5. a) Welche mess- und überprüfbaren Vergabekriterien legt der Vergabeausschuss, bestehend aus Vertreter/ -jnnen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der FöG, bei der Auswahlentscheidung für eine Landesgartenschau an? b) Inwiefern spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Bewerberkommune bei der Vergabe eine Rolle? 6. a) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine veranstaltende Kommune eine Förderung seitens des Freistaats erhält? b) An welchen Kriterien bemisst sich die Höhe der jeweils erteilten Förderung? 7. a) In welchen veranstaltenden Kommunen der Landesgartenschauen von 2004 bis 2015 wurden Teile des Gartenschauareals rückgebaut und/oder umgestaltet? b) Welche Kosten verursachten die unter a) aufgeführten Maßnahmen? c) Wer trug jeweils die Kosten für die vorgenommenen Maßnahmen? 8. a) Worauf gründet sich die rechtlich verankerte Gemeinnützigkeit der FöG? b) Wie finanziert sich die FöG? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Gesamtkosten verursachten die Landesgartenschauen – inkludiert sind hier, wie auch bei den weiteren Fragen, die in zweijährigem Rhythmus stattfindenden Landesgartenschauen (LGS) und die in den Zwischenjahren stattfindenden sogenannten Regionalgartenschauen – 2004 bis 2015 dem Freistaat (ohne Förderungen)? Die Ausgaben des Freistaats Bayern werden getrennt nach den jeweiligen Kosten der Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sowie Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) aufgeführt. Daten für die Bundesgartenschau in München 2005 sind in dieser Stellungnahme nicht berücksichtigt. 17. Wahlperiode 21.07.2016 17/11525 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.04.2016 Vergabe- und Förderpraxis bei bayerischen Landesgartenschauen 1. a) Welche Gesamtkosten verursachten die Landesgartenschauen – inkludiert sind hier, wie auch bei den weiteren Fragen, die in zweijährigem Rhythmus stattfindenden Landesgartenschauen und die in den Zwischenjahren stattfindenden sogenannten Regionalgartenschauen – 2004 bis 2015 dem Freistaat (ohne Förderungen)? b) Welche Gesamtkosten verursachten die Landesgartenschauen 2004 bis 2015 den veranstaltenden Kommunen ? c) Welche Gesamtkosten verursachten die Landesgartenschauen 2004 bis 2015 der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH (FöG)? 2. a) Welche Gewinne/Verluste erwirtschafteten die jeweiligen Kommunen mit dem Betrieb der Landesgartenschauen 2004 bis 2015? b) Welche Gewinne/Verluste erwirtschaftete jeweils die FöG im Zuge der Landesgartenschauen 2004 bis 2015? 3. a) In welcher Relation stehen jeweils die geplanten Kosten der Landesgartenschauen 2004 bis 2015 – getrennt nach Investitions- und Durchführungshaushalt – zu den tatsächlichen Kosten? b) In welcher Relation stehen jeweils die tatsächlichen Gesamtkosten der Landesgartenschauen 2004 bis 2015 zum jährlichen Gesamthaushalt der veranstaltenden Kommunen in den Jahren vor den Investitionsmaßnahmen und Durchführungskosten für die Landesgartenschauen ? c) Welche jährlichen Kosten nach Ende des jeweiligen Gartenschaujahrs sind für die veranstaltenden Kommunen der Landesgartenschauen 2004 bis 2014 für Pachtzahlungen, Pflege, etc. und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der beendeten Landesgartenschau jeweils verbunden? 