Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.03.2016 Staatliche Förderung für Waldumbau und Waldumbau Bilanz Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Hektar (ha) Laubholzkulturen wurden in den einzelnen Jahren 2012 bis einschließlich 2015 gefördert ? b) Wie viele ha Laubholz-Naturverjüngung wurden in den einzelnen Jahren 2012 bis einschließlich 2015 gefördert ? c) Wie viele ha wurden in den einzelnen Jahren von 2012 bis 2015 nach der Statistik der Staatsregierung umgebaut (Angaben bitte aufgeteilt nach den Besitzarten Privat- und Kommunalwald)? 2. a) Trifft es zu, dass in die Waldumbaubilanz der Staatsregierung jeder ha geförderter Laubholzkultur mit dem Faktor 2 eingeht? b) Wenn ja, wie begründet die Staatsregierung diese doppelte Zählung? 3. a) Wie viele der in den einzelnen Jahren geförderten Laubholz-Naturverjüngungen sind unter einem Laubholzschirm entstanden? b) Trifft es zu, dass jeder ha geförderte Laubholz-Naturverjüngung in die Waldumbaubilanz mit eingerechnet wird, auch wenn die Laubholzverjüngung unter einem bestehenden Laubholzschirm entstanden ist? c) Wenn ja, wie begründet die Staatsregierung diese Bilanzierung ? 4. a) Gibt es eine Bilanz, wie viel der geförderten Laubholzfläche nach Ablauf der Bindefrist und nach 20 Jahren noch erhalten ist? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Förderanträge und wie viele Hektar Förderfläche wurden in den einzelnen Jahren zwischen 2012 und 2015 für den Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald bewilligt a) für planmäßigen Waldumbau (Wiederaufforstung, Vorbau , Umbau, Nebenbestand)? b) für Waldumbau nach Schaden? c) für Unterbau und Unterpflanzung? 6. Wie viele Förderanträge und viele ha Förderfläche wurden in den einzelnen Jahren zwischen 2012 und 2015 im Privat- und Körperschaftswald bewilligt a) für Nachbesserung bei Wiederaufforstungen, Vorbau, Umbau, Nebenbestand? b) für Nachbesserung bei Unterbau, Unterpflanzung? c) für Naturverjüngung Waldumbau? 7. In welcher Höhe wurden in den einzelnen Jahren seit 2012 Fördermittel ausgezahlt a) für planmäßigen Waldumbau (Wiederaufforstung, Vorbau , Umbau, Nebenbestand)? b) für Waldumbau nach Schaden? c) für Unterbau und Unterpflanzung? 8. In welcher Höhe wurden in den einzelnen Jahren seit 2012 Fördermittel ausgezahlt a) für Nachbesserung bei Wiederaufforstungen, Vorbau, Umbau, Nebenbestand? b) für Nachbesserung bei Unterbau, Unterpflanzung? c) für Naturverjüngung Waldumbau? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.04.2016 1. a) Wie viele Hektar (ha) Laubholzkulturen wurden in den einzelnen Jahren 2012 bis einschließlich 2015 gefördert? Die nachfolgende Tabelle zeigt die ausbezahlten reinen Laubholzkulturen seit 2012. Laubholzkulturen in ha 2012 507,01 2013 438,12 2014 440,85 2015 1.066,98 b) Wie viele ha Laubholz-Naturverjüngung wurden in den einzelnen Jahren 2012 bis einschließlich 2015 gefördert? Die reinen Laubholz-Naturverjüngungen seit 2012 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Laubholz-Naturverjüngungen in ha 2012 1.125,69 2013 1.449,51 2014 1.637,16 2015 1.809,34 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2016 17/11246 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11246 c) Wie viele ha wurden in den einzelnen Jahren von 2012 bis 2015 nach der Statistik der Staatsregierung umgebaut (Angaben bitte aufgeteilt nach den Besitzarten Privat- und Kommunalwald)? Die näherungsweisen Waldumbauflächen seit 2012 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Waldumbau in ha Jahr Privatwald (PW) Kommunalwald (KW) Summe 2012 3.400 1.900 5.300 2013 4.400 2.100 6.500 2014 4.500 2.400 6.900 2015 4.600 2.000 6.600 2. a) Trifft es zu, dass in die Waldumbaubilanz der Staatsregierung jeder ha geförderter Laubholzkultur mit dem Faktor 2 eingeht? Laubholzkulturen werden mit dem Faktor 2 in die Waldumbaubilanz der Staatsregierung eingerechnet. b) Wenn ja, wie begründet die Staatsregierung diese doppelte Zählung? Waldumbau