Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.04.2016 Aufgabe der Funktionsstelle als Schulleiter/-in an Grund- und Mittelschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist die tatsächliche Anzahl der Schulleiter/ -innen an Grundschulen und an MIttelschulen, die ihre Funktion als Schulleitung jeweils in den Schuljahren 2010/11 bis 2015/16 aufgegeben haben und sich damit zurückstufen haben lassen? 1.1 Welche hauptsächlichen Gründe liegen diesem Sachverhalt zugrunde? 2. Wie lange übt eine Schulleitung im Schnitt ihre Funktion jeweils an Grund- und an Mittelschulen aus? 3. Wie zügig kann in Bayern eine freie Schulleiterstelle jeweils an Grundschulen und an Mittelschulen besetzt werden? 4. Wie ist im Schnitt das Verhältnis zwischen Bewerberinnen und Bewerbern und ausgeschriebener Funktionsstelle einer Schulleitung an Grundschulen und Mittelschulen ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.05.2016 Zu 1. und 1.1: Die Anzahl über die freiwilligen Rücktritte von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie die zugrundeliegenden Ursachen werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht zentral erfasst und gespeichert. Zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Prüfung aller 2.123 Personalakten der sich momentan im höchsten funktionslosen Beförderungsamt befindlichen aktiven Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen vorgenommen werden. Von einer solchen Erhebung wurde wegen des unverhältnismäßigen Aufwands abgesehen. Verlässliche Daten können nur vom jeweils aktuellen Schuljahr erhoben werden, da es sich hier um gegenwärtig noch zu besetzende Stellen und damit laufende Verfahren handelt. Im Zeitraum vom 01.08.2015 bis 02.05.2016 haben insgesamt 5 Schulleiterinnen und Schulleiter ihr Amt aufgegeben. Bemessen an der Gesamtzahl von ca. 2.600 Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen Bayerns beträgt der Anteil der freiwilligen Rückstufungen damit unter 0,2 %. Die wesentlichen Gründe für einen Rücktritt vom Amt des Schulleiters stellen sich, soweit bekannt, wie folgt dar: Auf eigenen Wunsch ohne Angabe von Gründen oder aus persönlichen Gründen gaben zwei Schulleiterinnen bzw. Schulleiter ihr Amt auf. Für zwei weitere Schulleiterinnen bzw. Schulleiter waren gesundheitliche Gründe für ihre Entscheidung ausschlaggebend. Ein Rektor bzw. eine Rektorin nannte Überlastung als Grund der freiwilligen Rückstufung. Zu 2.: Eine Aussage darüber zu treffen, wie lange ein Rektor / eine Rektorin das Amt im Schnitt ausübt, wäre nur möglich, wenn die Dauer in der Funktion als Schulleiterin bzw. als Schulleiter nach dem Eintritt in die Pension oder bei Beförderung bzw. Versetzung im Rückblick bemessen würde. Hierzu erhebt das Staatsministerium jedoch keine Daten, sodass abschließend nicht beurteilt werden kann, wie viele Jahre sich Schulleiterinnen bzw. Schulleiter insgesamt im Durchschnitt in ihrer Funktion befinden. Erhoben werden kann nur, wie lange die derzeit aktiven Schulleiterinnen und Schulleiter aktuell ihr Amt ausüben. Legt man den 31.07.2016 (Schuljahresende) als Stichtag zugrunde, so werden die Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund- und Mittelschulen in Bayern ihr Amt zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt 7,87 Jahre ausgeübt haben. Zu 3.: Die Besetzung von Schulleitungsstellen an staatlichen Grund- und Mittelschulen erfolgt aus organisatorischen Gründen grundsätzlich zum 1. August eines Jahres. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stelle eines Schulleiters nach Möglichkeit unmittelbar nach Ausscheiden des Vorgängers zum Schuljahresende wiederbesetzt wird, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. In Ausnahmefällen verlängert sich der Zeitraum einer Wiederbesetzung , z. B. wenn ein Schulleiter/eine Schulleiterin bereits zum Halbjahr in die Pension eintritt, frühzeitig wegen Krankheit oder aus anderen Gründen vor Ablauf eines Schuljahres aus dem Amt scheidet. Zu 4.: Um einen aktuellen Vergleichswert ermitteln zu können, wurden die Stellenbesetzungen im laufenden Schuljahr ausgewertet. Im Zeitraum vom 01.08.2015 bis zum Stichtag 02.05.2016 wurden bayernweit 265 Stellen in den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen der Regierungen ausgeschrieben und besetzt. Bei insgesamt 573 Bewerberinnen und Bewerbern, einschließlich Mehrfachbewerbungen, ergibt sich ein Durchschnittswert von 2 bis 3 Bewerber pro Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11586 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11586 Stelle. Die nachfolgende Tabelle gibt eine genaue Übersicht über die Bewerberzahlen auf jeweils eine ausgeschriebene Schulleitungsstelle an Grundschulen oder Mittelschulen: Tabelle 1: Häufigkeit der Bewerberzahl auf eine Rektorenstelle im Schuljahr 2015/2016 mit Stichtag 02.05.2016 ausgeschriebene Stellen Sj. 2015/16 1 Bewerber auf 1 Stelle 2 Bewerber auf 1 Stelle 3 Bewerber auf 1 Stelle 4 Bewerber auf 1 Stelle 5 Bewerber auf 1 Stelle 6 Bewerber auf 1 Stelle 7 Bewerber auf 1 Stelle Bewerber gesamt1) durchschnittliche Bewerberzahl /Stelle 265 100 72 44 30 9 3 2 573 2,18 1) einschließlich Mehrfachbewerbungen