Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Im Rahmen welcher Untersuchungen wird in Bayern die Verbreitung von Glyphosat und AMPA in Lebens- und Futtermitteln erfasst und überwacht ? Im Rahmen der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln untersucht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auch auf den Wirkstoff Glyphosat. Der Glyphosat -Metabolit AMPA ist nicht in der Rückstandsdefinition für die Überwachung der Lebensmittel enthalten. Futtermittel werden im Rahmen des Futtermittelproben- und Analyseplans auf deren Gehalt an. b) In welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht ? Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen von Lebensmitteln veröffentlicht das LGL zusammengefasst im Jahresbericht und in Internetbeiträgen. Des Weiteren werden sie im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitorings und der nationalen Berichterstattung zu Pflanzenschutzmittelrückständen an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet und in diesem Kontext veröffentlicht. Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen von Futtermitteln werden jährlich in aggregierter Form an das BVL gemeldet und für ganz Deutschland im Rahmen der Futtermitteljahresstatistik, Langfassung, Tabelle 11 veröffentlicht. 2. a) Wie viele Proben auf Glyphosat- bzw. AMPA-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln wurden in den Jahren 2011 bis 2015 genommen? In den Jahren 2011 bis 2015 wurden insgesamt 564 Lebensmittel auf Rückstände von Glyphosat und insgesamt 248 Futtermittelproben auf Rückstände von Glyphosat bzw. AMPA untersucht. b) Von wem wurden die Proben genommen? Lebensmittelproben wurden von den Lebensmittelkontrolleuren an den Kreisverwaltungsbehörden entnommen. Futtermittelproben wurden durch Veterinärassistenten und Futtermittelprobenehmer der Kreisverwaltungsbehörden sowie durch Futtermittelkontrolleure der Regierung von Oberbayern entnommen. 17. Wahlperiode 21.07.2016 17/11524 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.04.2016 Rückstände von Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Im Rahmen welcher Untersuchungen wird in Bayern die Verbreitung von Glyphosat und AMPA in Lebensund Futtermitteln erfasst und überwacht? b) In welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht? 2 a) Wie viele Proben auf Glyphosat- bzw. AMPA-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln wurden in den Jahren 2011 bis 2015 genommen? b) Von wem wurden die Proben genommen? c) Welche Produkte bzw. Pflanzen wurden getestet? 3. a) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl für die Proben? b) Wie waren die Ergebnisse der Probenahmen? 4. a) Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts ? b) Falls ja, in welchen Fällen? c) Falls ja, in welcher Höhe? 5. a) Wie viele Proben wurden von gentechnisch veränderter (GV)-Soja genommen? b) Wie waren die Ergebnisse? 6. a) Gab es Überschreitungen des jeweiligen Grenzwerts bei den Proben von gentechnisch veränderter Soja? b) Falls ja, in welchen Fällen? c) Falls ja, in welcher Höhe? 7. a) Von wem wird das im Jahr 2014 verhängte Teilverbot der Sikkation untersucht und überprüft? b) Wie werden diese Überprüfungen durchgeführt? c) Wie hoch waren die jeweils gemessenen Rückstände? 8. a) Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts ? b) Falls ja, in welchen Fällen? c) Falls ja, in welcher Höhe? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11524 c) Welche Produkte bzw. Pflanzen wurden getestet? Folgende Lebens- und Futtermittel wurden untersucht: Tafelweintrauben, Traubensaft, Blumenkohl, Bohnen, Kartoffeln, Linsen, Spargel, Zucchini, Zuckermais, Dinkel, Dinkelmehl, Gerste, Grünkern, Hafer, Hafervollkornflocken/ Haferflocken, Reis, Roggen, Roggenvollkornmehl, Weizen, Weizenbrot, Brötchen, Baguettebrötchen, Weizenkleingebäck vorgebacken, Weizenmehl, Weizenvollkornmehl, Weizenstärke , Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder, Getreidebrei mit Milch zuzubereiten für Säuglinge und Kleinkinder , Obstzubereitung für Säuglinge und Kleinkinder, Säuglings- und Kleinkindernahrungen, Zwieback oder Kekse für Säuglinge und Kleinkinder. Einzelfuttermittel aus Ölsaaten und Ölfrüchten inklusive deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, Einzelfuttermittel aus Getreide inklusive deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse sowie Mischfuttermittel. 3. a) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl für die Proben? Die Auswahl der Lebens- und Futtermittelproben erfolgt risikoorientiert . Das heißt, einerseits werden Proben untersucht , bei denen mit einer Anwendung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs zu rechnen ist. Andererseits werden Proben untersucht, von denen ein besonderes Risiko für Verbraucher ausgeht bzw. die eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe betreffen. b) Wie waren die Ergebnisse der Probenahmen? 4. a) Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts ? b) Falls ja, in welchen Fällen? c) Falls ja, in welcher Höhe? Im Zeitraum zwischen 2011 bis 2015 wurden in den oben genannten 564 untersuchten Lebensmittelproben in 548 Proben keine Rückstände von Glyphosat nachgewiesen. In 15 Proben wurden Rückstände von Glyphosat unterhalb der gültigen Höchstgehalte nachgewiesen. Lediglich in einer Probe Linsen aus der Türkei lag eine Überschreitung des damals gültigen Höchstgehaltes von 0,1 mg/kg vor. In den oben genannten 248 Futtermittelproben wurden 248 Analysen auf Glyphosat und 208 Analysen auf AMPA durchgeführt. In keiner der Proben kam es zu Überschreitungen des Höchstgehaltes. 5. a) Wie viele Proben wurden von gentechnisch veränderter (GV)-Soja genommen? b) Wie waren die Ergebnisse? 6. a) Gab es Überschreitungen des jeweiligen Grenzwerts bei den Proben von gentechnisch veränderter Soja? b) Falls ja, in welchen Fällen? c) Falls ja, in welcher Höhe? Es wurden 55 Futtermittelproben entnommen, davon 51 Einzelfuttermittel aus GV-Soja und vier Mischfuttermittel, die GV-Soja enthalten. In diesen Proben wurden 55 Analysen auf Glyphosat und 42 Analysen auf AMPA durchgeführt . In keiner der Proben kam es zu Überschreitungen des Höchstgehaltes. GV-Soja-Produkte als Lebensmittel, die in Deutschland im Lebensmittelhandel kaum erhältlich sind, wurden nicht untersucht. 7. a) Von wem wird das im Jahr 2014 verhängte Teilverbot der Sikkation untersucht und überprüft? b) Wie werden diese Überprüfungen durchgeführt? c) Wie hoch waren die jeweils gemessenen Rückstände ? 8. a) Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts ? b) Falls ja, in welchen Fällen? c) Falls ja, in welcher Höhe? Nach Auskunft der Landwirtschaftsbehörden wird generell der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von den zuständigen Pflanzenschutzdiensten der Länder im Rahmen des bundesweiten Pflanzenschutz-Kontrollprogramms überwacht. Im Fall der Spätanwendung von Glyphosat in Getreide sind die örtlich zuständigen Pflanzenschutzdienststellen im Verdachtsfall bzw. bei Anzeigen gehalten, entsprechende Anlasskontrollen durchzuführen. Für das Jahr 2015 liegen dem Institut für Pflanzenschutz (IPS) keine Meldungen vor. Im Jahr 2014 gab es eine Anfrage an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth. Die Ermittlungen ergaben , dass die Sikkationsbehandlung konform den Bestimmungen durchgeführt wurde. Es wurden keine Getreideproben gezogen. Es liegen daher keine Rückstandsergebnisse vor.