4. a) Durch welche staatlichen Förderungen wurden die Errichtung dauerhafter Anlagen und die Durchführung der Landesgartenschauen 2004 bis 2015 jeweils unterstützt ? b) Wie hoch war demnach jeweils der Förderanteil am Gesamtbudget der genannten Landesgartenschauen (aufgeschlüsselt nach Förderer – z. B. Freistaat, EU, etc. – und den einzelnen Fördermaßnahmen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11525 1. StMELF: Übersicht der Gesamtkosten des jeweiligen Ausstellungsbeitrags in den Jahren 2004 – 2015 Jahr Beitrag Landwirtschaft Beitrag Forst LGS Natur in der Stadt LGS Natur in der Stadt 2004 200.000 € 19.000 € 2005 2006 161.800 € 21.000 € 2007 40.000 € einschl. Forst 2008 240.700 € 47.000 € 2009 30.000 € 18.000 € 2010 263.840 € 29.500 € 2011 30.000 € 19.000 € 2012 250.100 € 26.000 € 2013 30.000 € 17.000 € 2014 324. 700 € 46.000 € 2015 39.000 € 36.000 € 2. StMUV: Übersicht der Gesamtkosten für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Gartenschauen in den Jahren 2004–2015 LGS/Natur in der Stadt Öffentlichkeitsarbeit in € 2004 14.500,– 2005 – 2006 103.770,54 2007 9.500.- 2008 217.500,66 2009 0 2010 LGS Rosenheim 69.955,93 2011 Natur in Kitzingen 24.567,91 2012 LGS Bamberg 45.285,18 2013 Natur in Tirschenreuth 23.064,69 2014 LGS Deggendorf 31.675,91 2015 Natur in Alzenau 25.552,78 b) Welche Gesamtkosten verursachten die Landesgartenschauen 2004 bis 2015 den veranstaltenden Kommunen? Das StMUV hat die Kommunen um Stellungnahme gebeten. Die Städte Burghausen, Rain und Bamberg haben sich im Rahmen der gesetzten Frist nicht geäußert. Die Kommunen haben folgende Gesamtkosten gemeldet: LGS/Natur in der Stadt Gesamtkosten Kommunen in Mio. € 2004 LGS Burghausen – 2006 Grenzüberschreitende Gartenschau (GGS) Marktredwitz-Eger/Cheb 20,8 2007 Natur in Waldkirchen 5,4 2008 LGS Neu-Ulm 21,2 2009 Natur in Rain – 2010 LGS Rosenheim 20,1 2011 Natur in Kitzingen 5,9 2012 LGS Bamberg – 2013 Natur in Tirschenreuth 11,3 2014 LGS Deggendorf 15,7 2015 Natur in Alzenau 9,8 c) Welche Gesamtkosten verursachten die Landesgartenschauen 2004 bis 2015 der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH (FöG)? Die FöG hat folgende Gesamtkosten gemeldet: Jahr Gesamtkosten FöG 2004 767.183,22 € 2005 1.226.767,71 € 2006 708.042,79 € 2007 645.667,99 € 2008 824.455,42 € 2009 841.193,37 € 2010 1.045.507,19 € 2011 974.181,78 € 2012 1.078.321,97 € 2013 987.219,59 € 2014 1.103.173,53 € 2015* 962.442,76 € *vorläufige Bilanz 2. a) Welche Gewinne/Verluste erwirtschafteten die jeweiligen Kommunen mit dem Betrieb der Landesgartenschauen 2004 bis 2015? Die Kommunen haben folgende Beträge gemeldet (von den Städten Burghausen, Rain und Bamberg lagen innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahmen vor): LGS/Natur in der Stadt Gewinne/Verluste (-) der Kommunen in Mio. € 2004 LGS Burghausen – 2006 GGS Marktredwitz-Eger/Cheb –1,044 2007 Natur in Waldkirchen –0,118 2008 LGS Neu-Ulm –1,720 2009 Natur in Rain – 2010 LGS Rosenheim 0,760 2011 Natur in Kitzingen –1,237 2012 LGS Bamberg – 2013 Natur in Tirschenreuth –2,300 2014 LGS Deggendorf –0,177 2015 Natur in Alzenau –3,602 b) Welche Gewinne/Verluste erwirtschaftete jeweils die FöG im Zuge der Landesgartenschauen 2004 bis 2015? Die FöG hat folgende Beträge gemeldet: Jahr Gewinn/Verlust (–) der FöG auf Grundlage des jeweiligen Jahresabschlusses 2004 116.164,54 € 2005 – 129.642,44 € 2006 81.483,07 € 2007 67.806,29 € 2008 32.026,91 € 2009 238.015,50 € 2010 111.420,22 € 2011 – 140.418,48 € 2012 – 55.012,40 € 2013 – 57.889,31 € 2014 59.210,48 € 2015* – 35.644,67 € *vorläufige Bilanz Drucksache 17/11525 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) In welcher Relation stehen jeweils die geplanten Kosten der Landesgartenschauen 2004 bis 2015 – getrennt nach Investitions- und Durchführungshaushalt – zu den tatsächlichen Kosten? Die Kommunen haben folgende Prozentzahlen gemeldet (von den Städten Burghausen, Rain und Bamberg lagen innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahmen vor): LGS/Natur in der Stadt Investition Relation geplante* zu tats. Kosten Durchführung