im Sinne einer Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfolgt im Wesentlichen durch die Überführung von Nadelholzreinbeständen in Mischbestände. Einer Laubholzpflanzfläche kann daher ideell eine durch das Laubholz beeinflusste Fläche rechnerisch zugeordnet werden. Der Faktor 2 bildet somit die tatsächliche Umbauwirkung einer Laubholzpflanzung ab. 3. a) Wie viele der in den einzelnen Jahren geförderten Laubholz-Naturverjüngungen sind unter einem Laubholzschirm entstanden? Eine Auswertung hierzu ist nicht möglich, da keine Daten über die Ausgangsbestände erfasst werden. Im Rahmen von Naturverjüngungen und entsprechenden Pflegemaßnahmen sollen baumartenreichere Bestände als zuvor entstehen, da seltene beigemischte Baumarten begünstigt werden und daher nicht verloren gehen. Dieses Vorgehen wurde unseren nachgeordneten Behörden im Zuge der Einführung der neuen waldbaulichen Förderrichtlinie vermittelt. Es wird erwartet, dass mit den Fördermaßnahmen eine Verbesserung der waldbaulichen Situation verbunden ist. Auch eine gemischte Laubholznaturverjüngung in einem bisherigen Laubholzreinbestand aus lediglich einer Baumart ist eine solche Verbesserung. b) Trifft es zu, dass jeder ha geförderte Laubholz- Naturverjüngung in die Waldumbaubilanz mit eingerechnet wird, auch wenn die Laubholzverjüngung unter einem bestehenden Laubholzschirm entstanden ist? Bei der Förderung der Naturverjüngung erfolgt im EDV-System keine Differenzierung nach Ausgangsbeständen. Jede Laubholz-Naturverjüngung wird in die Waldumbaubilanz mit eingerechnet. c) Wenn ja, wie begründet die Staatsregierung diese Bilanzierung? Das Ziel der Staatsregierung, 100.000 ha Nadelreinbestände im Privat- und Körperschaftswald bis zum Jahr 2020 in Misch- und Laubbestände umzubauen, stellt eine operative strategische Zielgröße dar. Die Waldumbaustatistik ist keine exakt gemessene, sondern näherungsweise an den Förderzahlen hergeleitete Flächengröße. Es ist im Hinblick auf die Steuerung der Waldumbauberatung und -förderung der Waldbesitzer nicht notwendig, den Umbaufortschritt mit erheblichem (nicht umbauwirksamem) Verwaltungsaufwand genauer zu erfassen. Diese vereinfachte Herleitung kann daher auch Fördermaßnahmen erfassen, die nicht vordringlich dem Waldumbauziel zugeordnet werden können. Diese Flächen werden jedoch dadurch ausgeglichen, dass von den Waldbesitzern auch außerhalb der Förderung Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, die aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für die Umbaustatistik erfasst werden. Die vereinfachte Herleitung der Zielerreichung im Anhalt an die Förderstatistik ist daher verwaltungsökonomisch und für die steuerungsrelevante Bewertung des Umbaufortschrittes ausreichend. 4. a) Gibt es eine Bilanz, wie viel der geförderten Laubholzfläche nach Ablauf der Bindefrist und nach 20 Jahren noch erhalten ist? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Wenn nein, warum nicht? Kontrollen während und zum Ende der 5-jährigen Bindefrist (sog. Bindefristkontrolle) erfolgen stichprobenartig. Eine statistische Auswertung wird nicht durchgeführt. Die vom Staatsministerium regelmäßig vorgegebenen Prüffälle belegen jedoch, dass es nur in Ausnahmefällen zu Rückforderungen wegen zu starker Abweichungen im Laubholzanteil kommt. Weitere Überprüfungen, z. B. nach 20 Jahren, finden nicht statt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit durch die staatlichen Försterinnen und Förster werden jedoch viele Flächen im Laufe der Zeit erneut mit den Waldbesitzern begangen. Dabei kann ggf. Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden . 5. Wie viele Förderanträge und wie viele Hektar Förderfläche wurden in den einzelnen Jahren zwischen 2012 und 2015 für den Waldumbau im Privat - und Körperschaftswald bewilligt a) für planmäßigen Waldumbau (Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau, Nebenbestand)? b) für Waldumbau nach Schaden? c) für Unterbau und Unterpflanzung? Aus den nachfolgenden Tabellen sind die ausgesprochenen Bewilligungen unterteilt nach Anzahl der Förderanträge und Fläche in Hektar für den planmäßigen Waldumbau, Waldumbau nach Schaden und Unterbau/Unterpflanzung seit 2012 ersichtlich. Privatwald planmäßiger Waldumbau Waldumbau nach Schaden Unterbau/ Unterpflanzung* Jahr Anträge ha Anträge ha Anträge ha 2012 1.734 386,82 1.271 316,69 37 33,75 2013 1.832 429,93 1.105 239,48 33 34,23 2014 1.851 407,38 1.064 214,23 28 24,9 2015 2.435 616,95 1.382 313,17 5 4,59 Körperschafts - wald planmäßiger Waldumbau Waldumbau nach Schaden Unterbau/ Unterpflanzung* Jahr Anträge ha Anträge ha Anträge ha 2012 584 217,23 394 137,89 37 37,17 2013 614 263,87 401 127,26 35 30,83 2014 565 215,59 366 139,25 37 30,06 2015 641 313,17 390 132,41 0 0 Drucksache 17/11246 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 *seit Einführung des waldbaulichen Förderprogramms (WALD- FÖPR) 2014/2015 gibt es keine Unterscheidung zwischen Wiederaufforstung und Unterbau (ab 01.08.2014) 6. Wie viele Förderanträge und viele ha Förderfläche wurden in den einzelnen Jahren zwischen 2012 und 2015 im Privat- und Körperschaftswald bewilligt a) für Nachbesserung bei Wiederaufforstungen, Vorbau , Umbau, Nebenbestand? b) für Nachbesserung bei Unterbau, Unterpflanzung? c) für Naturverjüngung Waldumbau? Aus den nachfolgenden Tabellen sind die ausgesprochenen Bewilligungen unterteilt nach Anzahl der Förderanträge und Fläche in Hektar für die Maßnahmen Nachbesserung bei Wiederaufforstungen (WA), Nachbesserungen bei Unterbau /Unterpflanzung und Naturverjüngungen seit 2012 ersichtlich. Privatwald Nachbesserung WA Nachbesserung Unterbau* Naturverjüngung Jahr Anträge ha Anträge ha Anträge ha 2012 147 40,63 1 1,89 1.599 1.922,14 2013 118 36,83 1 0,62 2.392 2.945,82 2014 80 17,95 1 1,1 2.155 2.768,27 2015 94 18,59 0 0 1.415 2.503,47 Körperschafts - wald Nachbesserung WA Nachbesserung Unterbau* Naturverjüngung Jahr Anträge ha Anträge ha Anträge ha 2012 64 23,89 0 0 405 1.134,07 2013 36 13,35 0 0 592 1.326,00 2014 30 14,12 0 0 476 1.356,56 2015 36 16,58 0 0 259 1.138,13 *seit Einführung der WALDFÖPR 2014/2015 gibt es keine Unterscheidung zwischen Wiederaufforstung und Unterbau (ab 01.08.2014) 7. In welcher Höhe wurden in den einzelnen Jahren seit 2012 Fördermittel ausgezahlt a) für planmäßigen Waldumbau (Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau, Nebenbestand)? b) für Waldumbau nach Schaden? c) für Unterbau und Unterpflanzung? In der nachfolgenden Tabelle sind die ausbezahlten Fördermittel unterteilt nach planmäßigen Waldumbau, Waldumbau nach Schaden und Unterbau/Unterpflanzung seit 2012 aufgeführt . Jahr planmäßiger Waldumbau Waldumbau nach Schaden Unterbau/ Unterpflanzung * Summe Waldumbau Pflanzung/ Saat 2012 2.414.953,00 € 1.669.711,00 € 136.672,00 € 4.221.336,00 € 2013 2.774.262,00 € 1.403.671,00 € 118.423,00 € 4.296.356,00 € 2014 2.551.026,00 € 1.408.921,00 € 119.965,00 € 4.079.912,00 € 2015 5.327.246,00 € 2.506.183,00 € 4.851,00 € 7.838.280,00 € *seit Einführung der WALDFÖPR 2014/2015 gibt es keine Unterscheidung zwischen Wiederaufforstung und Unterbau (ab 01.08.2014) 8. In welcher Höhe wurden in den einzelnen Jahren seit 2012 Fördermittel ausgezahlt a) für Nachbesserung bei Wiederaufforstungen, Vorbau , Umbau, Nebenbestand? b) für Nachbesserung bei Unterbau, Unterpflanzung? c) für Naturverjüngung Waldumbau? In der folgenden Tabelle sind die ausbezahlten Fördermittel für die Maßnahmen Nachbesserung bei Wiederaufforstungen , Nachbesserungen bei Unterbau/Unterpflanzung und Naturverjüngung seit 2012 aufgeführt. Jahr Nachbesserung WA Nachbesserung Unterbau/ Unterpflanzung Naturverjüngung 2012 139.123,00 € 4.241,00 € 3.175.706,00 € 2013 111.492,00 € 332,00 € 4.460.778,00 € 2014 75.740,00 € 2.189,00 €* 4.578.282,00 € 2015 196.323,00 € - €* 4.172.462,00 € *seit Einführung der WALDFÖPR 2014/2015 gibt es keine Unterscheidung zwischen Wiederaufforstung und Unterbau (ab 01.08.2014)