Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 16.10.2015 Kürzungen im Fachbereich Kunst an bayerischen Schulen In einigen deutschen Bundesländern wie in Niedersachsen und Brandenburg kam es zu Personal- und Stundenkürzungen im Unterrichtsfach Kunst, deshalb frage ich die Staatsregierung : 1. a) Plant die Staatsregierung Einsparungen im Fachbereich Kunst? b) Wenn ja, um welche Art von Kürzungen handelt es sich hierbei? 2. a) Wie viele Kunstlehrer unterrichten mit einer einschlägigen Fachausbildung? b) Wie viele Kunstlehrer unterrichten ohne eine einschlägige Fachausbildung? c) Wurde die Anzahl der Lehrenden ohne eine einschlägige Fachausbildung in den letzten Jahren erhöht? d) Wie viele Kunstlehramt-Absolventen gibt es jährlich in Bayern und wie viele von diesen erhalten eine Lehranstellung ? 3. a) Wurden Bildungsaufgaben des Kunstunterrichts an private Stiftungen weitergegeben? b) Gab es einen Ersatz des Kunstunterrichts durch Projekte , Kooperationen, Sonderprogramme etc.? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.04.2016 Vorbemerkung: Die genannten Zahlen für die staatlichen bayerischen Schulen basieren auf den derzeit gültigen amtlichen Schuldaten vom Oktober 2014. 1. a) Plant die Staatsregierung Einsparungen im Fachbereich Kunst? b) Wenn ja, um welche Art von Kürzungen handelt es sich hierbei? Nein. In keiner Schulart sind Kürzungen im Fach Kunst vorgesehen . 2. a) Wie viele Kunstlehrer unterrichten mit einer einschlägigen Fachausbildung? b) Wie viele Kunstlehrer unterrichten ohne eine einschlägige Fachausbildung? In der folgenden Tabelle wird die Anzahl der Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz im Fach Kunst im Schuljahr 2014/2015 gelistet: Schulart Lehrkräfte als Personen mit Unterrichtseinsatz im Fach Kunst an staatlichen Schulen im Schuljahr 2014/15 insgesamt davon mit der Lehrbefähigung für Kunst ohne die Lehrbefähigung für Kunst insgesamt darunter Fachlehrer Realschule 908 652 256 173 Gymnasium 1 147 914 233 10 Fachoberschule 80 46 34 - Zusammen 2 135 1 612 523 183 Die Lehramtsausbildung an Grund- und Mittelschulen ist keine fächerbezogene Ausbildung mit Einsatz in einem oder wenigen Fächern, sondern eine lehramtsbezogene Ausbildung , die mit Ausnahme der Fächer mit besonderer Lehrerlaubnis (Religion, Schwimmen) grundsätzlich einen Einsatz in allen Fächern der Stundentafel ermöglicht. Im Bereich der Grundschulen ist zudem in § 6 Abs. 1 der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (LDO) explizit festgelegt, dass die Klassenleiterin oder der Klassenleiter nach Möglichkeit den gesamten Unterricht der jeweiligen Klasse abzudecken hat. Jede Lehrkraft darf demnach das Fach Kunst unterrichten. Insofern gibt es an Grund- und Mittelschulen auch keinen fachfremd erteilten Kunstunterricht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.06.2016 17/11176 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11176 c) Wurde die Anzahl der Lehrenden ohne eine einschlägige Fachausbildung in den letzten Jahren erhöht? Im Bereich der staatlichen Realschulen kann der von den Schulleitungen zu Schuljahresbeginn gemeldete dauerhafte Bedarf im Fach Kunst aufgrund der Bewerberlage derzeit durch voll ausgebildetes Personal abgedeckt werden. Darüber hinaus wird ein Teil der Stunden im Fach Kunst an den Realschulen schon immer auch durch entsprechend ausgebildete Fachlehrkräfte (vgl. Tabelle zu den Fragen 2 a und 2 b) erteilt. Bei während des Schuljahres auftretenden Aushilfsbedarfen (zur Vertretung zeitlich befristet abwesender