Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Karl Vetter FREIE WÄHLER vom 24.02.2016 Verbesserung der bahnverkehrlichen Anbindung Ostbayerns durch die Neufahrner Kurve Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche verkehrlichen Effekte sind mit der Fertigstellung der Neufahrner Kurve für den ostbayerischen Raum konkret zu erwarten? a) Hinsichtlich der Verbindungen an den überregionalen Verkehr? b) Hinsichtlich der Verbindungen innerhalb des ostbayerischen Raums? 2. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Weiden a) an den Münchner Flughafen? b) an den weiteren überregionalen Verkehr? c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? 3. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Regensburg a) an den Münchner Flughafen? b) an den weiteren überregionalen Verkehr? c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? 4. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Cham a) an den Münchner Flughafen? b) an den weiteren überregionalen Verkehr? c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? 5. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Neumarkt a) an den Münchner Flughafen? b) an den weiteren überregionalen Verkehr? c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? 6. Inwieweit ist allgemein mit einer Reduktion von Umstiegen und Fahrzeiten von diesen Städten (mit und ohne Wartezeiten durch Anschlüsse) an den Münchner Flughafen zu rechnen? 7. Inwieweit beeinflussen die Reisendenzahlen die Taktung und Frequenz von Bahnverbindungen bzw. die Fahrplangestaltung? 8. Wie und in welchen Intervallen werden die Reisendenzahlen konkret ermittelt (bitte mit Angabe des Zeitpunkts der nächsten Erhebung)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.04.2016 Grundsätzlich ist für den „überregionalen Flughafenexpress“ (ÜFEX) zwischen Regensburg und dem Münchner Flughafen , der die Neufahrner Kurve befahren wird, ein Angebot im Stundentakt vorgesehen. Die Züge sollen in Regensburg Hbf um 3:19 und 4:19 sowie stündlich von 5:14 bis 20:14 und 22:14 starten, Abfahrten am Flughafen stündlich von 5:28 bis 22:28 und 0:28. Somit werden je Richtung 19 Fahrten angeboten. Der ÜFEX soll die Zwischenhalte Obertraubling , Köfering, Hagelstadt, Eggmühl, Neufahrn (Niederbayern – Ndb.), Landshut Hbf, Moosburg und Freising bedienen . Lediglich die ersten beiden Fahrten ab Regensburg sollen nicht an den Stationen Köfering, Hagelstadt, Eggmühl und Neufahrn (Ndb.) halten. Bei einzelnen Zügen sind Taktabweichungen möglich. Die Fahrzeit zwischen Regensburg Hbf und dem Flughafen wird in der Regel ca. 1 ¼ Stunden betragen. Der ÜFEX wird beste Anschlüsse in Regensburg von und zur Oberpfalzbahn Richtung Weiden – Marktredwitz und von und zu agilis Richtung Neumarkt (Oberpfalz – Op.), sowie in Landshut vom und zum Donau-Isar-Express Richtung Plattling /Passau erhalten. Die Expresslinie Prag/Hof – München bzw. der Regionalexpress Nürnberg – München fahren zwischen Regensburg und Freising etwa um eine halbe Stunde versetzt zum ÜFEX. Somit ergeben sich zwischen Regensburg, Neufahrn , Landshut und Freising täglich von früh bis spät etwa halbstündlich Fahrmöglichkeiten. 1. Welche verkehrlichen Effekte sind mit der Fertigstellung der Neufahrner Kurve für den ostbayerischen Raum konkret zu erwarten? a) Hinsichtlich der Verbindungen an den überregionalen Verkehr? Regensburg erhält umsteigefreie Verbindungen zum Flughafen München im Stundentakt. b) Hinsichtlich der Verbindungen innerhalb des ostbayerischen Raums? Zwischen Regensburg und Landshut wird der ÜFEX einen großen Teil der heutigen agilis-Leistungen übernehmen. Ansonsten wird das Fahrplanangebot durch den Einsatz des ÜFEX im Wesentlichen zusätzlich zu den derzeit vorhandenen Zügen deutlich verdichtet. 2. