Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Reinhold Strobl, Harald Güller, Günther Knoblauch, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 03.03.2016 Steuerverwaltung Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie entwickelte sich in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 die Anzahl der Stellen (im Kap. 06 05 die Stellen bei Tit. 422 01 „Planmäßige Beamte“ sowie Tit. 428 01 „Arbeitnehmer“ zusammen) jeweils zum Stichtag erster Januar und wie war jeweils zum Stichtag die tatsächliche Ist-Besetzung der Stellen, bzw. wie viele Stellen waren nicht mit Beamten und Arbeitnehmern besetzt? 2. Wie viele der Stellen (im Kap. 06 05 die Stellen bei Tit. 422 01 „Planmäßige Beamte“ sowie Tit. 428 01 „Arbeitnehmer“ zusammen) waren in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Stichtag erster Januar nicht mit Beamten und Arbeitnehmer besetzt, wegen a) Verrechnung von Anwärtern auf diesen Stellen, b) Abordnungen an das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH), c) Wiederbesetzungssperre, d) Altersteilzeit, e) Mutterschutz, f) Weiterem (bitte jeweils Anzahl und Gründe nennen)? 3. Wie hat sich in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Stichtag erster Januar die Anzahl der Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Kap. 06 05 Tit. 422 21) sowie die tatsächliche Anzahl der Anwärter für die 2. und 3. Qualifikationsebene (QE) entwickelt und auf welchen Stellen – neben den im Stellenplan für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausgewiesenen – wurden die Anwärter ggf. verrechnet? 4. Wie hoch wird voraussichtlich jeweils die Anzahl von Altersabgängen und die Anzahl der in Bayern ausgebildeten und neu zur Verfügung stehenden Nachwuchskräfte in den Finanzämtern in den Jahren 2016 bis 2020 sein? 5. Auf welchen konkreten Zeitraum und welche Stellen im Stellenplan (Kap. und Tit.) bezieht sich die Aussage des Staatsministers Dr. Markus Söder „Seit 2011, also seit ich Verantwortung trage, haben wir die Steuerverwaltung um rund 1.500 Stellen erhöht.“ und wie sieht im vom Staatsminister angesprochenen Zeitraum die Entwicklung der Anzahl der Stellen tatsächlich aus? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 09.05.2016 1. Wie entwickelte sich in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 die Anzahl der Stellen (im Kap. 06 05 die Stellen bei Tit. 422 01 „Planmäßige Beamte “ sowie Tit. 428 01 „Arbeitnehmer“ zusammen) jeweils zum Stichtag erster Januar und wie war jeweils zum Stichtag die tatsächliche Ist-Besetzung der Stellen, bzw. wie viele Stellen waren nicht mit Beamten und Arbeitnehmern besetzt? Die Entwicklung der Stellen an den Finanzämtern in den Jahren 2006 bis 2016 ergibt sich ausgehend von den Haushaltsplänen (Kapitel 06 05, Summe aus Tit. 422 01 und Tit. 428 01 bzw. bis zum Jahr 2008 Summe aus Tit. 422 01, Tit. 422 11, Tit. 425 01 und Tit. 426 21) wie nachfolgend dargestellt. Es werden nur die Stellen aufgezeigt, die zum Stichtag 01.01. jeweils besetzbar waren. Neu ausgebrachte Stellen, die regelmäßig erst zum 01.10. eines Jahres haushaltsrechtlich besetzbar geworden sind, wurden bei der Stellenzahl zum jeweiligen 01.01. außen vor gelassen. Stellen des Personalsolls B (sog. Mittelstellen) sind nicht mit aufgeführt. Zum Stichtag 01.01.2016 sind die stellenmäßigen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016) vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 477) sowie die Änderungen wegen Art. 6 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes 2015/2016 (HG 2015/2016) mit berücksichtigt. Die im Folgenden dargestellten Zahlen sind insbesondere aufgrund von Stellenumsetzungen in andere Bereiche der Steuerverwaltung nicht miteinander vergleichbar. So sind z. B. von den Finanzämtern an den IuK-Bereich des Landesamts für Steuern (Kap. 0604b) im Jahr 2007 insgesamt 275 Stellen, im Jahr 2009 insgesamt 51 Stellen, im Jahr 2011 insgesamt 49 Stellen und im Jahr 2015 insgesamt rund 25 Stellen umgesetzt worden. Das Personal-Ist in Vollzeitkräften zum jeweiligen 01.01. an den Finanzämtern ist nachfolgend ebenfalls dargestellt. Zum Stichtag 01.01.2006 belief sich die Anzahl der Stellen für Planmäßige Beamte und Arbeitnehmer1 auf 16.695 bei einer Ist-Besetzung von 15.340, zum Stichtag 01.01.2007 auf 16.295 bei einer Ist-Besetzung von 