Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 30.03.2016 Umgehungsstraße Stadtprozelten Die Stadt Stadtprozelten plant in Stadtprozelten eine Umgehungsstraße . Dazu wurden bereits zwei Schriftliche Anfragen Drs. 17/10287 und Drs. 17/10427 gestellt. Es liegen aber weitere Fragen vor. Ich frage die Staatsregierung: 1. Nachdem laut Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Verkehrsbelastung in Stadtprozelten bei 4.000 Kfz/24 h liegt, frage ich die Staatsregierung, wie hoch ist hier der innerörtliche Ziel- und Quellverkehr und wie hoch ist hier anteilig der Schwerverkehr? 2. In welchen Gemeinden in Bayern wurde aufgrund einer Verkehrsbelastung von 4.000 Kfz/Tag und weniger eine Umgehungsstraße gebaut? 3. Wäre es möglich, in Stadtprozelten den Bau einer Umgehungsstraße vom Hochwasserschutz zu entkoppeln , und wenn ja, welche Maßnahmen sind zum Hochwasserschutz nötig? 4. Nachdem selbst das Staatliche Bauamt bezüglich des Baus einer Umgehungsstraße in Stadtprozelten von einem schweren Eingriff in die Natur spricht, frage ich die Staatsregierung, ob daher auch – analog wie im Fall Sulzbach – eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird? a) Wenn ja, wie ist hier der Ablauf? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Wenn bei 4 nein, wer muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung beschließen bzw. beantragen? 6. Da der Bau einer Umgehungsstraße das komplette Mainvorland in Stadtprozelten tangieren wird, frage ich die Staatsregierung, ob entsprechende Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, und wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.05.2016 1. Nachdem laut Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Verkehrsbelastung in Stadtprozelten bei 4.000 Kfz/24 h liegt, frage ich die Staatsregierung, wie hoch ist hier der innerörtliche Ziel- und Quellverkehr und wie hoch ist hier anteilig der Schwerverkehr? Bei der Straßenverkehrszählung 2010 wurde für die Staatsstraße 2315 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 4.111 Kfz/24 h, davon Schwerverkehr 121 Kfz/24 h ermittelt. Zum innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr können derzeit keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Der zu verlagernde Verkehr ist noch in einer Verkehrsuntersuchung zu ermitteln. 2. In welchen Gemeinden in Bayern wurde aufgrund einer Verkehrsbelastung von 4.000 Kfz/Tag und weniger eine Umgehungsstraße gebaut? Gemäß 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen wurde in folgenden Gemeinden mit einer Verkehrsbelastung von weniger als 4.000 Kfz/24 h eine Ortsumgehung gebaut: • Stadt Pappenheim – Ortsumfahrung (OU) Zimmern (St 2230) • Gemeinde Büchenbach – OU Aurau (St 2220) • Stadt Pfarrkirchen – OU Waldhof (St 2109) Gemäß 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen wurde in folgenden Gemeinden mit einer Verkehrsbelastung von weniger als 4.000 Kfz/24 h eine Ortsumgehung gebaut. • Stadt Schillingsfürst – Verlegung Schillingsfürst (St 2246) • Gemeinde Andorf – Verlegung Frickendorf-Andorf (St 2255) • Stadt Sulzbach-Rosenberg – OU Kummerthal (St 2164) • Gemeinde Wiesenfelden – OU Saulburg (St 2148) • Gemeinde Philippsreuth – OU Philippsreuth (St 2130) • Gemeinde Dietersburg – OU Baumgarten (St 2109) • Dietfurt an der Altmühl – OU von Dietfurt (St 2230) • Stadt Sulzbach-Rosenberg – Verlegung bei Grünberg (St 2665) 3. Wäre es möglich, in Stadtprozelten den Bau einer Umgehungsstraße vom Hochwasserschutz zu entkoppeln , und wenn ja, welche Maßnahmen sind zum Hochwasserschutz nötig? Auf Veranlassung der Stadt Stadtprozelten hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg im März 2005 eine Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz des Altortes anfertigen lassen. Darin wurden verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung eines Hochwasserschutzsystems – auch unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange – aufgezeigt. Aus technischen und finanziellen Gründen wurde eine Hochwasserschutzlinie im Bereich des mainseitig vor der Stadt verlaufenden Bahndamms favorisiert. Wesentliche Bestandteile eines Hochwasserschutzes wären eine Dichtwand im Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11472 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11472 Untergrund mit aufgehender Hochwasserschutzwand, eine Binnenentwässerung mit Dränageleitung und Pumpwerk sowie mobile Verschlüsse für die Durchlässe im Bahndamm. Im Weiteren wurden von der Stadt Stadtprozelten und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg jedoch auch Überlegungen zum Bau einer Umgehungsstraße entlang des Bahndamms angestellt. Aufgrund der räumlichen Enge und der unmittelbaren Nähe einer Umgehungsstraße und einer Hochwasserschutzlinie wird es für sinnvoll erachtet, zur Nutzung von Synergien beide Projekte zu bündeln. 4. Nachdem selbst das Staatliche Bauamt bezüglich des Baus einer Umgehungsstraße in Stadtprozelten von einem schweren Eingriff in die Natur spricht, frage ich die Staatsregierung, ob daher auch – analog wie im Fall Sulzbach – eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird? a) Wenn ja, wie ist hier der Ablauf? b) Wenn nein, warum nicht? Die Pflicht, beim Bau einer Staatsstraße eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, bestimmt sich nach Artikel 37 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Bei der Ortsumgehung Stadtprozelten wird keines der dort aufgeführten Kriterien erreicht. Die Pflicht, für Hochwasserschutzmaßnahmen die Notwendigkeit einer UVP zu prüfen, ergibt sich aus § 3 c i. V. m. Anlage 1 Ziff. 13.13 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Es ist daher wegen der geplanten gemeinsamen Realisierung von Ortsumgehung und Hochwasserschutz vorgesehen, im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalles zu klären, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben erforderlich ist. 5. Wenn bei 4 nein, wer muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung beschließen bzw. beantragen? Die Prüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, erfolgt durch die Planfeststellungbehörde. Wenn eine UVP erforderlich ist, wird sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. 6. Da der Bau einer Umgehungsstraße das komplette Mainvorland in Stadtprozelten tangieren wird, frage ich die Staatsregierung, ob entsprechende Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, und wenn ja, welche? Umfang und Lage der Kompensationsmaßnahmen werden im Zuge der noch laufenden Planung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Dabei werden die Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes berücksichtigt, die Eingriffe in der Abwägung mit den Schutzgütern abgewogen und die unvermeidbaren Eingriffe ausgeglichen.