Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Reinhold Strobl, Harald Güller, Günther Knoblauch, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 03.03.2016 Steuerfahndung Wir fragen die Staatsregierung: 1. Zu welchem Datum wurden jeweils das „Steuer-FBI“ mit der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) und der ebenfalls angekündigten Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (insbesondere gegen Umsatzsteuerbetrug ) sowie das Internationale Steuerzentrum mit wie vielen Stellen und an welchen Standorten ins Leben gerufen ? 2. Welche bereits vorhandenen Arbeitseinheiten in der Steuerverwaltung wurden in die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), in die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und in das Internationale Steuerzentrum umbenannt bzw. zu diesen zusammengefasst? 3. Wie viele bereits im Stellenplan der Steuerverwaltung ausgewiesenen Stellen wurden jeweils zu Beginn in die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), in die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und in das Internationale Steuerzentrum übernommen? 4. Wie hat sich danach die Anzahl der Stellen bei der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), der Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und beim Internationalen Steuerzentrum jährlich jeweils zum Stichtag erster Januar entwickelt, wo sind diese Stellen jeweils im Stellenplan (Kap. sowie Tit.) ausgewiesen, wie viele dieser Stellen wurden jeweils neu geschaffen bzw. wie viele bereits vorhande Stellen wurden für diese neuen Bereiche umgewidmet? 5. Welche Ergebnisse erzielten pro Jahr seit ihrem Bestehen jeweils die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und das Internationale Steuerzentrum hinsichtlich der Anzahl der Prüfungen, der Steuermehreinnahmen und der sich anschließenden Geld- und Freiheitsstrafen? 6. Wie sehen die personellen Planungen der Staatsregierung im kommenden Doppelhaushalt für die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und das Internationale Steuerzentrum aus und in welchem Umfang sollen diese Stellen jeweils neu geschaffen bzw. in welchem Umfang sollen bereits vorhande Stellen umgewidmet werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.04.2016 1. Zu welchem Datum wurden jeweils das „Steuer-FBI“ mit der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) und der ebenfalls angekündigten Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (insbesondere gegen Umsatzsteuerbetrug) sowie das Internationale Steuerzentrum mit wie vielen Stellen und an welchen Standorten ins Leben gerufen? Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) Die SKS wurde zum 1. Juni 2013 gegründet und in den beiden Steuerfahndungsstellen der Finanzämter München und Nürnberg-Süd angesiedelt; im Jahr der Gründung erfolgte ein erster Ausbau von 42 auf 52 Mitarbeiterkapazitäten. Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) Die SZS wurde beim Bayerischen Landesamt für Steuern zum 1. Juni 2013 an den Standorten München und Nürnberg mit 20 Stellen gegründet. Internationales Steuerzentrum (IStZ) Das IStZ wurde am 22. Juli 2013 am Standort München gegründet . Seit 1. Januar 2014 arbeitet dort eine tarifbeschäftigte Projektkoordinatorin. Für die unmittelbaren Aufbauarbeiten wurde dem Fachreferat im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zunächst ein 0,4-Arbeitsanteil eines/einer juristischen Referenten/Referentin zugewiesen . 2. Welche bereits vorhandenen Arbeitseinheiten in der Steuerverwaltung wurden in die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), in die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und in das Internationale Steuerzentrum umbenannt bzw. zu diesen zusammengefasst ? Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) Für die Einrichtung der SKS wurden die beiden bisherigen Sonderprüfgruppen an den Steuerfahndungsstellen der Finanzämter München und Nürnberg-Süd umorganisiert und personell verstärkt. Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) In der SZS ging bei Gründung das „Zentralteam Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung “ im Bayerischen Landesamt für Steuern auf. Internationales Steuerzentrum (IStZ) Das IStZ ist keine Arbeitseinheit, sondern die Plattform für ein Projekt, welche die bestehenden Arbeitseinheiten „Betriebsprüfung “ und „Auslandsfachprüfung“ bei internationa- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.06.2016 17/11173 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11173 len Maßnahmen unterstützen soll; eine vergleichbare Einrichtung gab es bis dahin nicht. 3. Wie viele bereits im Stellenplan der Steuerverwaltung ausgewiesenen Stellen wurden jeweils zu Beginn in die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), in die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und in das Internationale Steuerzentrum übernommen ? Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) Siehe Antwort zu 1. Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) Vom Zentralteam Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung wurden 10 Stellen übernommen. Internationales Steuerzentrum (IStZ) Neben den unter Antwort zu 1. erwähnten zusätzlichen Kräften sind im Rahmen des Projektmanagements noch vier Beamte des Fachreferats im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat anteilig unmittelbar für das IStZ tätig. 4. Wie hat sich danach die Anzahl der Stellen bei der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), der Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und beim Internationalen Steuerzentrum jährlich jeweils zum Stichtag erster Januar entwickelt, wo sind diese Stellen jeweils im Stellenplan (Kap. sowie Tit.) ausgewiesen , wie viele dieser Stellen wurden jeweils neu geschaffen bzw. wie viele bereits vorhande Stellen wurden für diese neuen Bereiche umgewidmet? Seit Gründung der SKS, der SZS und des IStZ im Jahr 2013 wurde die Steuerverwaltung durch verschiedene Maßnahmen gestärkt. So wurden mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 insgesamt 200 neue Planstellen für die Finanzämter geschaffen (Kapitel 06 05, Titel 422 01). Mit dem Nachtragshaushalt 2014 blieben den Finanzämtern 150 Stellen erhalten, die aufgrund des Übergangs der Kfz- Steuer-Bearbeitung auf den Bund eigentlich weggefallen wären. Diese Stellen wurden in höherwertige Stellen umgewandelt (Kapitel 06 05, Titel 422 01). Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 wurden 15 neue Stellen für das Landesamt für Steuern geschaffen, wovon insgesamt 5 Stellen auf den Bereich Steuern entfallen (Kapitel 06 04 Titel 422 01a). All diese Stellenmehrungen kamen auch der SKS, der SZS und dem IStZ zugute. Mit dem Nachtragshaushalt 2016 wurden darüber hinaus 15 Stellen für die SKS an den Finanzämtern (Kapitel 06 05, Titel 422 01) als Teil des Sicherheitskonzepts neu ausgebracht. Im Einzelnen: Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) Die Mitarbeiterzahlen der Steuerfahndungsprüfer/-innen in der SKS haben sich wie folgt entwickelt: 1. Juni 2013: rd. 42 MAK (= Mitarbeiterkapazitäten; Ist-Zahlen) 1. Januar 2014: rd. 47 MAK 1. Januar 2015: rd. 73 MAK 1. Oktober 2015: rd. 107 MAK (Vollbesetzung von 107 MAK erreicht) 1. Januar 2016: rd. 107 MAK zuzüglich 15 MAK = 122 MAK Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen infolge der massiven Bedrohung durch internationale Terrornetzwerke und organisierte Kriminalität, die wegen ihrer oft engen Verbindungen mit steuerlichen Sachverhalten stärker im Fokus stehen müssen, ist vorgesehen, den Ausbau der SKS weiter zu forcieren. Ende 2018 wird dann eine mehr als 150-köpfige Sondereinheit zur Verfügung stehen. Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) Die Mitarbeiterzahlen der SZS haben sich seit Gründung wie folgt entwickelt: 1. Juni 2013: 20 MAK 1. Januar 2014: 20 MAK 1. Januar 2015: 23 MAK 1. Januar 2016: 26 MAK Internationales Steuerzentrum (IStZ) Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Welche Ergebnisse erzielten pro Jahr seit ihrem Bestehen jeweils die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und das Internationale Steuerzentrum hinsichtlich der Anzahl der Prüfungen, der Steuermehreinnahmen und der sich anschließenden Geld- und Freiheitsstrafen? Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) Die SKS erzielte seit 2013 folgende Ergebnisse: SKS 2013 2014 2015 Anzahl der Prüfungen 104 111 202 Mehrergebnis in Mio. € 100,0 69,6 101,1 verhängte Geldstrafen in Mio. € 0,2 1,3 1,7 verhängte Freiheitsstrafen (Jahre, Monate) 33,1 58,9 74,2 Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) Mehrsteuern aufgrund der Tätigkeit der SZS werden statistisch nicht erfasst. Eine Erfassung ist auch kaum möglich, da die SZS keine operative Einheit ist. Die SZS leistet vielmehr entscheidende Beiträge zur Unterstützung der Prüfungsdienste bzw. gibt Prüfungsanregungen für die Veranlagungsstellen der Finanzämter. Internationales Steuerzentrum (IStZ) Das IStZ erzielte seit 2014 folgende Ergebnisse: IStZ 2014 2015 Anzahl der Prüfungen 7 0 Mehrergebnis in Mio. € 117 52 6. Wie sehen die personellen Planungen der Staatsregierung im kommenden Doppelhaushalt für die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS), die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht und das Internationale Steuerzentrum aus und in welchem Umfang sollen diese Stellen jeweils neu geschaffen bzw. in welchem Umfang sollen bereits vorhande Stellen umgewidmet werden? Der Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 wird dem Parlament wie üblich zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Alle haushaltsmäßigen Notwendigkeiten werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung betrachtet werden.