beginnend ab 2016, umfasst pro Jahr 150 Millionen Euro. Damit können jährlich mindestens 1.500 Wohnungen gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle bayerischen Gemeinden. Die Zielgruppe des kommunalen Förderprogramms umfasst Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können. Die Wohnungen sollen in angemessenem Umfang auch anerkannten Asylbewerbern entsprechend dem Bedarf vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Dies zu steuern ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde. 3. Säule: Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Mit einem 4-Jahres- Programm werden 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten , die allen Sozialwohnungsberechtigten zur Verfügung stehen, gefördert. Im Hinblick auf die Akzeptanz der potenziellen Investoren, auf deren Mitwirkung die Wohnraumförderung angewiesen ist, wurde ein die zinsgünstigen Baudarlehen ergänzender Zuschuss von bis zu 300 € je Quadratmeter Wohnfläche in der Mietwohnraumförderung (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) eingeführt. Mit diesem Zuschuss wird zusätzlichen Aufwendungen , auch für anerkannte Asylbewerber, Rechnung getragen. c) Wer ist nach Meinung der Staatsregierung für die Unterbringung der nachziehenden Familienangehörigen verantwortlich? Bund, Länder und Kommunen entfalten größte Anstrengungen bei der Unterbringung der nachziehenden Familienangehörigen . Die jeweiligen Einzelfallumstände, die bezogen auf das jeweilige Schicksal der einzelnen nachziehenden Familienangehörigen vorliegen können, können sehr verschieden sein, sodass eine generelle Vorabprognose der Zuständigkeit nicht getroffen werden kann. Sollte im Einzelfall tatsächlich ein Fall der Obdachlosigkeit vorliegen, was nicht prognostiziert werden kann, so würden die Personen in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen fallen.