Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.04.2016 PWC-Gutachten zu ORH-Bericht Flughafen München Laut Süddeutscher Zeitung vom 31.03.2016 hat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zum Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH)- Bericht die Flughafen München GmbH (FMG) betreffend bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC ein Gutachten in Auftrag gegeben. Davon ausgehend, dass dieser Sachverhalt zutrifft, frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wann erhielt die Staatsregierung den ORH-Bericht? b) Wann wurde das PWC-Gutachten in Auftrag gegeben ? c) Wann erhielt die Staatsregierung das fertige Gutachten von PWC? 2. Wie viel hat dieses Gutachten gekostet? 3. Wurde für dieses Gutachten eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt? 4. Wenn nein, weshalb nicht? 5. a) Wurde der ORH-Bericht vor Auftragsvergabe geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wieso wurde dann noch ein externes Gutachten in Auftrag gegeben? b) Wenn nein, weshalb nicht? 6. Wenn sich das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bei der Beurteilung des Sachverhalts unsicher war, wieso wurde kein entsprechendes Gutachten eingeholt, ehe im Aufsichtsrat bzw. in der Gesellschafterversammlung dem umstrittenen Vertrag mit der Lufthansa zum Bau und Betrieb des Satelliten zum 2. Terminal zugestimmt wurde? 7. Wurden PWC für die Erstellung des Gutachtens irgendwelche Vorgaben gemacht, wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 09.05.2016 1. a) Wann erhielt die Staatsregierung den ORH-Bericht? Die Prüfungsmitteilungen des ORH vom 19.05.2014 zur Betätigung des Freistaates Bayern als Gesellschafter der Flughafen München GmbH sind am 26.05.2014 im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eingegangen. b) Wann wurde das PWC-Gutachten in Auftrag gegeben ? Der Auftrag an die PWC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit Vertrag vom 26.11.2014 erteilt. c) Wann erhielt die Staatsregierung das fertige Gutachten von PWC? Das vollständige Gutachten wurde mit Schreiben vom 02.03.2015 übermittelt. 2. Wie viel hat dieses Gutachten gekostet? Die Kosten des Gutachtens betrugen 238.000 € (inkl. MWSt). 3. Wurde für dieses Gutachten eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt? 4. Wenn nein, weshalb nicht? Das Gutachten wurde durch das Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat nach den einschlägigen Vergaberegeln unter Einholung und Bewertung von Vergleichsangeboten anerkannter Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vergeben. Insbesondere lag der Auftragswert unter dem relevanten Schwellenwert. 5. a) Wurde der ORH-Bericht vor Auftragsvergabe geprüft , wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wieso wurde dann noch ein externes Gutachten in Auftrag gegeben? b) Wenn nein, weshalb nicht? Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie die Flughafen München GmbH hatten die Prüfungsfeststellungen des ORH eingehend geprüft und die Vorwürfe für ungerechtfertigt erachtet. Aufgrund der weitreichenden Kritik des ORH und der Bedeutung des untersuchten Sachverhalts hat sich das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Interesse einer objektiven Klärung dazu entschlossen, den Sachverhalt ergänzend durch eine neutrale und fachkundige externe Begutachtung umfassend beurteilen zu lassen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.07.2016 17/11361 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11361 6. Wenn sich das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bei der Beurteilung des Sachverhalts unsicher war, wieso wurde kein entsprechendes Gutachten eingeholt, ehe im Aufsichtsrat bzw. in der Gesellschafterversammlung dem umstrittenen Vertrag mit der Lufthansa zum Bau und Betrieb des Satelliten zum 2. Terminal zugestimmt wurde? Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung hatten nach intensiver Befassung und Erörterung der Vor-/Nachteile, Risiken und Chancen der Erweiterung des Terminals 2 um ein Satellitengebäude und der hierzu getroffenen Vereinbarung zwischen der Flughafen München GmbH und der Deutschen Lufthansa AG in den Sitzungen am 17.12.2010 zugestimmt. Bereits zur Vorbereitung der Realisierungsentscheidung hatte die FMG mit fachkundiger externer Begleitung umfangreiche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erstellt und die Vereinbarung durch ein Rechtsgutachten überprüfen lassen. Der Haushaltsausschuss des Landtags wurde vor Abschluss der Vereinbarung mit Schreiben vom 02.02.2011 sowie in der Ausschusssitzung am 01.03.2011 über deren Eckpunkte informiert. 7. Wurden PWC für die Erstellung des Gutachtens irgendwelche Vorgaben gemacht, wenn ja, welche? Nach der Leistungsbeschreibung des Gutachtens sollte die beauftragte unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine objektive und umfassende Begutachtung des kritisierten Sachverhaltes vornehmen. Die Begutachtung sollte sich im Detail mit den objektiven Sachverhalten und den darauf bezogenen Vorwürfen des ORH auseinandersetzen. Ausgehend von den gegebenen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs sollte die vereinbarte Zusammenarbeit mit der Deutschen Lufthansa AG beim Bau des Satelliten aus strategischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beurteilt werden. Darauf aufbauend sollte die Frage des ordnungsgemäßen Handelns von Geschäftsführung und Gremien geklärt werden .