15.328, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.06.2016 17/11416 Bayerischer Landtag 1) bis zum Jahr 2008: Stellen für Planmäßige Beamte, Beamte zur Anstellung, Angestellte und Arbeiter Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11416 zum Stichtag 01.01.2008 auf 16.295 bei einer Ist-Besetzung von 15.039, zum Stichtag 01.01.2009 auf 16.137 bei einer Ist-Besetzung von 14.902, zum Stichtag 01.01.2010 auf 16.387 bei einer Ist-Besetzung von 14.769, zum Stichtag 01.01.2011 auf 16.270 bei einer Ist-Besetzung von 14.554, zum Stichtag 01.01.2012 auf 16.267 bei einer Ist-Besetzung von 14.549, zum Stichtag 01.01.2013 auf 16.263 bei einer Ist-Besetzung von 14.633, zum Stichtag 01.01.2014 auf 16.548 bei einer Ist-Besetzung von 14.793, zum Stichtag 01.01.2015 auf 16.439 bei einer Ist-Besetzung von 14.822 und zum Stichtag 01.01.2016 auf 16.449 bei einer Ist-Besetzung von 14.913. 2. Wie viele der Stellen (im Kap. 06 05 die Stellen bei Tit. 422 01 „Planmäßige Beamte“ sowie Tit. 428 01 „Arbeitnehmer“ zusammen) waren in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Stichtag erster Januar nicht mit Beamten und Arbeitnehmer besetzt, wegen a) Verrechnung von Anwärtern auf diesen Stellen, b) Abordnungen an das Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH), c) Wiederbesetzungssperre, d) Altersteilzeit, e) Mutterschutz, f) Weiterem (bitte jeweils Anzahl und Gründe nennen)? Aufgrund der Aufbewahrungsfristen in VV Nr. 5.3 zu Art. 49 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) können die Zahlen nicht mehr vollständig ermittelt werden. Hinsichtlich der Daten zum Stichtag 01.01.2011 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 27.07.2011 (Drs. 16/9545) verwiesen. Darin sind bei der Antwort zu Frage 3 die entsprechenden Werte für den Stichtag 01.01.2011 enthalten . Im Übrigen waren die Stellen für Planmäßige Beamte (Tit. 422 01) und Arbeitnehmer (Tit. 428 01) zum jeweiligen ersten Januar bei den Finanzämtern wie folgt besetzt: Zum Stichtag 01.01.2012 waren bei einer Stellenzahl laut Haushaltsplan (vgl. Frage 1) von 16.267 und einer Ist-Besetzung mit 14.549 Arbeitskräften (MAK) insgesamt 1.718 Stellen nicht mit Arbeitskräften besetzt. Davon waren 189 Stellen ausbildungsbedingt mit Anwärtern besetzt, 511 Stellen gesperrt wegen der haushaltsrechtlichen Wiederbesetzungssperre , 390 Stellen wegen Altersteilzeit gesperrt bzw. mit Beschäftigten besetzt, die in der Altersteilzeitfreistellung sind, 111 Stellen mit Beschäftigten besetzt, die von den Finanzämtern an andere Behörden (z. B. Landesamt für Steuern ) abgeordnet waren und insgesamt 517 Stellen waren mit Beschäftigten besetzt, die an Aufstiegsausbildungen bzw. Ausbildungsqualifizierungen teilnahmen oder sich in der Einführungszeit befanden (soweit nicht in Ist-Besetzung enthalten), waren gesperrt wegen der Einsparungsverpflichtung nach Art. 6b HG oder wurden zum jeweiligen 01.01. für Rückkehrer aus Beurlaubungen, für Teilzeitaufstockungen und für die einmal jährlich im Herbst stattfindenden Anwärtereinstellungen frei gehalten. Zum Stichtag 01.01.2013 waren bei einer Stellenzahl laut Haushaltsplan (vgl. Frage 1) von 16.263 und einer Ist-Besetzung mit 14.633 Arbeitskräften (MAK) insgesamt 1.630 Stellen nicht mit Arbeitskräften besetzt. Davon waren 612 Stellen ausbildungsbedingt mit Anwärtern besetzt, 145 Stellen gesperrt wegen der haushaltsrechtlichen Wiederbesetzungssperre , 435 Stellen wegen Altersteilzeit gesperrt bzw. mit Beschäftigten besetzt, die in der Altersteilzeitfreistellung sind, 135 Stellen mit Beschäftigten besetzt, die von den Finanzämtern an andere Behörden (z. B. Landesamt für Steuern ) abgeordnet waren und insgesamt 303 Stellen waren mit Beschäftigten besetzt, die an Aufstiegsausbildungen bzw. Ausbildungsqualifizierungen teilnahmen oder sich in der Einführungszeit befanden (soweit nicht in Ist-Besetzung enthalten), waren gesperrt wegen der Einsparungsverpflichtung nach Art. 6b HG oder wurden zum jeweiligen 01.01. für Rückkehrer aus Beurlaubungen, für Teilzeitaufstockungen und für die einmal jährlich im Herbst stattfindenden Anwärtereinstellungen frei gehalten. Zum Stichtag 01.01.2014 waren bei einer Stellenzahl laut Haushaltsplan (vgl. Frage 1) von 16.548 und einer Ist-Besetzung mit 14.793 Arbeitskräften (MAK) insgesamt 1.755 Stellen nicht mit Arbeitskräften