Relation geplante* zu tats. Kosten 2004 LGS Burghausen – – 2006 GGS Marktredwitz-Eger/Cheb 96% 103% 2007 Natur in Waldkirchen 100,3 % 105,5 % 2008 LGS Neu-Ulm 102 % 120,6 % 2009 Natur in Rain – – 2010 LGS Rosenheim 105,1 % 99,6 % 2011 Natur in Kitzingen 66 % 25 % 2012 LGS Bamberg – – 2013 Natur in Tirschenreuth 94 % 100 % 2014 LGS Deggendorf 100,2 % 102,2 % 2015 Natur in Alzenau 102 % 92 % *geplante Kosten = 100%, d. h. Zahl > 100 % ➞7 tats. Kosten > geplanten Kosten b) In welcher Relation stehen jeweils die tatsächlichen Gesamtkosten der Landesgartenschauen 2004 bis 2015 zum jährlichen Gesamthaushalt der veranstaltenden Kommunen in den Jahren vor den Investitionsmaßnahmen und Durchführungskosten für die Landesgartenschauen? Die Kommunen haben folgende Prozentzahlen gemeldet (von den Städten Burghausen, Rain und Bamberg lagen innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahmen vor). Anzumerken ist dabei allerdings, dass die Gesamtkosten für Gartenschauen sich immer auf mehrere Jahre verteilen. LGS/Natur in der Stadt Relation tats. Gesamtkosten zum Gesamthaushalt in den Jahren vor der Gartenschau (GS) in % 1 Jahr vorher 2 Jahre vorher 2004 LGS Burghausen – – 2006 GGS Marktredwitz-Eger/Cheb 57 63 2007 Natur in Waldkirchen – – 2008 LGS Neu-Ulm 15 15 2009 Natur in Rain – – 2010 LGS Rosenheim 11 12 2011 Natur in Kitzingen 10 10 2012 LGS Bamberg – – 2013 Natur in Tirschenreuth 44 41 2014 LGS Deggendorf 19 17 2015 Natur in Alzenau 19 17 c) Welche jährlichen Kosten nach Ende des jeweiligen Gartenschaujahrs sind für die veranstaltenden Kommunen der Landesgartenschauen 2004 bis 2014 für Pachtzahlungen, Pflege, etc. und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der beendeten Landesgartenschau jeweils verbunden? Die Kommunen haben folgende Beträge gemeldet (von den Städten Burghausen, Rain und Bamberg lagen innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahmen vor): LGS/Natur in der Stadt Jährliche Kosten für Pacht, Pflege etc. und andere Maßn. in € 2004 LGS Burghausen – 2006 GGS Marktredwitz-Eger/Cheb 30.000 2007 Natur in Waldkirchen 24.000 2008 LGS Neu-Ulm 100.000 2009 Natur in Rain – 2010 LGS Rosenheim 260.000 2011 Natur in Kitzingen 3.300 2012 LGS Bamberg – 2013 Natur in Tirschenreuth 70.000 2014 LGS Deggendorf 46.000 2015 Natur in Alzenau 200.000 4. a) Durch welche staatlichen Förderungen wurden die Errichtung dauerhafter Anlagen und die Durchführung der Landesgartenschauen 2004 bis 2015 jeweils unterstützt? 1. Förderung der Durchführung: LGS/Natur in der Stadt StMELF in € StMUV (nur EU-Mittel nach INTERREG III A BY – CZ) 2004 LGS Burghausen 100.000 2006 GGS Marktredwitz- Eger/Cheb 100.000 1.458.000 2007 Natur in Waldkirchen 25.000 228.000 2008 LGS Neu-Ulm 100.000 2009 Natur in Rain 25.000 2010 LGS Rosenheim 100.000 2011 Natur in Kitzingen 25.000 2012 LGS Bamberg Keine Auszahlung 2013 Natur in Tirschenreuth 25.000 2014 LGS Deggendorf 100.000 2015 Natur in Alzenau Derzeit noch nicht abgeschlossen 2. Förderung der Investitionen: LGS/Natur in der Stadt Zuwendung StMUV Freistaat Bayern Zuwendung StMUV EU-Mittel in Mio. € in Mio. € 2004 LGS Burghausen 2,527 2006 GGS Marktredwitz- Eger/Cheb 1,600 4,253 2007 Natur in Waldkirchen 1,100 1,300 2008 LGS Neu-Ulm 3,395 2009 Natur in Rain 1,340 2010 LGS Rosenheim 3,600 0,900 2011 Natur in Kitzingen 1,600 0,500 2012 GS Bamberg 3,600 0,900 2013 Natur in Tirschenreuth 1,600 1,000 2014 LGS Deggendorf 3,452 1,822 2015 Natur in Alzenau 1,600 0,491 b) Wie hoch war demnach jeweils der Förderanteil am Gesamtbudget der genannten Landesgartenschauen (aufgeschlüsselt nach Förderer – z. B. Freistaat, EU, etc. – und den einzelnen Fördermaßnahmen )? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11525 Die folgenden Angaben beruhen auf den Meldungen der Kommunen, die in den Förderanteil z. T. wohl auch Mittel der Städtebauförderung miteinbezogen haben und z. T. den Förderanteil auf die tatsächlichen Gesamtkosten (Investitions - und Durchführungskosten) und z. T. getrennt auf Investitions- und Durchführungskosten abstellten (z. B. Rosenheim , Deggendorf). Die Angaben konnten augrund der kurzen Beantwortungsfrist nicht überprüft und ggf. berichtigt werden. LGS/Natur in der Stadt Förderanteil am Gesamtbudget der GS in % Freistaat Bayern a) Investition b) Durchführung EU a) Investition b) Durchführung Sonstige a) Investition b) Durchführung 2004 LGS Burghausen – – 2006 GGS Marktredwitz -Eger/Cheb a) 27,0 b) 0,5 a) 28,0 b) 7,0 a) 0,8 b) 0 2007 Natur in Waldkirchen a) 20,3 b) 0,7 a) 24,1 b) 4,6 a) 1,8 b) 0,8 2008 LGS Neu-Ulm a) 31,3 b) 1,0 – – 2009 Natur in Rain – – – 2010 LGS Rosenheim a) 45,2 b) 1,4 a) 7,3 b) 0 – 2011 Natur in Kitzingen a) 34,0 b) 0,4 a) 11,0 b) 0 – 2012 GS Bamberg – – 2013 Natur in Tirschenreuth a) 20,5 b) 0,7 a) 19,2 b) 0 – 2014 LGS Deggendorf a) 45,3 b) 1,2 a) 23,9 b) 0 – 2015 Natur in Alzenau a) 16,3 b) 0,3 a) 5,0 b) 0 – 5. a) Welche mess- und überprüfbaren Vergabekriterien legt der Vergabeausschuss, bestehend aus Vertreter Innen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der FöG, bei der Auswahlentscheidung für eine Landesgartenschau an? Die Entscheidung über die Vergabe einer Landesgartenschau oder Natur in der Stadt/Gemeinde trifft das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Zuschlag ist im Rahmen des jeweiligen Bewerbungsverfahrens der Kommune zu erteilen, die mit ihrem Gartenschaukonzept die in den Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen vom 24.04.2014, geändert am 12.06.2015, genannten Zielsetzungen und Kriterien am besten erfüllt. Mess- und überprüfbare Vergabekriterien sind: – Schlüssiges Gesamtkonzept (Maßnahmen und Ziele des Konzepts) – Leistungsfähigkeit, Finanzkraft der Kommune – Gesicherte Gesamtfinanzierung, Investitions- und Durchführungskosten – Folgekosten – Vorgesehene Nachnutzung (Liegt ein Nachnutzungskonzept vor?) – Überplante Flächen • Davon bereits vorhandene Grünflächen • Neu zu schaffende Grün- und Erholungsflächen – Situation möglicher Altlasten – Eigentumsverhältnisse – Anteil ökologischer Flächen (Bestandserfassung vorhanden ?) – Vorhandensein bzw. Erstellung eines landschaftsplanerischen Begleitplans – Vorhandensein bzw. Erstellung eines ökologischen Pflege - und Entwicklungsplans – Lage und Einbeziehung in das städtebaulich-, landschaftsplanerische Gesamtkonzept, insb. • Berücksichtigung naturräumlicher Gegebenheiten • Berücksichtigung und Aufgreifen von Zielsetzungen aus Flächennutzungsplan und Landschaftsplan • Konfliktlösungen in städtebaulicher/ökologischer/ landschaftsplanerischer Sicht • Beseitigung städtebaulicher oder ökologischer Fehlentwicklungen • Förderung neuer, nachhaltiger Formen der Stadtentwicklung hinsichtlich Ökologie, Ökonomie (energiesparend ), Klima, Soziales (Integration, Erholung, Prävention , Gesundheit) b) Inwiefern spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Bewerberkommune bei der Vergabe eine Rolle ? Die Finanzierung der dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen , der Durchführung der Gartenschau und der Folgekosten muss gesichert und die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. 