Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.02.2016 TechnoSan und die Folgen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Kubikmeter kontaminierten und nicht ordnungsgemäß entsorgten Mülls wurden in Zusammenhang mit der Fa. TechnoSan nach aktuellem Stand an welchen Standorten jeweils gefunden? 2. Wurden nach heutigem Kenntnisstand bereits alle kontaminierten Abfallmengen, die von der Fa. Techno- San nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, entdeckt, oder gibt es Anlass zu der Vermutung, dass weitere Mengen irgendwo gelagert sein könnten? 3. Welche Mengen an welchen Schadstoffen enthielt der Müll jeweils? 4. Welche Mengen Müll wurden bislang ordnungsgemäß entsorgt? 5. Welche Kosten fielen hierfür an, und wer kam dafür auf? 6. An welchen Standorten lagern noch welche Mengen nicht ordnungsgemäß entsorgten Mülls, welche Kosten wird diese Entsorgung mit sich bringen, und wer wird dafür aufkommen? 7. Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung aus diesem Skandal bisher gezogen a) in personeller Hinsicht? b) in rechtlicher Hinsicht? 8. a) Plant die Staatsregierung weitere Maßnahmen, um derartige Vorfälle künftig nach Möglichkeit auszuschließen , wenn ja, welche und für wann sind diese vorgesehen? b) Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass die festgestellten Überwachungs- und Kontrolldefizite abgestellt werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.04.2016 1. Wie viel Kubikmeter kontaminierten und nicht ordnungsgemäß entsorgten Mülls wurden in Zusammenhang mit der Fa. TechnoSan nach aktuellem Stand an welchen Standorten jeweils gefunden? Auf den Bericht des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 10.06.2013 an den Bayerischen Landtag (vgl. Anlage) wird verwiesen. Wichtig ist nochmals die Klarstellung, dass nach den den Behörden vorliegenden Erkenntnissen nicht das gesamte von Techno San in die genannten Deponien und Gruben verbrachte Material „kontaminiert“ und für die jeweiligen Ablagerungsstandorte ungeeignet war. Es wurden knapp unter 1,5 Millionen Tonnen Ausgangsmaterial der Fa. TechnoSan an insgesamt 30 Standorten in Bayern abgelagert. Die Standorte teilen sich den Erkenntnissen der zuständigen Behörden zufolge auf in 10 Deponien, 15 Gruben/Tagebaue, 4 Bauvorhaben und 1 Aufbereitungsanlage . 21 Standorte liegen in Oberbayern, 4 in Niederbayern , 4 in der Oberpfalz und einer in Mittelfranken. Der mit ca. 1,237 Mio. t weit überwiegende Teil der abgelagerten Abfälle wurde indes in allernächster Nähe zum Betriebsstandort der Firma TechnoSan im Landkreis Altötting abgelagert (vgl. nachstehende Tabelle, Standort Nr. 4). Die Annahme von Abfällen auf Deponien unterliegt den strengen Vorgaben der Deponieverordnung. Dort abgelagertes Material hat die für die jeweilige Deponieklasse zugelassenen Zuordnungswerte (im Sinn von Grenz- bzw. Maximalwerten ) einzuhalten. Einer im Auftrag des StMUV von der Regierung von Oberbayern koordinierten und in den Jahren 2013 bis 2015 regelmäßig fortgeschriebenen Abfrage unter den für die bayerischen Standorte zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zufolge sahen die zuständigen Fachbehörden (Wasserwirtschaft ; Bodenschutz; Naturschutz) nur in wenigen Einzelfällen den Bedarf an weitergehenden Untersuchungen und Maßnahmen (z. B. Bodenproben; Einrichtung von Grundwassermessstellen ; Ausbau und ordnungsgemäße Entsorgung von abgelagertem „TechnoSan-Material“). Die Standorte und die dorthin nach Kenntnis der zuständigen Behörden jeweils verbrachten Mengen sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet. Die Tabelle weist die angelieferten Abfallmengen in Tonnen aus, da Abfälle bei der Anlieferung an Behandlungsanlagen im Regelfall verwogen werden. Eine pauschalisierende Umrechnung in die Volumeneinheit Kubikmeter wäre aufgrund der Heterogenität der abgelagerten Materialien nicht sachgerecht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.07.2016 17/11177 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Zu o. g. Mengen hinzu kommen rund 30.900 m³ nicht oder nur teilweise behandelte Abfälle (Bau-, Abbruch-, und Bodenabfälle ), die zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung noch auf dem Firmengelände der TechnoSan in Neuötting lagerten und deren Volumen anhand der Haufwerksgrößen berechnet wurde. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: – Abfälle aus Italien und der Schweiz (6.329 m³), – Abfälle von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privaten Abfallerzeugern aus Deutschland (14.885 m³), – Abfälle, bei denen eine Zuordnung zu bestimmten Abfallerzeugern aufgrund Vermischung nicht mehr möglich ist (9.649 m³). Außerdem wurde „TechnoSan“-Material zu 6 Standorten außerhalb Bayerns (in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) verbracht, z. T. zu dortigen Bodenbehandlungsanlagen. 2. Wurden nach heutigem Kenntnisstand bereits alle kontaminierten Abfallmengen, die von der Fa. Techno San nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, entdeckt , oder gibt es Anlass zu der Vermutung, dass weitere Mengen irgendwo gelagert sein könnten? Es liegen bislang keine Hinweise auf weitere, nicht ordnungsgemäße Ablagerungen von Material der Firma Techno San vor. Tabelle: Standorte der Ablagerungen von Material der Firma TechnoSan Nr. Regierungsbezirk Gebietskörperschaft der Ablagerung (zuständige Behörde) Kommune Art des Standortes Konsolidierte Menge abgelagerten TechnoSan-Materials aus Abgleich der Behördendaten (in Tonnen) 1) 1 Oberbayern Landratsamt (LRA) Altötting Gemeinde Reischach Deponie 37.271 2 Oberbayern LRA Altötting Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz Deponie 2.018 3 Oberbayern LRA Altötting Gemeinde Haiming Deponie 15.323 4 Oberbayern LRA Altötting Stadt Neuötting, Stadt Altötting Deponie / Grube 1.237.104 5 Oberbayern LRA Altötting Gemeinde Kastl Grube 44.865 6 Oberbayern LRA Altötting Gemeinde Perach Deponie 48.501 7 Oberbayern LRA Dachau Gemeinde Sulzemoos Deponie 2.176 8 Oberbayern LRA Ebersberg Stadt Ebersberg Grube 29.568 9 Oberbayern LRA Ebersberg Stadt Ebersberg Deponie 824 10 Oberbayern LRA Erding Gemeinde Hohenpolding Grube 480 11 Oberbayern LRA Erding Gemeinde Lengdorf Grube 3.338 12 Oberbayern LRA Erding Stadt Dorfen Grube 2.889 13 Oberbayern LRA Erding Gemeinde Hohenpolding Grube 871 14 Oberbayern LRA Erding Stadt Dorfen Bauvorhaben 604 15 Oberbayern LRA Freising Gemeinde Mauern Grube 1.800 16 Oberbayern LRA Mühldorf a. Inn Gemeinde Schwindegg Bauvorhaben 2.200 17 Oberbayern LRA Mühldorf a. Inn Gemeinde Rattenkirchen Bauvorhaben 1.181 18 Oberbayern LRA Mühldorf a. Inn Stadt Mühldorf am Inn Grube 23.673 19 Oberbayern LRA Rosenheim Gemeinde Tuntenhausen Bauvorhaben 2.049 20 Oberbayern LRA Traunstein Gemeinde Nußdorf Deponie 2.369 21 Oberbayern LRA Traunstein Gemeinde Nußdorf Grube 1.670 22 Niederbayern LRA Landshut Markt Essenbach Grube 844 23 Niederbayern LRA Landshut Stadt Vilsbiburg Grube 2.087 24 Niederbayern LRA Rottal-Inn Markt Arnstorf Grube 4.865 25 Niederbayern LRA Deggendorf Gemeinde Außernzell Deponie 9.391 26 Mittelfranken LRA Neustadt a. d. Aisch Markt Neuhof a. d. Zenn Deponie 494 27 Oberpfalz LRA Regensburg Markt Schierling Grube 1.992 28 Oberpfalz Stadt Regensburg Stadt Regensburg Tagebau 5.087 29 Oberpfalz LRA Schwandorf Gemeinde Steinberg Aufbereitungsanlage 1.727 30 Oberpfalz LRA Cham Gemeinde Zell Grube (Steinbruch) 154 1.487.415 1) In Fällen, in denen im Bericht vom 10.06.2013 an den Bayerischen Landtag die vom Landratsamt Altötting (zuständige Überwachungsbehörde der Behandlungsanlage von TechnoSan) ermittelte Ausgangsmenge nicht deckungsgleich war mit der von der zuständigen Behörde am Ablagerungsort ermittelten Angabe, wurden die jeweils höheren Werte übernommen und gerundet. Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Welche Mengen an welchen Schadstoffen enthielt der Müll jeweils? Soweit ein Ausbau belasteter Materialien aus in der Antwort auf Frage 1 genannten Standorten erforderlich war, resultierte dies im Wesentlichen aus unzulässig hohen Belastungen mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Der privatwirtschaftliche Betreiber des Standortes Nr. 4, an welchem rund 80 % der Gesamtmenge der den Behörden bekannten Ausgangsmengen von TechnoSan abgelagert wurden, ließ auf Basis eines vom Landratsamt eingeforderten Untersuchungskonzepts eine umfassende Gefährdungsabschätzung vornehmen. Die Zwischenergebnisse wurden Ende September 2015 den zuständigen Behörden vorgelegt. Nach Auffassung des Wasserwirtschaftsamts Traunstein sind für eine endgültige Bewertung der Gefährdungssituation weitere Untersuchungen und Auswertungen erforderlich. Diese werden derzeit vorgenommen. Nach den bisherigen Erkenntnissen des Wasserwirtschaftsamts Traunstein, die u. a. auf einem Grundwassermonitoring beruhen, liegt derzeit keine Gefährdung durch die am Standort Nr. 4 eingelagerten Materialien vor. Teile der noch auf dem ehemaligen TechnoSan-Betriebsgelände in Neuötting lagernden Materialien enthalten ausweislich entsprechender Beprobungen Quecksilber, Blei, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Benzo(a)pyren. Die Belastungen gehen teilweise deutlich über die Grenzwerte für Z2-Material hinaus. Das Landratsamt Altötting hat daher umgehend nach Inkenntnissetzung über die zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Ermittlungsergebnisse des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd gegenüber dem Betreiber der Anlage am 11.12.2012 für die dort lagernden Abfälle vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und deren Umsetzung überwacht (Haufwerksabdeckung, Verlagerung kritischer Haufwerke in Hallen, regelmäßige Beprobung eingestauten Niederschlagswassers sowie des Grundwassers ). 4. Welche Mengen Müll wurden bislang ordnungsgemäß entsorgt? Abfälle, die zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung auf dem Betriebsgelände TechnoSan in Neuötting lagerten: Laut Landratsamt Altötting wurden vom Betriebsgelände der Firma TechnoSan in Neuötting bislang Abfälle mit einem Gesamtvolumen von ca. 7.800 m³ einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt (vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 5). Ausgebaute Mengen an Ablagerungsstandorten: Ein Ausbau bereits abgelagerter Materialien wurde nach den Mitteilungen der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden an folgenden Standorten vorgenommen: Landkreis Altötting (Standort Nr. 5): Hier wurden dem Landratsamt Altötting zufolge ca. 4.000 t Abfälle ausgebaut und in dafür geeigneten und zugelassenen Deponien abgelagert. Landkreis Erding (Standort Nr. 12): Hier wurden dem Landratsamt Erding zufolge ca. 215 t Abfälle ausgebaut und in einer geeigneten und dafür zugelassenen Deponie abgelagert. Landkreis Mühldorf (Standort Nr.18): Hier wurden dem Landratsamt Mühldorf a. Inn zufolge ca. 22.400 t Abfälle ausgebaut und in dafür geeigneten und zugelassenen Deponien abgelagert. 