Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 13.06.2013 Setzungsschäden in Schlauersbach und Umgebung Ich beziehe mich auf meine Anfrage zum Plenum vom 12.06.2013 (Drs. 16/17258) zur Petition P II/UV.0301.15 vom 02.01.2006. Laut Schreiben des Landtagsamtes vom 23.11.2007 wurde die Petition mit Berücksichtigung und Würdigung beschieden. Auf meine Anfrage vom 12.06.2013 wurde mir geantwortet, dass die Berücksichtigung das erneute Einsehen in die Verfahrensunterlagen zur Grundwasserentnahme beinhaltet. Laut den Betroffenen seien 2008 allerdings wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt worden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wo sind die vollständigen und lückenlosen Entwicklungen bzw. Veränderungen der Absetzmarken und der Menge der Grundwasserentnahme einsehbar oder wer erteilt dazu konkrete Auskünfte? 2. Wie haben sich die Messwerte der Absetzmarken seit 2008 verändert, einzeln aufgeführt nach Jahren? 3. Wie haben sich die Gebäudeschäden seit 2006 entwickelt , welche Schäden wurden wann und wo detailliert festgehalten, einzeln aufgeführt nach Jahren? 4. Ist es möglich, eine unabhängige, neutrale und lückenlose Überwachung und Aufzeichnung der Absetzmarken zu veranlassen? Wenn nein, warum nicht? 5. Ist es möglich, einen unabhängigen Gutachter (nicht auf Kosten der Bürger) mit den Untersuchungen der Gebäudeschäden zu beauftragen? Wenn nein, warum nicht? 6. Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen der Grundwasserentnahme und den für jedermann sichtbaren Gebäudeschäden? 7. Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass die Geschädigten in Schlauersbach und Umgebung mindestens seit 2008 nicht ausreichend unterstützt wurden, obwohl die Schäden auch für Laien sichtbar sind, und warum wurden die Festlegungen zur Petition vom 02.01.2006 nicht vollständig umgesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.11.2013 1. Wo sind die vollständigen und lückenlosen Entwicklungen bzw. Veränderungen der Absetzmarken und der Menge der Grundwasserentnahme einsehbar oder wer erteilt dazu konkrete Auskünfte? Die Entwicklung der Grundwasserentnahmemengen und Absetzmarken (Grundwasserganglinien) können beim Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 43 – Wasserrecht, eingesehen werden. Auskünfte zu den Entnahmemengen und Absetzmarken sind ebenfalls dort erhältlich. Darüber hinaus stellen die Stadtwerke Ansbach in Übereinkunft mit der Bürgerinitiative die Ganglinien von 6 Messstellen sowie den Ausnutzungsgrad der genehmigten Jahresentnahmemenge regelmäßig im Internet dar. Die Darstellung wird alle 6 Monate aktualisiert. Sie umfasst jeweils den Zeitraum von einem Jahr und ist unter folgender Internetadresse aufrufbar: http://www.stwan.de/index.php?Privat/A_Wasser/ Schutz_des_Trinkwassers&site=37 2. Wie haben sich die Messwerte der Absetzmarken seit 2008 verändert, einzeln aufgeführt nach Jahren? Die im Entnahmebescheid für die Dauerbeobachtung definierten Grundwassermessstellen zeigen seit 2008 über die Jahre betrachtet keine generellen Tendenzen hin zu fallenden oder steigenden Grundwasserspiegeln. Die Ganglinien der einzelnen Messstellen schwanken innerhalb eines Kalenderjahres überwiegend um bis zu 2 Meter. Abweichend davon wurde bei der Messstelle P5 (Messstelle im Osten der Brunnengalerie, unmittelbar an der Fränkischen Rezat) im Beobachtungsjahr 2010 eine Schwankungsamplitude von 2,3 Metern festgestellt. An der Messstelle P 3 (Messstelle an der Staatsstraße 2223, nordwestlich der Volzmühle) wurde im Jahr 2010 eine Schwankungsamplitude von 2,7 Metern festgestellt. In beiden Fällen lag dies an einem besonders hohen Wasserstand im März bzw. Dezember 2010 und nicht an einem außergewöhnlich tiefen Wasserstand im Beobachtungsjahr. 