Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 29.04.2016 Bau von Wohnungen auf dem Gelände des für Olympia 2018 geplanten Olympischen Dorfes und Mediendorfes in München Im Zuge der Bewerbung für die Austragung der Winter-Olympiade 2018 in München war im Stadtbezirk 9 Neuhausen- Nymphenburg, gelegen zwischen Dachauer Straße, Willi- Gebhardt-Ufer, Olympiapark und Schwere-Reiter-Straße, ein ca. 36 ha großes Gelände zur Errichtung eines Olympischen Dorfes und Mediendorfes vorgesehen. Das Olympische Dorf sollte dabei vorwiegend auf dem Gelände der Bundeswehrverwaltung und das Mediendorf auf Flächen des Freistaates Bayern an der Schwere-Reiter-Straße errichtet werden. Laut einer Beschlussvorlage des Münchner Stadtrates sollten diese Flächen und Gebäude „im Anschluss an die Olympischen Spiele dem Münchner Wohnungsmarkt als Olympisches Erbe in Form von innovativen innenstadtnahen Wohnquartieren zur Verfügung gestellt werden“. Dies wäre angesichts des fortgesetzt knappen Angebotes und der teils weiter zunehmend angespannten und schwierigen Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt auch ohne den Bezug zum „Olympischen Erbe“ zwar dringend notwendig, allerdings scheint seit dem Scheitern der Bewerbung diesbezüglich kein Fortschritt erkennbar, die Bereiche entsprechend neu zu nutzen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Zusagen waren seinerzeit hinsichtlich der Nutzung dieser Flächen nach Ende der geplanten Winterolympiade 2018 gegeben worden, a) falls der Staatsregierung bekannt, seitens der Bundesrepublik ? b) seitens des Freistaates Bayern? c) falls der Staatsregierung bekannt, seitens der Landeshauptstadt München? 2. Welche Pläne gab es damals für den Fall einer Absage bzw. Ablehnung der Bewerbung? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum aktuellen Sachstand einer Nutzung für Wohnbebauung auf dem genannten Areal vor? a) Welche Pläne gibt es seitens des Freistaates Bayern hinsichtlich seines Flächenanteils? b) Welche Informationen liegen der Staatsregierung, falls ihr bekannt, hinsichtlich der Flächen des Bundes bzw. der Landeshauptstadt München in diesem Bereich vor? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.05.2016 1. Welche konkreten Zusagen waren seinerzeit hinsichtlich der Nutzung dieser Flächen nach Ende der geplanten Winterolympiade 2018 gegeben worden , a) falls der Staatsregierung bekannt, seitens der Bundesrepublik ? Dies ist dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat nicht bekannt. b) seitens des Freistaates Bayern? Keine. c) falls der Staatsregierung bekannt, seitens der Landeshauptstadt München? Keine. Die Landeshauptstadt München hat allerdings mit dem Grundsatzbeschluss entsprechend der Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 03617 zur Stadtratssitzung am 3. Oktober 2010 unter Anderem unter Ziffer 4.2.2 beschlossen, im sog. Postolympischen Modus für die Nachnutzung des Mediendorfs folgende städtebaulichen und grünplanerischen Eckdaten zugrunde zu legen: • Schaffung eines attraktiven barrierefreien Wohngebietes mit einer Geschossfläche von 39.000 m² und etwa 430 Wohneinheiten mit einem differenzierten Wohnungsangebot für unterschiedliche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen , der mindestens den Passivhausstandard erreicht. In dem Wohngebiet sollen entlang der Schwere- Reiter-Straße zusätzlich etwa 10.000 m² Geschossfläche (GF) für wohn- und arbeitsplatzergänzende Nutzungen wie Nahversorgung, Cafe, Restaurants aber auch Büronutzung realisiert werden können. • Bindung des Anteils von 30 % des neu geschaffenen Baurechts für den geförderten Wohnungsbau. • Nachweis der erforderlichen privaten Freiflächen im Wohngebiet, soweit möglich (Orientierungswert: 15 m²/ Einwohner nutzbare private Freiflächen). • Nachweis der erforderlichen öffentlichen Grünflächen auf den Flächen der Tierklinik (Orientierungswert: 17 m²/Einwohner öffentliche Grünflächen); soweit private Freiflächen im Wohngebiet nicht nachgewiesen werden können, sind diese hier in Form zusätzlicher öffentlicher Grünflächen vorzusehen. • Realisierung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kooperationseinrichtungen mit Kinderkrippen-und Kindergartengruppen ), die zentral und fußläufig gut erreichbar sein sollen. • Erschließung kann auf das bereits ausgebaute Straßennetz aufbauen und ggf. ergänzt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11579 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11579 2. Welche Pläne gab es damals für den Fall einer Absage bzw. Ablehnung der Bewerbung? Der Freistaat Bayern hat das Ziel, das Areal „Mediendorf“ der im Postolympischen Modus (vgl. Antwort zu Frage 1 c) vorgesehenen baulichen Nutzung zuzuführen. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum aktuellen Sachstand einer Nutzung für Wohnbebauung auf dem genannten Areal vor? a) Welche Pläne gibt es seitens des Freistaates Bayern hinsichtlich seines Flächenanteils? Um auf Grundlage der bestehenden Vorfestlegungen (vgl. Antwort zur Frage 1 c) bzw. Eckdaten entsprechend dem Postolympischen Modus die Bauleitplanung abschließen zu können, hat die Landeshauptstadt München gefordert, • die auf dem nördlichen Teil des Areals „Mediendorf“ bisher ansässige Tierklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München vor der Einleitung weiterer planerischer Schritte abzusiedeln. Zur Finanzierung der Verlagerungskosten sind bereits Vorkehrungen im Haushalt getroffen worden. Der Zeitpunkt der Verlagerung hängt daneben unmittelbar von der Baurechtschaffung am neuen Standort in Oberschleißheim ab. • vor Einleitung weiterer Schritte in der Bauleitplanung diese Flächen temporär für Zwecke der Asylbewerberunterbringung bereitzustellen. b) Welche Informationen liegen der Staatsregierung, falls ihr bekannt, hinsichtlich der Flächen des Bundes bzw. der Landeshauptstadt München in diesem Bereich vor? Hierüber liegen dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat keine Informationen vor.