Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 14.03.2016 Illegaler Waffenbesitz in Bayern V Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Personen, bei denen seit 2010 Waffen sichergestellt wurden, waren im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis für alle sichergestellten Waffen? b) Wie viele Personen, bei denen seit 2010 Waffen sichergestellt wurden, waren im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis für Teile der sichergestellten Waffen? c) Wie viele Personen, bei denen seit 2010 Waffen sichergestellt wurden, waren im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis für oder für andere als die sichergestellten Waffen (bitte insgesamt gegliedert nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Anzahl )? 2. a) Welche Aussagen lassen sich über die Herkunft der sichergestellten Waffen, insbesondere der Sprengstoffe und der unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallenden Waffen treffen? b) Welche Aussagen lassen sich über Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich der Herkunft der sichergestellten Waffen bezogen auf die in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 beschriebenen Personengruppen treffen? c) Über wie viele der im genannten Zeitraum sichergestellten Waffen haben die bayerischen Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse über die Herkunft bzw. die Wege bis zu ihrem/r letzten Besitzer/-in (bitte gegliedert nach dem Jahr der Sicherstellung und den in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 in den Fragen eins bis drei genannten Waffenarten)? 3. a) Bei wie vielen der im genannten Zeitraum sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Jahr der Sicherstellung und den genannten Waffenarten) handelt es sich um deutsche Fabrikate? b) Welche Aussagen lassen sich über die Wege deutscher Waffenfabrikate in den deutschen und europäischen Schwarzmarkt machen? 4. a) Über welche Erkenntnisse verfügen bayerische Sicherheitsbehörden bezüglich der Wege von Waffen aus Kriegs- und Krisengebieten in den deutschen oder europäischen Schwarzmarkt? b) Welche Aussagen lassen sich darüber treffen? 5. a) Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse wurden seit 2010 in Bayern widerrufen? b) Wie viele davon aufgrund der Zugehörigkeit der Inhaber/-innen zu den in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben genannten Personengruppen (bitte aufschlüsseln nach Jahr des Widerrufs, Gesamtzahl der Widerrufe, Anzahl der Widerrufe nach Personengruppe )? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Landeskriminalamtes (BLKA) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die vorliegende Schriftliche Anfrage ist eine von sechs Schriftlichen Anfragen vom 14.03.2016 des Herrn Abgeordneten Florian Ritter, jeweils betreffend Illegaler Waffenbesitz in Bayern. Die sechs Schriftlichen Anfragen umfassen bereits nach der formalen Untergliederung des Fragestellers 85 Einzelfragen, die ihrerseits weitere Differenzierungen – insbesondere zwischen Waffen- und Sprengstoffarten, Extremisten , Phänomenbereichen, Regierungsbezirken und Kombinationen dieser Differenzierungen – vorsehen. Zudem werden Daten teils rückwirkend ab 2006 bzw. ab 2010 erfragt. Umfassende statistische Daten zu den Fragen liegen der Staatsregierung zu nahezu allen Fragen nicht vor. Die erfragten statistischen Auswertungen können auch nicht unmittelbar aus Datenbeständen der Polizei, des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und der Waffenbehörden sowie dem Nationalen Waffenregister abgerufen werden . Die Beantwortung der Fragen erfordert mit wenigen Ausnahmen eine Aufarbeitung der betreffenden Einzelfälle durch Polizei, Verfassungsschutz und Waffenbehörden sowie einen Abgleich der jeweiligen Ergebnisse. Angesichts des Umfangs und der Differenzierungen der Fragen würde eine umfassende Beantwortung die davon betroffenen Arbeitseinheiten absehbar über einen erheblichen Zeitraum umfangreich