Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 17.03.2016 Gegenmaßnahmen zum Ärztemangel im ländlichen Raum Bereits heute bereitet der Nachwuchsmangel und der hohe Altersdurchschnitt bei den niedergelassenen Ärzten vor allem in ländlichen Gebieten Anlass zur Sorge. In den nächsten sechs Jahren werden in Bayern etwa 3.000 der 10.000 Hausärzte in den Ruhestand treten, wobei die meisten wohl keinen Nachfolger finden werden. Die stetige Überalterung der Gesellschaft wird die Nachfrage nach niedergelassenen Ärzten zukünftig weiter steigen lassen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Hausärzte praktizieren derzeit in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth und in den kreisfreien Städten Amberg, Regensburg und Weiden in der Oberpfalz? b) Wie viele Hausärzte treten davon in den nächsten 5 bzw. in den nächsten 10 Jahren in Ruhestand? c) Wie hoch liegen gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie in den einzelnen Planungsbereichen dieser Landkreise und kreisfreien Städte die jeweiligen Versorgungsgrade in den nächsten Jahren? 2. a) Wie schätzt die Staatsregierung angesichts der zurückgehenden Zahlen die zukünftige Situation bei der Versorgung mit Hausärzten in der Oberpfalz ein? b) Wie ist derzeit das Verhältnis von Fachärzten zu Hausärzten in Bayern und in den oben genannten Landkreisen und kreisfreien Städten? 3. a) Wie ist die bodengebundene Notarztversorgung in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Regensburg , Schwandorf, Tirschenreuth und in den kreisfreien Städten Amberg, Regensburg und Weiden in der Oberpfalz? b) Mit wie viel Personal ist sie besetzt (bitte nach Berufsgruppen bzw. Tätigkeitsgruppen aufschlüsseln)? c) In welchen Bereichen musste in den vergangenen Jahren aufgrund von Personalmangel reduziert werden (bitte einzeln nach Wochentagen und Stützpunkten aufschlüsseln)? 4. a) Welche Maßnahmen werden seitens der Universitäten ergriffen, um einen erleichterten Zugang zum Medizinstudium für Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen, die nach abgeschlossenem Studium im ländlichen Raum praktizieren sollen/werden? b) An welchen Universitäten werden diese jeweiligen Maßnahmen ergriffen? c) An welchen Universitäten gibt es Maßnahmen, bei denen durch Prioritätensetzung die Erhöhung der Medizinstudienplätze und Vergabe der zusätzlichen Studienplätze an Studentinnen und Studenten aus dem ländlichen Raum ermöglicht wird? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Hausärzte praktizieren derzeit in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Regensburg , Schwandorf, Tirschenreuth und in den kreisfreien Städten Amberg, Regensburg und Weiden in der Oberpfalz? Der Staatsregierung selbst liegen keine eigenen Daten über Zahl und Verteilung von Vertragsärzten in Bayern vor. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen, vielmehr der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) übertragen. Die KVB nimmt diese Aufgabe als Selbstverwaltungskörperschaft eigenverantwortlich wahr. Angaben zur regionalen Verteilung der niedergelassenen Vertragsärzte, zur Altersstruktur der Ärzteschaft und zur Aufteilung der Ärzte nach Geschlecht in Bayern veröffentlicht die KVB im Versorgungsatlas. Dieser ist unter www.kvb.de/ueber-uns/Versorgungsatlas allgemein zugänglich und einsehbar. Aufgrund des großen Umfangs der dort enthaltenen Angaben und des einfachen öffentlichen Zugangs wird darauf verzichtet, die entsprechenden Auszüge aus dem Versorgungsatlas als Anlage beizufügen. b) Wie viele Hausärzte treten davon in den nächsten 5 bzw. in den nächsten 10 Jahren in Ruhestand? Eine verlässliche Aussage dahingehend, wie viele Hausärzte in den genannten Regionen in den nächsten 5 bis 10 Jahren in den Ruhestand treten, kann von der KVB – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es keine Altersgrenze gibt – nicht getroffen werden. Die Altersstruktur der Hausärzte Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2016 17/11165 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11165 in den einzelnen Planungsbereichen geht aus dem Versorgungsatlas hervor. c) Wie hoch liegen gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie in den einzelnen Planungsbereichen dieser Landkreise und kreisfreien Städte die jeweiligen Versorgungsgrade in den nächsten Jahren? Die KVB kann weder eine Aussage darüber treffen, wie viele Ärzte ihre vertragsärztliche Tätigkeit beenden werden, noch vorhersagen, wie viele Ärzte letztendlich einen Nachfolger finden. Eine verlässliche Prognose über die jeweiligen Versorgungsgrade in den nächsten Jahren ist ihr daher nicht möglich. 