Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl und Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.04.2016 Sprengstoffsuchgeräte am Flughafen München Der Einsatz neuer Sprengstoffsuchgeräte am Flughafen München hat zu erheblichen gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM), einer Gesellschaft des Freistaats Bayern, geführt. Untersuchungen der DEKRA haben teils sehr hohe Schadstoffausdünstungen einer ganzen Reihe flüchtiger organischer Verbindungen ergeben, darunter neben augen- und atemwegsreizenden Stoffen wie Diazetonalkohol und Hexamethylcyclotrisiloxan auch gesundheitsschädliche Chemikalien wie Tetrahydrofuran und Methylisobutylketon, vor allem aber von Cyclohexanon und Formaldehyd, die teilweise die zulässigen Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)-Werte deutlich übertreffen. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie oft waren die beanstandeten Geräte im Einsatz a) in einer durchschnittlichen Stunde? b) in einer Spitzenstunde? 2. Welche Änderungen in der Betriebstemperatur dieser Geräte haben sich dadurch ergeben? 3. Welche Auswirkungen auf die ausgedünstete Menge der Schadstoffe haben diese Temperaturunterschiede ? 4. Wurden die Herstellerangaben zu Gerät und Betrieb in allen Fällen überprüft, wenn ja, von wem und mit welchen Ergebnissen, wenn nein, welche Angaben wurden aus welchen Gründen nicht überprüft? 5. Inwiefern unterscheiden sich die Geräte vom Typ EGIS III der Firma Thermo Fischer, bei denen es laut Landtags-Drs. 17/9097 bislang zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist, von den neueren Geräten hinsichtlich der Analysedauer? 6. Wurde der in o. g. Drucksache genannte weitere Gerätetyp hinsichtlich Ausgasungen mittlerweile getestet, wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 7. Sind Geräte dieses Typs inzwischen im Einsatz, wenn ja, kam es auch bei diesem Typ zu gesundheitlichen Beschwerden, wenn ja, welcher Art und in welchem Umfang? 8. Wie beurteilt die Staatsregierung, dass bei einer Probe offensichtlich Tetrathydrofuran in einer Konzentration von 230 μg pro Kubikmeter gefunden wurde? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.05.2016 Vorab ist unter Hinweis auf den schriftlichen Bericht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 8. April 2016 zu den Beschlüssen des Landtags auf den Drucksachen 17/9869 und 17/9869 festzuhalten, dass zugelassene MAK-Werte im Sinne von Grenzwerten für die in der Anfrage genannten Schadstoffe im Zusammenhang mit den maßgeblichen Arbeitsplätzen für Luftsicherheitsbeauftragte nicht existieren. 1. Wie oft waren die beanstandeten Geräte im Einsatz a) in einer durchschnittlichen Stunde? Eine durchschnittliche Stunde lässt sich aufgrund unterschiedlichen Passagieraufkommens an unterschiedlichen Kontrollstellen nicht berechnen. b) in einer Spitzenstunde? Bei voller Auslastung werden derzeit maximal 20 Sprengstofftests pro Stunde und Gerät durchgeführt. 2. Welche Änderungen in der Betriebstemperatur dieser Geräte haben sich dadurch ergeben? Da die Geräte über keine Betriebstemperaturanzeige verfügen , ist diese Information unbekannt. 3. Welche Auswirkungen auf die ausgedünstete Menge der Schadstoffe haben diese Temperaturunterschiede ? Ein vom Vertreiber des Gerätetyps Sniffer in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt Unterschiede bei den Messwerten zwischen Geräten im Betriebszustand und solchen, die 24 Stunden ausgeschaltet waren. Am Flughafen München bleiben die Geräte jedoch dauerhaft eingeschaltet. In diesem Falle sind weder Temperaturunterschiede noch Auswirkungen solcher Temperaturunterschiede auf die Ausdünstung von Schadstoffen bekannt. Nach Herstellerangaben hat eine mehrfache Benutzung keine Auswirkungen auf die Betriebstemperatur , weil das Gerät diese stets kontrolliert und stabilisiert, um sich in einem ordnungsgemäßen Betriebszustand zu halten. 4. Wurden die Herstellerangaben zu Gerät und Betrieb in allen Fällen überprüft, wenn ja, von wem und mit welchen Ergebnissen, wenn nein, welche Angaben wurden aus welchen Gründen nicht überprüft ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11560 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11560 Die Herstellervorgaben zum Betrieb der Geräte wurden vollumfänglich beachtet. Die Überprüfung von Herstellerangaben zu den Geräten obliegt nicht den Luftsicherheits-, sondern vielmehr den Marktzulassungsbehörden. Die Detektionsleistungen wurden jedoch im Rahmen der Zulassung und Zertifizierung zunächst von der ECAC (European Civil Aviation Conference) und nachfolgend national von der Forschungs - und Erprobungsstelle der Bundespolizei geprüft. 5. Inwiefern unterscheiden sich die Geräte vom Typ EGIS III der Firma Thermo Fischer, bei denen es laut Landtags-Drs. 17/9097 bislang zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist, von den neueren Geräten hinsichtlich der Analysedauer ? Die Analysezeit der EGIS-III-Geräte ist mit ca. 12 Sekunden um den Faktor 4–6 länger als bei neuen ETD-Geräten. Hinzu kommen erhebliche Wegezeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den in abgesetzten Räumlichkeiten untergebrachten EGIS-III-Geräten. 6. Wurde der in o. g. Drucksache genannte weitere Gerätetyp hinsichtlich Ausgasungen mittlerweile getestet, wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Ja. Wie bei den Bestandsgeräten waren auch bei diesem Gerät bei der Überprüfung keine Ausgasungen feststellbar. 7. Sind Geräte dieses Typs inzwischen im Einsatz, wenn ja, kam es auch bei diesem Typ zu gesundheitlichen Beschwerden, wenn ja, welcher Art und in welchem Umfang? Nein, da derzeit kein aktueller Beschaffungsbedarf an weiteren Geräten besteht. Geräte dieses Typs sind jedoch – wie die des Typs Sniffer – Gegenstand des aktuellen Rahmenvertrages des Beschaffungsamtes des Bundes, aus dem sich auch Bayern bei Bedarf bedienen kann und wird. 8. Wie beurteilt die Staatsregierung, dass bei einer Probe offensichtlich Tetrathydrofuran in einer Konzentration von 230 µg pro Kubikmeter gefunden wurde? Die genannte Konzentration von Tetrahydrofuran wurde bei Messungen der Dekra an einem Sniffergerät vorgefunden. Sofort nach Bekanntwerden des Messergebnisses noch am 8. September 2015 wurde seitens Sicherheitsgesellschaft und Luftamt Südbayern reagiert. Geräte dieses Typs wurden außer Betrieb genommen und isoliert gelagert. Bei nachfolgenden Vor-Ort-Messungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut waren bei den gleichen Geräten diese Schadstoffe nicht mehr feststellbar. Diese Stoffe konnten vielmehr überhaupt nicht mehr nachgewiesen werden. Daher gab die Staatsanwaltschaft die Geräte für die Benutzung frei.