b) Wurden bei den Personen, die von dem Verbot betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen , ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamtes, des Polizeipräsidiums München und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet. 1. a) Wie viele Waffen wurden bei den Razzien bei Angehörigen der rechtsradikalen Szene in Bamberg im Oktober 2015 sichergestellt (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 – und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm )? Bei der im Rahmen der Ermittlungen der „GEG Bamberger Mix“ am 21.10.2015 durchgeführten Durchsuchungsaktion wurden u. a. eine scharfe Schusswaffe mit Munition, mehrere nicht scharfe Schusswaffen, verbotene pyrotechnische Gegenstände und Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sichergestellt . Da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bamberg in diesem Ermittlungskomplex noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit keine weitergehenden Details mitgeteilt werden. b) Wurden bei den Personen, die von der Razzia betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen, ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? Lediglich die von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffenen Personen wurden im Vorfeld auf mögliche waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft. Die von der Durchsuchungsaktion betroffenen Personen waren nicht im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen. 2. a) Bezug nehmend auf das Verbot des Nazi-Netzwerks „Freies Netz Süd“ frage ich, wie viele Waffen wurden im Laufe des Verbots und der vorherigen Razzien sichergestellt (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Schriftlichen Anfrage „Il- 17. Wahlperiode 21.07.2016 17/11514 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 14.03.2016 Illegaler Waffenbesitz in Bayern VI Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Waffen wurden bei den Razzien bei Angehörigen der rechtsradikalen Szene in Bamberg im Oktober 2015 sichergestellt (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 – und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm)? b) Wurden bei den Personen, die von der Razzia betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen , ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? 2. a) Bezug nehmend auf das Verbot des Nazi-Netzwerks „Freies Netz Süd“ frage ich, wie viele Waffen wurden im Laufe des Verbots und der vorherigen Razzien sichergestellt (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11735 …– und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm)? b) Wurden bei den Personen, die von dem Verbot betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen , ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? 3. a) Bezug nehmend auf das Verbot der Nazi-Kameradschaft „Jagdstaffel D.S.T.“ frage ich, wie viele Waffen wurden im Laufe des Verbots und der vorherigen Razzien sichergestellt, (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 – und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm)? b) Wurden bei den Personen, die von dem Verbot betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen , ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? 4. a) Bezug nehmend auf die Razzia bei Mitgliedern der rechtsradikalen Organisation „Old School Society (OSS)“ frage ich, wie viele Waffen wurden im Laufe der Razzia in Bayern sichergestellt (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 – und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11514 legaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11735 …– und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm)? Vollautomatische Kurzwaffen/vollautomatische Langwaffen : Es wurden keine vollautomatischen Kurz- oder Langwaffen sichergestellt. Halbautomatische Kurzwaffen/halbautomatische Langwaffen : Es wurden keine halbautomatischen Kurz- oder Langwaffen sichergestellt. Andere im Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführte Waffen : Es wurden keine im Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführten Waffen sichergestellt. Sprengmittel: Es wurden insgesamt 20 nicht zugelassene Böller sichergestellt . Hieb-, Schlag- und Stichwaffen: Es wurden insgesamt 26 Messer, zwei Äxte und ein Schlagring sichergestellt. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen: Es wurden insgesamt 11 sog. SRS-Waffen sichergestellt. Darüber hinaus wurden zwei Dekorationswaffen (Karabiner ) sichergestellt. Dabei handelt es sich um dauerhaft unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vom Waffengesetz ausgenommen sind. b) Wurden bei den Personen, die von dem Verbot betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen, ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? Die von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffenen Personen wurden im Vorfeld auf mögliche waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft. Waffenrechtliche Erlaubnisse bestanden für keine der überprüften Personen. 3. a) Bezug nehmend auf das Verbot der Nazi-Kameradschaft „Jagdstaffel D.S.T.