b) Welche Ideen und Vorschläge hat die Staatsregierung hinsichtlich der Refinanzierung der entstehenden Kosten ? c) Welches ist die von der Staatsregierung präferierte Möglichkeit der Refinanzierung? 7. a) Welchen Zeitplan sieht die Staatsregierung hinsichtlich ihres Vorgehens vor? b) Ab wann können die betroffenen Angehörigen nach Einschätzung der Staatsregierung mit einer Umsetzung der Forderung rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14.05.2016 1. a) Welches Vorgehen plant die Staatsregierung, um auf die Erfüllung dieser Forderung hinzuwirken? In der Politik stehen sozialpolitische Themen und insbesondere die Pflege ganz oben auf der Agenda. In einer sich verändernden globalen Gesellschaft müssen auch die Sozialsysteme entsprechend modifiziert werden. Generationengerechtigkeit und familiärer Zusammenhalt sind nach wie vor wichtige Leitlinien in der Sozialpolitik. Auch diese müssen aber im Zuge gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen immer wieder neu interpretiert und bewertet werden. Anders als bei Leistungen zur Grundsicherung im Alter, in deren Rahmen Kinder schon seit 15 Jahren nur dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt, werden Kinder, sobald ihre Eltern pflegebedürftig werden, nach wie vor verpflichtet , selbst bei einem Einkommen unter 100.000 Euro für die Kosten der Eltern aufzukommen, vorausgesetzt die Eltern können die Kosten nicht selbst tragen. Das führt zu einer deutlichen Benachteiligung der Mittelschicht. Gerade solche erwachsenen Kinder, die aus einkommensschwachen Familien stammen und sich aus den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen des Elternhauses hochgearbeitet haben, werden von dieser Regelung hart getroffen. Dies wiegt umso schwerer, als infolge der demografischen Entwicklung demenzbedingte Pflegebedürftigkeit immer häufiger anzutreffen ist, mit der Folge oft jahrelanger Pflegebedürftigkeit und entsprechender jahre- oder im Einzelfall sogar jahrzehntelanger (Regress-)Forderungen der Sozialämter gegenüber angehörigen Kindern. Eine finanzielle Entlastung von Angehörigen Pflegebedürftiger wäre daher wünschenswert und sollte politisch diskutiert werden. Derartige Änderungen müssen selbstverständlich auf einem gesellschaftlichen und politischen Konsens beruhen. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/11523 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 30.03.2016 Unterhaltspflicht von Angehörigen von Pflegebedürftigen In einer Pressemitteilung (Nr. 338/GP) hat Staatsministerin Melanie Huml am 26.12.2015 verkündet, sie wolle finanziell schwächere Angehörige von Pflegebedürftigen entlasten, und fordert eine Beteiligung an den Unterhaltsleistungen bei Pflegebedürftigkeit erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro – analog zu der Regelung hinsichtlich Leistungen zur Grundsicherung im Alter. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welches Vorgehen plant die Staatsregierung, um auf die Erfüllung dieser Forderung hinzuwirken? b) Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen bzw. eingeleitet? c) Welche Ergebnisse wurden bereits erzielt? 2. a) Welche Probleme und Hindernisse ergeben sich bei der Umsetzung dieser Forderung? b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Probleme und Hindernisse? c) Welche Chancen und Möglichkeiten sieht die Staatsregierung hinsichtlich einer Lösung für diese Probleme und Hindernisse? 3. a) Welche anderen Interessen spielen in Bezug auf eine Anhebung der Einkommensgrenze hinsichtlich der Unterhaltspflicht für Angehörige von Pflegebedürftigen eine Rolle (z. B. Bezirke)? b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese anderen Interessen im Hinblick auf die Umsetzung der Forderung von Staatsministerin Huml? c) Wie kann nach Einschätzung der Staatsregierung ein Konsens gefunden werden? 4. a) Welche Chancen malt sich die Staatsregierung auf eine nötige Änderung des Sozialhilferechts auf Bundesebene aus? b) Welche Voraussetzungen müssen hierzu geschaffen werden? 