Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 18.03.2016 Auswirkungen der Grenzkontrollen im Zuge der Flüchtlingskrise Ich frage die Staatsregierung: 1. An welchen Grenzübergängen Bayerns zu seinen Nachbarländern wurden vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 15. Februar 2016 Grenzkontrollen durchgeführt , bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Grenzübergängen (Grenzübergänge im Bereich Straße, Schiene, Wasserstraßen, Luftverkehr ), b) der Dauer der Grenzkontrollen (Beginn der Aufnahme der Grenzkontrollen, evtl. Ende der Grenzkontrollen) und c) dem dort eingesetzten Personal der verschiedenen Sicherheitsbehörden ? 2. Wie viele Personen wurden in diesem Zeitraum an den einzelnen Grenzkontrollstellen kontrolliert, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der dort jeweils kontrollierten Personen, b) der Anzahl der dort jeweils festgestellten Flüchtlinge und c) der Anzahl der dort jeweils kontrollierten und festgesetzten Personen, die von den Ermittlungsbehörden zur Fahndung ausgeschrieben waren? 3. In welchem Umfang wurde die sogenannte Schleierfahndung in den einzelnen grenznahen Landkreisen Bayerns seit 1. Januar 2015 personell und von den Sachmitteln her verstärkt, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Polizeidienststellen, die der Schleierfahndung dienen, b) der Anzahl der dort tätigen Polizeikräfte (Ist-Soll-Vergleich der Vollzeitstellenäquivalente für den Zeitraum 2013-2015) und c) der verbesserten technischen Ausstattung der Schleierfahnder (z. B. Fahrzeuge, IT)? 4. Wie haben sich die durchschnittlichen Fahrzeiten für den individuellen Personen- und Güterverkehr nach Einführung der Grenzkontrollen zwischen den bayerischen Metropolen Augsburg, Nürnberg und München in die entsprechenden österreichischen und tschechischen Metropolen Prag, Salzburg, Linz, Wien und Innsbruck verändert? 5. Wie groß ist der wirtschaftliche Schaden für die Unternehmen in Oberbayern, die auf Handel mit den bayerischen Nachbarländern angewiesen sind, aufgrund der Wiedereinführung der Grenzkontrollen, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Situation der Unternehmen in den einzelnen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten und b) der Situation in einzelnen Branchen (u. a. Logistik, Außenhandeln Tourismus)? 6. Gibt es seitens der Staatsregierung bzw. nachgeordneter Behörden bereits jetzt Überlegungen oder Planungen , was zu veranlassen wäre, um die bayerischen Grenzen zu Österreich und Tschechien durch Grenzsicherungsmaßnahmen wie in Ungarn abzusichern? 7. Wie viele Arbeitsplätze in Bayern sind bereits jetzt aufgrund eines unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhangs mit der Flüchtlingskrise und der damit einhergehenden Grenzkontrollen gefährdet oder gar verloren gegangen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. An welchen Grenzübergängen Bayerns zu seinen Nachbarländern wurden vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 15. Februar 2016 Grenzkontrollen durchgeführt, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Grenzübergängen (Grenzübergänge im Bereich Straße, Schiene, Wasserstraßen, Luftverkehr ), b) der Dauer der Grenzkontrollen (Beginn der Aufnahme der Grenzkontrollen, evtl. Ende der Grenzkontrollen ) und c) dem dort eingesetzten Personal der verschiedenen Sicherheitsbehörden? 