Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 29.03.2016 Aktuelle Personalsituation und Belastung der Polizeibediensteten in München Die Münchner Polizei ist seit etlichen Jahren hohen Belastungen ausgesetzt. Im vergangenen Jahr kamen als weitere Aufgaben der G7-Gipfel und der Umgang mit einer stark gestiegenen Zahl geflüchteter Menschen hinzu. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist- und Sollstärke der Polizeiinspektionen (PI) im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar? b) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist- und Sollstärke der Kriminalfachdezernate (KFD) im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar? c) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist- und Sollstärke der weiteren Fachdezernate im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar? 2. a) Wie viele Überstunden (Mehrarbeitsstunden) wurden von den Bediensteten der Münchner Polizei im Jahr 2015 geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium, Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei)? b) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse, ob alle Mehrarbeitsstunden bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgeglichen werden konnten (aufgeschlüsselt nach Freizeitausgleich und Auszahlung)? c) Wenn nicht, welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung , um die Mehrarbeitsstunden auszugleichen? 3. a) Wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete im Jahre 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium, Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei)? b) Mit welcher Zahl an Überstunden für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete rechnet die Staatsregierung im Jahr 2016? 4. a) Wie viele Überstunden haben die Polizeibediensteten im Bereich des Polizeipräsidiums München im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 leisten müssen? b) Wie viele Polizeibedienstete haben sich wie viele dieser Überstunden ausbezahlen lassen? c) Konnte der Anstieg der Überstunden durch den G7- Gipfel inzwischen ausgeglichen werden? 5. a) Hat die Münchner Polizei seit September 2015 neue Aufgaben zugewiesen bekommen, möglicherweise auch außerhalb des eigentlichen Gebiets des Polizeipräsidiums München? b) Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich dabei (bitte einzeln auflisten)? c) Wenn ja, wie viele Überstunden sind darauf zurückzuführen ? 6. a) Wie viele neue Stellen hat die Münchner Polizei im Jahr 2015 zugewiesen bekommen? b) Wie sind diese o. g. neuen Stellen real besetzt (Verhältnis Soll zu Ist)? c) Wird die Münchner Polizei im Jahr 2016 neue Stellen zugewiesen bekommen? 7. a) Wie werden die Überstunden und die Belastungssitation von den Beamt(inn)en und Beschäftigten der Münchner Polizei empfunden? b) Was hat die Staatsregierung im Jahr 2015 unternommen , um Belastungen und Stress in diesem Zusammenhang zu vermindern? c) Was unternimmt die Staatsregierung im Jahr 2016, um Belastungen und Stress zu vermindern? 8. a) Wie viele Mitarbeiter der Münchner Polizei gehen in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich in den Ruhestand ? b) Was wird unternommen, um diese Abgänge auszugleichen ? c) Werden diese Maßnahmen nach Meinung der Staatsregierung ausreichen, um die entstehenden Lücken zu schließen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbeziehung des Polizeipräsidiums München wie folgt beantwortet: 1. a) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist- und Sollstärke der Polizeiinspektionen (PI) im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar? b) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist- und Sollstärke der Kriminalfachdezernate (KFD) im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.08.2016 17/11556 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11556 c) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist- und Sollstärke der weiteren Fachdezernate im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar? 2. a) Wie viele Überstunden (Mehrarbeitsstunden) wurden von den Bediensteten der Münchner Polizei im Jahr 2015 geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium, Bereich Kriminalpolizei , Bereich Schutzpolizei)? b) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse, ob alle Mehrarbeitsstunden bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgeglichen werden konnten (aufgeschlüsselt nach Freizeitausgleich und Auszahlung)? Der Anlage kann eine detailgenaue Aufstellung der gewünschten Daten (Soll-/Iststärke, Verfügbare Personalstärke 1) zu den nachgeordneten Dienststellen des Polizeipräsidiums München entnommen werden. Diese wurden mit Stand 01.03.2016 erhoben. Zur Interpretation des Zahlenmaterials wird vorangestellt, dass die VPS per Definition eine punktuelle Erhebung zu einem bestimmten Stichtag darstellt und daher täglichen Schwankungen unterliegt. Die Differenz zwischen Sollstärke und VPS entsteht durch Abwesenheiten aufgrund Mutterschutz, Elternzeit, familienpolitischer /sonstiger Beurlaubungen, Freistellungen, Ausbildung zur 3. und 4. QE an der Fachhochschule, Langzeiterkrankungen , Teilzeit sowie Versetzungen zum Landesamt für Verfassungsschutz. Der Rückschluss, dass eine Differenz zwischen der Sollstärke und der VPS gleichbedeutend mit unbesetzten Stellen bei den Polizeidienststellen ist, wäre daher nicht folgerichtig , da das Personal zum Erhebungszeitpunkt aus den genannten Gründen lediglich nicht auf der Stammdienststelle eingesetzt ist. Der in Anlage beiliegenden Aufstellung sind ebenfalls die Mehrarbeitsstunden des Polizeipräsidiums München und seinen nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2015 zu entnehmen (Stand 31.12.2015). Gemäß Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz ist für geleistete Mehrarbeit Dienstbefreiung2 zu gewährleisten (d. h. durch Freizeitausgleich bzw. Arbeitszeitausgleich). Hierbei obliegt es grundsätzlich den einzelnen Beamtinnen und Beamten, in Absprache mit dem Dienstplaner und dem Vorgesetzten , möglichst alle Mehrarbeitsstunden durch „Freizeit “ innerhalb eines Jahres auszugleichen. Zu den ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden durch Arbeitszeitausgleich – jeweils bezogen auf die einzelnen Dienststellen – werden bei der Bayerischen Polizei keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Folglich liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. c) Wenn nicht, welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung , um die Mehrarbeitsstunden auszugleichen ? In den Dienstbesprechungen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) mit den Polizeiverbänden (Behördenleiter und Fachebene) wird wiederkehrend auf das gemeinsame Ziel des Mehrarbeitsstundenabbaus durch großzügige Gewährung von Freizeit hingewirkt. Die Behördenleiter sind deshalb angehalten, durch konsequente Dienstaufsicht in ihren Verbänden für eine entsprechende Umsetzung Sorge zu tragen. Parallel sind negative Auswirkungen auf die Einbringung des Urlaubsanspruchs zu vermeiden. Bei den Polizeiverbänden werden Belastungsspitzen im Rahmen des Controllings frühzeitig erkannt. Individuelle Maßnahmen zur Gegensteuerung sollen helfen, die besonderen Belastungen zu verteilen und dadurch beim Einzelnen zu senken. Der Abbau von Mehrarbeitsstunden liegt insbesondere in der Führungsverantwortung des jeweiligen Vorgesetzten. Mehrarbeitsstunden sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres durch Freizeit abzubauen. Ist dieser Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, sollen Mehrarbeitsstunden auch im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel und den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten vergütet werden. Durch Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel zur Abgeltung von Mehrarbeitsstunden , z. B. im Rahmen des G7-Gipfels, konnte 2015 ein umfangreicher finanzieller Ausgleich für Mehrarbeitsstunden erreicht werden. 