Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 18.04.2016 Ortsumfahrung Sulzbach 1 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurde auf dem Info-Abend zur Ortsumfahrung (OU) Sulzbach am Main, am 06.10.2014, auf die Projektziele der verschiedenen Trassen (insbesondere das Ziel der „Verbesserung der überregionalen Verbindung“), hingewiesen, ähnlich wie auf der Verkehrskonferenz vom 14.11.2014 im Landratsamt Miltenberg? a) Wenn nein, warum nicht? 2. Kann eine „Verbesserung der überregionalen Verbindung nach AB Osten“ auf der St 2309, parallel zur B 469, zu Mautflucht führen? a) Wenn ja, wie will man dies verhindern? b) Wenn nein, warum nicht? 3. Ist das sogenannte „Gesamtverkehrskonzept“ derzeit eine noch in der Planung befindliche Variante? a) Wenn ja, wie hoch wäre die Entlastungswirkung des Gesamtverkehrskonzeptes ohne den Bau einer Nord- Ost-Tangente? b) Wenn nein, warum ist sie keine in Planung befindliche Variante mehr? 4. Weicht das Projekt „OU Sulzbach“ inzwischen deutlich von dem im Rahmen der Aufstellung des 7. Ausbauplans bewerteten Projekt ab, insbesondere im Hinblick auf die Entlastungswirkung und die Kostenplanung, nachdem bekannt ist, dass die Ausbauplanvariante keine baubare Variante mehr ist? a) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.05.2016 Zu 1. und 1. a): Beim Informationsabend am 6. Oktober 2014 in Sulzbach hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des „Runden Tisches“ informiert und dabei auch die untersuchten Varianten einschließlich einer Grobbewertung hinsichtlich bestimmter Kriterien wie Verkehrswirksamkeit , Mensch, Natur, Wasser und Stadtentwicklung vorgestellt. Die nichtöffentliche Verkehrskonferenz am 17. November 2014 in Miltenberg diente der Information der politischen Mandatsträger. Zu dieser Veranstaltung wurden den beim Runden Tisch entwickelten Varianten Projektziele zugeordnet. Zu 2. bis 2. b): Zum jetzigen Planungsstand liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch die Realisierung einer Ortsumgehung Sulzbach Mautausweichverkehr entsteht. Dieser kann nur durch eine Vorher-Nachher-Betrachtung zahlenmäßig ermittelt werden. Zu 3. bis 3. b): Die als „Gesamtverkehrskonzept“ bezeichnete Variante besteht aus mehreren Maßnahmen in der Region und ist weiterhin im Variantenvergleich enthalten. Die Nord-Ost- Tangente Sulzbach ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts. Die Entlastungswirkung des Gesamtverkehrskonzepts wurde bisher noch nicht berechnet. Zu 4. und 4. a): Die Ausbauplanvariante ist weiterhin eine Variante des Planungskonzeptes und Teil des Variantenvergleiches. Erst zur Trassenfestlegung werden die Varianten hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung, Umweltverträglichkeit und Kosten beurteilt . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11557 Bayerischer Landtag