Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.05.2016 1. a) Wie viele minderjährige Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder sind derzeit in Bayern untergebracht ? Nach dem aktuellsten Stand (30.04.2016) sind in Bayern derzeit 40.860 minderjährige Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder untergebracht. Bei dieser Zahl handelt es sich um die in der bayerischen Asyl-Datenbank iMVS (integriertes Migrantenverwaltungssystem) registrierten Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einschließlich der Anerkannten und Bleibeberechtigten in staatlichen Unterkünften. b) Wie viele davon sind im Kindergartenalter? Hiervon sind 9.973 Kinder im Kindergartenalter ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Bei dieser Zahl handelt es sich ebenfalls um die im iMVS registrierten Leistungsberechtigten nach AsylbLG einschließlich der Anerkannten und Bleibeberechtigten in staatlichen Unterkünften . 2. a) Wie viele Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder werden bis Ende 2016 in Bayern prognostiziert ? Eine hinreichend verlässliche Prognose über die Anzahl der bis Ende 2016 in Bayern ankommenden Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder ist nicht möglich. b) Wie viele davon werden voraussichtlich im Kindergartenalter sein? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. 3. a) Wie viele der Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder wurden bereits in Einrichtungen wie Kindergärten oder Kitas in Bayern untergebracht? Entsprechende differenzierte Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Bislang wurde statistisch nur generell die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund erhoben. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik wird voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2016 eine Umfrage zu der Aufnahme von Asylbewerberkindern und Flüchtlingskindern in den Einrichtungen durchführen. b) Wie viele der Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder wurden noch nicht in Einrichtungen wie Kindergärten oder Kitas untergebracht? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 a verwiesen. 17. Wahlperiode 21.07.2016 17/11535 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 11.04.2016 Kindergartenunterbringung von Asylbewerberkindern und Flüchtlingskindern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele minderjährige Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder sind derzeit in Bayern untergebracht ? b) Wie viele davon sind im Kindergartenalter? 2. a) Wie viele Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder werden bis Ende 2016 in Bayern prognostiziert? b) Wie viele davon werden voraussichtlich im Kindergartenalter sein? 3. a) Wie viele der Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder wurden bereits in Einrichtungen wie Kindergärten oder Kitas in Bayern untergebracht? b) Wie viele der Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder wurden noch nicht in Einrichtungen wie Kindergärten oder Kitas untergebracht? c) Wie viele Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder werden voraussichtlich in 2016 nicht in Einrichtungen wie Kindergärten oder Kitas untergebracht werden können? 4. a) Wie viele Kindergartenplätze fehlen derzeit in Bayern? b) Wie viele Kindergartenplätze sollen 2016 neu geschaffen werden? c) Wie viele neue Erzieherstellen sollen 2016 geschaffen werden? 5. Welche sprachlichen Fördermaßnahmen werden ergriffen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11535 c) Wie viele Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder werden voraussichtlich in 2016 nicht in Einrichtungen wie Kindergärten oder Kitas untergebracht werden können? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 a verwiesen. Problemanzeigen der Kommunen, dass Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder abgewiesen werden mussten bzw. der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz nicht eingelöst werden konnte, liegen der Staatsregierung bislang nicht vor. 4. a) Wie viele Kindergartenplätze fehlen derzeit in Bayern? Entsprechende Planungsdaten sind nicht verfügbar. Denn für den Ausbau und die Bereitstellung von Betreuungsplätzen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Diese sind nach Art. 5 i. V. m. Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden haben eine kommunale Bedarfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung durchzuführen. Ziel dieser Planung ist es, den Bedarf der Familien mit dem Angebot vor Ort möglichst passgenau abzustimmen. Dieses Sicherstellungsgebot umfasst auch die Versorgung der Kinder von Asylbewerbern. Die zuständigen Gemeinden haben daher auch die entsprechenden notwendigen Plätze im Falle des Zuzugs von Flüchtlingsfamilien in ihren Bedarfsplanungen zu berücksichtigen und diese rechtzeitig bereitzustellen . b) Wie viele Kindergartenplätze sollen 2016 neu geschaffen werden? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 a verwiesen. c) Wie viele neue Erzieherstellen sollen 2016 geschaffen werden? Kindertagesbetreuung ist Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungsbereich. Sie sind verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Davon abhängig ist die Zahl neuer Stellen für das pädagogische Personal. Diese Stellen werden nicht vom Staat, sondern von den Einrichtungsträgern vor Ort geschaffen. Wie viele davon für Flüchtlingskinder nötig sind, hängt entscheidend von der Nutzung des Betreuungsangebots durch die asylsuchenden Familien ab. Hierzu können derzeit noch wenig empirisch fundierte Aussagen getroffen werden. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik plant eine Untersuchung zu Flüchtlingskindern und ihren Familien in Kindertageseinrichtungen, die hierzu Informationen liefern soll. 5. Welche sprachlichen Fördermaßnahmen werden ergriffen? Sprache entwickelt sich in unterschiedlichen Settings. In Kindertageseinrichtungen erhalten gerade auch Asylbewerber - und Flüchtlingskinder besonders viele sprachliche Anregungen und vielfältige Lernchancen, die deutsche Sprache zu erwerben. Durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung auf Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans und seinen Handreichungen wird ihr Interesse an Sprache und Sprechen geweckt und ihre Sprach- und Deutschkompetenz spielerisch gestärkt. Darüber hinaus bietet das Angebot Vorkurs Deutsch eine gezielte Sprachförderung für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf . Daher werden sie in einer Kleingruppe sprachlich gefördert und in der Entwicklung von Literacy- Kompetenzen unterstützt. (Ab September 2013 wurden die „Vorkurse Deutsch 240“ für alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf geöffnet.) Mit dem von 2015 bis 2018 laufenden landesweiten Modellversuch „Pädagogische Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen (PQB)“ legt die Staatsregierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Kindertageseinrichtungen. Im Zentrum des Modellversuchs steht die systematische Beratung und Begleitung der Kindertageseinrichtungen im Bereich der Interaktionsqualität . Hierbei spielt auch die Sprachförderung eine wichtige Rolle. Das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (2016–2019) schließt unmittelbar an das erfolgreiche Bundesprogramm „Schwerpunkt- Kitas Sprache & Integration“ (2011–2015) an, an dem Bayern mit ca. 570 Kitas teilgenommen hat. Im Rahmen des Bundesprogramms erhalten die Kindertageseinrichtungen unter anderem auch Begleitung und Unterstützung bei der Sprachförderung von Asylbewerberkindern und Flüchtlingskindern .