Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 14.03.2016 Förderung der ambulanten Kinderhospizarbeit Gemäß dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz ist eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize für Kinder und Jugendliche verpflichtend vorgeschrieben. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt daneben jährlich 350.000 Euro für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit zur Verfügung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie genau wurden die Gelder in 2014 und 2015 verteilt (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten und Institutionen)? 2. Welcher prozentuale Anteil der Gelder kam den ehrenamtlich Tätigen zugute? 3. Mit welchem prozentualen Anteil der Gelder wurde die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kinderhospizbegleitern finanziert? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21.04.2016 Zu 1. und 2.: Dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) standen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 jährlich Ausgabemittel in Höhe von rund 350.000 € zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit in Bayern zur Verfügung. Mit diesen Ausgabemitteln wurden gefördert: a) die ambulante Hospizarbeit unmittelbar, b) die Geschäftsstelle des Bayerischen Hospiz- und Palliativbündnisses und c) Modellprojekte und Forschungsvorhaben. Die kompletten Ausgabemittel kamen somit letztlich der Förderung der ehrenamtlichen Hospizarbeit zugute. a) Von den eingangs genannten 350.000 € flossen im Haushaltsjahr 2014 rund 70.000 € über die Bayerische Stiftung Hospiz (BSH) direkt an die ehrenamtlich Tätigen in der ambulanten Hospizarbeit. 50 Hospizdienste stellten Anträge auf Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von Hospizbegleitern und Kinderhospizbegleitern, Qualifizierung von Koordinierungsfachkräften sowie die Supervision von Hospizbegleitern. Im Jahr 2015 standen für die o. g. Fördermöglichkeiten 100.000 € zur Verfügung. 2015 erhielten 62 bayerische Hospizdienste auf Antrag über die BSH eine Förderung für ihre ehrenamtlich tätigen Hospizbegleiter. Diese Fördergelder kamen zu 100 % unmittelbar den ehrenamtlich Tätigen in der Hospizarbeit zugute. Eine Auflistung nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten würde einen hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand erfordern und ist in der Kürze der Antwortzeit nicht leistbar. b) Daneben wurde die Geschäftsstelle des Bayerischen Hospiz- und Palliativbündnisses (BHPB) jährlich mit rund 120.000 € gefördert. Das BHPB ist ein trägerübergreifendes Beratungsgremium für alle Belange der ambulanten und stationären Hospizversorgung . c) Mit den restlichen Ausgabemitteln wurden jeweils Modell - bzw. Forschungsprojekte im Hospizbereich, wie z. B. „Gute Versorgung am Lebensende für Menschen mit Migrationshintergrund – Bedürfnisse und Vorstellungen von Patienten zur Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern“ oder „Interkulturelle Begleitung für Ehrenamtliche in der ambulanten Hospizarbeit“, unterstützt, deren Erkenntnisse den ehrenamtlich tätigen Hospizbegleitern zugutekommen . Zu 3.: Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kinderhospizbegleitern wird auf Antrag der Hospizvereine durch die BSH gefördert . Nach Auskunft der BSH wurden im Jahr 2014 von sechs Hospizvereinen und im Jahr 2015 von acht Hospizvereinen Fördermittel für Kinderhospizbegleiter in Höhe von insgesamt rund 12.000 € beantragt. Rund 11.500 € wurden daraufhin von der BSH für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kinderhospizbegleitern bewilligt. Abschließend ist festzuhalten, dass die Hospizbewegung seit jeher in Bayern vom ehrenamtlichen Engagement der Bürger geprägt ist. Die Hospizvereine finanzieren sich überwiegend aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Darüber hinaus kann eine Förderung der ambulanten Hospizdienste nach § 39 a Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) durch die Krankenkassen erfolgen (Förderung von Sachkosten sowie von Personalkosten für Koordinationsfachkräfte ). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/11166 Bayerischer Landtag