2. a) Wie schätzt die Staatsregierung angesichts der zurückgehenden Zahlen die zukünftige Situation bei der Versorgung mit Hausärzten in der Oberpfalz ein? Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist und bleibt eigenverantwortliche Aufgabe der KVB. Diese teilt hierzu mit, dass eine Tätigkeit als Hausarzt, besonders auf dem Land, heutzutage von jungen Ärzten gegenüber anderen ärztlichen Tätigkeiten als weniger attraktiv eingestuft wird. Wichtigster Hinderungsgrund ist neben dem finanziellen Aspekt die zeitliche Belastung, die eine Vereinbarkeit mit Familienplanung und der heute geforderten „Work-Life- Balance“ erschwert. Um dem zu begegnen, ist eine attraktivere Ausgestaltung des ländlichen Raums – dazu gehören Schulen und Kindergärten genauso wie kulturelle Angebote und hochwertige Arbeitsplätze für den Partner – oberstes Gebot. Um Versorgungsproblemen entgegenzutreten, stärkt die KVB die hausärztliche Versorgung mit zahlreichen Maßnahmen . Bespielhaft seien hier die finanzielle Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin sowie die Förderung von Famulaturen in ländlichen (Hausarzt-)Praxen genannt. Um die hausärztliche Basisversorgung in der gewohnten Wohnortnähe weiterhin zu gewährleisten, fördert auch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) im Rahmen seines Förderprogramms zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung insbesondere innovative medizinische Versorgungskonzepte, die auf eine Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielen. Auch die Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sowie das Stipendienprogramm des StMGP tragen dazu bei, eine gute Versorgung mit Hausärzten auch im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. b) Wie ist derzeit das Verhältnis von Fachärzten zu Hausärzten in Bayern und in den oben genannten Landkreisen und kreisfreien Städten? Nach Auskunft der KVB beträgt das Verhältnis von Hausärzten zu Fachärzten nach Tätigkeitsumfang (Stand 02.02.2016) Hausärzte Fachärzte Bayern 38,09 % 61,91 % Regierungsbezirk Oberpfalz 40,65 % 59,35 % 3. a) Wie ist die bodengebundene Notarztversorgung in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth und in den kreisfreien Städten Amberg, Regensburg und Weiden in der Oberpfalz? Landkreis Notarzt-standorte zeitliche Besetzung aus dem Vertrag zwischen ZRF* und KVB Amberg- Sulzbach Sulzbach- Rosenberg Werktags Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr: Besetzung mit berechtigten/ ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Krankenhausärzten des St. Anna Krankenhauses Sulzbach-Rosenberg („aus der Dienstzeit“) Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Schwandorf Bruck Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Schwandorf Burglengenfeld Werktags Montag bis Freitag 07.30 bis 15.30 Uhr: Besetzung mit berechtigten/ ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Krankenhausärzten der Asklepios Klinik Burglengenfeld („aus der Dienstzeit“) Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Schwandorf Nabburg Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Schwandorf Oberviechtach Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Schwandorf Schwandorf Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit berechtigten/ermächtigten /über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten der Sana Kliniken des Landkreises Cham GmbH („aus der Dienstzeit“) Drucksache 17/11165 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landkreis Notarzt-standorte zeitliche Besetzung aus dem Vertrag zwischen ZRF* und KVB Cham Cham Werktags Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr: Besetzung mit berechtigten/ermächtigten /über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten der Sana Kliniken des Landkreises Cham GmbH („aus der Dienstzeit“) Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Cham Roding Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten /ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Cham Waldmünchen Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperations-vereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Regensburg Hemau Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Regensburg Regenstauf Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Regensburg