Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 15.10.2013 Angekündigte Einrichtung eines „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ in Nürnberg Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur , Verkehr und Technologie hat im Zuge der Kabinettssitzung am 18.12.2012 in Nürnberg, in Person von Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel, die Einrichtung eines „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ angekündigt. Das Zentrum soll bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken angesiedelt werden. Fördermittel in Höhe von fünf Millionen Euro wurden in Aussicht gestellt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Schritte wurden bisher von der Staatsregierung zur Einrichtung eines „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft “ in Nürnberg unternommen? Wie stellt sich der momentane Sachstand dar? 2. Welche Akteure sind in welcher Form in die konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltung des „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ einbezogen? 3. Inwiefern finden vor Ort bereits existierende Prozesse, wie beispielsweise das städtische Förderprogramm „Ideen . Kreativ. Innovativ“ im konzeptionellen Entstehungsprozess Berücksichtigung? Welche Synergiepotenziale liegen vor und wie sollen diese genutzt werden? 4. Wie sind die bisher geführten Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWMET) und der IHK Nürnberg für Mittelfranken hinsichtlich der organisatorischen Umsetzung des „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ verlaufen? Wurden bereits konkrete Ergebnisse erzielt, und wenn ja, welche? 5. Welche weiteren Schritte werden in der Zukunft von der Staatsregierung zur Einrichtung eines „Zentrums für Kultur - und Kreativwirtschaft“ in Nürnberg unternommen? Besteht ein Zeitplan für die Einrichtung? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 18.11.2013 1. Welche Schritte wurden bisher von der Staatsregierung zur Einrichtung eines „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ in Nürnberg unternommen? Wie stellt sich der momentane Sachstand dar? Der Ministerrat hat am 18. Dezember 2012 die Einrichtung eines Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft in Nürnberg beschlossen. Das Zentrum soll finanziell mit einem Betrag von 5 Mio. Euro für den Zeitraum von drei Jahren ausgestattet werden und für die Kultur- und Kreativwirtschaft in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken tätig sein. Die Bereitstellung der hierfür notwendigen Haushaltsmittel ist Gegenstand der anstehenden Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2014. Zur inhaltlichen Ausrichtung des Zentrums, der konkreten Ausgestaltung der Zuständigkeiten und Aufgaben sowie der personellen und sachlichen Ausstattung des Zentrums wurden und werden intensive Abstimmungs- und Umsetzungsgespräche geführt. 2. Welche Akteure sind in welcher Form in die konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltung des „Zent rums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ einbezogen ? Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft wird von Nürnberg aus für ganz Bayern handeln, zentraler Ansprechpartner der Wirtschaftsförderung für die Kultur - und Kreativwirtschaft in Bayern sein, die Anliegen der Branche nach innen und außen kompetent vertreten und gemeinsame Aktivitäten und Kampagnen koordinieren. Hierzu ist es erforderlich, maßgebliche Akteure und Stakeholder der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft in die konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltung operativ einzubeziehen. Dies erfolgte und erfolgt in qualifizierter Form. Besonders intensive Gespräche hinsichtlich einer Ausweitung der bisherigen Tätigkeiten in Bayern und Nürnberg werden mit dem RKW in Eschborn geführt, das auch Träger des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes ist. Das Kompetenzzentrum Kultur - und Kreativwirtschaft hat sich in vergangenen Jahren gerade durch die Arbeit des regionalen Ansprechpartners in Bayern, Herrn Jürgen Enninger, einen hervorragenden Ruf erworben und verfügt über eine hohe Akzeptanz bei den Kultur- und Kreativwirtschaftenden Bayerns. Es wird eine zentrale Aufgabe des entstehenden Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft sein, die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2014 17/113 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/113 Vielzahl bayerischer Institutionen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit allen regionalen, lokalen und teilmarktspezifischen Besonderheiten in die konkrete Arbeit einzubinden. 3. Inwiefern finden vor Ort bereits existierende Prozesse , wie beispielsweise das städtische Förderprogramm „Ideen. Kreativ. Innovativ“ im konzeptionellen Entstehungsprozess Berücksichtigung? Welche Synergiepotenziale liegen vor und wie sollen diese genutzt werden? Ziel des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Nürnberg ist nicht die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft allein in der Metropolregion Nürnberg, sondern in ganz Bayern. Selbstverständlich werden im konzeptionellen Entstehungsprozess des Zentrums aber auch bestehende Programme zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Mittelfranken mit in die Überlegungen einbezogen , um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Eine sehr wesentliche Aufgabe des entstehenden Zentrums wird sein, auf bereits bestehende Beratungsangebote hinzuweisen, mit diesen zusammenzuarbeiten und für die Kultur- und Kreativschaffenden Zugang zu den vorhandenen Angeboten herzustellen. Hier wird sich eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene auch mit städtischen Initiativen ergeben. 4. Wie sind die bisher geführten Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie (StMWMET) und der IHK Nürnberg für Mittelfranken hinsichtlich der organisatorischen Umsetzung des „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ verlaufen? Wurden bereits konkrete Ergebnisse erzielt, und wenn ja, welche? Einigkeit wurde erzielt zwischen der IHK Nürnberg für Mittelfranken und dem StMWMET hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung und der fachlichen Aufgaben, die das Zentrum übernehmen bzw. bayernweit koordinieren soll, mit Schwerpunkten in den Bereichen Professionalisierung, Internationalisierung , Finanzierung, Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit . Ursprünglich war die IHK Nürnberg für Mittelfranken als möglicher Träger für das Zentrum vorgesehen. In Bezug auf die Modalitäten der Trägerschaft konnte jedoch keine gemeinsame, tragfähige Lösung gefunden werden. Daher werden derzeit Gespräche mit interessierten Trägern mit landesweiter Expertise geführt und konkrete Möglichkeiten zur organisatorischen Umsetzung des Zentrums geprüft. Klar ist, dass das Zentrum neben einem qualifizierten Geschäftsführer über eine hinreichend große personelle Ausstattung verfügen wird, um die ihm übertragenen Aufgaben gut erfüllen zu können. 5. Welche weiteren Schritte werden in der Zukunft von der Staatsregierung zur Einrichtung eines „Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft“ in Nürnberg unternommen ? Besteht ein Zeitplan für die Einrichtung? Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft wird – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel und des Vertragsabschlusses zur Trägerschaft – im Jahr 2014 seine Arbeit mit den dargestellten Handlungsschwerpunktfeldern aufnehmen. Alle hierfür erforderlichen Vorbereitungen wurden und werden vom StMWMET fundiert und zeitgerecht in die Wege geleitet.