3. Wie haben sich die Gebäudeschäden seit 2006 entwickelt , welche Schäden wurden wann und wo detailliert festgehalten, einzeln aufgeführt nach Jahren? Im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens wurde 2004 und ergänzend 2006 von insgesamt 86 Gebäuden, in den zuvor ermittelten potenziell setzungsempfindlichen Bereichen , der Istzustand der Fassaden fotodokumentarisch festgehalten. Dabei wurden vor allem Risse und sonstige Bauschäden aufgezeichnet. Der gesamte Datenbestand zur Erstaufnahme ist bei der TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH archiviert. Angaben zur Entwicklung der Gebäudeschäden seit 2006 für den gesamten beweisgesicherten Gebäudebestand sind Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2014 17/112 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/112 nicht möglich, da eine Veränderungsfeststellung immer für einzelne Gebäude anlassbezogen – bei Vorliegen einer Schadensmeldung – erfolgt. Bisher wurde eine solche Veränderungsfeststellung an 16 Gebäuden in Schlauersbach und Umgebung durchgeführt. Bei den festgestellten Schäden handelte es sich wiederum um Risse sowie Risserweiterungen und Fliesenabplatzungen. Im Zusammenhang mit der Schadensaufnahme wird grundsätzlich auch eine gutachterliche Stellungnahme durch die TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH zur Ursächlichkeit der vorgefundenen Schäden erstellt. Eine Dokumentation der so gewonnenen Erkenntnisse liegt für die einzelnen Anwesen beim Landrats- amt Ansbach vor. 4. Ist es möglich, eine unabhängige, neutrale und lückenlose Überwachung und Aufzeichnung der Absetzmarken zu veranlassen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Dazu besteht derzeit keine Veranlassung. Die Stadtwerke Ansbach wurden im Rahmen der Entnahmebewilligung vom 17.02.2006 verpflichtet, die Grundwasserstände an den vorhandenen Messstellen zu überwachen und aufzuzeichnen. Hierüber wird dem LRA Ansbach jeweils ein Jahresbericht vorgelegt. Sollten sich im Hinblick auf die Berichterstattung der Stadtwerke Ansbach Unregelmäßigkeiten oder Nachlässigkeiten ergeben, besteht seitens des Landratsamtes Ansbach die Möglichkeit, eine dem Bescheid entsprechende Umsetzung zu erwirken. Die Erfassung der Grundwasserstände an den Messstellen erfolgt weitestgehend über in die Messstellen eingebaute Datenlogger (automatische und kontinuierliche elektronische Messwertaufzeichnung ). Die Stadtwerke wurden vom Landratsamt bereits aufgefordert, technische Ausfälle der Datenaufzeichnung zu minimieren, damit die Dokumentation lückenlos ist. Ein Bedarf für eine externe Wahrnehmung der Grundwasserbeobachtung ist derzeit nicht gegeben. Auch sind weder dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach noch dem Landratsamt Ansbach Anhaltspunkte bekannt, die auf erhebliche Mängel oder nicht wahrheitsgemäße Aufnahmen der erfassten Werte hindeuten. Somit ist keine zusätzliche Überwachung (Fremdüberwachung) angezeigt. Die Prüfung der Daten durch das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt ist ausreichend. 