5. a) Wie stehen andere Bundesländer diesem Vorstoß gegenüber ? b) Wie ist die Tendenz auf Bundesebene hinsichtlich der Forderung von Staatsministerin Huml? 6. a) Welche Möglichkeiten gibt es, um die entstehenden Kosten zu refinanzieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11523 b) Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen bzw. eingeleitet? c) Welche Ergebnisse wurden bereits erzielt? Die Öffentlichkeit wurde für diese Thematik sensibilisiert. Eine Diskussion über eine Änderung des in Rede stehenden Rechts der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch – SGB XII) – einem Gesetz in der Zuständigkeit des Bundes – wurde angestoßen . Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird ausloten, ob seitens des Bundes Bereitschaft besteht, sich der Problematik anzunehmen. 2. a) Welche Probleme und Hindernisse ergeben sich bei der Umsetzung dieser Forderung? In erster Linie muss die Refinanzierung der Mindereinnahmen der Bezirke, die sich bei einem Verzicht auf den Regress bei Angehörigen von pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern ergäben, geklärt werden. Zudem handelt es sich – wie in der Antwort zu Ziffern 1 b und c angeführt – beim Recht der Sozialhilfe (SGB XII) um Bundesrecht. b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Probleme und Hindernisse? c) Welche Chancen und Möglichkeiten sieht die Staatsregierung hinsichtlich einer Lösung für diese Probleme und Hindernisse? Der Staatsregierung ist bewusst, dass für die durch eine Gesetzesänderung entstehenden Kosten bzw. Mindereinnahmen der Kommunen ein finanzieller Ausgleich sichergestellt werden muss. Dies gilt nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation der Kommunen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden Änderungen im Zusammenhang mit der Übertragung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf das Recht der Hilfe zur Pflege und das angestrebte Bundesteilhabegesetz. Den entstehenden Kosten stünde eine Entlastung der für die Hilfe zur Pflege zuständigen Mitarbeiter gegenüber. In den einschlägigen Fällen wäre eine unter Umständen komplexe Prüfung der Einkommensverhältnisse von Angehörigen und die Berechnung von Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr notwendig. Die in diesem Zusammenhang bislang anfallenden Verwaltungs- und teilweise auch Gerichtsverfahren entfielen. 3. a) Welche anderen Interessen spielen in Bezug auf eine Anhebung der Einkommensgrenze hinsichtlich der Unterhaltspflicht für Angehörige von Pflegebedürftigen eine Rolle (z. B. Bezirke)? Es wird auf die Antwort zu Ziffer 2 a verwiesen. b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese anderen Interessen im Hinblick auf die Umsetzung der Forderung von Frau Staatsministerin Huml? Es wird auf die Antwort zu Ziffer 2 c verwiesen. c) Wie kann nach Einschätzung der Staatsregierung ein Konsens gefunden werden? Erforderlich ist insbesondere eine Refinanzierung der Mindereinnahmen der Bezirke. 4. a) Welche Chancen malt sich die Staatsregierung auf eine nötige Änderung des Sozialhilferechts auf Bundesebene aus? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. b) Welche Voraussetzungen müssen hierzu geschaffen werden? Es müssen sich demokratische Mehrheiten für eine Entlastung von Angehörigen von Pflegebedürftigen auf Landesund Bundesebene finden. 5. a) Wie stehen andere Bundesländer diesem Vorstoß gegenüber? b) Wie ist die Tendenz auf Bundesebene hinsichtlich der Forderung von Staatsministerin Huml? Es wird auf die Antwort zu Ziffer 4 a verwiesen. 6. a) Welche Möglichkeiten gibt es, um die entstehenden Kosten zu refinanzieren? b) Welche Ideen und Vorschläge hat die Staatsregierung hinsichtlich der Refinanzierung der entstehenden Kosten? c) Welches ist die von der Staatsregierung präferierte Möglichkeit der Refinanzierung? Die Beantwortung dieser Frage hängt von dem Ergebnis des jetzt angestoßenen politischen Diskurses ab. 7. a) Welchen Zeitplan sieht die Staatsregierung hinsichtlich ihres Vorgehens vor? b) Ab wann können die betroffenen Angehörigen nach Einschätzung der Staatsregierung mit einer Umsetzung der Forderung rechnen? Die Beantwortung dieser Frage hängt von dem Ergebnis und der Dauer des jetzt angestoßenen politischen Diskurses ab.