5. Welche Kosten fielen hierfür an, und wer kam dafür auf? Für den Ausbau und die Entsorgung der an den Standorten Nr. 5, Nr. 12 und Nr. 18 abgelagerten Abfälle kamen die jeweiligen Grubenbetreiber auf. Die Entsorgung der in der Antwort auf Frage 4 genannten Abfälle mit einem Volumen i. H. v. ca. 7.800 m³, die ehemals auf dem Firmengelände gelagert waren, wurde durch die jeweiligen Abfallerzeuger durchgeführt und bezahlt. Die Höhe der hierfür angefallenen Kosten ist dem StMUV nicht bekannt. Das Landratsamt Altötting hat nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft folgende auf dem TechnoSan-Betriebsgelände gelagerten Abfälle im Wege einer Ersatzvornahme entsorgt: – 4,61 t Aktivkohleabfälle – 5,04 t Asbestzementabfälle – 2 t Altöl und Gebinde – 0,96 t quecksilberhaltiges Waschwasser – 46,69 t flüssige Kondensate, Schlämme, feste Abfälle und Gebinde Weitere ca. 300 Klein- und Kleinstgebinde (flüssige und feste Abfälle) hat das Landratsamt Altötting – ebenfalls im Wege einer behördlichen Ersatzvornahme – bei der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH angeliefert bzw. anliefern lassen. Die Entsorgung dieser Abfälle ist bis dato noch nicht abgeschlossen. Daher lassen sich die bislang entstandenen Entsorgungskosten noch nicht genau beziffern . Nach Ansicht des Landratsamts Altötting sind die bislang beim Landratsamt angefallenen Kosten durch die auf Grundlage von § 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes von TechnoSan hinterlegte Sicherheitsleistung gedeckt. 6. An welchen Standorten lagern noch welche Mengen nicht ordnungsgemäß entsorgten Mülls, welche Kosten wird diese Entsorgung mit sich bringen , und wer wird dafür aufkommen? Die Kosten, die für die Entsorgung der nach Abzug der bereits entsorgten Abfälle (vgl. Antwort auf Frage 4) noch auf dem Firmengelände in Neuötting lagernden Abfälle entstehen werden, schätzt das Landratsamt Altötting derzeit auf bis zu 3,7 Mio. €. Wer diese Kosten letztendlich zu tragen hat, hängt im Wesentlichen vom Verlauf der im Folgenden dargestellten Verwaltungsverfahren ab. Soweit Abfälle den ursprünglichen Abfallerzeugern zugeordnet werden können, werden die jeweiligen Erzeuger zur Abholung und Entsorgung der Abfälle verpflichtet. Für nicht zuordenbare Abfälle, Mischabfälle und Abfälle aus grenzüberschreitender Verbringung werden entsprechende Anordnungen gegenüber der TechnoSan-Besitzgesellschaft als derzeitiger Besitzerin der Abfälle und gegenüber den von den Behörden ermittelten entsorgungspflichtigen Störern/Verantwortlichen (TechnoSan-Betriebsgesellschaft, sowie ehemaliger Geschäftsführer der Firma TechnoSan) ergehen; bei der Betriebsgesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, sollen die Kosten der behördlichen Entsorgung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Falls per Anordnung zur Entsorgung Verpflichtete die Anordnungen nicht (rechtzeitig) befolgen, wird das Landratsamt Altötting die Entsorgung im Wege der Ersatzvornahme veranlassen und die dabei anfallenden Kosten den jeweiligen Entsorgungsverpflichteten auferlegen. Sollten Kosten nicht beigetrieben werden können, wären diese letztlich vom Landkreis Altötting bzw. – soweit Abfälle aus der grenzüberschreitenden Abfallverbringung betroffen sind – vom Freistaat Bayern zu tragen. Ob am Standort Nr. 4 ein Ausbau des Materials erforderlich ist, kann aktuell noch nicht abschließend beurteilt werden , da an diesem Standort die – in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein durchzuführenden – Untersuchungen noch andauern (siehe Antwort zu Frage 3). Der Standort wird von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben. Sollte ein Ausbau von Material und dessen Entsorgung erforderlich sein, läge die Finanzierungsverantwortung bei diesem Betreiberunternehmen. 7. Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung aus diesem Skandal bisher gezogen? Im Fall TechnoSan wurde in strafrechtlich relevanter Weise gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen und erhebliche kriminelle Energie zur Verschleierung des Vorgehens aufgewendet. Auch wenn sich kriminelles Verhalten und bewusste Verstöße gegen geltendes Umweltrecht durch behördliche Kontrollen nie ganz ausschließen lassen werden, hat das StMUV den Fall dennoch zum Anlass genommen, die Überwachung weiter zu optimieren. a) In personeller Hinsicht? Die Wasserwirtschaftsämter haben