Wörth a. d. Donau Werktags Montag bis Freitag 08.00 bis 16.30 Uhr: Besetzung mit berechtigten/ ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Krankenhausärzten des Kreiskrankenhauses Wörth a. d. Donau („aus der Dienstzeit “) Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Landkreis Notarzt-standorte zeitliche Besetzung aus dem Vertrag zwischen ZRF* und KVB Neumarkt Neumarkt Werktags Montag und Dienstag 08.00 bis 19.00 Uhr: Besetzung mit Ärzten des Klinikums Neumarkt im Rahmen der Dienstaufgabe Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Neumarkt Parsberg Werktags Donnerstag und Freitag 07.00 bis 19.00 Uhr: Besetzung mit Ärzten des Klinikums Neumarkt im Rahmen der Dienstaufgabe Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Tirschenreuth Kemnath Werktags Montag bis Freitag 07.30 bis 18.00 Uhr: Besetzung mit Ärzten der Kliniken Nordoberpfalz im Rahmen der Dienstaufgabe gegen Kostenerstattung nach Art. 14 Abs. 4 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Tirschenreuth Tirschenreuth Werktags Montag bis Donnerstag 08.00 bis 19.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr: Besetzung mit Ärzten der Kliniken Nordoberpfalz im Rahmen der Dienstaufgabe gegen Kostenerstattung nach Art. 14 Abs. 4 BayRDG Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Tirschenreuth Waldsassen Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11165 Landkreis Notarzt-standorte zeitliche Besetzung aus dem Vertrag zwischen ZRF* und KVB Weiden Eschenbach Werktags Donnerstag und Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr: Besetzung mit Ärzten der Kliniken Nordoberpfalz im Rahmen der Dienstaufgabe Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Weiden Neustadt a. d. Waldnaab Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Weiden Vohenstrauß Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Amberg Amberg Werktags Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr: Besetzung mit Ärzten des Klinikums Amberg im Rahmen der Dienstaufgabe Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Regensburg Regensburg Werktags Montag bis Freitag 07.00 bis 22.00 Uhr,Samstag, Sonntag, Feiertage 08.00 bis 20.00 Uhr: Besetzung mit Ärzten des Krankenhauses Barmherzige Brüder in Regensburg und des Caritas-Krankenhauses St. Josef (im Wechsel eine Woche Caritas-Krankenhaus St. Josef, zwei Wochen Krankenhaus Barmherzige Brüder) im Rahmen der Dienstaufgabe Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Regensburg Regensburg- Süd Montag bis Sonntag (rund um die Uhr): Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) Landkreis Notarzt-standorte zeitliche Besetzung aus dem Vertrag zwischen ZRF* und KVB Weiden Weiden Werktags Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr Besetzung mit berechtigten/ ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Krankenhausärzten der Kliniken Nordoberpfalz („aus der Dienstzeit“) Restliche Zeiten und Feiertage: Besetzung mit niedergelassenen Vertragsärzten und berechtigten/ermächtigten/über eine Kooperationsvereinbarung berechtigten Ärzten („aus der Freizeit“) * Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung b) Mit wie viel Personal ist sie besetzt (bitte nach Berufsgruppen bzw. Tätigkeitsgruppen aufschlüsseln )? Landkreis Notarzt- standorte Personelle Besetzung Amberg- Sulzbach Sulzbach- Rosenberg Gesamt: 28 davon Krankenhausärzte (KH- Ärzte): 21 freiberuflich: 1 Angestellte Ärzte-Vertragsärzte (Ang. Ärzte-VA): 1 Vertragsärzte: 5 Schwandorf Bruck Gesamt: 11 davon KH-Ärzte: 2 freiberuflich: 1 Ang. Ärzte-VA: 1 Vertragsärzte: 7 Schwandorf Burglengenfeld Gesamt: 15 davon KH-Ärzte: 10 Ang. Ärzte-VA: 2 Vertragsärzte: 3 Schwandorf Nabburg Gesamt: 20 davon KH-Ärzte: 5 freiberuflich: 6 Ang. Ärzte-Praxis: 1 Sonst. (z. B. Bundeswehr – BW, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK, etc.): 1 Vertragsärzte: 7 Schwandorf Oberviechtach Gesamt: 11 davon KH-Ärzte: 2 freiberuflich: 1 Ang. Ärzte-VA: 2 Vertragsärzte: 6 Drucksache 17/11165 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Landkreis Notarzt- standorte Personelle Besetzung Schwandorf Schwandorf Gesamt: 12 davon KH-Ärzte: 1 freiberuflich: 1 Sonstige (z. B. BW, MDK, etc.): 1 Vertragsärzte: 9 Cham Cham Gesamt: 13 davon KH-Ärzte: 5 freiberuflich: 3 Ang. Ärzte-VA: 2 Vertragsärzte: 3 Cham Roding Gesamt: 16 davon KH-Ärzte: 9 freiberuflich: 2 Ang. Ärzte-VA: 1 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 