2. Wie viele Personen wurden in diesem Zeitraum an den einzelnen Grenzkontrollstellen kontrolliert, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der dort jeweils kontrollierten Personen , b) der Anzahl der dort jeweils festgestellten Flüchtlin- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2016 17/11431 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11431 ge und c) der Anzahl der dort jeweils kontrollierten und festgesetzten Personen, die von den Ermittlungsbehörden zur Fahndung ausgeschrieben waren? Aufgrund des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 im Folgenden zusammenhängend beantwortet. Mit Wirkung vom 13. September 2015 erfolgte auf Anordnung der Bundesregierung die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Die originäre Zuständigkeit und Befugnis zur Durchführung von Grenzkontrollen liegt gemäß Bundespolizeigesetz (BPolG) bei der Bundespolizei. Die Grenzkontrollmaßnahmen im Rahmen des Flüchtlingszustroms fallen somit in die Ressortverantwortung des Bundesministeriums des Innern. 3. In welchem Umfang wurde die sogenannte Schleierfahndung in den einzelnen grenznahen Landkreisen Bayerns seit 1. Januar 2015 personell und von den Sachmitteln her verstärkt, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Polizeidienststellen, die der Schleierfahndung dienen, b) der Anzahl der dort tätigen Polizeikräfte (Ist-Soll- Vergleich der Vollzeitstellenäquivalente für den Zeitraum 2013–2015) und c) der verbesserten technischen Ausstattung der Schleierfahnder (z. B. Fahrzeuge, IT)? Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Fahndungseinheiten in den Polizeipräsidien (PP) mit Außengrenze , nämlich die PP Schwaben Süd/West, Oberbayern Süd, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken. Hierbei ist zwischen Dienststellen, die als Fahndungsdienststellen den Auftrag der Schleierfahndung im Gesamten wahrnehmen (Polizeiinspektionen Fahndung und Polizeistationen Fahndung ), und Dienststellen, die eigene Fahndungs(kontroll) gruppen unterhalten, zu differenzieren. Die als planerische Organisationsvorgabe für die personelle Besetzung einer Dienststelle definierte Sollstärke ist nur für Dienststellen als Ganzes (z. B. Polizeiinspektion (PI), Verkehrspolizeiinspektion (VPI), Polizeiinspektion Fahndung (PIF), Polizeistation Fahndung (PStF)) festgeschrieben . In der Folge können somit Soll- und Iststärken nur für die Polizeiinspektionen Fahndung und Polizeistationen Fahndung der oben genannten PP dargestellt werden. Die Iststärken bei den übrigen Dienststellen beziehen sich jeweils auf die dort angegliederten Fahndungsgruppen (FG) bzw. Fahndungskontrollgruppen (FKG). Die personelle Verstärkung seit dem 1. Januar 2015 wird hier anhand der durch die betroffenen Verbände gemeldeten Istsärken zum Ende des Jahres 2015 dargestellt. Sie erfolgte grundsätzlich im Rahmen der regulären Personalzuteilungen im März und September 2015, lediglich im Fall der FKG der VPI Neu-Ulm handelt es sich um eine dienststelleninterne , bei den PIF Rosenheim und Traunstein um präsidiumsinterne Personalumverteilungen. 2013 2014 2015 Iststärke 01.12.2015 (Personelle Verstärkung ) Dienststelle Soll Ist Soll Ist Soll Ist PP Schwaben Süd/West PIF Lindau 53 51 55 53 55 50 - PStF Pfronten 30 27 30 28 30 29 - VPI Neu-Ulm (FKG) - 5 - 5 - 5 6 (+1) PP Oberbayern Süd 2013 2014 2015 Iststärke 01.12.2015 (Personelle Verstärkung ) Dienststelle Soll Ist Soll Ist Soll Ist PIF Rosenheim 77 61 81 61 82 59 63 (+4) PStF Kreuth 17 13 18 14 18 13 - PIF Traunstein 112 92 116 93 116 90 91 (+1) PStF Burghausen 13 11 13 11 13 10 - PIF Weilheim 26 26 26 25 26 27 - PP Niederbayern PIF Passau 73 62 75 59 76 57 - PStF Simbach 8 7 8 6 8 5 6 (+1) PI Freyung (FG) - 18 - 17 - 16 - PI Zwiesel (FG) - 13 - 12 - 9 10 (+1) Autobahnpolizeistation