3. a) Wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete im Jahre 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium , Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei )? Die in Anlage beiliegende Aufstellung enthält ebenfalls den durchschnittlichen Mehrarbeitsstundenstand pro Beamtin/ Beamten (bezogen auf die Iststärke zum Stichtag) des Polizeipräsidiums München und seinen nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2015 (Stand 31.12.2015). b) Mit welcher Zahl an Überstunden für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete rechnet die Staatsregierung im Jahr 2016? Belastbare Prognosen zur Mehrarbeitsstundensituation für das gesamte Jahr 2016 sind nicht möglich. 4. a) Wie viele Überstunden haben die Polizeibediensteten im Bereich des Polizeipräsidiums München im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 leisten müssen? Neben den für den G7-Gipfel 2015 formell eingerichteten Vorbereitungsorganisationen der Bayerischen Polizei wurden die Verbände, darunter auch das Polizeipräsidium München, mit der Vorbereitung einzelner konkreter Aufgabenbereiche beauftragt. Diese Vorbereitungen wurden beim Polizeipräsidium München neben sowie im Rahmen der täglichen Dienstverrichtung geleistet. Auch die im Vorbereitungsstab G7 des Polizeipräsidiums München verwendeten Beamten waren, bis auf Einzelfälle, nicht für die Arbeit im Vorbereitungsstab freigestellt. Überdies war das Polizeipräsidium München auch im Rahmen der besonderen Aufbauorganisation mit der Durchführung des G7-Einsatzes betraut. 1 Definition Verfügbare Personalstärke (VPS): Teilzeitbereinigte Iststärke abzüglich langfristiger Abwesenheiten, z. B. verfügter Abordnungen zu anderen Dienststellen/Organisationseinheiten oder zur Ausbildung gehobener/höherer Dienst, Mutterschutz mit Elternzeit oder Sonderurlaub zuzüglich langfristig verfügter Zuordnungen. Als langfristig in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Monaten; bei Dauererkrankungen mehr als sechs Wochen. 2 Hiervon sind allerdings die Dienstbefreiungen gem. § 16 der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV) zu unterscheiden, welche grundsätzlich ohne Anrechnung von Mehrarbeitsstunden gewährt werden. Drucksache 17/11556 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Eine Differenzierung zwischen den Tätigkeiten im Rahmen der regulären Sachbearbeitung im Bereich der allgemeinen Aufbauorganisation und der Einsatzvorbereitungen zum G7-Gipfel wurde bei der Arbeitszeiterfassung aufgrund des immensen Aufwandes nicht vorgenommen. Vor diesem Hintergrund kann keine belastbare Aussage zur Mehrarbeitsstundenanzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeipräsidiums München im Zusammenhang mit dem gesamten Einsatz anlässlich des G7-Gipfels 2015 getroffen werden. b) Wie viele Polizeibedienstete haben sich wie viele dieser Überstunden ausbezahlen lassen? Im Bereich des Polizeipräsidiums München machten 464 Beamtinnen und Beamte von der Sonderregelung (Auszahlung von bis zu 25 Mehrarbeitsstunden) Gebrauch. c) Konnte der Anstieg der Überstunden durch den G7-Gipfel inzwischen ausgeglichen werden? Eine Aussage zu den Ausgleichsmodalitäten bis in die Ebene der Polizeiinspektionen ist nicht möglich, da diese von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Arbeitsanfall, Personalstärken der Dienststellen und persönliche Freizeitplanung der einzelnen Beamten, abhängen. 