binden. Aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ist dieser Aufwand gerade bei den Arbeitseinheiten von Polizei und Verfassungsschutz, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11546 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11546 die mit Rechtsextremismus, islamistischem Terrorismus, Ausländerextremismus und organisierter Kriminalität befasst sind, nicht vertretbar. Die Antworten zu den sechs Schriftlichen Anfragen Illegaler Waffenbesitz in Bayern beschränken sich daher auf bereits vorhandene oder aber mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbare Daten und Erkenntnisse . Basierend auf dieser Vorbemerkung werden im Folgenden die vorliegenden Daten und Zahlen bei der Bayerischen Polizei dargestellt. Die Erhebung erfolgte auf der Basis maschinell auswertbarer Fälle und Zahlen. 1. a) Wie viele Personen, bei denen seit 2010 Waffen sichergestellt wurden, waren im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis für alle sichergestellten Waffen? b) Wie viele Personen, bei denen seit 2010 Waffen sichergestellt wurden, waren im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis für Teile der sichergestellten Waffen? c) Wie viele Personen, bei denen seit 2010 Waffen sichergestellt wurden, waren im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis für oder für andere als die sichergestellten Waffen (bitte insgesamt gegliedert nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk , Anzahl)? Hinsichtlich der Fragen 1 a–1 c werden die angefragten Zahlen in keiner Datenbank erfasst, sodass diese nicht maschinell recherchierbar sind. Die Beantwortung dieser Fragen würde zwingend eine extrem zeit- und personalaufwendige Einzelfallrecherche aller Vorgänge seit 2010 erfordern, die nicht leistbar ist. 2. a) Welche Aussagen lassen sich über die Herkunft der sichergestellten Waffen, insbesondere der Sprengstoffe und der unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallenden Waffen treffen? Grundsätzlich werden durch das BLKA über sichergestellte , gemeldete Waffen Herkunftsermittlungen auf Antrag der sachbearbeitenden Polizeidienststelle angestoßen. Diese sichergestellten Waffen werden auch im Nationalen Waffenregister (NWR) abgefragt (hier sind lediglich legale Waffen in Privatbesitz recherchierbar). Im aktuellen NWR sind Handel und die Hersteller nicht erfasst. Da der überwiegende Teil der sichergestellten Waffen sehr alt ist, ist eine Herkunftsermittlung in der Regel nicht mehr möglich. Anfragen bezüglich militärischer Kriegswaffen in anderen Ländern werden zumeist mit der Meldung „es liegen keine Verluste vor“ beschieden oder bleiben regelmäßig unbeantwortet . Zur Herkunftsermittlung von Sprengstoffen ist Folgendes anzumerken: Nach den Richtlinien 2008/43 und 2012/4 EG und den damit verbundenen Bestimmungen für die Kennzeichnung von gewerblichen Sprengstoffen und Zündmitteln (Explosivstoffen ), dem sogenannten Track und Trace von gewerblichen Explosivstoffen, sind diese Bestimmungen in den EU-Staaten mit Datum 05.04.2015 vorgeschrieben und umgesetzt. Für militärische Sprengstoffe und Zündmittel sind diese EU-Bestimmungen nicht eingeführt; die Bestimmungen betreffen ausschließlich gekennzeichnete gewerbliche Explosivstoffe . b) Welche Aussagen lassen sich über Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich der Herkunft der sichergestellten Waffen bezogen auf die in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 beschriebenen Personengruppen treffen? Mit vertretbarem Aufwand ist die Einordnung aller von Sicherstellungen betroffenen Personen in eine der in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ aufgeführten Personengruppen nicht möglich. Aussagen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Bezug auf diese Personengruppen lassen sich daher nicht treffen. Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 wird verwiesen. c) Über wie viele der im genannten Zeitraum sichergestellten Waffen haben die bayerischen Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse über die Herkunft bzw. die Wege bis zu ihrem/r letzten Besitzer/-in (bitte gegliedert nach dem Jahr der Sicherstellung und den in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern III“ Drs. 17/11766 in den Fragen eins bis drei genannten Waffenarten)? In der Herkunftsanfragendatei im BLKA, Sachgebiet (SG) 624, ist eine Abfrage nach der Anzahl der sichergestellten Waffen im Zusammenhang mit „Erkenntnissen über die Herkunft “ bzw. „keine Erkenntnisse über die Herkunft“ maschinell nicht recherchierbar, sodass zur Beantwortung dieser Frage eine extrem zeit- und personalaufwendige Einzelabfrage aller Herkunftsanfragevorgänge seit 2010 notwendig wäre. Bezüglich der allgemeinen Problematik bei Herkunftsermittlung von sichergestellten Waffen wird auf die diesbezügliche Antwort zu Frage 2 a verwiesen. 3. a) Bei wie vielen der im genannten Zeitraum sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Jahr der Sicherstellung und den genannten Waffenarten) handelt es sich um deutsche Fabrikate? Die Beantwortung dieser Frage bedarf einer sehr zeit- und personalaufwendigen Einzelabfrage in der Herkunftsermittlungsdatei und ist maschinell als Zahlabfrage nicht hinterlegt . Eine Auskunft ist daher nicht möglich. b) Welche Aussagen lassen sich über die Wege deutscher Waffenfabrikate in den deutschen und europäischen Schwarzmarkt machen? Über Wege deutscher Waffenfabrikate in einen „Schwarzmarkt “ liegen im Bereich des BLKA keine Erkenntnisse vor. 4. a) Über welche Erkenntnisse verfügen bayerische Sicherheitsbehörden bezüglich der Wege von Waffen aus Kriegs- und Krisengebieten in den deutschen oder europäischen Schwarzmarkt? b) Welche Aussagen lassen sich darüber treffen? Im Bereich des BLKA liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Festgestellt werden kann lediglich, dass auffallend viele sichergestellte Waffen (insbesondere Kalaschnikow- Sturmgewehre) und Handgranaten aus Südosteuropa, insbesondere aus dem ehemaligen Staatsgebiet von Jugoslawien , stammen. Drucksache 17/11546 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. a) Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse wurden seit 2010 in Bayern widerrufen? Nach Angaben der bayerischen Waffenbehörden wurden seit dem Jahr 2010 bayernweit insgesamt 3.987 waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen. Für die einzelnen Jahre ergibt sich hierzu folgendes Bild: 2010: 618 2011: 920 2012: 590 2013: 541 2014: 614 2015: 534 2016: 170 b) Wie viele davon aufgrund der Zugehörigkeit der Inhaber/-innen zu den in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben genannten Personengruppen (bitte aufschlüsseln nach Jahr des Widerrufs, Gesamtzahl der Widerrufe, Anzahl der Widerrufe nach Personengruppe)? Insgesamt wurden nach den Meldungen der Waffenbehörden 61 waffenrechtliche Erlaubnisse wegen der Zugehörigkeit zu einer der in der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 genannten Personengruppen widerrufen. Der Großteil der Widerrufe betrifft dabei das rechtsextremistische Spektrum sowie den Bereich der Organisierten Kriminalität. In der Tabelle zeigen sich insbesondere die Auswirkungen des manuellen Datenabgleichs aller beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Personen des rechtsextremistischen Spektrums im Hinblick auf Waffenerlaubnisse und die Umsetzung durch die Waffenbehörden im Herbst 2015; außerdem zeigen sich die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Mitgliedern sog. Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs) im Januar 2015. Im Übrigen wird insoweit auf die Antwort der Staatsregierung zur Schriftlichen Anfrage betreffend „Illegaler Waffenbesitz in Bayern IV“ Drs. 17/11735 verwiesen. rechts links Reichs-bürger Islamfeindlich Organisierte Kriminalität (OK) Ausländerextre - mismus 2010 1 1 2011 1 8 2012 2 2 2013 1 1 2014 6 1 7 2015 5 1 14 1 2016 5 3 1 insgesamt 20 0 3 0 35 3