5. Ist es möglich, einen unabhängigen Gutachter (nicht auf Kosten der Bürger) mit den Untersuchungen der Gebäudeschäden zu beauftragen? Wenn nein, warum nicht? Bei der TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH handelt es sich um einen unabhängigen Gutachter. Die getroffenen Schlussfolgerungen im Gutachten der TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH werden bisher alle vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach als dem amtlichen Sachverständigen mitgetragen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, welche nahelegen, dass die bisher erstellten Gutachten auf falschen Annahmen beruhen oder fehlerhafte Feststellungen enthalten. Die Beauftragung eines weiteren Gutachtens ist derzeit nicht zielführend. Die Kosten für ein weiteres Gutachten , die bis in den fünfstelligen Bereich gehen können, könnten den Stadtwerken Ansbach auch nur dann auferlegt werden, wenn die bisherigen Gutachten grobe Mängel aufweisen würden, zu deren Aufarbeitung der bisherige Gutachter nicht in der Lage wäre. Dies ist derzeit nicht der Fall. Es kann deshalb derzeit kein weiteres Gutachten beauftragt werden, das kostenmäßig nicht zulasten der Bürger geht. 6. Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen der Grundwasserentnahme und den für jedermann sichtbaren Gebäudeschäden? Dass in Schlauersbach und Umgebung an verschiedenen Gebäuden Schäden sichtbar sind, ist unzweifelhaft. Es stellt sich jedoch im Hinblick auf die Grundwasserentnahme durch die Stadtwerke Ansbach die Frage, ob bzw. inwieweit die Gebäudeschäden im kausalen Zusammenhang mit dem Brunnenbetrieb im Gewinnungsgebiet Schlauersbach- Immeldorf stehen. Eine solche direkte Ursächlichkeit des Brunnenbetriebs der Stadtwerke Ansbach für die vorhandenen Gebäudeschäden konnte bisher in keinem der vorliegenden Gutachten nachgewiesen werden. Bei 14 Anwesen von bisher 16 gemeldeten Schadensfällen wird entweder ausgeschlossen, dass die festgestellten Schäden im Zusammenhang mit der Grundwasserentnahme stehen, oder es wird festgestellt, dass die durch die Grundwasserentnahme bedingten Setzungsanteile bei den Setzungsschäden vernachlässigbar und gering sind. In einem Fall konnte ein kausaler Zusammenhang zwischen Grundwasserentnahme und Schaden nicht ausgeschlossen werden, sodass in diesem Fall weitere Erkundungen notwendig werden, die bereits veranlasst sind. Ein weiterer Schadensfall ist noch nicht abschließend bewertet. Das Gutachten soll in Kürze vorgelegt werden. 7. Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass die Geschädigten in Schlauersbach und Umgebung mindestens seit 2008 nicht ausreichend unterstützt wurden, obwohl die Schäden auch für Laien sichtbar sind, und warum wurden die Festlegungen zur Petition vom 02.01.2006 nicht vollständig umgesetzt? Die Feststellung, dass mindestens seit 2008 keine ausreichende Unterstützung für die Geschädigten in Schlauersbach und Umgebung stattfindet, ist angesichts der dargelegten Tatsachen nicht richtig. Es wurden Bestandsaufnahmen an Gebäuden durchgeführt, Schadensmeldungen der Bürger aufgenommen, Gutachten für die betroffenen Anwesen erstellt, Gespräche geführt sowie – nachdem die Gutachten überwiegend abgeschlossen waren – eine Informationsveranstaltung durchgeführt und den Bürgern weitere Erläuterungen angeboten. Der Beschluss des Bayerischen Landtags zur Eingabe vom 02.01.2006 wurde wie folgt vollständig umgesetzt: Die Beweissicherung wird durchgeführt und in den Jahresberichten nachvollziehbar dokumentiert. Die festgesetzten Absetzmarken werden eingehalten. Der Sachverhalt wurde vom Landratsamt in der Vergangenheit immer wieder geprüft. Die betroffenen Bürger wurden zuletzt in einer Informationsveranstaltung am 21.10.2013 umfassend informiert und erhalten auf Wunsch weitere Erläuterungen durch das Landratsamt und durch die mit der Thematik befassten Experten.