Wörth a. d. Isar (FKG) - 4 - 7 - 9 - VPI Deggendorf (FKG) - 11 - 11 - 11 13 (+2) PI Mainburg (FG) - 3 - 3 - 3 - PP Oberpfalz PIF Waidhaus 49 46 49 47 49 44 - PI Furth im Wald (FG) - 25 - 24 - 21 - PI Waldsassen (FG) - 19 - 19 - 19 - VPI Amberg (FKG) - 9 - 7 - 6 8 (+2) VPI Regensburg (FKG) - 5 - 6 - 6 - VPI Weiden (FKG) - 6 - 7 - 6 - PP Oberfranken PI Marktredwitz (FG) - 19 - 18 - 19 - VPI Hof (FKG) - 10 - 13 - 13 - VPI Bamberg (FKG) - 6 - 7 - 6 - VPI Bayreuth (FKG) - 8 - 5 - 6 - VPI Coburg (FKG) - 4 - 4 - 4 - Neben den o. a. personellen Verstärkungen von einzelnen Fahndungseinheiten ist anzumerken, dass zur Bewältigung der Einsatzlage im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen in den beiden haupttangierten Grenzpräsidien Niederbayern und Oberbayern Süd Besondere Aufbauorganisationen (BAO) geschaffen wurden. Im Rahmen dieser BAOen werden verstärkte Schleierfahndungsmaßnahmen durch die jeweiligen Präsidien mit eigenen und fremden Unterstützungskräften durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden den Präsidien nahezu täglich Einheiten der Bereitschaftspolizei zur Unterstützung im Rahmen der Schleierfahndung unterstellt . Über den Nachtragshaushalt 2016 wurden insgesamt 925 zusätzliche Stellen zur Verstärkung der Bayerischen Polizei beschlossen. Von diesen zusätzlichen Stellen sind 150 zur Verstärkung der Schleierfahndung vorgesehen. Diese 150 zusätzlichen Stellen führten bis dato noch nicht zu einer Verstärkung der einzelnen mit der Schleierfahndung befassten Basisdienststellen, da das hierfür notwendige Personal noch nicht ausgebildet ist. Ein Konzept zur Verteilung der diesbezüglichen Sollstellen wird derzeit durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erarbeitet, dementsprechend ist noch keine Stellenzuteilung an die Verbände erfolgt. Die Budgethoheit für Ausgaben für die sächliche Ausstattung einer Dienststelle liegt bei der jeweils beschaffenden Dienststelle selbst. Aus diesem Grund bedeutet eine diesbezügliche Auswertung und Aufstellung für jede einzelne Dienststelle einen erheblichen manuellen Erhebungsaufwand . Dies war in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht darstellbar. Drucksache 17/11431 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. Wie haben sich die durchschnittlichen Fahrzeiten für den individuellen Personen- und Güterverkehr nach Einführung der Grenzkontrollen zwischen den bayerischen Metropolen Augsburg, Nürnberg und München in die entsprechenden österreichischen und tschechischen Metropolen Prag, Salzburg , Linz, Wien und Innsbruck verändert? Die Bundespolizei führt seit dem 13. September 2015 an den deutschen Binnengrenzen temporäre Grenzkontrollen in Form eines Konzepts aus stationären und mobilen Kontrollen mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Grenze durch. Insbesondere an den Grenzübergängen der Bundesautobahnen 3, 8 und 93 wurden bislang nach hier vorliegenden Informationen in diesem Rahmen auf deutschem Hoheitsgebiet stationäre Grenzkontrollen beim einreisenden Verkehr durchgeführt. Diese Kontrollen brachten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der drei vorgenannten Autobahnen mit sich. So kam es insbesondere im Winter- bzw. Skireiseverkehr immer wieder zu Verzögerungen und Rückstauungen. Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen keine statistischen Erhebungen oder retrograde Auswertungen von Fahrzeitdaten im Zusammenhang mit Rückstauungen auf den von den Grenzkontrollen der Bundespolizei betroffenen Verkehrswegen vor. Seitens der zuständigen bayerischen Behörden wurden jedoch sämtliche möglichen Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Grenzkontrollen und die damit verbundenen Gefahrenmomente zu reduzieren. Auf Initiative des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurde zunächst die Möglichkeit geschaffen, die Rückstauungen im Winterreiseverkehr durch die temporäre Öffnung zweier Fahrstreifen und Umstellung des Kontrollverfahrens auf eine stichprobenartige Kontrolle aus dem fließenden Verkehr zu reduzieren. Dieses Verfahren wurde erfolgreich angewandt und im Rahmen eines Runden Tisches mit der Bundespolizei, den betroffenen Präsidien der Bayerischen Polizei sowie der Autobahndirektion Südbayern konsentiert. Überdies ist es jedoch weiterhin dringend erforderlich, dass die Bundespolizei die Leistungsfähigkeit der Grenzkontrollstellen weiter erhöht. Deshalb wurde darüber hinaus im Rahmen des vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr initiierten Runden Tisches beschlossen, die bestehenden Kontrollstellen auf den Bundesautobahnen (BAB) weiter zu ertüchtigen. Mit den hierfür notwendigen Baumaßnahmen wurde bereits begonnen. Ziel ist es, an allen Kontrollstellen dauerhaft eine Kontrollabfertigung auf zwei baulich getrennten Fahrstreifen zu ermöglichen. Nach derzeitiger Planung sollen dabei Güterverkehr und Personenverkehr auf jeweils einer eigenen Spur kontrolliert werden, um eine erhöhte Leistungsfähigkeit bei gleichzeitig erheblich geringerer Verkehrsbeeinträchtigung zu erreichen. Der Ausbau der Kontrollstelle auf der BAB 93 (Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein) ist mittlerweile weitgehend abgeschlossen. Seit 23. März 2016 wird hier in einem Probebetrieb grundsätzlich zweispurig kontrolliert. Mittels Vorwegweisung bzw. Matrix erfolgt eine Trennung des Verkehrs auf zwei getrennte Fahrspuren. Für den Fall einer längeren Staubildung erfolgt eine stichprobenartige Abfertigung bei einer maximalen Geschwindigkeit von etwa 30 km/h. Bei geringem Verkehrsaufkommen, d. h. insbesondere nachts, erfolgt eine einspurige Abfertigung. Für die Kontrollstelle auf der BAB 8 wird aktuell eine für Grenzkontrollen auf zwei Fahrstreifen geeignete Fläche ertüchtigt. Die neue Kontrollörtlichkeit nahe des ehemaligen Grenzüberganges Walserberg (Behelfsanschlussstelle Schwarzbach) befindet sich noch im Bau und kann voraussichtlich noch vor den Pfingstferien betrieben werden. Nach wie vor wird eine Verlagerung der Kontrollörtlichkeit der BAB 3 auf österreichisches Hoheitsgebiet auch aus Gründen der Leistungserhöhung als zielführend erachtet. Von der Bundespolizeidirektion München wurde zwischenzeitlich aber mitgeteilt, dass einer Verlegung der Kontrollstellen auf österreichisches Hoheitsgebiet vonseiten des Ministerium für Inneres Wien eine Absage erteilt wurde. Mit Schreiben vom 9. März 2016 bat Staatsminister Joachim Herrmann Bundesinnenminister de Maizière um Unterstützung bei der Verlegung der Grenzkontrollstelle an den ehemaligen Grenzübergang Suben-Autobahn. Ungeachtet dessen finden auch auf der BAB 3 an der gegenwärtigen Grenzkontrollstelle Rottal-Ost seit dem 23. März 2016 bis auf Weiteres zweispurige Kontrollen in einem Probebetrieb statt. 