1 Vertragsärzte: 3 Cham Waldmünchen Gesamt: 10 davon KH-Ärzte: 2 freiberuflich: 2 Ang. Ärzte-VA: 3 Vertragsärzte: 3 Regensburg Hemau Gesamt: 31 davon KH-Ärzte: 21 freiberuflich: 2 Ang. Ärzte-VA: 1 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 3 Vertragsärzte: 4 Regensburg Regenstauf Gesamt: 20 davon KH-Ärzte: 10 freiberuflich: 1 Ang. Ärzte-VA: 2 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 4 Vertragsärzte: 3 Regensburg Wörth a. d. Donau Gesamt: 52 davon KH-Ärzte: 42 freiberuflich: 2 Ang. Ärzte-VA: 2 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 2 Vertragsärzte: 4 Neumarkt Neumarkt Gesamt: 20 davon KH-Ärzte: 7 freiberuflich: 2 Ang. Ärzte-VA: 2 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 1 Vertragsärzte: 8 Landkreis Notarzt- standorte Personelle Besetzung Neumarkt Parsberg Gesamt: 38 davon KH-Ärzte: 24 freiberuflich: 3 Ang. Ärzte-VA: 6 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 1 Vertragsärzte: 4 Tirschenreuth Kemnath Gesamt: 19 davon KH-Ärzte: 17 freiberuflich: 0 Vertragsärzte: 2 Tirschenreuth Tirschenreuth Gesamt: 31 davon KH-Ärzte: 20 freiberuflich: 2 Ang. Ärzte-VA: 1 Vertragsärzte: 8 Tirschenreuth Waldsassen Gesamt: 15 davon KH-Ärzte: 6 freiberuflich: 2 Ang. Ärzte-VA: 2 Vertragsärzte: 5 Weiden Eschenbach Gesamt: 25 davon KH-Ärzte: 15 freiberuflich: 1 Ang. Ärzte-VA: 1 Vertragsärzte: 8 Weiden Neustadt a. d. Waldnaab Gesamt: 16 davon KH-Ärzte: 6 Ang. Ärzte-Praxis: 1 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 1 Vertragsärzte: 8 Weiden Vohenstrauß Gesamt: 9 davon KH-Ärzte: 0 freiberuflich: 0 Vertragsärzte: 9 Amberg Amberg Gesamt: 20 davon KH-Ärzte: 16 freiberuflich: 0 Vertragsärzte: 4 Regensburg Regensburg Gesamt: 24 davon KH-Ärzte: 15 freiberuflich: 1 Ang. Ärzte-Praxis: 2 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 2 Vertragsärzte: 4 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11165 Landkreis Notarzt- standorte Personelle Besetzung Regensburg Regensburg-Süd Gesamt: 49 davon KH-Ärzte: 49 freiberuflich: 0 Vertragsärzte: 0 Weiden Weiden Gesamt: 32 davon KH-Ärzte: 25 Ang. Ärzte-Praxis: 1 Sonst. (z. B. BW, MDK, etc.): 1 Vertragsärzte: 5 c) In welchen Bereichen musste in den vergangenen Jahren aufgrund von Personalmangel reduziert werden (bitte einzeln nach Wochentagen und Stützpunkten aufschlüsseln)? Eine Reduktion im Notarztdienst ist unabhängig vom Grund gesetzlich nicht möglich. Nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz ist die KVB gemeinsam mit den Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) für die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung in Bayern verantwortlich (vgl. Art. 14 Abs. 1 und 2 BayRDG). Die Zweckverbände legen die Anzahl und Lage der Notarztstandorte fest. Gemäß Art. 14 Abs. 2 BayRDG stellen der zuständige ZRF und die KVB gemeinsam für alle Notfallpatienten die Mitwirkung von Ärzten in der bodengebundenen Notfallrettung sicher. Die Einzelheiten der gemeinsamen Aufgabenerledigung werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. In diesen öffentlich-rechtlichen Verträgen wird u. a. die zur Sicherstellung des Notarztdienstes am betreffenden Standort erforderliche Anzahl der Notärzte festgeschrieben . Es ist dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht bekannt, dass diese Verträge aufgrund von Personalmangel angepasst werden mussten. Auch wenn Dienstpläne von Notarztstandorten ggf. eine Lücke aufweisen, so ist die Notarztversorgung dennoch sichergestellt – soweit an einem Notarztstandort ein Dienst unbesetzt bleibt, übernehmen dann die umliegenden Notarztstandorte oder auch die Luftrettung die Einsätze. 4. a) Welche Maßnahmen werden seitens der Universitäten ergriffen, um einen erleichterten Zugang zum Medizinstudium für Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen, die nach abgeschlossenem Studium im ländlichen Raum praktizieren sollen/werden? b) An welchen Universitäten werden diese jeweiligen Maßnahmen ergriffen? c) An welchen Universitäten gibt es Maßnahmen, bei denen durch Prioritätensetzung die Erhöhung der Medizinstudienplätze und Vergabe der zusätzlichen Studienplätze an Studentinnen und Studenten aus dem ländlichen Raum ermöglicht wird? Wie das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausführt, werden entsprechende Maßnahmen von keiner der bayerischen Universitäten ergriffen, da diese nach der derzeitigen Rechtslage zu derartigen Maßnahmen nicht befugt sind.