6. a) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine veranstaltende Kommune eine Förderung seitens des Freistaats erhält? Beim StMELF: Die Zuwendung des StMELF ist zweckgebunden. Zweck der Zuwendung ist die Steigerung der Produktivität und Qualität im bayerischen Gartenbau durch temporäre regionale Ausstellungsbeiträge bayerischer Gärtner im Rahmen der Gartenschauen . Beim StMUV: Nach Nr. 3.3 der Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen vom 24.04.2014, geändert am 12.06.2015, ist Voraussetzung für die Förderung der Investitionskosten der dauerhaften Grünund Erholungsanlage, dass der Kommune im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vom StMUV im Benehmen mit dem StMELF der Zuschlag zur Ausrichtung der Gartenschau erteilt ist. b) An welchen Kriterien bemisst sich die Höhe der jeweils erteilten Förderung? Beim StMELF: Die Zuwendungen für den Durchführungshaushalt einer Gartenschau erfolgen im Wege der Festbetragsfinanzierung . Die Zuwendung für eine „Natur in der Stadt“ betrug 25.000 €, für eine Landesgartenschau 100.000 €. Beim StMUV: Die Ausschöpfung des Fördersatzes und Förderhöchstbetrags setzt voraus, dass das jeweilige Konzept der Kommune für die Grün- und Erholungsanlagen, das den Zuschlag bei der Bewerbung um eine Gartenschau erhalten hat, in allen wesentlichen Teilen umgesetzt wird. Drucksache 17/11525 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Gem. Nr. 5.3.3 der Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen vom 24.04.2014, geändert am 12.06.2015, beträgt der Fördersatz max. 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben , die Zuwendung höchstens 3,6 Mio. € pro Landesgartenschau und höchstens 1,6 Mio. € pro Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“. Der Förderhöchstsatz kann somit bei Nachweis von zuwendungsfähigen Gesamtkosten von mind. 7,2 Mio. € ausgeschöpft werden. 7. a) In welchen veranstaltenden Kommunen der Landesgartenschauen von 2004 bis 2015 wurden Teile des Gartenschauareals rückgebaut und/oder umgestaltet ? b) Welche Kosten verursachten die unter a) aufgeführten Maßnahmen? c) Wer trug jeweils die Kosten für die vorgenommenen Maßnahmen? Die Kommunen haben dazu folgende Meldungen abgegeben (fehlende Meldungen von Burghausen, Rain und Bamberg ): LGS/Natur in der Stadt Frage 7a Rückbau von Teilen des GS- Areals Ja/Nein Frage 7b Kosten der Rückbaumaßnahmen Frage 7c Kostenträger 2004 LGS Burghausen – – – 2006 GGS Marktredwitz -Eger/Cheb Nein – – 2007 Natur in Waldkirchen Ja unter 10.000 € Natur in Waldkirchen GmbH 2008 LGS Neu-Ulm Nein – – 2009 Natur in Rain – – – 2010 LGS Rosenheim Ja 230.000. € Landesgartenschau Rosenheim 2010 GmbH LGS/Natur in der Stadt Frage 7a Rückbau von Teilen des GS- Areals Ja/Nein Frage 7b Kosten der Rückbaumaßnahmen Frage 7c Kostenträger 2011 Natur in Kitzingen Ja 78.000,00 Natur in Kitzingen 2011 GmbH 2012 GS Bamberg – – – 2013 Natur in Tirschenreuth Ja 200.000 € Natur in Tirschenreuth GmbH 2014 LGS Deggendorf Ja 258.901,55 LGS GmbH 2015 Natur in Alzenau Nein – – 8. a) Worauf gründet sich die rechtlich verankerte Gemeinnützigkeit der FöG? Die rechtliche Einordnung der Gesellschaft als gemeinnützig gründet sich auf den im Gesellschaftsvertrag verankerten Unternehmensgegenstand. Dort ist festgelegt, dass die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. § 52 der Abgabenordnung verfolgt. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes, insbes. die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Landesgartenschauen. Die Gemeinnützigkeit wird im Drei-Jahres-Turnus durch die Finanzverwaltung überprüft und wurde 2013 erneut festgestellt. b) Wie finanziert sich die FöG? Die FöG finanziert sich 1. über Tagessätze; sie werden auf der Basis von detailliert dargestelltem Leistungsaufwand den durchführenden Städten in Rechnung gestellt; 2. über Erfolgs-/Risikobeteiligung: Die FöG erhält einen einstelligen prozentualen Anteil aus Eintritten, Mieten und Pachten der jeweiligen Gartenschau .