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Weiden a) an den Münchner Flughafen? Weiden erhält durch die Oberpfalzbahn einen stündlichen Zubringer zum ÜFEX in Regensburg Richtung Flughafen und umgekehrt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.07.2016 17/11249 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11249 b) an den weiteren überregionalen Verkehr? Weiden ist durch den stündlichen Regionalexpress Richtung Nürnberg sehr gut an wichtige Fernverkehrsrelationen ins gesamte Bundesgebiet angebunden, die in der Regel zur halben Stunde den Knoten Nürnberg passieren. In der Relation München – Hof realisiert die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) im Rahmen des Wettbewerbsprojekts IR25-Übergang ab 12/2017 zusätzliche umsteigefreie Verbindungen von Weiden nach München Hbf. In Hof wird weiterhin zweistündlich ein schneller Anschluss Richtung Dresden bestehen. c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? Die Zubringerverkehre zwischen Bahnhof und Stadt Weiden fallen als Leistungen des allgemeinen ÖPNV in die Verantwortung der Stadt Weiden. 3. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Regensburg a) an den Münchner Flughafen? Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. b) an den weiteren überregionalen Verkehr? Regensburg ist durch die ICE-Linie Frankfurt – Würzburg – Nürnberg – Regensburg – Passau – Wien angebunden. c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? Die Zubringerverkehre zwischen Bahnhof und Stadt Regensburg fallen als Leistungen des allgemeinen ÖPNV in die Verantwortung der Stadt Regensburg. 4. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Cham a) an den Münchner Flughafen? Für den Raum Cham stellt die Expresslinie Prag – München auch künftig die schnellste Verbindung zum Flughafen München her. Da die Expresslinie Prag – München und der ÜFEX zwischen Regensburg und Freising etwa im Abstand von einer halben Stunde verkehren, ist neben dem ÜFEX in Freising weiterhin auch der Umstieg auf die MVV-Buslinie 635 möglich. b) an den weiteren überregionalen Verkehr? Im Zuge der Neuvergabe des Netzes IR25-Übergang ist beabsichtigt , ab Dezember 2017 einen Zweistundentakt von Cham in Richtung München und in Richtung Pilsen – Prag anzubieten. Eine abschließende Festlegung der tschechischen Seite hierzu steht allerdings noch aus. Damit verbessert sich die überregionale Einbindung Chams in den Schienenverkehr gegenüber dem bisherigen Vierstundentakt dieser Linie deutlich. c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? Die Zubringerverkehre zwischen Bahnhof und Stadt Cham fallen als Leistungen des allgemeinen ÖPNV in die Verantwortung des Landkreises Cham. 5. Existieren bereits weitergehende Fahrplan- und Betriebskonzepte zur Anbindung von Neumarkt a) an den Münchner Flughafen? Neumarkt wird durch einen stündlichen agilis-Regionalzuganschluss in Regensburg an den ÜFEX angebunden. b) an den weiteren überregionalen Verkehr? Im Zuge der Neuvergabe des elektrischen Netzes Regensburg werden für Neumarkt verbesserte Anschlüsse an das Fernverkehrsnetz geprüft. c) an die Zubringerstrecken zur Stadt? Die Zubringerverkehre zwischen Bahnhof und Stadt Neumarkt fallen als Leistungen des allgemeinen ÖPNV in die Verantwortung der Kommunen. 6. Inwieweit ist allgemein mit einer Reduktion von Umstiegen und Fahrzeiten von diesen Städten (mit und ohne Wartezeiten durch Anschlüsse) an den Münchner Flughafen zu rechnen? Der Flughafen München ist von Regensburg zukünftig ohne Umsteigen erreichbar. Ab Weiden und Neumarkt (Opf.) ist lediglich ein einmaliges Umsteigen in Regensburg mit kurzen Wartezeiten erforderlich. 7. Inwieweit beeinflussen die Reisendenzahlen die Taktung und Frequenz von Bahnverbindungen bzw. die Fahrplangestaltung? Grundsätzlich wird angestrebt, alle Bahnverbindungen im BAYERN-TAKT, also mindestens im Stundentakt anzubieten . Lediglich bei sehr hohem Fahrgastaufkommen sind Fahrplanangebote in einem dichteren Takt, z. B. einem 30-Minuten-Takt, zu rechtfertigen. 8. Wie und in welchen Intervallen werden die Reisendenzahlen konkret ermittelt (bitte mit Angabe des Zeitpunkts der nächsten Erhebung)? Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, jährlich die Reisendenzahlen durch regelmäßige Zählungen zu ermitteln. Dies kann durch besonderes Zählpersonal oder durch automatische Erfassungssysteme erfolgen. Die Zählungen erfolgen kontinuierlich unter Berücksichtigung anerkannter statistischer Methoden. Insofern gibt es keine fixen Erhebungstermine.