5. a) Hat die Münchner Polizei seit September 2015 neue Aufgaben zugewiesen bekommen, möglicherweise auch außerhalb des eigentlichen Gebiets des Polizeipräsidiums München? b) Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich dabei (bitte einzeln auflisten)? c) Wenn ja, wie viele Überstunden sind darauf zurückzuführen ? Dem Polizeipräsidium München sind seitens des StMI seit September 2015 formell keine neuen Aufgaben zugewiesen worden. Allerdings stellen die sicherheitspolitischen Entwicklungen der Gegenwart sowie der Zukunft die gesamte Bayerische Polizei – so auch das Polizeipräsidium München – vor enorme zusätzliche wie auch langfristige Herausforderungen . 6. a) Wie viele neue Stellen hat die Münchner Polizei im Jahr 2015 zugewiesen bekommen? Dem Polizeipräsidium München wurde im Jahr 2015 eine Sollstelle zugewiesen. b) Wie sind diese o. g. neuen Stellen real besetzt (Verhältnis Soll zu Ist)? Die im Jahr 2015 zugewiesene Stelle wurde real besetzt. c) Wird die Münchner Polizei im Jahr 2016 neue Stellen zugewiesen bekommen? Das Polizeipräsidium München erhielt im Jahr 2016 bislang zehn Tarifstellen, 16 Sollstellen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie in diesem Zuge 25 Sollstellen zur Verstärkung der Spezialeinheiten aus dem Nachtragshaushalt 2016. 7. a) Wie werden die Überstunden und die Belastungssitation von den Beamt(inn)en und Beschäftigten der Münchner Polizei empfunden? Die Überstunden- und Belastungssituation stellt eine Herausforderung für die Beschäftigten des Polizeipräsidiums München dar, die individuellen Wahrnehmungen unterliegt und nicht pauschal bewertet werden kann. Festzustellen ist, dass die Angehörigen des Polizeipräsidiums München mit hohem Engagement das gemeinsame Ziel verfolgen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch im alltäglichen Leben in München, aufrechtzuerhalten und den Herausforderungen mit großer Flexibilität und vorbildlicher Einsatzbereitschaft begegnen. b) Was hat die Staatsregierung im Jahr 2015 unternommen , um Belastungen und Stres in diesem Zusammenhang zu vermindern? c) Was unternimmt die Staatsregierung im Jahr 2016, um Belastungen und Stres zu vermindern? Die Bewältigung des Einsatzes anlässlich des G7-Gipfels im Jahr 2015 und die Auswirkungen der Flüchtlingsströme sowie der schrecklichen Terroranschläge in unseren europäischen Nachbarländern in der jüngsten Vergangenheit stellten und stellen die Bayerische Polizei vor enorme Herausforderungen . Neben der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht für unsere Beamtinnen und Beamten und den daraus resultierenden ständigen und begleitenden Maßnahmen, ist die Fürsorgepflicht in der Organisations- und Führungskultur der Bayerischen Staatsregierung wie auch der Bayerischen Polizei verankert und gelebte Praxis. Das Ergreifen von Maßnahmen zur Minderung von Belastungen und Stress unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Führungsaufgabe, Teil eines ständigen Prozesses in einer sich fortentwickelnden Organisation und letztlich insbesondere Teil unseres Selbstverständnisses . Vor diesem Hintergrund und im Lichte dessen, dass eine abschließende Darstellung von Maßnahmen der Staatsregierung in der gebotenen Kürze der Beantwortung nicht möglich ist, werden im Folgenden einige wenige unserer Maßnahmen beispielhaft skizziert: Die Staatsregierung investiert finanziell wie personell massiv in die