bereits 2013 und 2014 im Rahmen der verfügbaren Personalkapazitäten, ergänzend zur Eigen- und Fremdüberwachung, Kontrollen durch die technische Gewässeraufsicht (tGewA) intensiviert. Die Kreisverwaltungsbehörden wurden über die Bezirksregierungen aufgefordert, noch konsequenter darauf zu achten, dass bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen nach dem Leitfaden zu den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen („Verfüllleitfaden“) nur sach- und fachkundige sowie unabhängige Sachverständige als sog. „Fremdüberwacher“ eingesetzt werden. Hierzu sollen entsprechende Anpassungen der Genehmigungsbescheide von Verfüllstandorten bzw. alternativ abfallrechtliche Einzelanordnungen vorgenommen werden. b) In rechtlicher Hinsicht? Zugleich wurden Änderungen an den qualitativen Vorgaben für die Fremdüberwachung von Gruben, Brüchen und Tagebauen durch Sachverständige veranlasst. Die Umsetzung dieser neuen Vorgaben erfolgt im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Verfüllleitfadens. Das Landesamt für Umwelt wird für die Sachverständigen und andere interessierte Kreise entsprechende Fortbildungen anbieten. Das StMUV hat ferner einen bis Sommer 2015 andauernden Runden Tisch zur Entsorgung von mineralischen Abfällen und Bodenaushub mit Vertretern von Behörden, betroffenen Wirtschaftsbereichen und anderen Interessengruppen einberufen. Im Rahmen dieses Dialogprozesses wurden wichtige und umfangreiche Maßnahmen (Merkblätter ; Klarstellungen) auf den Weg gebracht, insbesondere auch zur Erhöhung der Qualität der Probenahme im Rahmen der Fremdüberwachung von Gruben, Brüchen und Tagebauen . Weitere ergriffene Maßnahmen des StMUV und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU): – Erarbeitung von Mustergutachten für die Kreisverwaltungsbehörden zu Genehmigungsanträgen von Bodenbehandlungsanlagen mit Auflagen zu verbesserten Anforderungen an das Input- und Output-Material, – Ausarbeitung einer Checkliste zur Überprüfung des Stoffstrommanagements in Bodenbehandlungsanlagen, – Analyse der Genehmigungsbescheide von Gruben, in die Material aus der TechnoSan-Bodenbehandlungsanlage verfüllt wurde. 8. a) Plant die Staatsregierung weitere Maßnahmen, um derartige Vorfälle künftig nach Möglichkeit auszuschließen , wenn ja, welche und für wann sind diese vorgesehen? b) Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass die festgestellten Überwachungs- und Kontrolldefizite abgestellt werden? Auf die Antworten zu Frage 7, insbesondere die Hinweise betreffend neue qualitative Vorgaben an die Fremdüberwachung und deren Umsetzung im Zuge der derzeit laufenden Fortschreibung des Verfüllleitfadens, wird verwiesen. Darüber hinaus setzt sich das StMUV dafür ein, dass im Zuge der derzeit auf Bundesebene laufenden Novellierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung) die Qualität des Gütezeichens „Entsorgungsfachbetrieb “ erhöht wird. Hierzu gehört u. a. eine Annäherung der Anforderungen der beiden alternativen Zertifizierungswege : a. Abschluss eines behördlich zugestimmten Überwachungsvertrags zwischen dem Entsorgungsbetrieb und einer für die Zertifizierung dann verantwortlichen technischen Überwachungsorganisation oder b. Mitgliedschaft des Entsorgungsbetriebes in einer behördlich anerkannten und dann für die Zertifizierung verantwortlichen Entsorgergemeinschaft; die Firma TechnoSan war Mitglied einer Entsorgergemeinschaft. Dies würde zur Folge haben, dass die Anforderungen an Entsorgergemeinschaften verschärft werden. Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 Seite 14 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 15 Seite 16 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 17 Seite 18 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11177 Drucksache 17/11177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 19