besetzt. Davon waren 727 Stellen ausbildungsbedingt mit Anwärtern besetzt, 142 Stellen gesperrt wegen der haushaltsrechtlichen Wiederbesetzungssperre, 347 Stellen wegen Altersteilzeit gesperrt bzw. mit Beschäftigten besetzt, die in der Altersteilzeitfreistellung sind, 176 Stellen mit Beschäftigten besetzt, die von den Finanzämtern an andere Behörden (z. B. Landesamt für Steuern) abgeordnet waren und insgesamt 363 Stellen waren mit Beschäftigten besetzt, die an Aufstiegsausbildungen bzw. Ausbildungsqualifizierungen teilnahmen, sich in der Einführungszeit befanden (soweit nicht in Ist-Besetzung enthalten), waren gesperrt wegen der Einsparungsverpflichtung nach Art. 6b HG oder wurden zum jeweiligen 01.01. für Rückkehrer aus Beurlaubungen, für Teilzeitaufstockungen und für die einmal jährlich im Herbst stattfindenden Anwärtereinstellungen frei gehalten. Zum Stichtag 01.01.2015 waren bei einer Stellenzahl laut Haushaltsplan (vgl. Frage 1) von 16.439 und einer Ist-Besetzung mit 14.822 Arbeitskräften (MAK) insgesamt 1.617 Stellen nicht mit Arbeitskräften besetzt. Davon waren 568 Stellen ausbildungsbedingt mit Anwärtern besetzt, 210 Stellen gesperrt wegen der haushaltsrechtlichen Wiederbesetzungssperre , 218 Stellen wegen Altersteilzeit gesperrt bzw. mit Beschäftigten besetzt, die in der Altersteilzeitfreistellung sind, 196 Stellen mit Beschäftigten besetzt, die von den Finanzämtern an andere Behörden (z. B. Landesamt für Steuern ) abgeordnet waren und insgesamt 425 Stellen waren mit Beschäftigten besetzt, die an Aufstiegsausbildungen bzw. Ausbildungsqualifizierungen teilnahmen, sich in der Einführungszeit befanden (soweit nicht in Ist-Besetzung enthalten) oder wurden zum jeweiligen 01.01. für Rückkehrer aus Beurlaubungen , für Teilzeitaufstockungen und für die einmal jährlich im Herbst stattfindenden Anwärtereinstellungen frei gehalten. Zum Stichtag 01.01.2016 waren bei einer Stellenzahl laut Haushaltsplan (vgl. Frage 1) von 16.449 und einer Ist-Besetzung mit 14.913 Arbeitskräften (MAK) insgesamt 1.536 Stellen nicht mit Arbeitskräften besetzt. Davon waren 540 Stellen ausbildungsbedingt mit Anwärtern besetzt, 159 Stellen gesperrt wegen der haushaltsrechtlichen Wiederbesetzungssperre , 164 Stellen wegen Altersteilzeit gesperrt bzw. Drucksache 17/11416 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 mit Beschäftigten besetzt, die in der Altersteilzeitfreistellung sind, 234 Stellen mit Beschäftigten besetzt, die von den Finanzämtern an andere Behörden (z. B. Landesamt für Steuern ) abgeordnet waren und insgesamt 439 Stellen waren mit Beschäftigten besetzt, die an Aufstiegsausbildungen bzw. Ausbildungsqualifizierungen teilnahmen, sich in der Einführungszeit befanden (soweit nicht in Ist-Besetzung enthalten) oder wurden zum jeweiligen 01.01. für Rückkehrer aus Beurlaubungen , für Teilzeitaufstockungen und für die einmal jährlich im Herbst stattfindenden Anwärtereinstellungen frei gehalten. Beschäftigte in Mutterschutz sind entsprechend ihrem Arbeitsanteil zu Beginn ihrer Abwesenheit in den Zahlen zur Ist-Besetzung enthalten. 3. Wie hat sich in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Stichtag erster Januar die Anzahl der Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Kap. 06 05 Tit. 422 21) sowie die tatsächliche Anzahl der Anwärter für die 2. und 3. Qualifikationsebene (QE) entwickelt und auf welchen Stellen – neben den im Stellenplan für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausgewiesenen – wurden die Anwärter ggf. verrechnet? Zum Stichtag 01.01.2006 waren bei einer Stellenzahl von 694 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 587 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2007 waren bei einer Stellenzahl von 674 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 450 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2008 waren bei einer Stellenzahl von 674 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 584 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2009 waren bei einer Stellenzahl von 674 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 898 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2010 waren bei einer Stellenzahl von 674 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 1.132 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2011 waren bei