Zu 3.: Es bestehen vor dem Hintergrund des geltenden EU-Rechts nur begrenzte Möglichkeiten, im nationalen Recht Leistungsausschlüsse für ausländische Leistungsberechtigte aus der EU zu verankern. Hiervon wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) quantitativ umfassend Gebrauch gemacht, aber qualitativ nicht ausreichend. In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II sind für ausländische Leistungsberechtigte Leistungsausschlüsse normiert . So gilt für ausländische Leistungsberechtigte eine Wartezeit von drei Monaten sowie (ab dem vierten Monat von Bedeutung) ein Leistungsausschluss, wenn das Aufenthaltsrecht allein wegen Arbeitsuche besteht. Für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht gilt – ungeschrieben – ebenfalls ein Leistungsausschluss. Die Ausschlüsse gelten nicht für EU-Bürger, die als (aktuelle oder ehemalige) Arbeitnehmer oder Selbstständige freizügigkeitsberechtigt sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), und für ihre Familienangehörigen. Europäischer Gerichtshof und Bundessozialgericht erkennen die Leistungsausschlüsse im SGB II an. Das Bundessozialgericht gesteht allerdings erwerbsfähigen Personen, für die ein o. g. Leistungsausschluss gilt, unter bestimmten Umständen ersatzweise Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe zu. Das Bundessozialgericht stützt sich in seiner Rechtsprechung (Entscheidung vom 03.12.2015, Az. B 4 AS 59/13R sowie B 4 AS 44/15R) dabei auf den weiten und unbestimmten Regelungsgehalt der SGB II- und SGB-XII-Vorschrift. Insofern wäre eine Klarstellung/Eingrenzung des Bundesgesetzgebers erforderlich. Zu 4.: Die Staatsregierung hat von der Bundesregierung nachdrücklich eine gesetzliche Klarstellung gefordert, wonach die ersatzweise Gewährung von Ansprüchen der Sozialhilfe ausgeschlossen wird. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 18.03.2016 (BR-Drucksache Nr. 66/16) ebenfalls eine Klarstellung gefordert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Prüfung zugesagt (Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucksache Nr. 18/8041). Das BMAS hat mittlerweile über die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs informiert, zu dem die Ressortanhörung eingeleitet worden sei. Für darüber hinausgehende Ausschlüsse bedürfte es einer Änderung des geltenden EU-Rechts. Die Staatsregierung hat mehrfach Initiativen auf EU-Ebene eingefordert und konkrete Änderungen zum EU-Recht vorgeschlagen. Diesbezügliche Initiativen der Bundesregierung gibt es bisher nicht. 17. Wahlperiode 21.07.2016 17/11520 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 14.04.2016 Jobcenter Leistungen Niederbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch war die Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus Rumänien im Jahr 2015 in a) ganz Niederbayern? b) Straubing? c) Deggendorf? d) Passau? 2. Wie hoch war die Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus Bulgarien im Jahr 2015 in a) ganz Niederbayern? b) Straubing? c) Deggendorf? d) Passau? 3. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Auszahlung von Hartz-IV-Leistungen an EU-Bürger einzuschränken? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Maßnahmen auf Bundes- oder europäischer Ebene geplant sind, um dem Missbrauch von Sozialleistungen durch EU- Bürger bzw. dem sog. Sozialhilfetourismus entgegenzuwirken ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 13.05.2016 Zu 1. a) bis d) und 2. a) bis d): Die Zahl der leistungsberechtigten Personen nach SGB II mit rumänischer Staatsbürgerschaft betrug im Dezember 2015 in Deutschland 55.925, davon in Bayern 7.596. Die Zahl der leistungsberechtigten Personen nach SGB II mit bulgarischer Staatsbürgerschaft betrug im Dezember 2015 in Deutschland 67.614, davon in Bayern 5.113. Die Daten beruhen auf veröffentlichten Daten der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2016. Für einzelne Regierungsbezirke , Landkreise oder Gemeinden liegen keine veröffentlichten Daten bezüglich Personengruppen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.