Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 29.03.2016 Detektoren am Flughafen München Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Geräte werden aktuell am Flughafen München zur Kontrolle der Passagiere auf Sprengstoffe verwendet ? 2. Gibt es aktuell noch gesundheitliche Probleme bzw. Auswirkungen bei der Handhabung der Sprengstoffsuchgeräte ? a) Wenn ja, welche? 3. Sind bei den letzten Jahres wegen der Sprengstoffsuchgeräte erkrankten Mitarbeitern langfristige gesundheitliche Schäden festgestellt worden? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen? b) Wenn ja, welche gesundheitlichen Folgeschäden wurden festgestellt? 4. Gibt es für die Aufstellung und den Betrieb der Geräte bestimmte technische Voraussetzungen, Sicherheitsvorkehrungen (z. B. spezielle Räume, begrenzte Anzahl der Untersuchungen pro Stunde, Lüftungsvorschriften , Abzuganlage etc.)? a) Wenn ja, wer überprüft, ob diese Voraussetzungen eingehalten werden (TÜV, interne oder externe Firmen )? 5. Wer ist für die Aufstellung und korrekte Handhabung der verwendeten Sprengstoffsuchgeräte verantwortlich ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.04.2016 Zu 1.: Aktuell werden am Flughafen München bei der Passagierkontrolle Sprengstoffdetektionsgeräte vom Typ Thermo Fischer EGIS III, Morpho Itemiser 4DX und Implant Science Sniffer QS-B220 eingesetzt. Zu 2. und 2. a): Nein. Soweit von einzelnen Mitarbeitern Geruchsentwicklungen bei den Geräten Itemiser und Sniffer gemeldet wurden und von diesen über Beschwerden wie Halskratzen, Husten , Kopfschmerzen etc. berichtet wurde, wie sie typisch bei Erkältungserkrankungen vorkommen, können diese nicht nachweislich mit dem Betrieb dieser Geräte in Verbindung gebracht werden. Zu 3. bis 3. b): Nein. Nach Auskunft des Betriebsarztes der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München GmbH (SGM) und einer Stellungnahme des Institutes für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) vom 30. Oktober 2015 bestand durch die Ausgasungen der Sprengstoffspürgeräte außer kurzfristigen Irritationswirkungen weder eine Gefahr von Erkrankungen noch von langfristigen Folgeschäden. Zu 4. und 4. a): Nein. Über für jedes elektronische Gerät geltende allgemeine Betriebsbedingungen hinaus (wie z. B. Umgebungstemperatur über 0° C) bestehen keine besonderen zusätzlichen technischen Voraussetzungen und Sicherheitsvorkehrungen . Zu 5.: Die Luftsicherheitsbehörde Luftamt Südbayern beschafft die Geräte und legt die Aufstellungsstandorte der Geräte in Abstimmung mit der SGM fest. Die ordnungsgemäße Handhabung der Geräte liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bedieners (hier: SGM). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2016 17/11248 Bayerischer Landtag