Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 22.03.2016 Private Sicherheitsdienste in Flüchtlingsunterkünften: Entlohnung Nachdem viele Aufträge zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften an private Sicherheitsfirmen vergeben werden, ist eine ordnungsgemäße und angemessene Entlohnung eine Möglichkeit der Qualitätssicherung. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie wird sichergestellt, dass bei den Gehältern der Angestellten der Sicherheitsunternehmen die Zahlung des Mindestlohns eingehalten wird? 2. Wie wird sichergestellt, dass die Zahlung der ortsüblichen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit eingehalten wird? 3. Auf welche Weise wird die geleistete Arbeitszeit dokumentiert ? 4. Durch wen wird die Ordnungsmäßigkeit überprüft? 5. Findet eine regelmäßige Überprüfung statt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 27.04.2016 Vorbemerkung: Die Prüfung der Zahlung des Mindestlohnes sowie die Ahndung von Mindestlohnverstößen ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Konkret ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung zuständig. Für nähere Auskünfte ist die Anfrage an die benannte Bundesbehörde zu richten. Unabhängig von dieser Zuständigkeitsfrage achten die Regierungen , die für den Betrieb der Unterkünfte primär zuständig sind, bei der Auftragsvergabe von Wachdienstleitungen dennoch darauf, dass eine Entlohnung nach dem Mindestlohngesetz von den beauftragten Unternehmern eingehalten wird. Zu 1.: Im Rahmen jeder europaweiten, nationalen oder freihändigen Vergabe von Bewachungsdienstleistungen muss der Bieter den Regierungen, die die Ausschreibungen der Wachdienstleistungen in eigener Zuständigkeit durchführen, im Rahmen seines Angebots die Stundenverrechnungssätze für jede von ihm beschäftigte Tariflohngruppe, die in der Unterkunft zum Einsatz kommen soll, offenlegen. Ein entsprechendes Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und fragt folgende einschlägigen Daten ab: Soziallohn, Feiertagsausgleich, Urlaubsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. bei Arbeitsfreistellung . Ferner die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge, zusätzliche lohngebundene Kosten, sonstige auftragsbezogene Kosten, sämtliche unternehmensbezogene Kosten sowie Wagnis und Gewinn. Der Bieter gibt somit für jede von ihm eingesetzte Tariflohngruppe Auskunft über den von ihm bezahlten Tariflohn bzw. den bezahlten Mindestlohn oder das Entgelt, das über Tarif- oder Mindestlohn liegt. Darüber hinaus verpflichten die Vergabeunterlagen in der Regel den Bieter, der den Zuschlag erhält, wie folgt: „Der Auftragnehmer (AN) darf nur Personal mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag nach den geltenden Bestimmungen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen beschäftigen, sodass die Beschäftigung mindestens in Höhe des jeweils gültigen Mindestlohnes , sofern höher, mindestens zu den tarifvertraglich vereinbarten Stundenlöhnen erfolgt.“ Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1 – Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden jedoch nicht die ortsüblichen, sondern die tariflichen Zuschläge berücksichtigt. Zu 3.: Die Vergabeunterlagen verpflichten in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag den Bieter, der den Zuschlag erhält, zur Erstellung von Dienstplänen und zur Führung eines Wachbuchs, die/das der Auftraggeber (AG) jederzeit einsehen kann. Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden die Dienstpläne von den anwesenden Sicherheitsdienstmitarbeitern unter Kontrolle von Vertretern des AG unterzeichnet und zumeist vorab in elektronischer Form an den AG übermittelt. In einigen Fällen ist der AN darüber hinaus verpflichtet, auf eigene Kosten ein elektronisches Wächterkontrollsystem zu beschaffen. Zu 4.: Primär überprüft das vor Ort von den Regierungen eingesetzte (regierungseigene) Personal den ordnungsgemäßen Einsatz des Sicherheitspersonals, wobei hier auch eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Objektmanager (externe Mitarbeiter) stattfindet. Zusätzlich finden unangekündigte , stichprobenartige Überprüfungen durch die zuständigen Einrichtungsleiter statt. Zu 5.: Die Anwesenheit der Sicherheitsdienstmitarbeiter wird regelmäßig überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung der Aufzeichnungen bzw. der vom AN im Rahmen der Rechnungstellung vorgelegten Anwesenheitslisten vor Auszahlung der jeweiligen Rechnungsbeträge. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2016 17/11255 Bayerischer Landtag