Stammlehrkräfte) kann es jedoch vorkommen, dass die Schulleitungen kein entsprechend ausgebildetes Personal mehr akquirieren können und daher auch Aushilfsverträge mit Personen ohne Fakultas für das Fach Kunst geschlossen werden. Im Bereich der staatlichen Gymnasien wurden den Schulen in den letzten Jahren zur Abdeckung des Pflichtunterrichts im Fach Kunst neben Planstellen (voll ausgebildetes Personal) Haushaltsmittel im Umfang von ca. 100 Stellenäquivalenten zum Sept. 2013, ca. 70 Stellenäquivalenten zum Sept. 2014 und ca. 75 Stellenäquivalenten zum Sept. 2015 zugewiesen. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der dadurch zustande gekommenen Aushilfsverträge mit Lehrkräften ohne einschlägige Fachausbildung für das Fach Kunst abgeschlossen wurde. d) Wie viele Kunstlehramt-Absolventen gibt es jährlich in Bayern und wie viele von diesen erhalten eine Lehranstellung? I) Im Schuljahr 2014/2015 absolvierten – 47 Lehramtsstudierende die Erste Staatsprüfung für Lehramt an Gymnasien im Fach Kunst – 101 Lehramtsstudierende im Bereich der Realschulen die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in einer Fächerverbindung mit dem Fach Kunst – Im Bereich der Grund- und Mittelschulen gilt das Klassenleiterprinzip (vgl. die Antwort zu Fragen 2 a und 2 b). Daher ist eine Ausbildung im Fach Kunst auch nicht für eine Anstellung relevant. II) In den Jahren 2014 und 2015 konnte – im Bereich der staatlichen Gymnasien von den insgesamt 60 Bewerbern des jeweils aktuellen Jahrgangs, die ein Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst gestellt haben, 56 Bewerbern ein Einstellungsangebot gemacht werden. – im Bereich der staatlichen Realschulen von den 149 Bewerbern des jeweils aktuellen Jahrgangs in der Fächerverbindung mit Kunst, die ein Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst gestellt haben, 29 Bewerbern ein Einstellungsangebot gemacht werden. 3. a) Wurden Bildungsaufgaben des Kunstunterrichts an private Stiftungen weitergegeben? Es wurden keine Bildungsaufgaben des verpflichtenden Kunstunterrichts an private Stiftungen abgegeben. b) Gab es einen Ersatz des Kunstunterrichts durch Projekte, Kooperationen, Sonderprogramme etc? Nein. Zur Ergänzung des regulären Kunstunterrichts werden allerdings vielerorts regionale und überregionale Projekte, Kooperationen, etc. von staatlicher Seite initiiert bzw. durchgeführt . Exemplarisch seien hier drei Maßnahmen genannt: – In jedem Regierungsbezirk wurde eine „Kunstgrundschule “ ins Leben gerufen. Durch die Kooperation einer Grundschule mit jeweils einer Jugendkunstschule wird das Fach Kunst zum wesentlichen Baustein dieses neuen Schulprofils. – Das seit etlichen Jahren sehr erfolgreiche Projekt „Künstler an Schulen“ bringt professionelle Künstler an Grundschulen , die dort über einen längeren Zeitraum mit den Kindern verschiedene Kunstformen erarbeiten. Diese den regulären Kunstunterricht ergänzende Maßnahme wird vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Kooperation mit dem Berufsverband der Bildenden Künstler Bayern (BBK) durchgeführt. – Das Projekt „Kunstpaten“ bringt Schülerinnen und Schüler mit ehrenamtlich Tätigen zusammen, die mit ihnen praxisorientierte Führungen durch Museen bzw. Ausstellungen veranstalten. Auf fachlich kompetenter Grundlage werden Kunstwerke in ihrer Erscheinung, ihren Intentionen und ihren historischen Zusammenhängen besprochen und Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Lebenswelt der Jugendlichen benannt sowie in der Folge praktisch umgesetzt.