Innere Sicherheit, insbesondere auch in eine leistungsstarke Bayerische Polizei. Bereits in den letzten Jahren erfolgten u. a. personelle Verstärkungen bei der Bayerischen Polizei, beispielsweise durch die Verteilung der 1.000 zusätzlichen Stellen im Jahr 2014 oder auch zuletzt im Rahmen des Nachtragshaushalts 2016. Im Rahmen des Nachtragshaushalts 2016 waren unter anderem 500 Ausbildungsstellen enthalten, welche zum überwiegenden Teil zur Kompensation zusätzlicher Aufgabenstellungen und Belastungen für die Bayerische Polizei im Zusammenhang mit dem Zustrom an Flüchtlingen vorgesehen sind. Weiterhin waren im Nachtragshaushalt 2016 265 Polizeistellen insbesondere zur Forcierung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Ministerratsbeschluss vom 24.11.2015 als Konsequenz aus den Terroranschlägen in Paris vom November 2015), der Verstärkung der Spezialeinheiten und der Schleierfahndung, zur Stärkung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie zur Salafismusprävention enthalten. Die Verteilung aller o. g. Stellen ist – abgesehen von bereits erfolgten Zuweisungen an die Polizeiverbände – mit Zuweisung der dann ausgebildeten Polizeibeamten vorgesehen . Ein wesentliches Augenmerk wird hierbei auch auf die belastungsorientierte Verteilung der Stellen gelegt. Außerdem wurden im Nachtragshaushalt 2016 als Folge der Terroranschläge von Paris im Januar 2015 weitere 80 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11556 Polizeistellen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geschaffen. Hierdurch wurden insbesondere die Observationseinheiten der Bayerischen Polizei verstärkt. Die Verteilung dieser Stellen erfolgte bereits zum 01.01.2016. Mit den zusätzlich neu ausgebrachten 80 Arbeitnehmerstellen , mit deren Hilfe die Vollzugsbeamtinnen und -beamten von Verwaltungsaufgaben entlastet und Kapazitäten für den Streifendienst gewonnen werden können, wurde die Bayerische Polizei damit insgesamt um 925 Stellen verstärkt . Zusammenfassend sind für die Bayerische Polizei 2016 insgesamt 41.370 Stellen ausgebracht, was den höchsten Personalstand aller Zeiten bedeutet. Allein im Jahr 2016 sind auf dieser Grundlage mehr als 1.400 Neueinstellungen geplant. Seit 2007 wurden 3.635 Polizeistellen mehr geschaffen, was einen Zuwachs von rund 10 % bedeutet. Darüber hinaus nehmen die Polizeiverbände ihre Führungsaufgabe wahr, permanent die Entwicklungen in ihren Bereichen zu beobachten und darauf belastungs- und kräfteorientiert zu reagieren sowie für eine ausgeglichene Belastung z. B. durch entsprechende Personalzuführung/- verteilung zu sorgen. Überdies unterstützt die Staatsregierung die ständigen Bestrebungen der Bayerischen Polizei, durch kurz-, mittelund langfristige Maßnahmen zur Optimierung und Entlastung der Organisation, z. B. in Form des Ausgleichs von Belastungsspitzen , der Optimierung von internen Ablauf- und Geschäftsprozessen, des effizienten Kräfteansatzes und der flexiblen Dienstplanung, beizutragen. Als weiteres Beispiel der Maßnahmen zur Entlastung der Polizeibeamtinnen und -beamten sei erwähnt, dass sich die Bayerische Polizei derzeit in der Erprobung von sozialadäquaten und arbeitszeitkonformen Arbeitszeitmodellen im Schicht- und Wechselschichtdienst befindet. Dies vor dem Hintergrund der Aspekte Gesundheit und Gesunderhaltung, Fürsorge, Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz sowie vor dem handlungsleitenden Gedanken, physische wie psychische Belastungen für Schichtdienstleistende zu reduzieren. 