einer Stellenzahl von 924 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 1.388 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2012 waren bei einer Stellenzahl von 924 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 1.474 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2013 waren bei einer Stellenzahl von 873 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 1.888 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2014 waren bei einer Stellenzahl von 974 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 2.004 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2015 waren bei einer Stellenzahl von 1.274 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 2.048 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2016 waren bei einer Stellenzahl von 1.524 besetzbaren Stellen für Beamte auf Widerruf (Kap. 0605 Tit. 422 21) laut Haushaltsplan tatsächlich 2.196 Anwärter/innen (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. Neben den im Stellenplan für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausgewiesenen Stellen (Tit. 422 21) wurden die Anwärter/innen auch auf Stellen für Planmäßige Beamte (Tit. 422 01), auf Ersatzstellen (Tit. 422 01E) oder – sofern Anwärter im Einzelfall beurlaubt waren – auf Leerstellen verrechnet (Tit. 422 01L). 4. Wie hoch wird voraussichtlich jeweils die Anzahl von Altersabgängen und die Anzahl der in Bayern ausgebildeten und neu zur Verfügung stehenden Nachwuchskräfte in den Finanzämtern in den Jahren 2016 bis 2020 sein? Für die Zukunft steht nur der Zeitpunkt der gesetzlichen Ruhestandseintritte von Beamten/innen fest. Die tatsächlichen Altersabgänge sind abhängig von dem jeweils gewählten Ruhestandsmodell des/der Beamten/innen. So werden im Jahr 2016 insgesamt 109 Altersabgänge kraft Gesetzes2 (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) zu erwarten sein. Im Jahr 2017 sind 244 Altersabgänge kraft Gesetzes (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) zu erwarten . Im Jahr 2018 werden 332 Altersabgänge kraft Gesetzes (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) erwartet. Im Jahr 2019 wird sich die Zahl der Altersabgänge kraft Gesetzes (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) voraussichtlich auf 435 belaufen und im Jahr 2020 werden 531 Altersabgänge kraft Gesetzes (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) erwartet . Die Anzahl der neu zur Verfügung stehenden Nachwuchskräfte (Einstieg 2. und 3. Qualifikationsebene) beläuft sich im Jahr 2016 voraussichtlich auf 650, im Jahr 2017 auf 780, im Jahr 2018 auf 917, im Jahr 2019 auf 895 und im Jahr 2020 auf voraussichtlich 892. 5. Auf welchen konkreten Zeitraum und welche Stellen im Stellenplan (Kap. und Tit.) bezieht sich die Aussage des Staatsministers Dr. Markus Söder „Seit 2011, also seit ich Verantwortung trage, haben wir die Steuerverwaltung um rund 1.500 Stellen erhöht.“ und wie sieht im vom Staatsminister angesprochenen Zeitraum die Entwicklung der Anzahl der Stellen tatsächlich aus? Seit dem Jahr 2011 wurden folgende neue Stellen für die Steuerverwaltung ausgebracht: Mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 wurden 200 neue Planstellen (Kap. 0605 Tit. 422 01) und 600 neue Anwärterstellen (Kap. 0605 Tit. 422 21) für die Finanzämter ausgebracht . Mit dem Nachtragshaushalt 2014 konnten 150 Stellen (Kap. 0605 Tit. 422 01) bei den Finanzämtern erhalten werden, die nach Wegfall der Kfz-Steuer-Bearbeitung zu streichen gewesen wären. Diese wurden in höherwertige Stellen umgewandelt. Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 wurden 500 neue Anwärterstellen (Kap. 0605 Tit. 422 21) für die Finanzämter, 15 neue Planstellen für das Landesamt für Steuern (Kap. 0604 Tit. 422 01a) und 30 neue Anwärterund Auszubildendenstellen (Kap. 0604 Tit. 422 21, 428 01b) für den IuK-Bereich des Landesamts für Steuern neu geschaffen . Mit dem Nachtragshaushalt 2016 wurden 15 neue Planstellen (Kap. 0605 Tit. 422 01) für die Steuerfahndung 2) Stand: 01.01.2016 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11416 an den Finanzämtern (Sonderkommission schwerer Steuerbetrug , SKS) neu ausgebracht. Seit dem Jahr 2011 wurden in Summe somit 1.510 neue Stellen für die Steuerverwaltung geschaffen. Die tatsächliche Entwicklung der genannten Stellen sieht genauso aus.