Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 18.04.2016 Luftwäsche bei Schweinemastbetrieben Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Luftwäscher bei Schweinemastbetrieben gibt es in Bayern (in Niederbayern)? 2. Wo befinden sich diese Betriebe? 3. Welche Vorraussetzungen müssen für eine Luftwäscheanlage bei Schweinemastbetrieben gegeben sein? 4. Welche Kosten entstehen für derartige Luftwäscheanlagen ? 5. Wer überprüft diese Anlagen nach Emmission und Immission ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.05.2016 Zu 1.: Derzeit sind der Staatsregierung in Bayern (Stand 2016) ca. 65 Abgasreinigungsanlagen, in Niederbayern 24 bekannt. Zu 2.: In ganz Bayern. Die Standorte können aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt werden. Zu 3.: Eine Abgasreinigungsanlage kann nur bei zwangsgelüfteten Ställen mit einer zentralen Abluftführung eingebaut werden. Zu 4.: Die Kosten sind abhängig von der Größe der Tierhaltungsanlage und der Art der Abgasreinigung. Nach der Schrift 451 „Abluftreinigung für Tierhaltungsanlagen“ des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) liegen die Gesamtkosten für zertifizierte Anlagen pro Tier bei einer Anlagengröße von – 460–700 Tierplätzen zwischen 6,30 € bis 7,50 € – 1.060–1.180 Tierplätzen zwischen 4,90 € bis 6,10 € – 1.700–1.850 Tierplätzen zwischen 4,50 € bis 5,60 €. Die Kosten für Biofilter liegen z. T. deutlich darunter. Biofilter eignen sich gut zur Geruchsreduzierung, sind aber in Hinblick auf den Abbau von Ammoniak umstritten. Zu 5.: Die meisten Anlagen wurden in Bayern in baurechtlich zu genehmigenden Betrieben in Orts(rand)lage zur Geruchsreduzierung und zur Vermeidung von Standortverlagerungen eingebaut. Neben der Herstellergarantie gab es für einzelne Anlagen auch Abnahmemessungen oder im Beschwerdefall auch Überwachungsmessungen. Bei nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen werden meist zertifizierte Systeme eingebaut oder entsprechende Abnahmemessungen gefordert, die die im Genehmigungsbescheid geforderten Abscheidegrade überprüfen. Des Weiteren müssen die Betreiber ein Betriebstagebuch führen, in dem alle wichtigen Randparameter festgehalten werden (z. B. letzte Wartung, pH-Wert, Störungen, Säurebedarf , etc). Modernere Anlagen haben meist eine elektronische Aufzeichnung und entsprechende automatische Steuerungssysteme für die pH-Wert-Stabilisierung und die Abschlämmrate , etc. Es obliegt den zuständigen Genehmigungsbehörden vor Ort, wiederkehrende Messungen zu fordern. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass eine kontinuierliche Überwachung und Aufzeichnung der Randparameter (Funktionsprotokolle ) die Dauerstabilität der Reinigungsleistung besser gewährleisten als wiederkehrende Messungen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.07.2016 17/11432 Bayerischer Landtag