8. a) Wie viele Mitarbeiter der Münchner Polizei gehen in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich in den Ruhestand? In den nächsten zehn Jahren werden beim Polizeipräsidium München voraussichtlich rund 1.100 Polizeivollzugsbeamte mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. b) Was wird unternommen, um diese Abgänge auszugleichen ? Zu den jeweiligen Einstellungsterminen werden durch ausscheidende Beamte frei werdende Stellen mit Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst besetzt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass diese je nach Qualifizierungsebene erst nach vierjähriger Ausbildungsdauer inklusive einer 18-monatigen Verweildauer in den Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei bzw. nach dreijähriger Ausbildungsdauer zur Verteilung an die Dienststellen heranstehen. Für den erhöhten Personalbedarf aufgrund der hohen Ruhestandsabgänge in den kommenden Jahren haben wir Beamte auf Ausbildungsstellen eingestellt, die dann zum Zeitpunkt der Ruhestände für einen zeitgerechten Ausgleich sorgen können. c) Werden diese Maßnahmen nach Meinung der Staatsregierung ausreichen, um die entstehenden Lücken zu schließen? Die dargestellten Maßnahmen sind ausreichend, um den Personalbedarf durch Ruhestände auszugleichen. Drucksache 17/11556 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Polizeipräsidium München St and: 01.03.2016 Stand Mehrarbeit: 31.12.2015 Kreisfreie Stadt München Soll Ist VPS MA-Gesamt MA pro Beamter (Ist) Polizeipräsidium München (Dienststelle) 500 658 727,95 55.551 85 Kreisfreie Stadt München Soll Ist VPS MA-Gesamt MA pro Beamter (Ist) PI 11 (Altstadt) 205 194 162,4 9.825 50 PI 12 (Maxvorstadt) 139 124 111,8 9.672 78 PI 13 (Schwabing) 173 167 140,42 7.114 42 PI 14 (Westend) 195 164 143,98 7.761 48 PI 15 (Sendling) 106 106 92,56 8.222 78 PI 16 (Hauptbahnhof) 46 56 51 2.232 41 PI 21 (Au) 134 117 101,22 7.742 65 Pl 22 (Bogenhausen) 115 108 92,37 9.549 90 PI 23 (Giesing) 105 105 95,36 7.435 74 PI 24 (Perlach) 136 133 115,75 9.832 76 PI 25 (Trudering-Riem) 87 99 80,82 6.476 68 PI 29 (Forstenried) 94 99 83,3 6.199 63 PI 41 (Laim) 100 114 89,22 2.822 25 PI 42 (Neuhausen) 168 169 167,71 10.736 64 PI 43 (Olympiapark) 130 138 109,74 3.979 29 PI 44 (Moosach) 97 119 89,08 5.347 45 PI 45 (Pasing) 99 112 89,75 4.873 45 PI 47 (Milbertshofen) 147 151 128,88 7.495 50 Landkreis München Soll Ist VPS MA-Gesamt MKpro Beamter (Ist) PI 26 lsmaning 37 44 39,05 4.389 98 PI 27 Haar 48 59 44,12 4.223 70 PI 28 Ottobrunn 63 55 48,6 1.972 35 PI 31 Unterhaching 52 58 56,1 3.390 59 PI 32 Grünwald 51 51 46,5 1.664 32 PI 46 Planegg 56 62 50,2 2.879 46 PI 48 Oberschleißheim 67 70 58,03 4.874 67 Zentraldienststellen Soll Ist VPS MA-Gesamt MA pro Beamter (Ist) PI ED 1 161 267* 165,88 9.090 30 PI ED 2 125 297* 122,3 5.942 21 PI ED 3 117 113 99,5 8.374 75 PI ED 4 35 36 32,47 1.536 43 PI ED 5 52 53 49,83 4.526 91 PI ED 6 88 92 86,28 8.515 90 PI ED 7 63 79 73,53 7.521 96 PI ED 8 74 67 66,8 7.168 104 VPI Verkehrsunfallaufnahme 117 120 90,2 8.177 68 VPI Vekehrsüberwachung 146 140 110,64 4.457 32 VPI Verkehrserziehung 28 41 39,55 2.294 53 VPI Verkehrsanzeigen 106 94 78,39 3.410 36 KFD 1 127 129 122,11 28.448 219 KFD 2 136 141 124,36 16.107 115 KFD 3 86 86 88,74 18.138 211 KFD 4 97 91 111,85 19.591 211 KFD 5 85 85 80 10.843 125 KFD 6 102 106 94,33 12.944 121 KFD 7 143 136 131,13 12.058 89 KFD 8 47 44 69 9.416 209 KFD 9 160 160 151,94 19.346 120 KFD 10 94 82 74,5 8.657 104 KFD 11 8 8 6,9 519 65 KFD 12 41 39 42,65 4.098 108 PI SE - Südbayern 213 171 180,74 50.086 309 Gesamt Soll Ist VPS MA-Gesamt MA pro Beamter (Ist) PP München gesamt 5.601 6.009 5.309,53 487.514 81 *: Bei PI ED 1 (41 Beamte) und PI ED 2 (116 Beamte) sind insgesamt 157 Beamte enthalten die sich derzeit in Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei befinden (Rangliste München).