Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 08.04.2016 Fehlberechnung bei arbeitszeitabhängigen Bezügen von Justizvollzugsangestellten in Bayern Nach dem Jahresbericht 2016 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes kommt es bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern bei den arbeitszeitabhängigen Bezügen zu beträchtlichen Fehlzahlungen. Ursachen hierfür sind die unterschiedlichen Systeme der Zeiterfassung und Abrechnung, fehlerhafte Rechtsanwendung, mangelnde Steuerung, fehlende interne Kontrolle sowie unzureichende Qualitätssicherung und Verfahrenssicherheit. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Gibt es Erhebungen, ob bei den arbeitszeitabhängigen Bezügen in den Justizvollzugsanstalten in Bayern auch Arbeitnehmern und Beamten teilweise zu wenig Lohn ausbezahlt wurde? b) Wenn ja, wie viel Lohn wurde insgesamt in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Justizvollzugsanstalten) weniger ausbezahlt ? 2. Wurde den Arbeitnehmern und Beamten der oben genannte Lohnausfall vollständig ersetzt? 3. Sind die vom Bayerischen Obersten Rechnungshof genannten Mängel inzwischen beseitigt? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 10.05.2016 Vorbemerkung: Es ist zutreffend, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof anlässlich seiner Prüfung bei den Justizvollzugsanstalten Verbesserungsbedarf im Bereich der Berechnung von arbeitszeitabhängigen Bezügen festgestellt hat. Aus den Berichten des Obersten Rechnungshofes ergibt sich allerdings , dass Minderzahlungen an Bedienstete allenfalls in einem sehr geringen Umfang erfolgt sind. Zu 1. a): Generelle Erhebungen hierzu liegen nicht vor. Zu 1. b): Auf die Antwort zu Frage 1 a wird Bezug genommen. Zu 2.: Die Justizvollzugsanstalt Bernau hat aufgrund der Anregungen des Obersten Rechnungshofes eine Überprüfung vorgenommen und in 19 Fällen eine Minderzahlung in Höhe von insgesamt 539,00 € festgestellt und berichtigt. Die anderen geprüften Justizvollzugsanstalten sind vom Staatsministerium der Justiz zur Nachberechnung aufgefordert worden , die noch nicht abgeschlossen ist. Zu 3.: Das Staatsministerium der Justiz hat die Problematik erkannt und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen. So wurde bereits im Jahr 2013 ein Competence- Team „Dienstplanung“ eingerichtet, welches als Wissensund Handlungspool konzipiert ist, in dem Erkenntnisse über die theoretischen Grundlagen und die praktische Anwendung einer Dienstplanung und der ordnungsgemäßen Berechnung von arbeitszeitabhängigen Zulagen gesammelt und bewertet werden. Flankierend hierzu wurde im Dezember 2014 eine weitere Arbeitsgruppe „Dienstposten – dienstfreie Tage“ eingerichtet, die hauptsächlich die Organisation der Schichtdienste und die Personalverwendung in den Justizvollzugsanstalten mit dem Ziel einer effizienteren Personaleinsatzplanung untersuchen soll. Die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe fließen in die Arbeit des Competence- Teams „Dienstplanung“ ein. Das Competence-Team hat Ende April 2016 einen Bericht zur ordnungsgemäßen Berechnung der Zulagen vorgelegt, der vom Staatsministerium der Justiz zeitnah in eine verbindliche Handreichung für die Praxis umgesetzt werden wird. Die Anweisungen der Handreichung sollen sowohl für manuelle Berechnungen als auch für IT-unterstützte Arbeitsweisen gelten und werden auch den bislang nicht vom Obersten Rechnungshof geprüften Anstalten ein geeignetes Instrumentarium zu einer Überprüfung der maßgeblichen Verfahrensweisen an die Hand geben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.07.2016 17/11455 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11455 Ergänzend zu der bereits 2015 angelaufenen tarifrechtlichen Schulung betroffener Bediensteter werden im Jahr 2016 verstärkt Fortbildungen zur Anwendung von dienstund arbeitszeitrechtlichen Normen angeboten. Hierbei werden die Mitglieder des Competence-Teams eingebunden; zugleich wird insbesondere auch externer Sachverstand (z. B. Fachhochschuldozenten) herangezogen. Zur Unterstützung bei der rechtskonformen Berechnung der arbeitszeitabhängigen Bezüge wird zudem das Projekt zur Einführung der automationsgestützten Dienstplanung „BayZeit/PPL“ energisch vorangetrieben. Das Staatsministerium der Justiz hat hierzu im Februar 2016 eine Landeslizenz für den Einsatz der Dienstplanung in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten erworben. Die Erprobung im Echtbetrieb in bislang drei Justizvollzugsanstalten wird bis Ende 2016 auf weitere Anstalten ausgedehnt mit dem Ziel, die automatisierte Dienstplanung Ende des Jahres 2017 flächendeckend in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten einzuführen. Die in den Justizvollzugsanstalten mit der Dienstplanung befassten Bediensteten werden dabei jeweils anlässlich der Einführung von „BayZeit/PPL“ in ihrer Anstalt nochmals zusätzlich auf die Handreichung zur ordnungsgemäßen Abrechnung von Bezügen und die hierfür vom Programm angebotenen Hilfsmittel hingewiesen werden, um auf diese Weise eine flächendeckende einheitliche Abrechnung von arbeitszeitabhängigen Bezügen zu gewährleisten.