“ frage ich, wie viele Waffen wurden im Laufe des Verbots und der vorherigen Razzien sichergestellt, (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 – und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm )? Vollautomatische Kurzwaffen – vollautomatische Langwaffen Funktionsfähige vollautomatische Waffen wurden im Rahmen der Durchsuchungen nicht aufgefunden, jedoch wurden zahlreiche sogenannte “Dekowaffen” beschlagnahmt , welche aus ehemaligen vollautomatischen Kriegswaffen gefertigt worden waren. Auch wurden erlaubnisfreie Bestandteile sowie Zubehör zu vollautomatischen Waffen beschlagnahmt. In der Summe ergeben sich hier für das Jahr 2012 14 “Dekowaffen” sowie 11 Stück Zubehör und für das Jahr 2013 drei “Dekowaffen” und sechs Stück Zubehör . Halbautomatische Kurzwaffen – halbautomatische Langwaffen Im Rahmen der ersten Durchsuchungsaktion wurden insbesondere aus dem Besitz des Vaters eines der Beschuldigten umfangreiche Bestände von erlaubnispflichtigen Lang- und Kurzwaffen beschlagnahmt. Im Sinne der Anfrage wurden hier Revolver den halbautomatischen Kurzwaffen gleichgestellt , so dass sich hier für das Jahr 2012 eine Summe von 39 erlaubnispflichtigen halbautomatischen Lang- und Kurzwaffen ergibt. Für das Jahr 2013 liegen in dieser Kategorie keine Beschlagnahmen vor. Andere im Kriegswaffengesetz aufgeführten Waffen Funktionsfähige Kriegswaffen wurden anlässlich der Durchsuchungsmaßnahmen nicht aufgefunden. Die zahlreich beschlagnahmten , zu “Dekowaffen” umgebauten ehemaligen vollautomatischen Kriegswaffen wurden bereits unter Punkt 1a aufgeführt und werden daher nicht mehr gezählt. Somit verbleiben unter diesem Bearbeitungspunkt zahlreiche sonstige beschlagnahmte “Dekowaffen” in Form von delaborierten Handgranaten, Artilleriegeschossen und Panzerfaustbauteilen . In der Summe ergeben sich hier für das Jahr 2012 52 Einzelgegenstände, für das Jahr 2013 4 Einzelgegenstände . Explosionswaffen Funktionsfähige Explosionswaffen für militärische Zwecke wurden anlässlich der Durchsuchungsaktionen nicht gefunden , jedoch zahlreiche beanstandungsfähige Pyrotechnik in Form von erlaubnispflichtigen Signalgeschossen oder Fackeln sowie Böllerbatterien etc., für das Jahr 2012 25 Einzelstücke und für das Jahr 2016 26 Einzelstücke. Sprengstoffe Im Rahmen der ersten Durchsuchungsaktion im Jahr 2012 wurden zwei Asservate mit Schwarzpulver aus dem Besitz des Vaters eines der Beschuldigten beschlagnahmt. Bei dem ersten Asservat handelt es sich um eine Kiste mit zwei Plastikflaschen mit je 917 g und 696,8 g Pulver. Bei dem zweiten Asservat handelt es sich um eine Kunststoffflasche mit Pulver im Gewicht von 477,4 g. Stoffe zur Herstellung von Sprengmitteln Zur Herstellung von Sprengmitteln bestimmte Stoffe konnten im Rahmen der Durchsuchungsaktionen nicht aufgefunden werden. Hieb-, Schlag- und Stichwaffen Anlässlich der Durchsuchungsaktion im Jahr 2012 wurden in der Gruppe der Hieb-, Schlag- und Stichwaffen 255 derartige Gegenstände beschlagnahmt. Im Jahr 2013 waren es 27 derartige Gegenstände. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen Einige der beschlagnahmten Signalwaffen wurden bereits unter Punkt Explosionswaffen aufgeführt und werden hier nicht mitgezählt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2012 4 und im Jahr 2013 2 Gegenstände im Sinne dieses Anfragepunktes beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden bei einem Angehörigen eines der Beschuldigten Repetierbüchsen und Schrotflinten beschlagnahmt . Drucksache 17/11514 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wurden bei den Personen, die von dem Verbot betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen, ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? Entsprechende Überprüfungen wurden durchgeführt. Kein ehemaliges Mitglied der „Jagdstaffel D.S.T.“ war im Besitz einer Waffenerlaubnis. Darüber hinaus haben die Waffenbehörden gegen zwei Mitglieder Waffenbesitzverbote angeordnet , die ihnen auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen verbieten. 4. a) Bezug nehmend auf die Razzia bei Mitgliedern der rechtsradikalen Organisation „Old School Society (OSS)“ frage ich, wie viele Waffen wurden im Laufe der Razzia in Bayern sichergestellt (bitte aufschlüsseln nach Art – entsprechend der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 – und Anzahl bzw. Menge der Sprengmittel in Kilogramm)? Bei der am 06.05.2015 unter Ermittlungsführung des BKA durchgeführten Durchsuchungsaktion gegen Beschuldigte der Vereinigung „Old School Society“ (Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes gem. § 129 a Strafgesetzbuch StGB) wurden bei den in Bayern wohnhaften Beschuldigten keine Waffen oder Sprengstoff im Sinne der Anfrage sichergestellt . b) Wurden bei den Personen, die von dem Verbot betroffen waren, und deren Umfeld Überprüfungen vorgenommen, ob diese im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen waren? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Fall eines positiven Überprüfungsergebnisses ergriffen? Lediglich die von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffenen Personen wurden im Vorfeld auf mögliche waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft. Einer der von der Durchsuchungsaktion betroffenen und in Bayern wohnhaften Beschuldigten ist im Besitz des „Kleinen Waffenscheines“. Der Beschuldigte ist derzeit weiterhin in Untersuchungshaft , sodass unmittelbare Maßnahmen nicht erforderlich waren. Die Verwaltungsbehörde wurde zwischenzeitlich in Kenntnis gesetzt.