Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 30.03.2016 Modellflugplatz in Krombach Ich frage die Staatsregierung: 1. Nachdem im Zusammenhang mit der Planung des Modellflugplatzes in Krombach eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt wurde, frage ich die Staatsregierung, welches Ergebnis diese Prüfung im Detail brachte? 2. Welche Bedeutung hat das Ergebnis dieser Prüfung für das Genehmigungsverfahren für den Modellflugplatz? 3. Ist der Modellflugplatz in Krombach im Falle einer negativen saP-Prüfung endgültig „gescheitert“ oder wurde gegen das Ergebnis Einspruch eingelegt? 4. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit überhaupt noch ein Modellflugplatz in Krombach genehmigt werden kann? 5. Nachdem die luftrechtliche Erlaubnis für den Modellflugplatz Krombach bis zum 01.05.2015 befristet war, frage ich die Staatsregierung, ob inzwischen eine Fristverlängerung beantragt wurde, und wenn ja, bis wie lange? 6. Wenn bei 5 nein, heißt dies dann, dass die Planungen für den Modellflugplatz endgültig ad acta gelegt wurden? 7. Wenn bei 6 nein, wie ist der aktuelle Stand? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund der beantworteten Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 18. August 2014 bzw. 13. April 2015 betreffend den Modellflugplatz in Krombach (Drs. 17/3790, 17/3791, 17/3792 und 17/6781) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist der Staatsregierung nicht bekannt. Der Flugmodellsportclub DJK Glattbach-Krombach e.V., der die saP in Auftrag gegeben hat, hat bislang weder dem Landratsamt Aschaffenburg noch der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – entsprechende Unterlagen vorgelegt. Zu 2.: Da das Ergebnis der saP weder dem Landratsamt Aschaffenburg noch der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – bekannt ist, kann hierzu keine konkrete Aussage getroffen werden. Zur grundsätzlichen Bedeutung der saP wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (Drs. 17/3791) verwiesen. Zu 3.: Ob und ggf. in welcher Form der Betrieb von Flugmodellen zugelassen werden kann, ist abhängig von der Beurteilung der Naturschutzbehörde auf der Grundlage des Ergebnisses der saP. Die Beurteilung ist erst möglich, wenn der Flugmodellsportclub DJK Glattbach-Krombach e.V. das abschließende Ergebnis der von ihm beauftragten saP den zuständigen Behörden vorlegt. Zu 4.: Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3. Zu 5.: Ja. Der Flugmodellsportclub DJK Glattbach-Krombach e.V. hatte mit Schreiben vom 2. April 2015 die Verlängerung der luftrechtlichen Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen bis zum 30. September 2015 beantragt. Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – hat die beantragte Fristverlängerung aber nicht gewährt, weil die untere Naturschutzbehörde das dafür notwendige Einvernehmen nicht erklären konnte. Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 7. Zu 7.: Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – hat die weitere Behandlung des Antrages des Flugmodellsportclubs DJK Glattbach-Krombach e.V. auf Erteilung einer luftrechtlichen Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen in Krombach bis zur Klärung der natur- und artenschutzrechtlichen Fragen zurückgestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11459 Bayerischer Landtag