5. Wie groß ist der wirtschaftliche Schaden für die Unternehmen in Oberbayern, die auf Handel mit den bayerischen Nachbarländern angewiesen sind, aufgrund der Wiedereinführung der Grenzkontrollen , bitte aufgeschlüsselt nach a) der Situation der Unternehmen in den einzelnen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten und b) der Situation in einzelnen Branchen (u. a. Logistik, Außenhandel, Tourismus)? Nach Auskunft des zuständigen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie liegen der Staatsregierung gegenwärtig keine detaillierten Informationen zur Beantwortung dieser Frage vor. Auswertungen aktueller Studien zur in Rede stehenden Thematik in anderer Sache, jedoch vorrangig mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland und Bayern insgesamt, sind derzeit avisiert. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wird darüber hinaus auf Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Landtags (Drucksache 17/11025) auf der Grundlage verfügbarer Daten, Materialien und aktueller Studienergebnisse über die Auswirkungen der Grenzkontrollen zu Österreich auf die bayerische Wirtschaft berichten. 6. Gibt es seitens der Staatsregierung bzw. nachgeordneter Behörden bereits jetzt Überlegungen oder Planungen, was zu veranlassen wäre, um die bayerischen Grenzen zu Österreich und Tschechien durch Grenzsicherungsmaßnahmen wie in Ungarn abzusichern? Die Staatsregierung hat dem Bund zurückliegend wiederholt Unterstützung bei der Durchführung von Grenzkontrollen durch die Bayer. Polizei angeboten. Mit Schreiben der Staatsregierung vom 26. Januar 2016 an Bundeskanzlerin Dr. Merkel wurde dieses Angebot auch nochmals schriftlich fixiert. Eine Antwort seitens der Bundesregierung erging bislang gleichwohl noch nicht. Die auf Ergänzung der Maßnahmen der Bundespolizei bei den Grenzkontrollen gerichteten konzeptionellen Grob- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11431 planungen der Bayerischen Polizei orientieren sich im Wesentlichen an der durch die Bundespolizei vordefinierten Klassifizierung der vorhandenen Grenzübergangsstellen und den darauf abgestimmten Maßnahmen unterschiedlicher Intensitätsstufen. Technische Sicherungsmaßnahmen analog derer in Ungarn sind hierbei aktuell nicht vorgesehen . 7. Wie viele Arbeitsplätze in Bayern sind bereits jetzt aufgrund eines unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhangs mit der Flüchtlingskrise und der damit einhergehenden Grenzkontrollen gefährdet oder gar verloren gegangen? Der Staatsregierung liegen keine aussagekräftigen Informationen über unmittelbare bzw. mittelbare Auswirkungen der Grenzkontrollen auf den bayerischen Arbeitsmarkt – insbesondere bezüglich einer Gefährdung oder eines Verlustes von Arbeitsplätzen – vor. Der bayerische Arbeitsmarkt ist aktuell hervorragend aufgestellt und robust. Bayern hat mit 3,9 Prozent (März 2016) zusammen mit Baden-Württemberg die mit Abstand niedrigste Arbeitslosenquote aller Bundesländer . Der hohe Flüchtlingszugang hat sich bisher noch nicht in größerem Maße auf die Situation am bayerischen Arbeitsmarkt ausgewirkt. Er macht sich allerdings bereits mit ersten Vorboten bemerkbar. Im März 2016 war im Vorjahresvergleich ein Anstieg von arbeitslosen Menschen mit ausländischen Wurzeln um + 11,3 % zu verzeichnen. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat zu dieser Fragestellung auch eine Stellungnahme der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Nach den Feststellungen der BA gibt es grundsätzliche Hinweise, dass der grenzüberschreitende Handel, die Logistikbranche und der Tourismus von den Grenzkontrollen beeinträchtigt werden. Konkrete Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind jedoch auch seitens der BA nicht festzustellen. Auch deren Statistik verfügt nicht über aussagekräftige Daten zur Thematik. Ebenso liegen dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA keine Studien bzw. weitere Informationen hierzu vor.